2004/310/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 die einen Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt (Sache COMP/M.1806 — AstraZeneca/Novartis) — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2309) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 110 vom 16/04/2004 S. 0001 - 0072
Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 die einen Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt (Sache COMP/M.1806 - AstraZeneca/Novartis) Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2309) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/310/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000, ein Verfahren in diesem Fall einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 18. Februar 2000 wurde bei der Kommission ein Zusammenschlussvorhaben angemeldet, dem zufolge die Unternehmen Novartis AG ("Novartis") und AstraZeneca PLC ("AstraZeneca") ihre Aktivitäten im Bereich des Kulturpflanzenschutzes ausgliedern und in einer neu gegründeten Gesellschaft, der Syngenta AG ("Syngenta"), zusammenführen wollen. Novartis würde überdies ihr Saatgutgeschäft an Syngenta übertragen. (2) Nach Prüfung der Anmeldung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 fällt und dass sie ernste Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen hervorruft. Am 21. März 2000 entschied die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung, in diesem Fall ein Verfahren einzuleiten. DIE PARTEIEN (3) Novartis entstand durch den Zusammenschluss zwischen Ciba-Geigy und Sandoz im Dezember 1996(4). Novartis ist eine multinationale Unternehmensgruppe, die im Bereich der Umweltwissenschaften weltweit tätig ist. Ihr Schwerpunkt liegt in den Bereichen des Gesundheitswesens (Pharmazeutika, Generika), der Agrarnahrungsmittelindustrie (Kulturpflanzenschutz, Saatgut, Tiergesundheit) und des Verbrauchergesundheitsschutzes (Ernährung, Selbstmedikation). (4) AstraZeneca entstand durch den Zusammenschluss zwischen Astra AB und Zeneca Group PLC im Frühjahr 1999(5). Die Geschäftsaktivitäten von AstraZeneca sind Forschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Pharmazeutika und Landwirtschaftschemikalien. DER ZUSAMMENSCHLUSS (5) Novartis wird eine interne Reorganisation vornehmen, so dass ihr nicht in den USA ansässiges Landwirtschaftschemikaliengeschäft sowie ihr nicht in den USA ansässiges Saatgutgeschäft von einer neu gegründeten Gesellschaft, der Novartis Agribusiness AG, gehalten werden, und ihr in den USA ansässiges Landwirtschaftschemikaliengeschäft sowie ihr in den USA ansässiges Saatgutgeschäft von einer US-Gesellschaft, der Novartis US Co, gehalten werden. Das Tiergesundheitsgeschäft von Novartis fällt nicht in den Rahmen der Transaktion. Novartis wird im Anschluss ihre Novartis Agribusiness AG zugunsten ihrer Aktionäre auf dem Wege eines Bezugsrechtsangebots entfusionieren und die Novartis US Co wird durch eine Ausgabe ihrer Aktien an Novartis Aktionäre (oder an einen für sämtliche Novartis Aktionäre handelnden Treuhänder) entfusioniert. Die Novartis Agribusiness AG wird im Rahmen eines Schweizerischen gesetzlichen Fusionsverfahrens mit Syngenta zusammengeschlossen und die Novartis US Co wird durch eine US-amerikanische Dreiecksfusion (triangular merger) mit Syngenta zusammengeschlossen. Die Aktionäre von Novartis werden deshalb nach Abschluss der Transaktion sowohl Aktien an Syngenta als auch an Novartis halten. (6) AstraZeneca wird eine interne Reorganisation vornehmen, um ihr Landwirtschaftschemikaliengeschäft von ihrem zurückbehaltenen Geschäft abzutrennen, so dass ihr Landwirtschaftschemikaliengeschäft an Syngenta übertragen werden kann. AstraZeneca wird an ihre Aktionäre eine Dividende ausschütten, die durch die Übertragung von Aktien an Syngenta erfolgt. Die Aktionäre von AstraZeneca werden deshalb nach Abschluss der Transaktion sowohl Aktien an Syngenta als auch an AstraZeneca halten. (7) Die angemeldete Transaktion stellt daher einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) der Fusionskontrollverordnung dar. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (8) Der gemeinsame weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Gesellschaften lag 1998 bei über 5 Mrd. EUR (Novartis [...](6) EUR und AstraZeneca [...]* EUR). Sowohl Novartis als auch AstraZeneca verfügen über einen gemeinschaftsweiten Umsatz von über 250 Mio. EUR (Novartis [...]* und AstraZeneca [...]*). Weder Novartis noch AstraZeneca erzielen mehr als zwei Drittel ihres gesamten gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedsstaat. Die angemeldete Transaktion hat deshalb gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne der Fusionskontrollverordnung. (9) Die Transaktion bedarf der Zusammenarbeit mit der EFTA-Überwachungsbehörde gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) von Protokoll 24 des EWR-Abkommens, da durch den Zusammenschluss eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt würde und dadurch der wirksame Wettbewerb in den Gebieten der EFTA-Staaten oder in einem wesentlichen Teil derselbigen erheblich behindert würde. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT (10) Von dem Zusammenschluss betroffen sind die Wirtschaftssektoren Kulturpflanzenschutzchemikalien ("Pflanzenschutz") und Saatgut. Novartis wird ihre Aktivitäten in den Bereichen Kulturpflanzenschutz und Saatgut an Syngenta übertragen, während AstraZeneca lediglich ihre Aktivitäten im Bereich Kulturpflanzenschutz übertragen wird. (11) Pflanzenschutzmittel schützen Kulturpflanzen gegen sämtlichen Formen von Schäden, die durch Unkraut, Insekten oder Pilz (Fungi) verursacht werden. Pflanzenschutzmittel werden für gewöhnlich nach ihrer Bekämpfungswirkung eingeteilt. Die Parteien schlagen folgende Einteilung der Hauptproduktgruppen vor: - Fungizide (zur Krankheitsbekämpfung); - Herbizide (zur Unkrautbekämpfung); - nicht selektive Herbizide (zur Unkrautbekämpfung); - Insektizide (zur Insektenbekämpfung); - Nährstoffe ("Spurenelemente") zur Vermeidung von Mangelerscheinungen, z. B. Eisenmangel; - Saataufbereitung zum Schutz des Saatguts und weiterer Pflanzen gegen Krankheiten und Insekten; - Pflanzenwuchsregulatoren; - industrielle Unkrautbekämpfungsprodukte; - Insektizide für nicht landwirtschaftliche Zwecke; - aktive Wirkstoffe. Über Pflanzenschutzmittel hinaus wird Syngenta auch auf den Saatgutmärkten aktiv sein. (12) Der Zusammenschluss führt nicht zu Wettbewerbsbedenken hinsichtlich der Märkte für Nährstoffe, industrielle Unkrautbekämpfungsprodukte, Insektizide für nicht landwirtschaftliche Zwecke und aktive Wirkstoffe. In der Entscheidung brachte die Kommission unter Ziffer 6 Punkt 1 Buchstabe c) ernste Bedenken hinsichtlich der Märkte für Rodentizide zum Ausdruck. Diese Bedenken gründeten sich auf die Tatsache, dass, obgleich das Geschäft von Novartis nicht an Syngenta übertragen wird, Geschäftsführer von Novartis in den Unternehmensführungsstrukturen von Syngenta vertreten sein werden. Überdies wäre einem Wettbewerber zufolge der gemeinsame Marktanteil der beiden Einheiten beträchtlich. Der Gesamtumsatz von Novartis mit Rodentiziden ist jedoch gering ([...]* EUR) und [...]*). Die in Ziffer 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Entscheidung ausgedrückten ernsthaften Bedenken, dass der Zusammenschluss zur Begründung einer duopolistischen beherrschenden Stellung auf einigen Rodentizidenmärkten führen könnte, sind deshalb unbegründet. (13) Aus den nachstehend aufgeführten Gründen hätte der Zusammenschluss zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung auf folgenden Märkten geführt: Fungizidmärkte: - Getreidefungizide in Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Schweden und Finnland; - Zuckerrübenfungizide in Frankreich, Italien, Spanien und Belgien; - Kartoffelfungizide in Schweden; - Fungizide zur Behandlung von Rebenmehltau in Österreich und Fungizide zur Behandlung von Botrytis (Grauschimmelfäule) bei Reben in Österreich und Frankreich. Herbizidmärkte: - Maisherbizide in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Belgien; - Kartoffelherbizide in Belgien und Frankreich; - Kartoffelgraminizide zur Behandlung nach Pflanzenaufgang in Dänemark; - Zuckerrübengraminizide zur Behandlung nach Pflanzenaufgang in Großbritannien, Belgien und Dänemark; - Graminizide zur Behandlung nach Pflanzenaufgang für Ölsaatenpflanzen in Deutschland, Großbritannien und Dänemark; - Herbizide für Früchte und Nüsse in Frankreich. Blattinsektizidmärkte: - Getreide in Belgien, Dänemark, Frankreich und Deutschland; - Futterpflanzen in Frankreich; - Kartoffeln in Frankreich; - Gemüse in Frankreich. Märkte für Saataufbereitung: - Getreide in Spanien; Pflanzenwuchsregulatoren: - Zierpflanzen in Belgien, den Niederlanden und Frankreich. SAATGUT (14) Das Saatgutgeschäft von Novartis wird an Syngenta übertragen. AstraZeneca betreibt ihr Saatgutgeschäft über ein Jointventure mit Cosun. Dieses Jointventure trägt den Namen Advanta. Dieses Geschäft wird nicht an Syngenta übertragen und die Beteiligung bleibt somit bei AstraZeneca. Es gibt jedoch einige fortdauernde Beziehungen zwischen dem AstraZeneca-Geschäft, das an Syngenta übertragen wird, und dem Jointventure Advanta. [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]*. (15) [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]* Diese Verpflichtung gilt nicht für das Saatgutgeschäft von Novartis, das an Syngenta übertragen wird. [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]*. (16) [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]*. (17) Die bestehende Vertragsbeziehung zwischen der Zeneca-Gruppe und Advanta schafft eine Verbindung zwischen Syngenta und Advanta, zwei Saatgutunternehmen, die Zuckerrübensaatgut herstellen. [...]* Es gibt lediglich zwei weitere Wettbewerber für Zuckerrübensaatgut, KWS und Danisco. (18) AstraZeneca stellt sicher, dass [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]* Das heißt, dass [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]*. (19) Die Kommission ist in Anbetracht des Vorstehenden [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]* der Auffassung, dass die Folgen des Zusammenschlusses auf dem Saatgutmarkt nicht weiter untersucht werden müssen, da [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]* den Vorteil ausräumt, in dessen Genuss Syngenta durch [Geschäftsgeheimnis von AstraZeneca - Vertragsbeziehungen]* gekommen wäre. A. RELEVANTE PRODUKTMÄRKTE FUNGIZIDE FUNGIZIDE UND IHRE ANWENDUNG (20) Fungizide sind Wirkstoffe zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, insbesondere von durch Pilze (Fungi) verursachten Krankheiten. Die eine Kulturpflanze (z. B. Weizen) befallenden Krankheiten variieren in Abhängigkeit von der in diesem Jahr gepflanzten Sorte, den Witterungsbedingungen und den Ackerbaumethoden für diese Kulturpflanze. Von der Pflanzensorte hängt die Anfälligkeit der Pflanze für den Befall durch eine Reihe von Krankheiten ab, z. B. Mehltau, Brand (Rost), Septoria oder Halmbruchkrankheit. Die Witterungsbedingungen wirken sich auf den Typ und den Umfang des Befalls aus, eine feuchte Saison begünstigt beispielsweise Krankheiten wie Septoria und eine trockenere Saison Braunrost. Die Ackerbaumethode für eine Kulturpflanze kann das Risiko der Entwicklung bestimmter Krankheiten verringern. Zum Beispiel verringert eine richtige Feldeinteilung und Fruchtwechsel sowie das Pfluegen des Feldes das Risiko bestimmter Krankheiten. (21) Infolge dieser komplexen Zusammenhänge verfügt ein Landwirt für gewöhnlich über ein Spritzprogramm, das in seinem Umfang und bezüglich der Arten aktiver Wirkstoffe gemäß den lokalen Witterungsbedingungen und der Krankheitsanfälligkeit der Kulturpflanze jeweils entsprechend angepasst wird. Diese Anpassung kann durch Vertreiber, Techniker und Beamte der Mitgliedstaaten beeinflusst werden, die über ein detailliertes Wissen über Krankheiten und ihre Epidemologie verfügen und die besten Fungizide zur Bekämpfung dieser Krankheiten in Abhängigkeit von prognostizierten Ausbrüchen (Prophylaxe) oder dem Vorliegen von Krankheiten an den Kulturpflanzen (kurative Bekämpfung) kennen. (22) Liegt eine ganze Reihe von Krankheiten vor und kann diese Reihe nicht durch einen einzigen aktiven Wirkstoff bekämpft werden, so tankt ein Landwirt entweder eine Mischung einzelner aktiver Produkte oder er verwendet ein vorgemischtes Produkt, das eine Mischung aus einer Reihe von aktiven Wirkstoffen enthält. Eine solche fertige Mischung ist im Allgemeinen um 5-15 % billiger als eine Tankmischung aus den aktiven Wirkstoffen. Da sich das Krankheitsspektrum im Laufe der Saison in Abhängigkeit von den sich wandelnden Witterungsbedingungen verändert, werden auch die entsprechenden Produkte abgewandelt, um den vorherrschenden Krankheitsbedingungen gerecht zu werden. (23) Aufgrund von Beratungen durch Experten vor Ort und basierend auf Empfehlungen von Einrichtungen wie dem Fungicide Resistance Action Committee ("FRAC") wird der Landwirt überdies versuchen, im Verlauf der Saison die Bildung von Resistenzen gegenüber bestimmten aktiven Inhaltstoffen durch Austausch und/oder Kombination von aktiven Wirkstoffen verschiedener chemischer Klassen zu vermeiden, sofern dieselbe Krankheit über einen längeren Zeitraum vorhanden ist und mehrere Anwendungen erforderlich sind. In einigen Fällen können in der lokalen Erregerpopulation Resistenzen gegenüber einigen