31994D0776

94/776/EG: Beschluß des Rates vom 28. November 1994 zur Ernennung eines Bürgerbeauftragten für Mostar für die Dauer der Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union

Amtsblatt Nr. L 312 vom 06/12/1994 S. 0034 - 0034
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0207
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0207


BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 1994 zur Ernennung eines Bürgerbeauftragten für Mostar für die Dauer der Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union (94/776/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

BESCHLIESST:

1. Der Rat der Europäischen Union ernennt einen Bürgerbeauftragten der Europäischen Union für Mostar für die Dauer der Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union.

2. Der Bürgerbeauftragte nimmt seine Aufgaben unabhängig wahr. Er wird seinen Wohnsitz in Mostar nehmen.

3. Jede natürliche Person mit Wohnsitz in dem von der Europäischen Union verwalteten Gebiet und jede in diesem Gebiet tätige juristische Person, die darüber Beschwerde führt, daß ihre Rechte durch eine Entscheidung verletzt wurden, die der Verwalter der Europäischen Union auf der Grundlage einer gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Vereinbarung eingeführten Verordnung getroffen hat, kann sich, soweit sie direkt und individuell betroffen ist, mit dieser Entscheidung an den Bürgerbeauftragten der Europäischen Union für Mostar wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit dem Fall nur, wenn alle anderen Rechtsbehelfe erschöpft sind.

4. Der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union für Mostar kann Empfehlungen bezueglich der in Nummer 3 genannten Beschwerden an den Verwalter der Europäischen Union richten. Sollte der Verwalter in einer ernsten Angelegenheit den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten seine Zustimmung verweigern, so kann der Bürgerbeauftragte die Angelegenheit zusammen mit einem schriftlichen Kommentar des Verwalters der Europäischen Union dem Rat der Europäischen Union unterbreitet.

5. Dieser Beschluß tritt am heutigen Tag in Kraft.

6. Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 28. November 1994.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. KINKEL