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26.5.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 132/17 |
BESCHLUSS 2005/395/GASP DES RATES
vom 10. Mai 2005
zur Änderung des Beschlusses 2001/80/GASP zu Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die derzeitige Organisation und Struktur des Militärstabs der Europäischen Union (EUMS) trägt mehreren neuen Aufgaben des Militärstabs nicht Rechnung. |
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(2) |
Darüber hinaus kann der Rat bei der Durchführung eigenständiger militärischer Operationen unter bestimmten Umständen auf der Grundlage des Ratschlags des Militärausschusses der EU beschließen, auf die kollektive Fähigkeit des EUMS zurückzugreifen, vor allem wenn eine gemeinsame zivil-militärische Reaktion erforderlich ist und kein nationales Hauptquartier bestimmt wurde. |
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(3) |
Folglich müssen Mandat und Organisationsstruktur des EUMS geändert werden. |
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(4) |
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 12. April 2005 empfohlen, das Mandat und die Organisationsstruktur des Militärstabs der Europäischen Union zu ändern. |
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(5) |
Der Beschluss 2001/80/GASP (1) sollte daher entsprechend geändert werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Beschluss 2001/80/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Das Mandat und die Organisationsstruktur des Militärstabs der Europäischen Union sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.“ |
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2. |
Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Die Mitglieder des Militärstabs der Europäischen Union unterliegen den Vorschriften des Beschlusses 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten (*1). |
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3. |
Der Anhang des Beschlusses 2001/80/GASP wird durch den Text im Anhang dieses Beschlusses ersetzt. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 10. Mai 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. KRECKÉ
ANHANG
MANDAT UND ORGANISATIONSSTRUKTUR DES MILITÄRSTABS DER EUROPÄISCHEN UNION (EUMS)
1. Einleitung
In Helsinki haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen, innerhalb des Rates neue ständige politische und militärische Gremien zu schaffen, um die Europäische Union in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung für das gesamte Spektrum der im Vertrag über die Europäische Union (EUV) festgelegten Aufgaben der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung gerecht zu werden. Entsprechend dem Bericht von Helsinki wird der EUMS „innerhalb der Ratsstrukturen […] für die GESVP militärischen Sachverstand und militärische Unterstützung bereitstellen, auch in Bezug auf die Durchführung EU-geführter militärischer Krisenbewältigungsoperationen“.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2003 das Dokument „European Defence: NATO/EU Consultation, Planning and Operations“ (Europäische Verteidigung: Konsultation, Planung und Operationen NATO/EU) begrüßt. Auf seiner Tagung vom 16. und 17. Dezember 2004 hat der Rat die detaillierten Vorschläge zur Umsetzung dieses Dokuments gebilligt. Das Mandat des EUMS wird wie folgt festgelegt:
2. Auftrag
Der Militärstab muss folgende Aufgaben erfüllen: Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung im Hinblick auf die in Artikel 17 Absatz 2 EUV vorgesehenen Missionen und Aufgaben, einschließlich derjenigen, die in der Europäischen Sicherheitsstrategie festgelegt sind. Dazu gehören auch die Bestimmung der europäischen nationalen und multinationalen Streitkräfte und die Durchführung von Maßnahmen und Beschlüssen gemäß den Weisungen des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC).