aktiven Klassen bereits vorliegen und der Landwirt muss aktive Wirkstoffe verwenden, die gegen diese bestimmte Erregerpopulation noch wirksam sind. (24) Im Rahmen der Entscheidung, wie viel für Fungizide ausgegeben werden soll, vergleicht ein Landwirt die Gesamtkosten seines Fungizidprogramms mit der erwarteten Ernteertrags- und Ertragserhöhung, die wiederum vom Preis abhängt, den der Landwirt für seine Ernte erhält. Angesichts der inhärenten Ungewissheit und der Krankheitsbedrohung müssen die erwartete Erhöhung des Ernteertrags und der Preis für die Ernte sowie der zusätzliche Nutzen, der von einem (teureren) Fungizidprogramm zu erwarten ist, erheblich höher sein als der Preis für das Fungizid (Qualitätsklasse). ÜBERBLICK ZU DEN MARKTDEFINITIONEN (25) Die Parteien beziehen sich auf frühere Entscheidungen(7), im Rahmen derer die Kommission die Auffassung vertrat, dass eine Einteilung der Fungizide nach Pflanzentyp angemessen ist, da die verschiedenen Kulturpflanzen unterschiedliche (obgleich sich teilweise überschneidende) Krankheitsmuster aufweisen. Auf dieser Grundlage haben die Parteien getrennte betroffene Produktmärkte für Fungizide für jeweils Getreide, Zuckerrüben, Ölsaatpflanzen, Futterpflanzen, Kartoffeln, Früchte und Nüsse, Gemüse und Zierpflanzen festgestellt. Die Marktuntersuchung hat allgemein bestätigt, dass eine Bewertung des Fungizidsektors nach Pflanzensorten einen geeigneten Ausgangspunkt darstellt. (26) Aus der Marktuntersuchung geht jedoch auch hervor, dass die oben vorgeschlagenen Märkte durch eine weitere Unterteilung der jeweiligen Kulturpflanzen aufgeschlüsselt werden könnten (zum Beispiel Getreide unterteilt in Weizen, Gerste, Hafer, Roggen und Triticale(8)) und/oder nach bestimmten Krankheiten (zum Beispiel sind die Hauptkrankheiten bei Weizen: Mehltau, Rost (Brand), Halmbruchkrankheit und Septoria; die Hauptkrankheiten bei Gerste sind: Mehltau, Rost (Brand), Halmbruchkrankheit, Rhynchosporum und Pyrenopora). (27) Es scheint, dass die einzige Kulturpflanze, bei der eine solche weitere Unterteilung der von den Parteien definierten Kulturpflanzen angemessen wäre, "Früchte und Nüsse" sind, bei denen Fungizide für jede der bekannten Hauptkrankheiten dieser Pflanzen aus den in den nachstehenden Ziffern 44-46 ausgeführten Gründen als getrennte Produktmärkte gelten sollten. (28) Die Parteien behaupten, dass es einen Gesamtmarkt für Getreidefungizide gebe. Dritte behaupten und haben entsprechende Informationen vorgelegt, dass der Markt enger gefasst sein könnte, nämlich als Markt für Fungizide auf Strobilurinbasis. Auf diesem Markt würden die Parteien auf mehreren nationalen Märkten für Getreidefungizide auf Strobilurinbasis eine beherrschende Stellung einnehmen. Da die Kommission jedoch zum dem Schluss gelangt ist, dass die Parteien auf den Getreidefungizidmärkten insgesamt beherrschend sein würden, geht die Kommission zu Zwecken dieser Entscheidung von den Getreidefungizidmärkten insgesamt als relevantem Produktmarkt aus. (29) Obgleich es letzten Endes technisch machbar ist, die Produktion von einem Fungizid auf ein anderes umzustellen, besteht auf der Lieferseite kaum eine Substituierbarkeit zwischen diesen Produkten. Dies gilt aufgrund des Bestehens von Patenten und dem offiziellen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (eingehendere diesbezügliche Erörterungen in Ziffern 84-88). GETREIDEFUNGIZIDE AUF STROBILURINBASIS (30) In diesem Abschnitt, der die Produktformulierungen behandelt, bezieht sich der Begriff "Strobilurine" auf Produktformulierungen, die eine aktive Substanz der chemischen Klasse der Strobilurine enthalten. Die Produktformulierung ist entweder ein "reines" Strobilurin, d. h. sie enthält nur eine aktive Substanz, nämlich eine Substanz der Strobilurinklasse (z. B. das Produkt Amistar von AstraZeneca, dessen einzige aktive Substanz Azoxystrobin ist) oder ein gemischtes Produkt, d. h. das Produkt enthält eine Substanz der Strobilurinklasse und eine oder mehrere weitere aktive Wirkstoffe anderer Klassen (z. B. das Produkt Juwel Top von BASF, das eine Mischung aus Kresoximmethyl (Strobilurin), Epoxiconazol (aus der chemischen Klasse der "Triazol"(9)) und Fenpropimorph (aus der chemischen Klasse der "Morpholine"(10)) enthält). Es darf angemerkt werden, dass es sich nach allgemeiner Auffassung innerhalb der Branche sowie im Rahmen der internen Marktstrategie der Parteien bei sämtlichen dieser Produktformulierungen um "Strobilurine" handelt. (31) Aktive Wirkstoffe auf Strobilurinbasis sind die neueste Klasse der fungizidaktiven Wirkstoffe. Es handelt sich bei ihnen um Breitspektrum-Blattfungizide (gegen mehrere Krankheiten wirksam) (Fungizid wird auf die Blätter gesprüht) und sie können bei einer großen Anzahl von Kulturpflanzen weltweit eingesetzt werden, insbesondere für Weizen, Gerste, Reis, Trauben, Bananen, Baumfrüchte, Zierrasen und eine Reihe von Gemüsen. Aktive Wirkstoffe auf Strobilurinbasis sind bei niedrigen Anwendungsraten aktiv und bekämpfen Pilz durch Unterbrechung der Energieproduktion. Obgleich aktive Wirkstoffe auf Strobilurinbasis systemisch(11) und/oder durch Verdampfung aktiv(12) sein können, weisen sie eine eingeschränkte Heilungsaktivität auf. Bislang wurden Produkte auf Strobilurinbasis in Europa für Getreide (hauptsächlich Weizen und Gerste) und Weinreben eingeführt. (32) Über ihre Breitspektrum-Krankheitsbekämpfungswirkung hinaus sollen Fungizide auf Strobilurinbasis (d. h. die Produktformulierungen) die einzigen Produkte sein, die bei der Anwendung auf Getreide eine erhebliche ertragssteigernde Aktivität aufweisen, selbst wenn keine Krankheiten vorliegen. Die lediglich auf den anderen Fungizidklassen, hauptsächlich auf (Tri)Azolen und Morpholinen, basierten Produkte weisen keine ernteertragsverbessernden Eigenschaften auf. Es wurde deshalb argumentiert, dass Strobilurine durch diese anderen Klassen nicht leicht zu ersetzen sind. Mit anderen Worten gilt demnach Dritten zufolge, dass, obgleich Triazol und Morpholine durch Strobilurine ersetzt werden konnten (und weiterhin ersetzt werden können), dies umgekehrt sehr unwahrscheinlich ist. Aus diesem Grunde haben Dritte die Auffassung vertreten, dass es einen getrennten Produktmarkt für Fungizide auf Strobilurinbasis bei Getreide gebe. (33) Im Hinblick auf Getreide liegen reichliche Daten bezüglich Ertragssteigerungen durch die Verwendung von Strobilurin vor und zusammen mit dem breiten Wirkspektrum gegen Krankheiten werden diese Nutzeffekte in der Werbeliteratur für Strobilurinprodukte auch stark hervorgehoben. Den Landwirten ist dieser Nutzen durchaus bekannt und sie sind bereit, einen erheblichen Mehrpreis für Strobilurinprodukte im Vergleich zu Nicht-Strobilurinprodukten zu bezahlen (zwischen 50 % und 150 %). (34) Einem Dokument von Novartis vom März 2000(13) zufolge haben Strobilurine in den vergangenen drei Jahren in Großbritannien im Schnitt zu einer Ertragserhöhung von 1t/ha gegenüber Triazolen geführt. "Selbst bei einem rückläufigen Getreideertrag in 1999 erbrachten Strobilurine noch immer einen Mehrertrag von 0.7 t/ha gegenüber Triazolen. Bei einem prognostizierten Weizenpreis von 65 GBP/t im Herbst ergibt das einen Wert für 0.7t von 45 GBP. Bei einem Mehrpreis für Programme mit Fungiziden auf Strobilurinbasis von 20 GBP/ha gegenüber triazolbasierten Programmen führt dies zu einer gesunden Rendite." Für Gerste, das andere Hauptgetreide, ist der Zusatzgewinn durch Strobilurine geringer: Ein Zusatzertrag von 32 GBP/ha für 22 GBP/ha Zusatzausgaben für Fungizide für Wintergerste und Zusatzausgaben von 20 GBP/ha für Frühjahrsgerste. Diese Daten für Großbritannien scheinen auch für Frankreich(14) und Deutschland(15) zu gelten. Hierbei handelt es sich um die drei wichtigsten Getreidefungizidländer, auf die nahezu 90 % des gesamten Verbrauchs im EWR und weit über 90 % des Strobilurinverbrauchs entfallen. (35) Es gibt starke Anzeichen dafür, dass auf Grundlage der oben genannten Daten ein hypothetischer Monopolist für Getreidefungizide auf Strobilurinbasis die Preise für diese Produkte dauerhaft um 5-10 % anheben könnte. Eine Preiserhöhung um 5 % für ein Strobilurinprogramm würde zu einer Erhöhung des Kostenpreises um etwa 2,5 GBP/ha führen. Die Gewinnspanne des Landwirts läge somit bei etwa 22.5 GBP/ha für Weizen und bei 7.5 GBP/ha für Wintergerste bzw. bei 9.5 GBP/ha für Frühjahrsgerste. Bei einer Preiserhöhung von 10 % läge die Gewinnspanne für den Landwirt bei 5 GBP/ha für Wintergerste. Die Preiserhöhung um 5-10 % würde somit noch immer eine höhere Gewinnspanne für den Landwirt im Vergleich zur Anwendung eines Nicht-Strobilurinfungizidprogramms zulassen und könnte daher für einen hypothetischen Strobilurinmonopolisten ein profitables Vorgehen darstellen. (36) Darüber hinaus hat ein Wettbewerber auf Basis von Informationen der Parteien bezüglich Ertragserhöhungen berechnet, dass in einem typischen 3-Phasen-Spritzprogramm (siehe nachstehende Ziffern 111-113) der Landwirt, selbst wenn der Monopolhersteller die Preise für Strobilurine um 77 % erhöht hätte, dieselbe Nettogewinnspanne aus der Anwendung eines Strobilurinprogramms gegenüber einem reinen Nicht-Strobilurinprogramm erhalten würde. Anmerkungen der Parteien (37) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte (im Folgenden "die Antwort") weisen die Parteien darauf hin, dass Strobilurine keinen getrennten Markt darstellen können, da sie mit anderen Produkten gemischt werden müssen, um eine zufrieden stellende Krankheitsbekämpfung in sämtlichen Fällen und gegen sämtliche Pathogene gewährleisten zu können. Obgleich dies faktisch zutrifft, ist das Argument bezüglich des Endverbrauchs von Strobilurinen für eine Definition des Produktmarktes nicht relevant, da es die Frage nicht berührt, ob ein hypothetischer Monopolist seinen Preis profitabel erhöhen kann. (38) Die Parteien weisen in der Antwort darauf hin, dass die Substituierung von Strobilurinen durch Triazol und/oder Morpholine in Deutschland in der Saison 1999 stattgefunden habe, als sich die gesamte Landwirtschaftliche Nutzfläche im Vergleich zu 1998 verringert hat (siehe dazu auch den Abschnitt "Der deutsche Markt für Getreidefungizide auf Strobilurinbasis"). Wie nachstehend aufgezeigt handelt es sich hierbei um eine außergewöhnliches Phänomen, das auf der Entwicklung einer Resistenz gegen das BASF-Strobilurinprodukt beruhte, während AstraZeneca, der Hersteller des einzigen anderen Strobilurins in 1999, noch immer Kapazitätsengpässe zu verzeichnen hatte. Ferner geht aus den von den Parteien vorgelegten Dokumenten hervor, dass für Fungizide auf Strobilurinbasis eine Erweiterung ihres Marktanteils bei den gesamten Getreidefungizidprodukten zum Schaden der anderen chemischen Klassen erwartet wird. (39) In ihrer Antwort stellen die Parteien in Frage, dass Strobilurine bei nicht vorhandener Erkrankung eine erhebliche Steigerung des Ernteertrags ermöglichen, und die Parteien weisen darauf hin, dass die Erhöhung des Ertrags auf eine bessere Krankheitsbekämpfung zurückgeht. In der Werbeliteratur der Parteien wird jedoch auf den so genannten "Greening-Effekt" (greening effect) durch die Anwendung von Strobilurin Bezug genommen. Dieser Greening-Effekt, der in keiner Weise mit der Krankheitsbekämpfung in Beziehung steht, ermöglicht dem Getreide eine verlängerte Periode für die Gewichtszunahme des Korns, wodurch sich der Gesamtertrag erhöht. Obgleich argumentiert wird, dass dieser Greening-Effekt als solcher allein die Verwendung von Fungiziden auf Strobilurinbasis nicht rechtfertige (da der zusätzliche Ertrag allein, der dem Greening-Effekt zugerechnet werden kann, den Mehrpreis von Strobilurin nicht deckt), handelt es sich hierbei um ein wichtiges und einzigartiges Charakteristikum dieser Fungizide im Vergleich mit den anderen chemischen Klassen. (40) Zuletzt bestreiten die Parteien, dass ein hypothetischer Monopolist sich in einer Position befände, in der er die Preise dauerhaft um 10 % erhöhen könne. Die Parteien argumentieren, dass, sofern Strobilurine wie oben angezeigt um 50-150 % mehr kosten als Behandlungen mit Nicht-Strobilurinen, der gesamte Getreidemarkt vor dem Hintergrund des Umfangs der Markteindringung von Strobilurin jährlich um 7-15 % hätte wachsen müssen. Der Wert des Gesamtmarktes ist jedoch zurückgegangen. Die Kommission ist nicht der Auffassung, dass auf der Grundlage relativer Preisdifferenzen und relativer Markteindringung ein mathematischer Schluss über die Gesamtmarktgröße korrekt durchgeführt werden kann, solange Informationen über andere Variablen hierbei außen vor bleiben wie z. B. Abnahme der Landwirtschaftlichen Nutzflächen für Getreide, Klimawandel und andere Bedingungen, die zu einem verminderten Bedarf an Fungizidbehandlung führen, zum Beispiel Preissenkungen der Formulierungen ohne Strobilurin usw. (41) Ferner argumentieren die Parteien, dass das oben (auf der Grundlage der Werbeliteratur von Novartis) ausgeführte Beispiel für Gerste schwächer ist als dies für Weizen der Fall ist. Die Kommission anerkennt dies. Die Parteien geben in ihrer Antwort an, dass der Nutzen für den Landwirt marginal würde, dass jedoch die gleichen Risiken wie für Weizen bestehen blieben und dass ein solcher Anstieg dazu führen würde, dass der Hersteller seinen Marktanteil bei Gerste verlieren würde. Dies entbehrt jedoch der Grundlage. Die verbleibende Gewinnspanne wäre immer noch eine, die auf den