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30.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 325/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 26. September 2019
zur Ernennung des Stellvertretenden Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
(2019/C 325/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 158 Absatz 6,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Am 4. Juni 2019 hat der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „Amt“) dem Rat eine Kandidatenliste für das Amt des Stellvertretenden Exekutivdirektors des Amtes vorgelegt —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Herr Andrea DI CARLO, geboren am 9. September 1970 in Rom (Italien) wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Stellvertretenden Exekutivdirektor des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „Amt“) ernannt.
(2) Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Amtes festgelegt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. September 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. HARAKKA