28.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 227/1


BESCHLUSS (EU) 2021/1050 DES RATES

vom 21. Juni 2021

über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juli 1995 unterzeichnet. Das Abkommen ist am 1. März 1998 in Kraft getreten.

(2)

Die Republik Kroatien wurde am 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union.

(3)

Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien erfordert der Beitritt der Republik Kroatien zu dem Abkommen die Zustimmung durch den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen (im Folgenden „Protokoll“). Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist zwischen dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und dem betreffenden Drittland ein Protokoll zu schließen.

(4)

Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, mit den betreffenden Drittländern Verhandlungen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Union aufzunehmen. Die Verhandlungen mit der Tunesischen Republik sind am 11. Mai 2018 erfolgreich abgeschlossen worden.

(5)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2020/1420 des Rates (2) wurde das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — am 27. Juli 2020 in Brüssel unterzeichnet.

(6)

Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt (3).

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 7 Absatz 1 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)   ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 2.

(2)  Beschluss (EU) 2020/1420 des Rates vom 15. Oktober 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 330 vom 9.10.2020, S. 1).

(3)  Der Wortlaut des Protokolls wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung in ABl. L 330 vom 9.10.2020 veröffentlicht.