relativ außerordentlichen Umständen von 1999 beruht. Das Risiko, das der Landwirt trägt, erlaubt ihm eine minimale Gewinnspanne von 5 GBP/ha (10 % Preisanstieg). Unter besseren Witterungsbedingungen fiele diese Spanne größer aus. Eine Preiserhöhung um 5-10 % könnte daher für einen hypothetischen Monopolisten ein profitables Vorgehen darstellen, da der Landwirt angesichts der minimalen Gewinnspanne, die er bei Frühjahrsgerste hätte, nicht von Strobilurinen auf andere Wirkstoffe in einem Umfang umstellen würde, der die Preiserhöhung unrentabel werden ließe. (42) Zuletzt weisen die Parteien darauf hin, dass hinsichtlich des von einem Wettbewerber angeführten Beispiels, dass der Landwirt dieselbe Nettogewinnspanne erzielen würde, wenn die Strobilurinpreise um 77 % erhöht würden, kein Landwirt eine Investition in Höhe des prognostizierten Gewinns machen würde, ohne die jeweiligen dazugehörigen Risiken in Betracht zu ziehen. Die Kommission anerkennt dies. Das Beispiel zeigt jedoch, dass eine Preiserhöhung um 5-10 % durchaus profitabel ist, sofern die zusätzliche Gesamtgewinnspanne nur dann ganz wegfällt, wenn der Preis von Strobilurinfungiziden um 77 % angehoben würde. Fazit (43) Die Parteien behaupten, dass es einen Gesamtgetreidefungizidmarkt gebe. Dritte behaupteten und habe entsprechende Informationen vorgelegt, dass der Markt enger gefasst sein könnte, nämlich als Markt für Getreidefungizide auf Strobilurinbasis. Es gibt aus den vorbezeichneten Gründen starke Anhaltspunkte dafür, dass es einen getrennten Markt für Fungizide auf Strobilurinbasis gibt. Sollte dies der Fall sein, würden die Parteien eine beherrschende Stellung auf verschiedenen dieser nationalen Märkte für Fungizide auf Strobilurinbasis einnehmen. Da die Kommission jedoch zu dem Schluss gelangt ist, dass die Parteien auf den Getreidefungizidmärkten insgesamt beherrschend sein würden, hat die Kommission zu Zwecken dieser Entscheidung den Gesamtmarkt für Getreidefungizide als relevanten Produktmarkt festgesetzt. FUNGIZIDE FÜR MEHLTAU, FALSCHEN MEHLTAU UND BOYTRYTIS BEI TRAUBEN (44) Die Parteien sind der Auffassung, dass Rebenfungizide Teil des Marktes für "Früchte und Nüsse" sind, da alle diese Staudenpflanzen (Trauben, Kernobst und Steinfrüchte, Zitrusfrüchte, Oliven, Nüsse und Beeren) die folgenden Elemente gemeinsam haben: langfristige Planung (hohe Kosten für die Pflanzung, lange Zeitspanne vor der ersten Ernte, Austrittsbarrieren, die dazu führen, dass diese Kulturpflanzen als Vermögenswert erachtet werden); Kulturpflanzen von hohem Wert (die Haftungskosten für den Pflanzenschutz können im Falle unerwarteter negativer Folgen sehr hoch sein); die meisten Landwirte verkaufen ihre Produktion selbst und verfügen über direkte Kontakte mit Endkunden und/oder Lebensmittelvertriebskanälen; es werden nur geringe Agrarsubventionen gezahlt; viele der verwendeten agrochemischen Produkte sind identisch. (45) Die Kommission ist der Auffassung, dass Rebenfungizide getrennt eingestuft werden müssen, da die Produktformulierungen und die betreffenden aktiven Wirkstoffe sich für Trauben stark von den für andere Kulturpflanzen eingesetzten unterscheiden. Zum Beispiel wird von den sechs aktiven für Trauben eingesetzten Wirkstoffen von AstraZeneca nur einer auch für Kern- und Steinfrüchte und ein weiterer für Oliven eingesetzt. Von den sechs aktiven Wirkstoffen von Novartis wird einer sowohl für Kern- und Steinfrüchte, ein weiterer für Steinfrüchte sowie ein weiterer für Zitrusfrüchte eingesetzt. Andererseits gibt es auch bei anderen Kulturpflanzen eingesetzte aktive Wirkstoffe, die nicht für Trauben eingesetzt werden. Die Wettbewerbsbedingungen unterscheiden sich daher für Trauben und die anderen Staudenpflanzen erheblich. (46) Trauben werden durch eine Vielzahl von Krankheiten bedroht. Die drei wichtigsten Krankheiten sind falscher Mehltau, Mehltau sowie Grauschimmel oder Botrytis. Die Parteien gaben an, dass Fungizide zur Behandlung jeder dieser Krankheiten jeweils unterschiedlich und spezifisch seien, mit Ausnahme von drei aktiven Wirkstoffen (Dichlofluanid, Thiphanatmethyl und Azoxystrobin), die jeweils bei mindestens zwei Krankheiten wirksam sind. Produkte, die diese aktiven Wirkstoffe enthalten, sowie sämtliche vorformulierte Mischungen, die für mehr als eine Krankheit eingetragen sind, machen jedoch nur zirka 5 % sämtlicher Rebenfungizide aus. Die Angaben der Parteien wurden durch die Marktuntersuchung bestätigt. Es kann daher der Schluss gezogen werden, dass Fungizide für jede Rebenkrankheit, insbesondere für falschen Mehltau, Mehltau und Botrytis, unterschiedliche Produktmärkte darstellen. FAZIT ZU PRODUKTMÄRKTEN FÜR FUNGIZIDE (47) Die relevanten von den Parteien vorgeschlagenen Produktmarktdefinitionen, das heißt, ein jeweils verschiedener Markt für den jeweiligen Pflanzentyp, sind angemessen. Dies gilt für die folgenden in der Bewertung eingehender behandelten Produktmärkte: Zuckerrübenfungizide, Gemüsefungizide und Kartoffelfungizide. Die Kommission ist der Auffassung, dass es triftige Hinweise gibt, dass es einen getrennten Markt für Getreidefungizide auf Strobilurinbasis gibt. Wäre dies jedoch nicht der Fall und der Markt wäre wie von den Parteien behauptet ein Markt für sämtliche Getreidefungizide, so würde der Zusammenschluss genauso wahrscheinlich zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf diesem Markt führen. Letztlich gibt es getrennte Märkte für Rebenfungizide, je nach Krankheitstyp: Mehltau, falscher Mehltau und Botrytis. HERBIZIDE (48) Herbizide sind Wirkstoffe zur Bekämpfung von Unkraut. Für gewöhnlich wird eine erste Unterscheidung zwischen selektiven Herbiziden und nicht-selektiven Herbiziden vorgenommen. Letztere, die nicht-selektiven Herbizide, sind gegen viele Arten von Pflanzen wirksam, einschließlich Kulturpflanzen, die sie im Anwendungsfall abtöten. Nicht-selektive Herbizide werden im Allgemeinen nach einer Ernte und vor Aussaat der nächsten auf Feldern angewandt, um sie von Unkraut zu befreien. Lediglich AstraZeneca, nicht Novartis, stellt nicht-selektive Herbizide her. Es gibt daher mit einer Ausnahme, die nachstehend erörtert wird (Herbizide für Weinanbau und Obstplantagen), in diesem Bereich keine Überschneidungen. (49) Selektive Herbizide dienen andererseits ausschließlich zur Bekämpfung von Unkraut und schädigen die Kulturpflanze nicht, an der sie zur Anwendung kommen. Aus Sicht des Landwirts ist eindeutig die Art der Kulturpflanze, für die ein selektives Herbizid angewandt wird, der wichtigste Faktor bei der Feststellung der Produktsubstituierbarkeit. (50) Landwirte ziehen auch die bestimmten Unkrautarten in Betracht, gegen welche die Kulturpflanze jeweils zu schützen ist. Mit einigen wenigen Ausnahmen sind die in den Herbizidproduktformulierungen enthaltenen aktiven Wirkstoffe hauptsächlich gegen Unkrautarten der beiden Hauptkategorien von Unkraut wirksam: Breitblättriges Unkraut und Grasunkraut(16). (51) Da spezifische Pflanzenarten meistens von gemischten "Unkrautpopulationen" betroffen sind, zu denen sowohl Gräser als auch breitblättrige Unkräuter zählen, müssen Behandlungen vorgenommen werden, die beide Unkrautarten vernichten. Dem Landwirt stehen in diesem Fall zwei Optionen zur Verfügung. Entweder er kauft eine Anzahl von Herbiziden mit spezifischen Selektivitäten und er mischt diese in Abhängigkeit von den auftretenden Unkrautarten oder er kauft ein vorbereitetes Produkt, das die gewünschte Mischung aktiver Wirkstoffe zur Grasunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut bereits enthält. In dieser Entscheidung wird ein Herbizidprodukt, das hauptsächlich gegen Grasunkräuter aktiv ist, Grasunkrautherbizid oder Graminizid genannt. Ein Produkt, das hauptsächlich gegen breitblättrige Unkräuter aktiv ist, wird Blattherbizid genannt. Ein Produkt, das gegen beide Arten von Unkräutern wirksam ist (ohne dabei hauptsächlich gegen Grasunkraut oder gegen Blattunkräuter aktiv zu sein) wird Breispektrumherbizid(17) genannt. (52) Ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium für den Landwirt ist der Zeitpunkt der Anwendung des Produkts in Bezug auf das Aufgehen der Kulturpflanze: Es ist üblich zwischen Herbizide vor Aussaat, vor Pflanzenaufgang des Saatguts und nach Pflanzenaufgang des Saatguts zu unterscheiden. Herbizide vor der Aussaat werden unmittelbar vor Aussaat des Saatguts auf den Boden gegeben. Bei der Behandlung vor Pflanzenaufgang werden die Herbizide unmittelbar vor dem Aufkeimen des Saatguts, d. h. zirka acht Tage nach der Aussaat angewendet. Herbizide nach Pflanzenaufgang werden auf dem Boden oder den Pflanzen nach dem Aufgang der Pflanzen angewandt. (53) Darüber hinaus unterscheiden sich Herbizidprodukte in dem Umfang, in dem sie auf verschiedenen Klassen chemischer Wirkstoffe basieren. Dies ist insbesondere im Bereich der Resistenzbehandlung wichtig. Unkräuter, die häufig mit denselben Arten von Herbizid behandelt werden, tendieren mit der Zeit durch einen Prozess der Selbstselektion zur Ausbildung von Resistenzen gegenüber diesen Herbiziden. Es ist daher im Verlauf der Saison bzw. von einer Saison zur nächsten wichtig, dieser Tendenz zur Resistenzbildung durch sorgfältige Auswahl (Kombinationen) von Herbiziden entgegenzuwirken. Aus diesem Grunde werden Herbizide durch Hersteller und Vertreiber auf der Grundlage sowohl der Prophylaxe- als auch der Resistenzcharakteristika der enthaltenen chemischen Stoffe vermarktet. Ferner sind die Verfahren zur Behandlung von Bedeutung, einschließlich einer Reihe von Anwendungen und die Möglichkeit der Mischung mit anderen Produkten, um eine breitere Schutzwirkung zu erzielen. (54) Die Kommission ist in früheren Entscheidungen zum dem Schluss gelangt, dass nicht-selektive Herbizide und selektive Herbizide mit Ausnahme einiger bestimmter Fälle (die nachstehend erörtert werden) nicht miteinander in Wettbewerb stehen. Darüber hinaus bilden selektive Herbizide, die bestimmte Pflanzenarten schützen, eigene relevante Produktmärkte (siehe IV/M.1378 Hoechst/Rhône Poulenc (Aventis), Ziffern 29 ff., IV/M.737 Ciba Geigy/Sandoz (Novartis), Ziffern 109 ff.; IV/M.392 Hoechst/Schering(18), Ziffern 16 ff. und IV/M.354 American Cyanamid/Shell(19), Ziffern 11 ff.). (55) Die Kommission hat in diesen Entscheidungen erörtert, ob weitere Unterteilungen zum Zwecke der Produktmarktdefinition vorgenommen werden sollten (zum Beispiel auf Grundlage des Bekämpfungsspektrums oder nach dem Zeitpunkt der Anwendung). Im Fall IV/M.737 Ciba Geigy/Sandoz (Novartis) hat die Kommission keine weiteren solcher Unterteilungen vorgenommen. Sie hielt erstens dafür, dass angesichts der unklaren Trennungslinien zwischen Graminiziden, Breitspektrumherbiziden und Blattherbiziden die Aufstellung einer hieb- und stichfesten Produktmarktklassifikation unmöglich wäre. Weiter war die Kommission der Auffassung, dass von einer Unterteilung nach dem Zeitpunkt der Anwendung ebenfalls Abstand genommen werden sollte, da zumindest vor der Aussaat Herbizide vor der Aussaat, vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang aus Sicht des Landwirts substituierbar sind. (56) Bei Maisherbiziden scheint das im Fall IV/M.737 Ciba Geigy/Sandoz (Novartis) gewählte Vorgehen, d. h. die relevanten Produktmärkte nach der Art von Kulturpflanze zu definieren, im Rahmen des vorliegenden Zusammenschlusses ebenfalls angemessen. Für ein vollständiges Verständnis der Wettbewerbsbeziehungen unter den verschiedenen Arten selektiver Herbizide sind jedoch die folgenden erläuternden Anmerkungen bezüglich dieser Produktmarktdefinition angezeigt. (57) Zunächst sollte klar sein, dass ein Blattherbizid kein Ersatz für ein Graminizid ist und umgekehrt. Steht ein Landwirt vor dem Problem von schädlichen Grasunkräutern in seinen Feldern, so muss er Herbizide verwenden, die diese Unkräuter bekämpfen, d. h. er braucht entweder Graminizide oder Breitspektrumherbizide; Blattherbizide sind gegen Grasunkräuter nicht wirksam (oder zumindest nicht wirksam genug). Aus diesem Grunde mögen von der Nachfrageseite her Graminizide und Breitspektrumherbizide substituierbar sein, Graminizide und Blattherbizide sind es jedoch nicht(20). Dasselbe Argument gilt umgekehrt für die Bekämpfung von Blattunkräutern. Tatsächlich sind Graminizide und Blattherbizide, insofern als Blattunkräuter und Grasunkräuter zusammen auftreten (was normalerweise der Fall ist), Komplementärprodukte. Folglich stehen die beiden Produktarten nicht in Wettbewerb miteinander. (58) Die beiden komplementären Marktsegmente sind lediglich durch das Vorhandensein von Breitspektrumherbiziden, die sowohl die Bekämpfung von Grasunkräutern als auch von Blattunkräutern erlauben, miteinander verbunden. Um dies zu verdeutlichen ist eine Erinnerung des Zwecks von Produktmarktdefinitionen angezeigt. Das Ziel der Definition eines Marktes (sowohl in seiner Produkt- als auch in seiner geografischen Dimension) besteht in der Ausfindigmachung der tatsächlichen Wettbewerber der beteiligten Unternehmen, die auf deren Verhalten einschränkend einwirken können und die verhindern können, dass die beteiligten Unternehmen sich unabhängig von einem wirksamen Wettbewerbsdruck verhalten können(21). (59) Eine Möglichkeit für einen relevanten Produktmarkt wäre die kleinste Reihe von Produkten, für die ein Unternehmen, sollte es sich dabei um die einzige Firma handeln, die diese Produkte anbietet, es als profitabel erachten