3. Rolle
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Der Militärstab dient der Europäischen Union als Quelle für militärisches Fachwissen. |
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Er fungiert als Bindeglied zwischen dem EUMC einerseits und den der Europäischen Union zur Verfügung stehenden militärischen Kräften andererseits und stellt den Organen der EU gemäß den Weisungen des EUMC militärisches Fachwissen zur Verfügung. |
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Er erfüllt drei operative Hauptfunktionen: Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung. |
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Durch ihn steht eine Frühwarnfähigkeit zur Verfügung. Er nimmt in Bezug auf das Krisenmanagementkonzept und die allgemeine Militärstrategie Aufgaben der Planung und Beurteilung wahr und gibt entsprechende Empfehlungen ab, und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse und Leitlinien des EUMC. |
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Er unterstützt den EUMC bei der Lagebeurteilung und hinsichtlich der militärischen Aspekte der strategischen Planung (1) im gesamten Spektrum der in Artikel 17 Absatz 2 EUV vorgesehenen sowie der in der Europäischen Sicherheitsstrategie festgelegten Missionen und Aufgaben, und zwar bei allen EU-geführten Operationen, ungeachtet dessen, ob die Europäische Union auf Mittel und Fähigkeiten der NATO zurückgreift oder nicht. |
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Er unterstützt (auf Verlangen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters oder des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) befristete Missionen in Drittländern oder bei internationalen Organisationen, um bei Bedarf Beratung und Unterstützung hinsichtlich der militärischen Aspekte der Konfliktverhütung, der Krisenbewältigung und der Stabilisierung nach Konfliktende zu leisten. |
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Er beteiligt sich am Prozess der Entwicklung, Beurteilung und Überprüfung der Fähigkeitsziele, wobei er dem Umstand Rechnung trägt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten die Kohärenz mit dem NATO-Verteidigungsplanungsprozess (DPP) und dem Planungs- und Überprüfungsprozess (PARP) der Partnerschaft für den Frieden (PfP) gemäß den vereinbarten Verfahren sicherstellen müssen. |
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Er arbeitet eng mit der Europäischen Verteidigungsagentur zusammen. |
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Ihm obliegt die Überwachung, Beurteilung und Abgabe von Empfehlungen betreffend Ausbildung, Übungen und Interoperabilität der Streitkräfte und Fähigkeiten, die der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. |
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Er gewährleistet — hauptsächlich über die zivil-militärische Zelle — die Fähigkeit zur Verstärkung des nationalen Hauptquartiers, das zur Durchführung einer eigenständigen Operation der EU bestimmt wurde. |
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Er ist — über die zivil-militärische Zelle — für den Aufwuchs der Fähigkeit zur Planung und Durchführung einer eigenständigen Militäroperation der EU zuständig und gewährleistet innerhalb des EUMS die Fähigkeit, rasch ein Operationszentrum für eine spezifische Operation zu errichten, sobald der Rat eine solche Operation auf der Grundlage des Ratschlags des EUMC beschlossen hat, und zwar vor allem, wenn eine gemeinsame zivil-militärische Reaktion erforderlich ist und kein nationales Hauptquartier bestimmt wurde. |
4. Aufgaben
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Er stellt dem Generalsekretär/Hohen Vertreter und den EU-Organen gemäß den Weisungen des EUMC militärisches Fachwissen zur Verfügung. |
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Er überwacht potenzielle Krisensituationen, wobei er sich auf einschlägige nationale und multinationale Aufklärungsfähigkeiten stützt. |
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Er versorgt das Lagezentrum mit militärischen Informationen und erhält von diesem die Ergebnisse seiner Arbeiten. |
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Er befasst sich mit den militärischen Aspekten der strategischen Vorausplanung. |
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Er bestimmt und erfasst nationale und multinationale europäische Streitkräfte für EU-geführte Operationen in Abstimmung mit der NATO. |
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Er wirkt mit an der Entwicklung und Vorbereitung (einschließlich Ausbildung und Übungen) der nationalen und multinationalen Streitkräfte, die der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten der Beziehungen zur NATO sind in den einschlägigen Dokumenten festgelegt. |
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Er organisiert und koordiniert die Verfahren mit den nationalen und multinationalen Hauptquartieren, einschließlich der der Europäischen Union zur Verfügung stehenden NATO-Hauptquartiere, wobei er so weit wie möglich für Kompatibilität mit den NATO-Verfahren sorgt. |
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Er leistet einen Beitrag zu den militärischen Aspekten der ESVP-Dimension der Terrorismusbekämpfung. |
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Er wirkt mit an der Entwicklung von Konzepten, Grundsätzen, Plänen und Verfahren für den Einsatz militärischer Mittel und Fähigkeiten bei Operationen zur Bewältigung der Folgen von Katastrophen natürlichen und menschlichen Ursprungs. |
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Er sorgt für die Programmierung, Planung, Durchführung und Beurteilung der militärischen Aspekte der Krisenbewältigungsverfahren der EU, wozu auch die Beübung der EU/NATO-Verfahren gehört. |
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Er beteiligt sich an der Veranschlagung der Kosten für Operationen und Übungen. |
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Er unterhält Verbindungen zu den nationalen Hauptquartieren und den multinationalen Hauptquartieren der multinationalen Streitkräfte. |
