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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2023/2677 |
29.11.2023 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2677 DES RATES
vom 27. November 2023
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/231 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der von der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 2. Februar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/231 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme mit dem Ziel eingerichtet wurde, den Kapazitätsaufbau der ukrainischen Streitkräfte durch die militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu unterstützen, damit die ukrainischen Streitkräfte die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine verteidigen und die Zivilbevölkerung vor der anhaltenden militärischen Aggression schützen können. |
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(2) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, der Ukraine weiterhin solange wie nötig nachhaltige militärische Unterstützung zu leisten, insbesondere im Rahmen der EUMAM Ukraine und der Europäischen Friedensfazilität. |
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(3) |
In einem Schreiben vom 23. August 2023 würdigten die ukrainischen Behörden den Beitrag der EUMAM Ukraine und ersuchten darum, die im Rahmen der EUMAM Ukraine durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen auf die Nationalgarde, den staatlichen Grenzschutz, die nationale Polizei und den Sicherheitsdienst der Ukraine für diejenigen Einheiten auszuweiten, die der operativen Kontrolle der ukrainischen Streitkräfte unterstehen. |
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(4) |
In diesem Zusammenhang sollte die durch den Beschluss (GASP) 2023/231 eingerichtete Unterstützung der im Rahmen der EUMAM Ukraine durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen durch die Unterstützungsmaßnahme fortgesetzt werden, deren finanzieller Bezugsrahmen deshalb um weitere 10 000 000 EUR erhöht und deren Dauer auf 60 Monate verlängert werden sollten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2023/231 wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 1 Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(5) Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 60 Monate ab der Annahme dieses Beschlusses.“ |
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2. |
Artikel 2 erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. November 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
Y. DÍAZ PÉREZ
(1) Beschluss (GASP) 2023/231 des Rates vom 2. Februar 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der von der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte (ABl. L 32 vom 3.2.2023, S. 64).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2677/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)