könnte, eine kleine aber deutliche und dauerhafte Preiserhöhung (5-10 %) vorzunehmen. Wenn dieses hypothetische Unternehmen eine solche Anhebung nicht profitabel fände, würde die Schlussfolgerung lauten, dass auf die eine oder andere Weise genug Wettbewerbsdruck durch andere Produkte vorhanden ist und dass der relevante Produktmarkt deshalb breiter angelegt ist als angenommen. (60) In diesem Falle würde sich die Frage stellen, ob ein hypothetischer Alleinanbieter sämtlicher Herbizide zur Grasunkrautbekämpfung (d. h. Graminizide und in geringerem Umfang Breitspektrumherbizide) eine Anhebung der Preise für diese Produkte in der oben beschriebenen Weise profitabel fände. Dies ist nicht notwendigerweise der Fall. Angesichts der Tatsache, dass Breitspektrumherbizide mit Blattherbiziden in Wettbewerb stehen, würde eine Preiserhöhung bei den Breitspektrumherbiziden letztlich nicht nur zu einem Umsatzrückgang führen, weil die Landwirte das Breitspektrumprodukt nicht mehr zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut verwenden würden, sondern auch deshalb, weil Landwirte, die das Produkt zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut gekauft haben, nunmehr auf "reine" Blattherbizide umstellen würden. Insofern als viele Käufer von Breitspektrumherbiziden das Produkt zur Bekämpfung von beiden Unkrautarten kaufen und der Wert des Breitspektrumprodukts im Vergleich zu Blattherbiziden erheblich ist, üben Blattherbizide einen Wettbewerbsdruck auf die Preise von Breitspektrumherbiziden aus und somit auf die Preise von Graminiziden. Hierbei handelt es sich um den so genannten Substitutionsketteneffekt(22). (61) Die Marktuntersuchung im vorliegenden Fall hat ergeben, dass Breitspektrumherbizide für Mais einen erheblichen Teil ihres Verkaufswerts sowohl aus ihrer Fähigkeit zur Bekämpfung von Grasunkräutern als auch zur Bekämpfung von Blattunkräutern beziehen. Eine Produktmarktdefinition basierend auf der Pflanzenart (Mais) ist daher gewährleistet; was jedoch die Bewertung des Einflusses des vorliegenden Zusammenschlusses betrifft, darf nicht vergessen werden, dass die Wettbewerbsbeziehungen zwischen den fraglichen Produkten sich von denen unterscheiden, die in einer Situation tatsächlicher Substituierbarkeit sämtlicher Produkte vorliegen. (62) Zweitens können bezüglich der möglichen Unterscheidung zwischen Herbiziden "vor der Aussaat", "vor Pflanzenaufgang" und "nach Pflanzenaufgang" folgende erläuternden Anmerkungen gemacht werden. Da die drei Arten von Herbiziden alle zur Behandlung derselben Unkrautarten eingesetzt werden und alle drei denselben Wirksamkeitsgrad aufweisen, verfügt der Landwirt zumindest vor der Aussaat über ein gewisses Maß an Flexibilität bezüglich der Auswahl des Anwendungszeitpunkts. Eine Produktmarktdefinition, die alle drei Arten von Herbiziden umfasst, ist aus diesem Grund gewährleistet. Im Verlauf der Zeit und mit dem Auftreten von Unkrautproblemen im Feld stellen ferner Herbizide vor der Aussaat oder gar Herbizide vor Pflanzenaufgang keine Substitute für Herbizide nach Pflanzenaufgang mehr dar. Ferner sollte auch angemerkt werden, dass der Ansatz "Abwarten und sehen was aufkommt", der in der Unkrautbekämpfung bezüglich der Anwendung von Herbiziden nach Pflanzenaufgang angewandt wird, hinsichtlich der Resistenzvorbeugung nicht immer die beste Strategie darstellt. (63) Der Substituierungsgrad zwischen Anwendungen von Maisherbiziden vor bzw. nach Pflanzenaufgang ist nicht immer sonderlich hoch(23). Allgemein nehmen den der Kommission vorgelegten Informationen zufolge sowohl der Unkrautdruck als auch die Unkrautdiversität zu, was komplexere Unkrautbekämpfungsstrategien unter Einsatz von Produkten sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang erforderlich macht. In den südlichen Regionen, in denen eine Behandlung vor Pflanzenaufgang nicht ausreichend ist, sind ebenso Behandlungen nach Pflanzenaufgang erforderlich. In den nördlichen Regionen ist, selbst wenn frühzeitige Behandlungen nach Pflanzenaufgang eine Möglichkeit sind, die Anwendung von Behandlungen vor Pflanzenaufgang empfohlen, um dadurch das Unkraut zu schwächen und es für Behandlungen nach Pflanzenaufgang anfälliger zu machen (besonders in Gegenden, die unter Gräsern leiden). Im Rahmen der Entscheidung bezüglich des Zeitpunkts der Anwendung scheint es daher, dass die Beziehung zwischen den beiden wichtigsten erhältlichen Produkten, Herbiziden vor und nach Pflanzenaufgang, nicht immer nur eine Beziehung der Substituierbarkeit ist, sondern auch eine der Komplementarität. (64) Auch bei den Getreideherbiziden ist es offenbar so, dass sie einen erheblichen Teil ihres Verkaufswertes sowohl aus ihrer Fähigkeit zur Bekämpfung von Grasunkräutern als auch aus ihrer Fähigkeit zur Bekämpfung von Blattunkräutern beziehen. Desgleichen scheint es hinreichende Substitutionsmöglichkeiten zwischen Anwendungen vor der Aussaat, vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang zu geben. Eine Produktmarktdefinition basierend auf der Art von Kulturpflanze (Getreidetyp) ist deshalb gewährleistet. Dennoch darf hinsichtlich der Bewertung des Einflusses des vorliegenden Zusammenschlusses nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Wettbewerbsbeziehungen zwischen den fraglichen Produkten von denen unterscheiden, die unter Umständen gelten, unter denen sämtliche Produkte wirklich substituierbar sind. Ähnlich bilden Reisherbizide einen relevanten Produktmarkt. (65) Auf den Märkten für Herbizide für Kartoffeln, Gemüse, Zuckerrüben, Ölsaaten und Sojabohnen hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass eine Verfeinerung der Marktdefinition angezeigt ist, da die Marktteilnehmer nicht der Auffassung sind, dass zur Gräserbekämpfung nach Pflanzenaufgang Breitspektrumherbizide gute Substitute für Graminizide darstellen(24). Die Parteien wiesen darauf hin, dass allgemein gesprochen die fünf genannten Kulturpflanzen zuerst vor Pflanzenaufgang behandelt werden, um sämtliche Arten von Unkräutern zu bekämpfen(25). Die Behandlung vor Pflanzenaufgang erlaubt die Unkrautbekämpfung bis zum Aufgehen der Kulturpflanzen, wenn sich die Fruchthülle über die Zwischenreihen schließt (insbesondere bei Kartoffeln und Zuckerrüben). Spätere Spritzungen sind jedoch oftmals erforderlich, insbesondere wenn die Behandlung vor Pflanzenaufgang fehlschlug oder nicht ganz erfolgreich war (trockene Bodenbedingungen, starker Unkrautdruck, falsche Dosierung oder falsche Herbizidwahl), um ein Grasunkrautproblem in den Griff zu bekommen. In letzterem Fall muss eine Graminizidbehandlung nach Pflanzenaufgang durchgeführt werden, da Breitspektrumherbizide keine ausreichende Bekämpfung gewährleisten. Dass die Graminizidprodukte über bestimmte Eigenschaften verfügen, die sie von Breitspektrumherbiziden unterscheiden, beruht auf der Tatsache, dass sie, so die Parteien, die einzigen Herbizide sind, die die Grasunkräuter Agrostis stolonifera, Arrhenatherum elatius, Bromus sterilis und Phalaris spp. bekämpfen können. Aus diesen Fakten geht hervor, dass der Wettbewerbsdruck auf die Produkte innerhalb der Gruppe der Graminizide nach Pflanzenaufgang von anderen Produkten innerhalb der Gruppe ausgeht. Das Fazit ist deshalb, dass innerhalb der Herbizidmärkte für Kartoffeln, Gemüse, Zuckerrüben, Ölsaaten und Sojabohnen getrennte Märkte für Graminizide nach Pflanzenaufgang existieren. (66) Lediglich AstraZeneca, nicht Novartis, stellt nicht-selektive Herbizide her. Wenn daher selektive und nicht-selektive Herbizide nicht beide an Kulturpflanzen zum Einsatz kommen können, bestehen keine Überschneidungen in diesem Bereich. Die Parteien behaupten, dass es einen Bereich gebe, in dem selektive Herbizide und nicht-selektive Herbizide mit einander in Wettbewerb stehen, und dies seien die Herbizide zur Anwendung im Weinanbau und in Obstplantagen(26). Die Parteien argumentierten, dass nicht-selektive Herbizide zu diesem Markt gerechnet werden müssen, da sie zwischen den Rebenreihen angewendet werden können, ohne diese zu schädigen bzw. zu vernichten. Obgleich diese Auffassung allgemein bestätigt wurde, wurde angemerkt, dass lediglich um die Reben herum selektive Herbizide angewendet werden müssen. Ein Wettbewerber wies auf die Tatsache hin, dass selektive und nicht-selektive Herbizide weniger substituierbar seien als dass sie sich vielmehr tatsächlich komplementär zueinander verhalten, da sie immer in Kombination verwendet werden. Diesem Wettbewerber zufolge dienen die nicht-selektiven Herbizide (z. B. Paraquat, Glyphosat, Sulphosat) zur Vernichtung von sämtlichen zum Zeitpunkt der Anwendung vorhandenen Unkräutern und das selektive Herbizid (z. B. ein Herbizid mit Langzeitwirkung wie Atrazin) dient zur Vernichtung von Unkräutern, die nach der Anwendung keimen. Die Kommission hat diese einander entgegen stehenden Auffassungen geprüft und ist dem Schluss gelangt, dass für den vorliegenden Fall Herbizide zur Verwendung im Weinanbau und in Obstplantagen (oder "Herbizide für Früchte und Nüsse", der von den Parteien verwendete Begriff) einen relevanten Produktmarkt bilden. (67) Ein letztes Wort sollte den Entwicklungen gewidmet werden, die sich im Bereich der genetischen Modifizierung von Kulturpflanzen abspielen. Die bemerkenswerteste technische Innovation in den vergangenen Jahren war die Entwicklung von herbizidtoleranten Kulturpflanzen. Dabei handelt es sich um Kulturpflanzen, z. B. Mais, die genetisch modifiziert wurden, um gegen (zuvor als solche festgelegte) nicht-selektive Herbizide resistent zu sein. Das heißt, dass nicht-selektive Herbizide, die selbst sehr starke Herbizide sind, an diesen Pflanzen sicher angewendet werden können. Im Prinzip könnten sie deshalb eine klare Herausforderung für konventionelle selektive Herbizide darstellen. Die Parteien glauben jedoch aufgrund des anhaltenden Widerstands in vielen europäischen Gesellschaften gegenüber diesen Neuerungen nicht, dass diese Arten von Kulturpflanzen vor 2005 auf den Markt kommen können. Bezüglich des für die Bewertung des vorliegenden Zusammenschlusses relevanten zeitlichen Rahmens hat die Markteinführung genetisch modifizierter Kulturpflanzen keine Auswirkungen auf die derzeitigen Produktmarktdefinitionen für Herbizide. Fazit zu Produktmarktdefinitionen für Herbizide (68) Vor dem Hintergrund der Rolle von Breitspektrumprodukten bei Maisherbiziden und dem ausreichenden Grad an Substituierbarkeit zwischen Anwendung vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang ist es für den Zweck des vorliegenden Falles angemessen, den Markt für (selektive) Maisherbizide als einen relevanten Produktmarkt einzustufen. Dasselbe gilt für die Märkte für Getreide- und Reisherbizide. Über die getrennten relevanten Märkte für Herbizide bei Kartoffeln, Gemüse, Zuckerrüben, Sojabohnen und Ölsaaten hinaus existieren jedoch für die genannten Kulturpflanzen auch getrennte relevante Märkte für Graminizide nach Pflanzenaufgang. INSEKTIZIDE (69) Bei Insektiziden handelt es sich um Produkte zur Bekämpfung von Insekten, die Kulturpflanzen schädigen. Die Kommission hat in früheren Entscheidungen befunden (siehe IV/M.737 Ciba Geigy/Sandoz (Novartis), Ziffern 116 ff.), dass eine Aufschlüsselung von Insektiziden nach Pflanzenart und nicht nach Insektenart im Allgemeinen angemessen ist. Der Hauptgrund hierfür ist, dass es nur ein pflanzenspezifisches Insekt gibt, das eine wichtige Kulturpflanze befällt, nämlich den Maiszünsler, der - wie sein Name schon sagt - den Mais befällt. Alle anderen Hauptkulturpflanzen werden von einer Vielzahl von Insekten bedroht. Deshalb sind die meisten Insektizide gegen eine Reihe von Insekten wirksam. (70) Im Fall Hoechst/Rhône-Poulenc (Ziffer 36) wies die Kommission jedoch darauf hin, dass im Hinblick auf Pflanzenarten wie Kartoffeln und Zuckerrüben eine weitere Aufschlüsselung angebracht scheint. Einige der Kartoffel- oder Rübeninsektizide wirken ausschließlich gegen Nematoden und Bodeninsekten im Boden und werden durch Aufbringung auf oder Einbringung in den Boden angewendet. Diese Produkte werden Nematizide genannt. Andere Produkte dienen dem Schutz von Kartoffel- oder Rübenpflanzen gegen Läuse und andere Blattinsekten und werden durch Spritzen auf die Blätter aufgebracht. Diese Produkte heißen Blattinsektizide. Die beiden unterschiedlichen Produktarten basieren auf verschiedenen aktiven Wirkstoffen, werden auf verschiedene Art und Weise angewendet und sind nicht gegenseitig substituierbar. (71) Eine weitere Unterscheidung könnte zwischen Insekten mit stechenden und kauenden Mundwerkzeugen vorgenommen werden. Kauende Schädlinge wie Raupen schädigen Kulturpflanzen durch Fressen, während Sauginsekten wie Blattläuse Viruskrankheiten übertragen und dadurch die Qualität der Ernte vermindern. Dies beschreibt jedoch eher die Art der Futteraufnahme als die Wirkungsart von Insektiziden. Jedenfalls kann die Frage, ob eine solche Aufschlüsselung angebracht ist, in diesem Fall offen gelassen werden, da sie an der Wettbewerbsbewertung nichts wesentlich ändern würde. (72) Denkbar wäre auch eine weitere Aufteilung des Insektizidmarktes nach chemischen Klassen. Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten in Europa als Insektizide eingesetzten chemischen Klassen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (73) Aus der vorstehenden Tabelle geht hervor, dass Organophosphate (OPs), Pyrethroide und Karbamate die drei wichtigsten chemischen Klassen von Insektiziden darstellen. Von Dritten wurde bestritten, dass Pyrethroide einen getrennten Untermarkt innerhalb der Insektizide bilden, und zwar aufgrund ihres sehr breiten Wirkspektrums, ihrer raschen Wirksamkeit und ihrer Umweltvorteile, da es sich bei der Zusammensetzung um ein synthetisiertes Naturprodukt handelt. Pyrethrum ist ein toxisches Hydrokarbon vom Kerosentyp, das durch Extraktion aus Chrysanthemenblumen gewonnen wird. Für bestimmte Kulturpflanzenkategorien wählt der Landwirt jedoch Insektizide auf Grundlage des Spektrums an Schädlingen aus, die bekämpft werden sollen. Für einige Kulturpflanzen wie Getreide oder Futterpflanzen sind die Pyrethroide die Hauptklasse zur Bekämpfung von Insekten. Die Aufschlüsselung der Märkte nach Pflanzenarten beinhaltet bereits eine Aufschlüsselung von Insekten nach dem Spektrum. (74) Zu Zwecken dieser Entscheidung wird daher der relevante Markt für Insektizide nach Kulturpflanzenarten definiert und in Blatt- und Bodeninsektizide unterteilt. SAATAUFBEREITUNG (75) Saataufbereitung bedeutet die Behandlung (Düngung) von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln zum Schutz vor Saatgut-/Bodenkrankheiten und Bodeninsekten. (76) Im Fall Ciba-Geigy/Sandoz (Ziffern 118-121) gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass es keine getrennten Märkte für die Saataufbereitung gibt, da aufbereitetes Saatgut aus Sicht des Landwirts letzten Endes bezüglich gespritzter oder auf den Boden aufgebrachter Fungizide und Insektizide substituierbar ist. Saataufbereitung gilt als besondere Art der Anwendung von Insektiziden und Fungiziden. (77) Dieser Schluss wurde jedoch durch die aktuelle Marktuntersuchung für Saataufbereitungsprodukte für Getreide in Spanien, die einzige Aktivität, die AstraZeneca hinsichtlich Saataufbereitung verfolgt, nicht bestätigt. Die Krankheiten und die Insekten, auf die die Saataufbereitungsprodukte abzielen, unterscheiden sich von denen, auf die Spritzprogramme gerichtet sind. In Spanien werden diese Krankheiten und Insekten mit unterschiedlichen aktiven Wirkstoffen behandelt. Des Weiteren müssen Produkte zur Saataufbereitung getrennt eingetragen werden und müssen mit einem Farbstoff gefärbt werden. Es besteht deshalb keine Substituierbarkeit auf der Lieferseite zwischen Produkten, die als ein Insektizid oder Fungizid eingetragen sind (wie oben definiert), und den Produkten, die für die Saataufbereitung eingetragen sind. Außerdem unterscheiden sich die Kunden für Saataufbereitung von den Kunden für Insektizide und Fungizide. Insektizide und Fungizide werden letztlich vom Landwirt gekauft. Eine klare Mehrzahl von Saataufbereitungsprodukten wird an Saatguthersteller und Vermehrungshäuser verkauft. Diese Kunden besitzen Düngungseinrichtungen, in denen sie das Saatgut mit Saataufbereitungsprodukten behandeln. Deshalb bilden Saataufbereitungsprodukte in Spanien einen eigenen Produktmarkt. PFLANZENWUCHSREGULATOREN (78) Bei Pflanzenwuchsregulatoren handelt es sich um Agrochemikalien, die das Pflanzenwachstum und die Entwicklung hemmen, stimulieren oder modifizieren. Sie haben in Abhängigkeit von ihren chemischen Klassen unterschiedliche Wirkungsweisen. Eine ihrer wichtigsten Wirkungen ist die Hemmung des vegetativen Wachstums von Pflanzen. Wie in Ciba-Geigy/Sandoz (Ziffer 123) ausgeführt und durch die Marktuntersuchung bestätigt bilden Pflanzenwuchsregulatoren für einzelne Kulturpflanzenarten getrennte relevante Märkte. B. RELEVANTE GEOGRAFISCHE MÄRKTE (79) Die Parteien bringen vor, dass die Märkte für Produktformulierungen und Wachstumsregulatoren mindestens EWR-weite Ausdehnung besitzen, da sich, so die Parteien, die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des EWR nicht merklich voneinander unterscheiden. Zur Stützung ihres Stundpunkts argumentieren die Parteien, dass zahlreiche große, internationale Hersteller in aller Welt vertreten sind; dass der Vertriebsweg durch große Vertreiber mit geringer Markenloyalität charakterisiert sei; dass die Landwirte preisbewusst seien; dass große Lebensmitteleinzelhändler ihre internationale Einkaufsmacht ausbauen. Ferner argumentieren die Parteien, dass nationale Patente und Warenzeichen kein Hindernis für den EWR-weiten Vertrieb darstellen und dass die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(27), wie zuletzt abgeändert durch die Richtlinie der Kommission 99/80/EG(28), die nationalen Vorschriften bezüglich der Erfordernisse für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert habe und dass die entsprechenden nationalen Zulassungsverfahren größtenteils harmonisiert wurden. Die Parteien behaupten überdies, dass die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln zum größten Teil harmonisiert wurde und dass es deshalb ein Leichtes ist, auf Parallelimporte auszuweichen. Den Parteien zufolge sind die Transportkosten niedrig und entsprechen etwa 1 % der Gesamtkosten. Zuletzt behaupten die Parteien, dass es einen merklichen Trend hin zur Preiskonvergenz innerhalb der Mitgliedstaaten gebe und dass diese Konvergenz durch die Preistransparenz und die Stabilität der Wechselkurse aufgrund der Einführung des Euro unterstützt werde. (80) Die Kommission hat in ihren früheren Entscheidungen bezüglich dieses Sektors (Ciba-Geigy/Sandoz, Ziffer 128; Hoechst/Rhône-Poulenc, Ziffer 48) die exakte Definition der geografischen Märkte für Produktformulierungen und Wachstumsregulatoren im Sektor Agrarchemikalien offen gelassen. (81) Mehrere Wettbewerber stimmen mit den Parteien darin überein, dass die geografischen Märkte für Produktformulierungen und Wachstumsregulatoren nationale Grenzen überschreiten. Einige Wettbewerber sprechen sich für europaweite Märkte aus, während andere behaupten, dass Märkte für gewöhnlich eher nach bestimmten klimatischen Gebieten als nach nationalen Grenzen definiert werden sollten. Wettbewerber, die sich für europaweite Märkte aussprechen, beziehen sich auf die Wirkungen der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. Andere heben jedoch hervor, dass Produktformulierungen in den Mitgliedstaaten noch immer eingetragen werden müssen, bevor sie vermarktet werden können. Die Tatsache, dass Produkte in den meisten Fällen unter einem EWR-weiten Patentschutz stehen, wurde als Argument zugunsten EWR-weiter Märkte angeführt. Einige Wettbewerber sind der Meinung, dass Transportkosten kein Handelshindernis darstellen, obgleich andere sagen, dass sie relevant sein können. Ferner argumentieren einige Wettbewerber, dass der grenzüberschreitende Umsatz zunehme und dass die Preise sich einander annähern. Obgleich er anerkennt, dass grenzüberschreitender Versand stattfindet, weist ein weiterer Wettbewerber auf Zulassungserfordernisse, unterschiedliche Sprachen usw. hin, die die grenzüberschreitende Vermarktung von Produkte erschweren. (82) Eine große Anzahl von Kunden, Landwirtschaftsverbänden und Pflanzenschutzberatern haben Argumente vorgebracht, die auf den Schluss zuführen, dass die Märkte noch immer national geprägt sind. Pflanzenschutzmittel müssen noch immer in einem Mitgliedstaat eingetragen werden, bevor sie vermarktet werden können. Der Vertrieb ist auf nationaler Basis organisiert, wobei die Lieferanten in den meisten Fällen über nationale Verkaufsorganisationen verfügen oder über die Verkaufsorganisation eines anderen Herstellers vertreiben, der sein Geschäft im relevanten Mitgliedstaat betreibt. Parallelimportprodukte werden als schwer kommerzialisierbar eingestuft, unter Anderem aufgrund der Tatsache, dass Markennamen und Formulierungen unter den Mitgliedstaaten voneinander abweichen können, da die Zulassungsgebühren hoch sind und weil die Zulassung lange Zeit in Anspruch nehmen kann. (83) Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass die Märkte für Produktformulierungen und Wachstumsregulatoren auf nationaler Ebene analysiert werden müssen. Die verschiedenen Argumente für diesen Schluss werden nachstehend aufgeführt. ZULASSUNG VON PRODUKTEN (84) Die Kommission merkt an, dass die Richtlinie 91/414/EWG nationale Vorschriften harmonisiert. Die Richtlinie - sowie spätere Abänderungen und Durchführungsrichtlinien - begründet eine positive Gemeinschaftsliste aktiver Wirkstoffe, deren Anwendung im Voraus als für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt als annehmbar erachtet werden kann (siehe Liste in Anhang I). Sie begründet außerdem ein Zulassungsverfahren durch die Mitgliedstaaten bezüglich verschiedener Formulierungen, welche die in der Positivliste genannten Wirkstoffe enthalten, gemäß den in der Richtlinie niedergelegten Erfordernissen und gemäß allgemeiner Grundsätze; die gegenseitige Anerkennung der Annahme durch die Mitgliedstaaten, vorausgesetzt, dass die Gesundheit der Pflanzen, landwirtschaftliche Bedingungen und Umweltbedingungen in den betreffenden Regionen vergleichbar sind; harmonisierte Vorschriften bezüglich Informationsauflagen, des Schutzes von Informationen und der Wahrung der Vertraulichkeit; harmonisierte Vorschriften bezüglich Etikettierung und Verpackung; harmonisierte Vorschriften bezüglich der Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln; sowie Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission. (85) Die tatsächlichen Auswirkungen der Richtlinie machen sich jedoch noch immer nicht bemerkbar. Bislang wurden weniger als 10 aktive Wirkstoffe auf europäischer Ebene zugelassen (Anhang I). Die etwa 800 weiteren aktiven Substanzen auf dem Markt, sind bislang nicht durch das gemeinschaftsweite System abgedeckt. Mit der Zeit müssen Unternehmen jedoch für sämtliche aktiven Wirkstoffe, die sie weiterhin verkaufen möchten, eine neue Zulassung erwirken. Der andauernde Prozess der Prüfung der existierenden aktiven Substanzen zur Aufnahme in Anhang I erfordert die Erstellung riesiger Mengen an Informationen durch die Unternehmen. Die vollständigen Informationen für die Mehrzahl der existierenden Wirkstoffe müssen bis Mai 2003 erarbeitet sein. (86) Die Harmonisierung nationaler Zulassungsverfahren, auf welche die Parteien Bezug nehmen, betrifft die in Anhang I enthaltenen Wirkstoffe. Da die Anzahl von Wirkstoffen, die bereits in Anhang I aufgeführt sind, sehr begrenzt ist, sind die nationalen Zulassungssysteme für die Unternehmen noch immer ausschlaggebend. (87) Es sollte auch angemerkt werden, dass ein Produkt durch die nationalen Behörden zugelassen werden muss, bevor die Landwirte im betreffenden Mitgliedstaat dieses Produkt verwenden können. Des Weiteren gilt, dass es, selbst wenn das genau gleiche Produkt in einem anderen Mitgliedstaat erhältlich ist, einem Landwirt ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden seines Landes normalerweise nicht gestattet ist, ein Produkt in einem anderen Mitgliedstaat zu kaufen und es im eigenen Land anzuwenden. (88) Letztlich sind es die Hersteller, die entscheiden, für welche Produkte sie in welchen Ländern eine Zulassung anstreben. Oftmals sind Produkte, die in einem Mitgliedstaat erhältlich sind, im nächsten Mitgliedstaat nicht käuflich, oder ähnliche, auf denselben Wirkstoffen basierende Produkte, können unter verschiedenen Formulierungen in verschiedenen Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht werden. Somit haben Pflanzenschutzmittelunternehmen, auch wenn sämtliche Wirkstoffe in Anhang I aufgenommen wurden und die durch die Richtlinie 91/414/EWG angestrebte Harmonisierung der Zulassungsverfahren abgeschlossen ist, weiterhin die Möglichkeit, den europäischen Markt zu segmentieren. Eine konkrete Untersuchung der Art und Weise des Funktionierens des Wettbewerbs ist daher an dieser Stelle erforderlich. PARALLELIMPORTE (89) Die Vorschriften bezüglich Parallelimporten sind von Land zu Land verschieden. Einige Länder haben erst kürzlich entsprechende Gesetze erlassen (Frankreich), während in anderen überhaupt keine diesbezügliche gesetzliche Grundlage vorliegt (Finnland und Griechenland). In einigen Ländern ist für jede Sendung eine separate Genehmigung erforderlich (Belgien), während in anderen eine Parallelimportzulassung solange gilt wie das Originalprodukt zugelassen ist (Dänemark). In den meisten Ländern muss das Produkt exakt dasselbe sein wie die zugelassenen Originalprodukte, während in einigen Ländern kleine Abweichungen zulässig sind. Den Parteien zufolge variiert die durchschnittliche Zeit vom Antrag bis zur Entscheidung von zwei Wochen (Belgien) bis zu 3-5 Monaten (Italien), wobei die Kosten von Null (Dänemark) bis 2000 Euro (Österreich) variieren. (90) Im Allgemeinen hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass es noch immer viele praktische Schwierigkeiten für Parallelimporteure gibt, sowohl was die Beschaffung der Einfuhrzulassungen als auch das Ausfindigmachen von verlässlichen und stabilen Lieferquellen anbelangt. Insbesondere können Hersteller Systeme einrichten und tun dies auch, mit deren Hilfe sie den Bestimmungsort ihres Produkts europaweit verfolgen können. Der Gesamtumfang an Parallelimporten ist deshalb sehr gering und die großen Preisunterschiede für identische Produkte zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten (siehe Ziffer 98) zeigen eindeutig, dass Parallelimporte Hersteller nicht wirksam von der Segmentierung des europäischen Marktes zu Preiszwecken abhalten können. VERTRIEB (91) Pflanzenschutzvertriebssysteme weisen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede auf. In Dänemark