02014D0194 — DE — 09.04.2014 — 000.001
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BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — einer Vereinbarung ►C1 zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (ABl. L 106 vom 9.4.2014, S. 2) |
Berichtigt durch:
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Berichtigung, ABl. L 321 vom 15.12.2022, S. 71 (2014/194/EU) |
BESCHLUSS DES RATES
vom 11. Februar 2014
über die Unterzeichnung — im Namen der Union — einer Vereinbarung ►C1 zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen
(2014/194/EU)
Artikel 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union der Vereinbarung ►C1 zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen wird vorbehaltlich ihres Abschlusses genehmigt. ( 1 ).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Vereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
( 1 ) Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.