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Er stellt gemäß den „EU/NATO-Dauervereinbarungen“ ständige Beziehungen zur NATO her. |
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Er beherbergt ein Nato Verbindungsteam und unterhält im Einklang mit dem vom Rat am 13. Dezember 2004 angenommenen „Bericht des Vorsitzes zur ESVP“ eine EU-Zelle bei SHAPE. |
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Er knüpft angemessene Beziehungen zu bestimmten Ansprechpartnern im Rahmen der Vereinten Nationen sowie anderer internationaler Organisationen, einschließlich der OSZE und der AU, sofern diese Organisationen dem zustimmen. |
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Er beteiligt sich an der notwendigen umfassenden Erfahrungsauswertung. |
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Durch die zivil-militärische Zelle wahrgenommene Aufgaben:
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a) Zusätzliche Aufgaben im Krisenfall
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Er fordert spezifische Informationen von den Nachrichtendiensten und sonstige relevante Informationen aus allen verfügbaren Quellen an und verarbeitet sie. |
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Er unterstützt den EUMC bei dessen Beiträgen zu den grundsätzlichen Planungsrichtlinien und Planungsweisungen des PSK. |
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Er entwickelt als Grundlage für den militärischen Ratschlag des EUMC an das PSK militärstrategische Optionen mit Prioritätenangaben, wobei er
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Er ermittelt in Abstimmung mit den nationalen Planungsstäben und gegebenenfalls der NATO die Streitkräfte, die an eventuellen EU-geführten Operationen teilnehmen könnten. |
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Er unterstützt den Befehlshaber der Operation beim technischen Austausch mit Drittländern, die militärische Beiträge zu einer EU-geführten Operation leisten wollen, sowie bei der Vorbereitung der Truppengestellungskonferenz. |
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Er gewährleistet eine fortlaufende Beobachtung der Krisensituationen. |
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Durch die zivil-militärische Zelle wahrgenommene Aufgaben:
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b) Zusätzliche Aufgaben im Verlauf von Operationen
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Der EUMS, der auf Weisung des EUMC tätig wird, überwacht fortlaufend alle militärischen Aspekte der Operationen. Er führt im Benehmen mit dem designierten Befehlshaber der Operation strategische Analysen durch, um den EUMC in seiner beratenden Funktion gegenüber dem für die strategische Leitung zuständigen PSK zu unterstützen. |
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Ausgehend von den politischen und operativen Entwicklungen unterbreitet er dem EUMC neue Optionen als Grundlage für den militärischen Ratschlag des EUMC an das PSK. |
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Er trägt zum personellen Aufwuchs des Ständigen Kernstabs zum Verstärkten Kernstab des EU-Operationszentrums und bei Bedarf zum weiteren Aufwuchs des EU-Operationszentrums bei. |
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Durch die zivil-militärische Zelle wahrgenommene Aufgaben:
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5. Organisationsstruktur
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Der EUMS wird auf Weisung des EUMC tätig und erstattet diesem Bericht. |
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Der EUMS ist ein unmittelbar dem Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstehender Dienst des Ratssekretariats, der eng mit den anderen Diensten des Ratssekretariats zusammenarbeitet. |
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Der EUMS wird von dem Generaldirektor des EUMS, einem 3-Sterne-General/Admiral, geleitet. |
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Er setzt sich aus Personal, das von den Mitgliedstaaten abgeordnet und in internationaler Funktion gemäß der Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten tätig ist, sowie aus abgeordneten Beamten des Generalsekretariats des Rates und der Kommission zusammen. Um das Auswahlverfahren für den EUMS zu verbessern, sind die Mitgliedstaaten gehalten, für jede ausgeschriebene Stelle mehrere Bewerber vorzuschlagen. |
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Damit das gesamte Spektrum der Missionen und Aufgaben bewältigt werden kann, erhält der EUMS die in der Anlage dargestellte Organisationsstruktur. |
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Im Krisenfall oder bei Krisenmanagementübungen kann der EUMS unter Nutzung seiner eigenen Fachkompetenz, seines Personals und seiner Infrastruktur Krisenreaktionsteams (CAT) aufstellen. Darüber hinaus könnte er bei Bedarf über den EUMC Personal aus den EU-Mitgliedstaaten zur vorübergehenden Verstärkung anfordern. |
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Auftrag, Funktion und Organisation der zivil-militärischen Zelle sowie die Strukturierung des Operationszentrums wurden vom Rat am 13. Dezember 2004 gebilligt und vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 16.—17. Dezember 2004 bestätigt. Der EUMC wird über den Generaldirektor des EUMS Leitlinien für die militärischen Tätigkeiten der zivil-militärischen Zelle bereitstellen. Für die Beiträge der Zelle zu den zivilen Aspekten der Krisenbewältigung trägt weiterhin die GD E die praktische Verantwortung. Die Berichterstattung über diese Tätigkeiten an den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) erfolgt nach den bestehenden Verfahren für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung. |
6. Beziehungen zu Drittländern
Die Beziehungen zwischen dem EUMS und den nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitgliedern, sonstigen Drittstaaten und den Ländern, die sich um einen Beitritt zur Europäischen Union bewerben, sind in den einschlägigen Dokumenten über die Beziehungen der EU zu Drittländern geregelt.