haben Genossenschaften und kleinere Händler Einkaufsgruppen gebildet. Auf die drei größten Vertreiber, die in ganz Dänemark ihr Geschäft betreiben, entfielen AstraZeneca zufolge [90-100]* % (bzw. [30-40]* %, [30-40]* % und [20-30]* %) des Gesamtumsatzes in 1999. Außerdem gründete einer dieser drei Vertreiber 1999 ein gemeinsames Einkaufsunternehmen mit einem großen schwedischen Vertreiber. Italien befindet sich am anderen Ende dieses Sepktrums mit [über 5000]* Vertreibern (AstraZeneca zufolge), wobei es keinen auf nationaler Ebene tätigen Vertreiber gibt und auf den größten Vertreiber [0-5]* % des Gesamtumsatzes entfallen und auf die zehn größten Vertreiber insgesamt zirka [10-20]* %. Frankreich, Griechenland, Spanien und Portugal verfügen ebenfalls über sehr fragmentierte Vertriebssysteme, Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden weisen sehr konzentrierte Systeme auf, während Belgien, Deutschland, Irland, die Niederlande und Großbritannien etwa in der Mitte liegen. Die Vertriebssysteme unterscheiden sich auch hinsichtlich des Anteils des Pflanzenschutzumsatzes der auf Genossenschaften entfällt, von [0-5]* % in Großbritannien und [5-10]* % in Belgien bis zu [60-70]* % in Frankreich und [60-70]* % in Norwegen. ABWEICHUNGEN BEI DER ANWENDUNG (92) Klimatische Bedingungen haben einen Einfluss auf die Auswahl der angebauten Kulturpflanzen und auf den Umfang des erforderlichen Pflanzenschutzes in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Ein gutes Beispiel hierfür sind Getreidefungizide. Ein Landwirt entscheidet bezüglich der optimalen Anzahl an Behandlungen, der zu bekämpfenden Krankheiten, die dafür geeigneten Produkte und der Dosierung, mit der diese Produkte eingesetzt werden sollen. Seine Entscheidung hängt ab von der Saatgutvarietät, früher aufgetretenen Krankheiten und anderen relevanten Faktoren. Das Ergebnis dieser Entscheidungen steht in engem Zusammenhang mit der Intensität des Getreideanbaus, wobei die Erträge von 6 t/ha oder weniger bis hin zu 10 t/ha oder mehr reichen. (93) Die Bedeutung bestimmter Krankheiten ist in den verschiedenen Regionen unterschiedlich. Mehltau, Septoria und Braunfleckigkeit sowie Fusarium kommen in sämtlichen EWR-Ländern häufig vor. Die Halmbruchkrankheit tritt häufig in Großbritannien, Irland, Norddeutschland und Nordfrankreich auf, Gelbrost in denselben Ländern und Belgien, während Septoria-Blattfleckenkrankheit oder Braunfleckigkeit häufig in Großbritannien Irland, Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Skandinavien und Österreich auftritt. Andererseits tritt Braunrost häufig in Frankreich, Süddeutschland, Italien, Spanien, dem südlichen Großbritannien und Belgien auf. (94) Ein weiterer Ansatz besteht darin, die wichtigsten Krankheiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu untersuchen. In Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien sind die beiden Hauptkrankheiten Septoria und Mehltau. In Frankreich sind es Septoria und Rost, in Italien Rost und Fusarium und in Spanien Rost und Mehltau. Produkte, die besonders gegen die wichtigsten in einem Mitgliedstaat auftretenden Krankheiten wirken, werden selbstverständlich in dem jeweiligen Land eine starke Wettbewerbsstellung einnehmen. (95) Ebenso variiert die Anzahl der Spritzprogramme in den einzelnen Mitgliedstaaten. Insbesondere die Anzahl der Fungizidbehandlungen steht in Beziehung zur Intensität des Getreideanbaus, sie reicht von Null in Griechenland bis zu drei (oder vier) Spritzungen für Weizen und zwei für Gerste in den produktivsten Gebieten wie Nordfrankreich, südliches Großbritannien, Deutschland und Belgien. (96) Ein weiterer Grund für das Bestehen nationaler Unterschiede bei der Anwendung sind die erheblichen Auswirkungen auf technische Produktbewertungen seitens unabhängiger Forschungsinstitute, was von den Parteien als ein Argument für nationale Märkte für Zuckerrüben angeführt wurde. Diese Institute veröffentlichen Empfehlungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, auf die sowohl die Landwirte als auch die Pflanzenberater in großem Umfang zurückgreifen. Diese unabhängigen Forschungsinstitute sind typischerweise national ausgerichtet und die Empfehlung eines bestimmten Instituts wird sich daher in erster Linie auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in lediglich einem Mitgliedstaat auswirken. UNTERSCHIEDE BEI DEN MARKTANTEILEN (97) Ein weiterer Hinweis, dass die geografischen Märkte keine EWR-weite Gültigkeit aufweisen, sind die großen Abweichungen bei den Marktanteilen in den einzelnen Mitgliedstaaten, über die nicht nur die Parteien, sondern auch ihre Wettbewerber in vielen Produktmärkten verfügen. Die Parteien geben in der Anmeldung zu, dass von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat Unterschiede bei den Marktanteilen der Unternehmen bestehen, sehen dies jedoch nicht als stützenden Beweis für eine Definition nach nationalen Märkten. Den Parteien zufolge können diese Unterschiede nur teilweise den verschiedenen Produkterfordernissen, die durch klimatische Bedingungen usw. innerhalb von Europa bedingt sind, zugeordnet werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass dies ein Argument zugunsten enger gefasster geografischer Marktdefinitionen ist und gegen die (mindestens) EWR-weite von den Parteien befürwortete Definition spricht. Ferner sollte angemerkt werden, dass oftmals die Identität von Teilnehmern in den verschiedenen nationalen Märkten nicht dieselbe ist. Wie vorstehend ausgeführt entscheiden die Unternehmen, in welchen Ländern sie für ihre Produkte eine Zulassung erhalten möchten. Manchmal entscheiden Unternehmen, das Produkt nicht in allen Ländern zuzulassen, und typischerweise bringen Unternehmen ihre Produkte nicht in allen Ländern, in denen sie diese Produkte zulassen möchten, gleichzeitig auf den Markt. Zwischen der ersten und der letzten Zulassung eines Produkts können Abstände von mehreren Jahren liegen. PREISUNTERSCHIEDE (98) Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass Preise zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich voneinander abweichen können. Die internen Dokumente der Parteien nehmen an einigen Stellen auf den Bedarf nach Angleichung der Preise Bezug; aus den internen Dokumenten der Parteien geht jedoch auch hervor, dass noch immer erhebliche Preisunterschiede bestehen(29). In der Anmeldung legte AstraZeneca Beispiele für die Unterschiede beim Preis je Kilo Wirkstoff in der EU und Norwegen für verschiedene der wichtigsten aktiven Wirkstoffe von AstraZeneca vor. 1999 betrug das Verhältnis des höchsten Preises zum niedrigsten Preis [ >1]* für Azoxystrobin, [ >1]* für Chlorothalonil, [ >1]* für Fluazinam, [ >1]* für Flutriafol, [ >1]* für Hexaconazol, [ >1]* für Diquat und [ >1]* für Fluazifop-p-butyl. Die Parteien argumentieren, dass einige dieser Unterschiede auf unterschiedliche Packungsgrößen zurückgehen, wobei kleinere Packungsgrößen einen höheren Preis je Kilo aktiven Wirkstoff aufweisen als größere. AstraZeneca hat jedoch auch eine Preisgebung auf markenspezifischer Grundlage vorgelegt. Für Azoxystrobin sind die beiden Markennamen, für die Preise angegeben werden, Amistar und Quadris. Bei Amistar war lag Verhältnis des Unterschieds höchster/niedrigster Preis in 1999 bei [ >1]*, für Quadris bei [ >1]*. Für den Wirkstoff Hexaconazol lag das Verhältnis bei [ >1]* für den Markennamen Anvil und bei [ >1]* für den Markennamen Planete (wobei jedoch lediglich Zahlen für zwei Länder angegeben werden). Einige Beispiele desselben Verhältnisses für Novartis sind [ >1]* für das Produkt Topik EC240, [ >1]* für das Produkt Moddus 250ME und [ >1]* für das Produkt Mavrik 240. FAZIT (99) Für den Zweck der Bewertung des vorliegenden Falles müssen die Märkte für Produktformulierungen und Wachstumsregulatoren unter nationalem Gesichtspunkt betrachtet werden. C. PRÜFUNG C.1 FUNGIZIDE GETREIDEFUNGIZIDE Krankheitsbekämpfung bei Getreide (100) Der Getreidemarkt setzt sich zusammen aus Kulturpflanzen wie Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale sowie einer Reihe anderer Kulturpflanzen wie Mengkorn, Sorghum, Buchweizen, Hirse und Anderen. Auf Weizen und Gerste entfallen 87 % der gesamten Getreideanbaufläche innerhalb der EU und etwa 95 % des Getreidefungizidverbrauchs. Die anderen Sorten werden überwiegend in den nordischen Ländern und Portugal angebaut, wo sie dem direkten Verbrauch im landwirtschaftlichen Betrieb als Viehfutter dienen. Die Anwendung von Fungiziden bei diesen anderen Kulturpflanzen ist geringer, da diese Kulturpflanzen sehr extensiv und auf weniger produktiven Böden angebaut werden. Nur in Schweden, Deutschland und Finnland entfallen auf diese Kulturpflanzen mehr als 10 % des Fungizidverbrauchs. Diese Kulturpflanzen werden im Folgenden nicht weiter behandelt, da Weizen und Gerste als für sämtliche Getreidesorten repräsentativ erachtet werden, selbst für Schweden, Deutschland und Finnland, da die Krankheiten und die Fungizide bei diesen Kulturpflanzen dieselben sind wie für Weizen und Gerste. Außerdem ist die Verfügbarkeit von Marktdaten bezüglich dieser Kulturpflanzen begrenzt. (101) Die Hauptkrankheiten bei Weizen sind Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides), Mehltau (Erisiphe graminis), Braunrost (Puccinia recondita, Puccinia hordei), Gelbrost (Puccinia striiformis), Septoria-Blattfleckenkrankheit (Septoria tritici), Septoria Blatt- und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum) und Fusarium Hartfäule (Fusarium culmorum, F graminearum, F avenaceum, Microdochium nivale). Die Hauptkrankheiten bei Gerste sind Halmbruchkrankheit, Mehltau, Braunrost (auch Weizenkrankheiten), Netzfleckenkrankheit (Drechslera teres) und Blattfleckigkeit oder Bräune (Rhynchosporium secalis). (102) Diese Krankheiten treten unter verschiedenen Umständen in Abhängigkeit vom klimatischen Optimum und von der Empfindlichkeit der Saatgutvarietät auf. Ihr Auftreten und ihre Bedeutung sind in den einzelnen Mitgliedstaaten leicht unterschiedlich. Sie haben jedoch gemeinsam, dass sie sämtlich zu empfindlichen Ernteertragsschmälerungen führen können. Es kann eine grobe Unterteilung vorgenommen werden zwischen Krankheiten, die die den Halm, die Blätter und die Ähre der Pflanze befallen. Die Relevanz dieser Unterscheidung besteht darin, dass sich an ihr der optimale Zeitpunkt für die Behandlung der Pflanze ausrichtet und sich somit die Frage entscheidet, in welcher Spritzung (sofern mehrere Spritzungen vorzunehmen sind) ein gegen die spezifische Krankheit wirksames Fungizid am besten einzusetzen ist (siehe nachstehenden Abschnitt "Spritzprogramme"). (103) Bei der Halmbruchkrankheit handelt es sich um eine Krankheit, die den Halmansatz der Pflanze befällt. Das klimatische Optimum für ihre Entwicklung ist kalte und feuchte Witterung. Sie kommt daher in Südeuropa nicht vor, tritt jedoch in Großbritannien, Irland, Norddeutschland und Nordfrankreich häufig auf. Sie tritt auch im übrigen Teil Deutschlands und Frankreichs sowie in Österreich und Skandinavien auf. Die Krankheit wirkt sich auf die Füllung der Ähre aus (d. h. auf das Gewicht des Korns an der Pflanze), führt zu Schrumpfungen des Korns und kann zum Umknicken der Pflanze vor dem Abernten führen (Umfallen). Die Ertragsminderung bewegt sich im Bereich von 5-20 %. (104) Die Gruppe der Fusariumpathogene kann zu Halm- oder Ährenkrankheiten führen. Diese Krankheiten sind schwer vorherzusagen, Nässe ist jedoch ein Hinweis auf eine mögliche Infektion (eher an der Ähre in nassen Jahren und am Halm bei warmen, trockenen Böden). Die Krankheit hat in den letzten Jahren zugenommen und kann zum Umfallen der Pflanze (am Halmansatz) oder zu Qualitätsminderungen am Korn sowie zur Bildung von Toxinen führen. Sie tritt in allen Ländern auf. (105) Die Blattkrankheiten bei Weizen und Gerste sind Mehltau und Braunrost. Mehltau ist eine Blatt- und Ährenkrankheit, die bei warmer Witterung (12-20 °C) und hoher relativer Luftfeuchtigkeit auftritt. Sie wird bei Temperaturen über 25 °C und durch starke Regenfälle gehemmt. Sie tritt in sämtlichen EWR-Ländern häufig auf. Der Einfluss der Saatgutvarietät auf das Auftreten der Krankheit ist groß. Sie betrifft das Blatt und die Kornfuellung mit Ertragsminderungen von 10-15 %, manchmal bis zu 40 %. (106) Braunrost entsteht bei warmer Witterung (15-22 °C). Trockene und windige Bedingungen begünstigen die Ausbreitung der Krankheit. Sie tritt mit größerer Wahrscheinlichkeit im wärmeren Klima Südeuropas auf und seltener im kühleren Nordeuropa. Gerste ist weniger davon betroffen als Weizen. Die Krankheit führt zur Verminderung der Anzahl und der Größe des Korns und kann zu Ertragsschmälerungen von 10-15 %, manchmal bis zu 50 % führen. (107) Die Blattkrankheiten, die ausschließlich bei Weizen auftreten, sind die verschiedenen Arten von Septoria und Gelbrost. Die Netzfleckenkrankheit und Bräune sind Gerstenblattkrankheiten, sie können jedoch auch die Ähre befallen. (108) Septoria tritici ist derzeit die wichtigste Weizenkrankheit in Europa. Je weiter nördlich, desto verbreiteter ist sie. Ihre Entstehung wird begünstigt durch Temperaturen zwischen 15-20 °C und Regen zur Verbreitung der Infektion. Ihr Kulturoptimum ist gekennzeichnet durch eine frühe Aussaat und eine Düngung mit hohem Nitrogengehalt. Septoria nodorum wird durch wärmere Bedingungen als bei Tritici (18-25 °C) begünstigt und befällt ebenfalls