2002/223/EG: Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2001 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über eine Zusatzfinanzierung für das Jahr 2001 im Rahmen des derzeit geltenden EG-UNRWA-Abkommens für die Jahre 1999-2001
Amtsblatt Nr. L 075 vom 16/03/2002 S. 0046 - 0046
Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2001 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinafluechtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über eine Zusatzfinanzierung für das Jahr 2001 im Rahmen des derzeit geltenden EG-UNRWA-Abkommens für die Jahre 1999-2001 (2002/223/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1, auf Vorschlag der Kommission(1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die gegenwärtige Krise im Nahen Osten ist mit zusätzlichen Belastungen für das UNRWA verbunden. (2) Die Gemeinschaftshilfe zugunsten des UNRWA ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Lage im Nahen Osten; als Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern fördert sie zudem die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der betroffenen Bevölkerung und der Länder, in denen sie Aufnahme gefunden hat. (3) Die Unterstützung der UNRWA-Tätigkeiten dürfte zur Erreichung der oben genannten Ziele der Gemeinschaft beitragen. (4) Im derzeit geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinafluechtlinge (UNRWA) über Flüchtlingshilfe in den Nahostländern für die Jahre 1999-2001(3) (EG-UNRWA-Abkommen), insbesondere in Artikel 6, sind Anpassungen der Finanzierungsbeiträge vorgesehen - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinafluechtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über eine Zusatzfinanzierung in Höhe von 15 Mio. EUR für das 2001 im Rahmen des derzeit geltenden EG-UNRWA-Abkommens wird genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsel ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2001. Im Namen des Rates Der Präsident A. Neyts-Uyttebroeck (1) Vorschlag vom 7. Dezember 2001 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2) Stellungnahme vom 12. Dezember 2001 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. L 261 vom 7.10.1999, S. 37.