02014D0194 — DE — 09.04.2014 — 000.001


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►B

BESCHLUSS DES RATES

vom 11. Februar 2014

über die Unterzeichnung — im Namen der Union — einer Vereinbarung ►C1  zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen

(2014/194/EU)

(ABl. L 106 vom 9.4.2014, S. 2)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 321 vom 15.12.2022, S.  71 (2014/194/EU)




▼B

BESCHLUSS DES RATES

vom 11. Februar 2014

über die Unterzeichnung — im Namen der Union — einer Vereinbarung ►C1  zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen

(2014/194/EU)



Artikel 1

Die Unterzeichnung im Namen der Union der Vereinbarung ►C1  zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen wird vorbehaltlich ihres Abschlusses genehmigt. ( 1 ).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Vereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.



( 1 ) Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.