die Ähre. Diese Krankheit ist jetzt weniger verbreitet und weist eine geringere Wahrscheinlichkeit auf als die Septoria-Blattfleckenkrankheit. (109) Gelbrost tritt in erster Linie am Blatt auf, kann jedoch auch die Ähre befallen. Er wird durch Temperaturen um 10-15 °C mit trockenen, windigen Tagen zur Sporenverbreitung begünstigt. Er tritt häufiger in Großbritannien und Irland auf und der Einfluss der Saatgutvarietät auf die Häufigkeit dieser Krankheit ist sehr hoch. (110) Die Gerstenkrankheiten Netzfleckenkrankheit und Bräune werden durch kühle und feuchte Bedingungen begünstigt. Für beide Krankheiten ist der Einfluss der Saatgutvarietät groß. Besonders die Netzfleckenkrankheit kann zu erheblichen Ernteeinbußen führen (10-40 %). Beide Krankheiten treten häufig in Großbritannien, Irland, Norddeutschland, Nordfrankreich, Belgien und Skandinavien auf. Die Netzfleckenkrankheit tritt überdies häufig in Österreich und Bräune häufig in den Niederlanden auf. Spritzprogramme (111) Der Landwirt entscheidet auf der Grundlage von Beratungen mit seinem Vertreiber, unabhängigen Pflanzenschutzberatern oder mit einem technischen Institut über die optimale Anzahl von Behandlungen und die zu behandelnden Krankheiten. Diese Entscheidung basiert auf der Saatgutvarietät, den klimatischen Bedingungen, früherem Auftreten von Krankheiten und anderen relevanten Faktoren. Sobald diese Entscheidung getroffen wurde, werden sowohl die in das Spritzprogramm aufzunehmenden Produkte als auch ihre Dosierung festgelegt. (112) Das Ergebnis dieser Entscheidungen variiert zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich und steht in engem Zusammenhang mit der Intensität des Getreideanbaus mit Erträgen von 6 t/ha oder weniger bis zu 10 t/ha oder mehr. In Abhängigkeit von der Intensität bestimmt sich die Anzahl der Fungizidbehandlungen, sie bewegen sich von Null in Griechenland bis zu drei (oder vier) Spritzungen für Weizen und zwei für Gerste in den produktivsten Gebieten. Gemessen an den Aufwendungen für Getreidefungizide pro Hektar reicht dies von EUR 0/ha in Griechenland bis zu EUR 68/ha in den Beneluxländern und Irland. (113) In einem Dreifach-Behandlungsprogramm für Weizen wäre die Halmansatzbehandlung ("T1") gegen die Halmbruchkrankheit und Fusarium, die Blattbehandlung ("T2") gegen Mehltau, Septoria sowie Geldrost und Braunrost, und die Ährenbehandlung ("T3") gegen Fusarium und Septoria gerichtet. In einigen Fällen wird eine sehr frühzeitige Spritzung ("T0") gegen die Halmbruchkrankheit vorgenommen. In einem typischen Doppelbehandlungsprogramm für Gerste wäre die T1 Halm- und Blattbehandlung gegen die Halmbruchkrankheit, Rhynchosporium und Mehltau gerichtet, die T2 Blatt- und Ährenbehandlung gegen die Netzfleckenkrankheit, Bräune und Rost. Technische Stärke der aktiven Wirkstoffe, die bei Getreidepflanzen zur Anwendung kommen (114) Jeder aktive Wirkstoff verfügt über eine typische Aktivität gegenüber einer bestimmten Krankheit einer Getreidepflanze und dies wirkt sich auf die Wahl des Landwirts aus. Die Aktivität eines Wirkstoffs steht in Beziehung zu der Wirksamkeit, mit der er die Krankheit bekämpft oder heilt sowie zur Dauer des Schutzes (bei kurativen Wirkstoffen bezieht sich dies auf den maximalen Zeitraum, innerhalb dessen die Krankheit an der Pflanze bereits vorhanden ist, durch das Fungizid jedoch noch geheilt werden kann; bei schützenden Wirkstoffen bezieht sich dies auf den maximalen Zeitraum der Schutzwirkung). Ein weiterer zu berücksichtigender Faktor ist die Fähigkeit des Produkts zur Spritztankmischung durch den Landwirt mit anderen Produkten, die aktive Wirkstoffe enthalten. (115) Die derzeit als Getreidefungizide eingesetzten aktiven Wirkstoffe gehören hauptsächlich zu drei verschiedenen chemischen Klassen. Die Morpholine sind die älteste dieser drei Klassen, sie kamen 1969 auf den Markt, sind hauptsächlich gegen Mehltau aktiv und sind aus diesem Grund noch immer Bestundteil moderner Mischungsprodukte. Sie verfügen über eine gewisse kurative Wirkung. 1976 wurden aktive Wirkstoffe der chemischen Klasse der Triazole eingeführt. Es befinden sich derzeit rund 15 aktive Wirkstoffe dieser Klasse auf dem Markt, von denen einige erst in den letzten Jahren eingeführt wurden. Sie wirken hauptsächlich gegen Septoria, Roste und Fusarium. Die jüngste chemische Klasse, die Strobilurine, Markteinführung 1996, wirken gegen ein breites Spektrum (Mehltau, Roste, Septoria) mit ertragssteigernder Wirkung. Über diese drei Klassen hinaus gibt es einige weitere aktive Wirkstoffe, der wichtigste hiervon ist Cyprodinil, der "goldene Standard" zur Behandlung der Halmbruchkrankheit, sowie Quinoxyfen, die wirksamste Substanz gegen Mehltau. Folgende Tabelle klassifiziert die aktivsten Wirkstoffe gemäß ihrer Wirksamkeit nach folgender Klassifizierung (Quelle: ITCF/Parteien): XXXX Hervorragende Wirksamkeit - bester aktiver Wirkstoff für diese Krankheit XXX Gute Wirksamkeit; wichtiger aktiver Wirkstoff zur Bekämpfung dieser Krankheit XX Geringe Wirksamkeit X Lediglich Nebenwirkungen 0 Keine Wirksamkeit gegen diese Krankheit. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (116) Bei den fett gedruckten aktiven Wirkstoffen handelt es sich um die Wirkstoffe der Parteien. Die erste Gruppe sind die Strobilurine sowie Famoxadon, das technisch gesehen kein Strobilurin ist (und auch nicht den bei Strobilurinen zu beobachtenden Greening-Effekt aufweist), das jedoch, weil es dieselbe Wirkungsweise wie Strobilurin hat, denselben Resistenzmanagement-Vorschriften unterliegt. Die zweite Gruppe sind die Morpholine und die dritte Gruppe die Triazole. Getreidefungizide auf Strobilurinbasis (117) Die sich heute auf dem Markt befindlichen strobilurinbasierten Produkte enthalten einen von drei aktiven Wirkstoffen auf Strobilurinbasis. Dies sind Kresoxim-methyl von BASF (im Folgenden "KM"), Azoxystrobin von AstraZeneca und Trifloxystrobin von Novartis. Die beiden ersteren wurden in 1996 und 1997 eingeführt. Trifloxystrobin hat die Zulassung für die relativ kleinen Märkte in Norwegen und Belgien in 1999 erhalten und im März 2000 erhielt es in Großbritannien, einem der großen Getreidemärkte, die Zulassung. Die Zulassung in Frankreich und Deutschland wird für 2000 erwartet. (118) BASF hat KM lediglich in Koformulierungen mit einer oder zwei ihrer aktiven Wirkstoffe, die zu anderen chemischen Klassen gehören, eingeführt. Man verfügt über drei verschiedene Formulierungen: Eine bestehend aus KM und dem Triazol von BASF, Epoxiconazol; eine mit dem Morpholin Fenpropimorph; und eine, die aus den drei aktiven Wirkstoffen besteht. (119) AstraZeneca verkauft Azoxystrobin hauptsächlich als Monowirkstoffprodukt unter dem Markennamen Amistar. Man bietet auch ein gemischtes Produkt mit dem Triazol Flutriafol (Amistar Pro) an und bringt in Frankreich eine Mischung mit dem anderen Triazol von AstraZeneca, Hexaconzol (Amistar Ter) auf den Markt. Bis 1999 hatte AstraZeneca Kapazitätsengpässe bei den Strobilurinprodukten, so dass das Umsatzpotential dieser Produkte nicht voll ausgeschöpft werden konnte. (120) Novartis wird Trifloxystrobin als Monowirkstoffprodukt (Twist/Flint) auf den Markt bringen, jedoch auch in Mischungen mit den stärksten Triazolen von Novartis, Cyproconazol (Sphere/Dexter) und Propiconazol (Rombus/Stratego). (121) Die Einführung von Getreidefungiziden auf Strobilurinbasis hatte enorme Auswirkungen auf die Getreidefungizidmärkte. Ihr spektakuläres Wachstum und das relative Gewicht der vorhandenen aktiven Wirkstoffe wird durch folgende Tabelle veranschaulicht, die den Marktanteil von Produkten auf Strobilurinbasis für Getreide in Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Belgien und den Niederlanden aufzeigt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (122) Auf die zuvor genannten Länder entfallen über 90 % des gesamten Getreidefungizidverbrauchs im EWR. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Gesamtmarktanteil von BAST von [60-70]* % in 1997 auf [50-60]* % in 1999 zurückgegangen ist. AstraZeneca hat ihren Marktanteil von [20-30]* % auf [40-50]* % erhöht. (123) Da auf Frankreich, Deutschland und Großbritannien weit über 90 % des Verbrauchs an Getreidefungiziden auf Strobilurinbasis entfallen, werden diese Länder im Folgenden eingehender erörtert. Auch für die nordischen Märkte wird ein Überblick gegeben. Getreidefungizide auf Strobilurinbasis in Frankreich (124) Frankreich ist bei Weitem der größte Getreidefungizidmarkt mit einem Strobiluringesamtumsatz von fast 200 Mio. EUR in 1999, etwa [40-50]* % des Gesamtumsatzes an Getreidefungiziden in Frankreich. Der Strobilurinumsatz verteilte sich zu gleichen Teilen zwischen BASF und AstraZeneca. Im Vergleich zu 1998 vergrößerte AstraZeneca den Umsatz um [...]* während der Umsatz von BASF [Geschäftsgeheimnis von BASF]* (125) Die Einführung von Produkten auf Strobilurinbasis in 1997 hatte erhebliche Auswirkungen auf den französischen Markt. Nach zwei Kampagnen (1997-1998 und 1998-1999) verwenden bereits etwa drei Viertel aller Landwirte diese Produkte. Darüber hinaus empfiehlt das unabhängige technische Institut ITCF Strobilurine für sämtliche verschiedenen regionalen Programme, da es für den Landwirt wirtschaftlich machbar ist, die maximale Anzahl von Strobilurinen in sein Spritzprogramm aufzunehmen(30) (in einem Programm mit einer Spritzung sollte ein Strobilurin enthalten sein; in einem Programm mit zwei Spritzungen sollte es zweimal enthalten sein und in einem Programm mit drei Spritzungen sollte es ebenfalls zweimal(31) enthalten sein). Da derzeit in Frankreich durchschnittlich 2,25 Spritzungen vorgenommen werden und Strobilurine nur in 0,98 Spritzungen zum Einsatz kommen, kann man zum dem Schluss gelangen, dass es in Frankreich beträchtliche Wachstumsmöglichkeiten für Strobilurine gibt. (126) BASF hat in Übereinstimmung mit der allgemeinen Unternehmenspolitik für Europa ihr Strobilurin (Kresoxim-methyl oder "KM") nur in Koformulierungen mit anderen aktiven Inhaltsstoffen auf den Markt gebracht. 1997 hat BASF eine Mischung von KM mit dem Triazol von BASF, Epoxiconazol (allgemein als das beste Triazol auf dem Markt anerkannt) eingeführt, die unter den Markennamen Ogam und Ludion verkauft wird. 1998 führte BASF eine Mischung von KM mit Fenpropimorph ein, ein Morpholin mit guten kurativen Eigenschaften gegen Mehltau, um KM angesichts von Resistenzproblemen zu ergänzen (Markennamen Senso und Larso). In 2000 hat BASF ihre Dreifachmischung aus KM, Epoxiconazol und Fenpropimorph eingeführt. Es wird jedoch nicht erwartet, dass dies zu einem signifikanten Anstieg des Umsatzes führen wird, da die durch das Institut ITCF durchgeführten Tests ähnliche Ergebnisse brachten wie für Ogam (KM + EPOXI). Es könnte bei einem starken Auftreten von Mehltau anstelle von Ogam eingesetzt werden. Auf Ogam entfällt nahezu der gesamte Umsatz an KM in Frankreich in 1999 und insgesamt blieb der Umsatz von BASF zwischen 1998 und 1999 stabil. Ogam wird in sämtlichen Behandlungen eingesetzt, größtenteils ohne weitere Tankbeimischungen. (127) AstraZeneca führte in 1997 sowohl ihr Azoxystrobinmonowirkstoffprodukt (Amistar) als auch eine Mischung mit Fenpropimorph (Amistar Pro) ein. In 2000 führt AstraZeneca ein drittes Produkt ein, Amister Ter, eine Mischung aus Azoxystrobin und dem Triazol von AstraZeneca, Hexaconazol. Diese Mischung wird nur in Frankreich auf den Markt kommen, da Hexaconazol lediglich in Belgien und Frankreich zugelassen ist. Das ITCF erwartet, dass diese Mischung die Markteindringung von Azoxystrobin angesichts der kurativen Wirksamkeit dieses Triazols weiter ausdehnen wird, und die Testergebnisse zeigen bei Septoria und den Rosten ausgezeichnete Ergebnisse gegenüber unvermischtem Azoxystrobin. Der Gesamtumsatz an Azoxystrobin erhöhte sich 1999 um mehr als [20-30]* % gegenüber 1998 und etwa [60-70]* % von AstraZenecas Strobilurinumsatz entfallen auf das Monowirkstoffprodukt Amistar. Azoxystrobin wird meistens bei Weizen als T3-Behandlung eingesetzt und es gilt als der "goldene Standard" für Gerste. Insgesamt wird Amistar hauptsächlich in Tankmischungen mit anderen Produkten verwendet. (128) Novartis wird ihre Trifloxystrobinprodukte in 2001 auf den Markt bringen. Man erwartet bei Novartis im ersten Jahr einen Umsatz von [...]*, der sich bis 2004 auf [...]* erhöhen soll. Getreidefungizide auf Strobilurinbasis in Deutschland (129) In Deutschland hatte die Einführung von Strobilurin 1996 ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation bei Getreidefungiziden, wobei auf die strobilurinbasierten Produkte in 1999 etwa die Hälfte der Aufwendungen für Getreidefungizide in Höhe von rund 240 Mio. EUR entfielen. Der Strobilurinumsatz von BASF war bis 1999 beträchtlich größer als der entsprechende Umsatz von AstraZeneca. Die rapide Resistenzentwicklung bei Mehltau, die ersten resistenten Stämme wurden 1998 in Norddeutschland entdeckt, und die vom Markt als unangemessen eingestufte strategische Reaktion von BASF haben sich zugunsten von AstraZeneca negativ auf die Produktpositionierung von BASF ausgewirkt. 