(1) Vorläufige Definitionen:
Strategische Planung: Planungsmaßnahmen, die beginnen, sobald sich eine Krise abzeichnet, und enden, wenn die politischen Instanzen der Europäischen Union eine oder mehrere militärstrategische Optionen billigen. Der Prozess der strategischen Planung umfasst die militärische Lagebeurteilung, die Erstellung eines politisch-militärischen Rahmenplans und die Entwicklung militärstrategischer Optionen.
Militärstrategische Option: Militärische Vorgehensmöglichkeit zur Erreichung der politisch-militärischen Zielsetzungen, laut politisch-militärischem Rahmenplan. Eine militärstrategische Option umreißt die militärische Lösung in groben Zügen, beschreibt die erforderlichen Kräfte und Mittel und die Auflagen und enthält Empfehlungen zur Wahl des Befehlshabers der Operation (OpCdr) und des Hauptquartiers für die Operationsführung (OHQ).
ANLAGE
ORGANIGRAMM DES EUMS
ABKÜRZUNGEN
A
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ACOS |
Stellvertretender Personalchef |
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ADMIN |
Unterabteilung „Verwaltung“ |
C
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CEUMC |
Vorsitzender des Militärausschusses der Europäischen Union |
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CIS |
Abteilung „Kommunikations- und Informationssysteme“ |
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Civ/Mil Cell |
zivil-militärische Zelle |
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CIVCOM |
Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung |
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CMC SPT |
Unterstützung des Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union |
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CMSP |
Unterabteilung „Zivil-militärische Strategieplanung“ |
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CONOPS |
Operationskonzept |
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CRP/COP |
Unterabteilung „Krisenreaktionsplanung/laufende Operationen“ |
D
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DDG/COS |
Stellvertretender Generaldirektor/Stabschef des Militärstabs der Europäischen Union |
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DGEUMS |
Generaldirektor des Militärstabs der Europäischen Union |
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DOC/CON |
Unterabteilung „Doktrin und Konzepte“ |
E
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EUMC |
Militärausschuss der Europäischen Union |
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EUMS |
Militärstab der Europäischen Union |
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EXE/TRG/ANL |
Unterabteilung „Übungen, Schulung und Analyse“ |
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EX OFFICE |
Executive Office (Unterstützungs-/Koordinationsstab) |
F
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FOR/CAP |
Unterabteilung „Streitkräftebereitstellung und Fähigkeitsentwicklung“ |
I
|
INT |
Abteilung „Intelligence“ |
|
INT POL |
Unterabteilung „Intelligence-Grundsatzfragen“ |
|
ITS |
Unterabteilung „Informationstechnologie und Sicherheit“ |
L
|
LEGAL |
Rechtsberater |
|
LOG |
Unterabteilung „Logistik“ |
|
LOG/RES |
Abteilung „Logistik und Ressourcen“ |
O
|
OCPS |
Ständiges Personal des Operationszentrums |
|
OHQ |
Hauptquartier für Operationsführung |
|
OPLAN |
Operationsplan |
|
OPSCEN |
Operationszentrum |
|
OPS/EXE |
Abteilung „Operationen und Übungen“ |
P
|
PERS |
Persönlicher Stab |
|
POL |
Unterabteilung „Grundsatzfragen“ |
|
POL/PLS |
Abteilung „Grundsatzfragen und Planung“ |
|
POL/REQ |
Unterabteilung „Grundsatzfragen und Bedarfsplanung“ |
|
PRD |
Unterabteilung „Produktion“ |
R
|
REQ |
Unterabteilung „Bedarfsplanung“ |
|
RES/SPT |
Unterabteilung „Ressourcenunterstützung“ |
U
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UN MLO |
Militärischer Verbindungsoffizier bei den Vereinten Nationen |