DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DEN ERGAENZENDEN HANDELSMECHANISMUS IM GETREIDESEKTOR
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0482
++++ Gemeinsame Erklärung über den ergänzenden Handelsmechanismus im Getreidesektor Wird Weichweizen nach einem gemeinschaftlich festgelegten Verfahren denaturiert , das Gewähr dafür bietet , daß er nicht zur Brotherstellung verwendet wird , so unterliegt er nicht dem ergänzenden Handelsmechanismus .