01998D0004(01) — DE — 05.07.2001 — 001.002
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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. Juni 1998 über die Verabschiedung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank in der geänderten Fassung vom 31. März 1999 (EZB/1998/4) (ABl. L 125 vom 19.5.1999, S. 32) |
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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK 2001/566/EG vom 5. Juli 2001 |
L 201 |
25 |
26.7.2001 |
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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 9. Juni 1998
über die Verabschiedung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank in der geänderten Fassung vom 31. März 1999
(EZB/1998/4)
(1999/330/EG)
Artikel 1
Die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB werden hiermit verabschiedet.
Artikel 2
▼M1 —————
Zur Unterrichtung aller Interessenten werden die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB der Öffentlichkeit auf der Web-Seite der EZB (http://www.ecb.int) zugänglich gemacht.
Artikel 3
Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.