1998 verkaufte BASF Juwel (eine Mischung aus KM und Epoxiconazol) und empfahl seine Anwendung für T1- und T2-Behandlungen. In Reaktion auf das Anwachsen der Mehltauresistenz nahm man 1999 das Produkt Jewel vom Markt (und zog die Vorräte zurück, ein außerordentliches Vorgehen innerhalb des Pflanzenschutzgewerbes) und ersetzte das Produkt durch Juwel Top (Dreifachmischung aus KM + Epoxiconazol + Fenpropimorph). Das Produkt ist als ausschließliche T1-Behandlung positioniert; für T2 empfiehlt BASF die Anwendung von Opus Top (Epoxiconazol + Fenpropimorph). Juwel Top wird von führenden Beratern als unangemessenes Anti-Mehltauresistenzprodukt eingestuft, da der Fenpropimorphgehalt in der Mischung zu gering ist. BASF unterstützt auch eine Tankmischung des eigenen Produkts Juwel Top mit Fortress von Dow (Quinoxyfen). Für die Kampagne von 1999-2000 haben BASF und Dow eine Zwillingspackung aus Juwel Top und Fortress mit dem Namen Juwel Forte auf den Markt gebracht, das für T1 empfohlen wird, während Juwel Top für T2 empfohlen wird. Dieser Packung wird von einem unabhängigen Sachverständigen(32) bescheinigt, beinahe die Mehltauwirksamkeit des originalen Jewel-Produkts zu erreichen, jedoch mit geringerer Langzeitwirkung gegen Septoria und Roste. BASF hat deshalb ihre Produktpalette und Positionierung mit jedem Jahreszyklus verändert. (130) AstraZeneca hat mit Amistar eine sehr einheitliche Strategie verfolgt, die sich für sämtliche Spritzungen eignete. Eine Eigenheit für Deutschland besteht darin, dass für Tankmischungsempfehlungen mit anderen Produkten Vorschriften hinsichtlich der Dosierung bestanden und dass diese Dosierungen der Genehmigung durch die beiden Unternehmen unterlagen. Die empfohlenen Partner für Amistar für T1-Weizen war vor 1999 das Tebuconazol von Bayer (Pronto) und in 1999 Pronto Plus (Tebuconazol + Spiroxamin). Für T1-Gerste ist der empfohlene Partner Harvesan von Dupont (Flusilazol + Carbendazim). 2000 wird Amistar beim Weizen für T1 mit Agent empfohlen (der Propiconazol/Fenpropidinmischung von Novartis) und mit Gladio (der Propiconazol/Fenpropidin/Tebuconazolmischung von Novartis) für T2. Diese Mischungen werden mit niedrigeren Fenpropidindosierungen empfohlen als dies von Wettbewerbern, die Fenpropimorph- und Quinoxyfenprodukte anbieten, getan werden kann. Die AstraZeneca-Novartis-Mischungen sind deshalb billiger als die für Tankmischungen mit Amistar erlaubten empfohlenen Mischungen der Wettbewerber von Novartis (die Fenpropimorph, Quinoxyfen enthalten). In ihrer Antwort wiesen die Parteien darauf hin, dass die Tankmischung mit Pronto Plus billiger ist als die mit Gladio. Es darf angemerkt werden, dass Pronto Plus kein Fenpropimorph, Fenpropidin oder Quinoxyfen enthält. Überdies ist die Tankmischung mit Agent billiger als die mit Pronto Plus. Für T3 wird Amistar allein empfohlen. (131) Die gesamte mit Strobilurinen behandelte landwirtschaftliche Nutzfläche hat infolge des Resistenzproblems 1999 gegenüber 1998 abgenommen, wobei es sich in den europäischen Ländern um eine Ausnahmeerscheinung handelt. Der Zuwachs um etwa ein Drittel der mit Amistar behandelten Bodenfläche (von [...]* auf [...]* Hektar) hat den Rückgang der BASF-Produkte von [...]* (einschließlich [...]* behandelt mit Jewel in 1998) auf [...]* (einschließlich [...]* mit dem neuen Juwel Top) nicht ausgleichen können. Zum ersten Mal jedoch entfallen auf Amistar über [...]* gegenüber rund [...]* in den Vorjahren. Amistar hätte noch erfolgreicher sein können, wenn es keine Kapazitätsengpässe gegeben hätte. Vom Gesamtumsatz her sind die BASF-Produkte noch immer ein wenig gewichtiger (da die Produkte von BASF Mischungsprodukte sind, liegen sie preislich höher als Amistar). (132) Es kann angemerkt werden, dass die unabhängig empfohlenen Behandlungen normalerweise aus einer der Mischungen mit Juwel als T1 und Amistar als T2 bestehen. Der Mischungspartner ändert sich den Umständen entsprechend. Diese "natürliche Aufteilung" wird von Novartis angegriffen (siehe Ziffern 134 bis 137). (133) Dem Vermarktungsplan von Novartis zufolge werden die Trifloxystrobinprodukte von Novartis 2001 auf den Markt kommen. Der Umsatz in diesem Jahr soll [...]* betragen, er entspricht somit [10-20]* % des deutschen Marktes für Getreidefungizide auf Strobilurinbasis. Getreidefungizide auf Strobilurinbasis in Großbritannien (134) Auch in Großbritannien hatten die 1997 eingeführten Strobilurine die erheblichen Auswirkungen, die sie in den anderen wichtigen Getreide produzierenden Ländern aufwiesen (auf sie entfielen nahezu [40-50]* % des Wertes in 1999). Da die Mehltauresistenz in Großbritannien weniger ein Problem ist als in Deutschland (die Anti-Resistenzstrategie von maximal zwei Strobilurinbehandlungen bleibt bestehen), dauert der Vormarsch von Strobilurin an. (135) Es scheint eine "natürliche Aufteilung" zwischen den Produkten der beiden Hersteller zu geben, wobei die Produkte von BASF Teil der ersten Spritzung sind und Amistar von AstraZeneca für die zweite Spritzung verwendet wird. 1999 war der Umsatz von BASF etwas höher als der von AstraZeneca. [Geschäftsgeheimnis des Wettbewerbers]*. (136) Eine spezifische Eigenheit des britischen Marktes besteht darin, dass es sich bei ihm um den ersten großen Markt handelt, auf dem das Strobilurin von Novartis, Trifloxystrobin, unter dem Markennamen Flint nach der Zulassung im März 2000 auf den Markt kommt. Es ist dies somit der erste Markt, auf dem die "natürliche Aufteilung" durch einen Marktneueintritt in Frage gestellt wird. Vorläufigen Umsatzschätzungen zufolge würde Flint einen Umsatz von etwa [...]* erreichen. Trotz der späten Einführung entfallen auf diesen Umsatz schätzungsweise [10-20]* % des Strobilurinumsatzes. Die fusioniere Einheit wird somit den Erwartungen zufolge in 2000 mehr als [50-60]* % des Strobilurinumsatzes für sich verbuchen können. (137) Basierend auf seinem technischen Profil als ein Fungizid mit ausgeprägter Breitspektrumwirkung mit hervorragender Wirksamkeit gegen Septoria (so gut wie Azoxystrobin) in Kombination mit der Mehltauwirksamkeit (im Gegensatz zu Azoxystrobin, jedoch leicht geringer als KM), bemüht sich Novartis [...]* zu positionieren. Insgesamt behauptet Novartis, dass ihr Produkt [...]*. Ein weiterer großer Vorteil gegenüber Amistar, mit dem es um die beste Tankmischungslösung konkurriert (im Gegensatz zu KM, dass nur in vorformulierten Mischungen verkauft wird), soll seine verbesserte Dosierungsflexibilität sein [...]*. Bei Gerste, wo die Führung von Amistar von KM nicht angefochten wurde, hat Trifloxystrobin [...]*. Ein weiterer Vorteil des Trifloxystrobins von Novartis besteht darin, dass es auch in vorformulierten Mischungen mit den stärksten Triazolen von Novartis, Cyproconazol und Propiconazol, angeboten wird. Getreidefungizide auf Strobilurinbasis in den nordischen Ländern (138) In Dänemark, Schweden und Finnland entfielen 1999 auf AstraZeneca über [70-80]* % des Umsatzes auf jedem dieser Märkte [Geschäftsgeheimnis des Wettbewerbers]*. Die Strobilurinprodukte von BASF sind in Finnland nicht zugelassen, AstraZeneca verfügt über einen Anteil von [90-100]* % am Strobilurinumsatz in Finnland. Novartis geht davon aus, für ihr Trifloxystrobin in Schweden und Finnland in 2001 die Zulassung zu erhalten. Neue Produkte auf Strobilurinbasis (139) Nach den ersten Patenten erkannte die Branche schnell die Breitspektrumwirkung von Strobilurinen bei vielen verschiedenen Kulturpflanzen, so dass sämtliche Forschung und Entwicklung betreibenden Pflanzenschutzunternehmen auf dem Gebiet der Strobilurinforschung aktiv waren oder sind. Obgleich die Marktuntersuchung es der Kommission ermöglicht hat, sich einen guten Überblick über die derzeitige Stellung eines jeden der großen Unternehmen auf diesem Gebiet zu verschaffen, sind diese Informationen vertraulich und können daher im Rahmen der folgenden Beschreibung nicht offen gelegt werden. Es kann jedoch geschlossen werden, dass von nun an bis mindestens 2004 Strobilurinprodukte ausschließlich von der fusionieren Einheit und von BASF kommen werden. (140) Novartis führt ihr neues Strobilurin, Trifloxystrobin, auf den EWR-Märkten nach und nach ein. (141) Auch AstraZeneca entwickelt ein neues Strobilurin, das erste Strobilurin der zweiten Generation. Der Name des Produkts lautet Picoxystrobin. Die Einführung des Produkts wird für [...]* erwartet. In dem Investitionspapier bezüglich der Herstellung von Picoxystrobin, das dem Vorstand von AstraZeneca am 30. September 1999 vorgelegt wurde, heißt es, dass [...]* (142) Aus den internen Dokumenten beider Parteien geht hervor, dass sie davon ausgehen, dass BASF [...]* einführen wird [...]*, Strobilurin der zweiten Generation, BAS500F. Wie im vorangegangenen Abschnitt ausgeführt ist der technische Nutzen dieser Verbindung geringer als der von Picoxystrobin, außer bei der Halmbruchkrankheit. Man kann davon ausgehen, dass BASF dieses Produkt vor dem Hintergrund des enger gefassten Spektrums von KM und der durch das Mehltauresistenzmanagement verursachten Probleme positionieren wird, um ihre KM-Produktpalette zu ersetzen und, sofern möglich, um weiter zu expandieren. [Geschäftsgeheimnis von BASF]* (143) [...]* (144) [Geschäftsgeheimnisse von Wettbewerbern]* Bayer entwickelt ein Strobilurin und erwartet [Geschäftsgeheimnis von Bayer]* erste Markteinführungen im Jahr [Geschäftsgeheimnis von Bayer]*, wodurch die Einschätzungen der Parteien bestätigt werden. Die Kommission hält jedoch diesen zeitlichen Horizont für zu fern, um für den Zweck der Beurteilung der Folgen dieser Transaktion herangezogen zu werden und angesichts der Ungewissheiten hinsichtlich des Ergebnisses der zusätzlichen Zulassungsdaten, die Bayer von heute bis zum Jahr [...]* wird sammeln müssen [Geschäftsgeheimnis von Bayer]*. Diese Ungewissheit ist wahrscheinlich am besten zu veranschaulichen am Beispiel der Erfahrungen von [...]*. Über das technische Abschneiden des Bayer-Wirkstoffes ist nicht viel bekannt, eine Schätzung von AstraZeneca zeigt jedoch, dass der Wirkstoff nicht besser sein wird als Picoxystrobin. [Geschäftsgeheimnis von Bayer]* (145) Bayer hat [...]* eine Liefervereinbarung über [...]* Azoxystrobin mit AstraZeneca abgeschlossen, um eine Mischung mit ihrem aktiven Sprioxaminwirkstoff zu entwickeln. Die Vertragsgebiete wären beschränkt auf [...]* und Bayer wird der [...]* Vertreiber des Produkts. Das Produkt ist in Schweden seit Februar 2000 zugelassen. [Geschäftsgeheimnis von Bayer]* (146) Die Parteien bezogen sich auch auf die Einführung von Produkten, die, obgleich sie technisch gesehen keine Strobilurine sind, dieselbe Wirkungsweise wie Strobilurine aufweisen. Die Rede ist von den Wirkstoffen Famoxadon von Dupont und Fenamidon von Aventis. Aus von den Parteien vorgelegten öffentlichen Dokumenten geht jedoch hervor, dass Fenamidon bei Getreide nicht wirksam ist (Anwendungsbereich ist falscher Mehltau bei Trauben und Gemüse sowie späte Hartfäule bei Tomaten). Ferner zeigen die internen Testergebnisse von AstraZeneca und die ITCF-Klassifikation, dass Famoxadon bei Getreidekrankheiten höchstens schwache bis durchschnittliche Ergebnisse aufweist. Dies wird auch explizit durch interne Dokumente von AstraZeneca bekräftigt(33) und findet seine Bestätigung in den niedrigen Umsatzergebnissen des Produkts auf den Märkten, auf denen es eingeführt wurde. Umsatzprognosen für Strobilurin (147) Der Vermarktungsplan von Novartis prognostiziert einen stetig wachsenden Umsatz der Strobilurine von Novartis. Bei einem Umsatz im Jahr 2000 in Belgien und Großbritannien von [...]* bis zu einem Umsatz im Jahr 2003 von insgesamt [...]*. Dieser prognostizierte EWR-Umsatz 2003 soll schätzungsweise [10-20]* % des gesamten Getreidefungizidmarktes ausmachen. (148) Die höchsten Annahmen bezüglich des erwarteten zukünftigen Marktanteils der Parteien bei Getreide in Europa finden sich in dem Dokument vom September 1999, durch das der Vorstand von AstraZeneca zur Genehmigung einer Picoxystrobininvestition aufgefordert wurde. Eine Übertragung der Daten aus diesem Dokument für Getreidefungizide auf Strobilurinbasis ergibt folgende Tabelle: [Tabelle basiert auf internem AZ-Dokument]* >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (149) Nach vorstehendem Überblick wird die fusioniere Einheit über einen gemeinsamen Anteil von über [ >50]* % an den strobilurinbasierten Produkten besitzen. Es darf angemerkt werden, dass ein Wettbewerber für die fusionierte Einheit ähnliche Marktanteile für 2003 prognostiziert. Überdies erwarten die meisten Wettbewerber, dass auf strobilurinbasierte Produkte statt einer Markteindringung von [...]* etwa 60-70 % des Gesamtumsatzes entfallen werden. (150) Folgende Tabelle enthält die Prognose zu zukünftigen Marktanteilen der fusionierten Einheit(34) und BASF, die einzigen Unternehmen, die diese Produkte bis (mindestens) 2004 anbieten werden, für den EWR und jeweils für Frankreich, Deutschland und Großbritannien in den Jahren 2000-2004. Die Prognose basiert auf den erwarteten Umsätzen der Unternehmen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (151) Aus den in vorstehender Tabelle zusammengefassten Umsatzprognosen von AstraZeneca, Novartis und BASF geht eindeutig hervor, dass die fusionierte Einheit klarer Marktführer im gesamten EWR sowie jeweils in Frankreich, Großbritannien und Deutschland(35) sein wird mit einem Umsatz in den kommenden Jahren von über [ >50]* % im EWR, in Frankreich und Großbritannien. (152) Eine erhebliche Anzahl von Auskunftspersonen im Rahmen der Marktuntersuchung hat Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Marktstellung der neuen Einheit im Bereich der Getreidefungizide auf Strobilurinbasis zum Ausdruck gebracht. Sämtliche Äußerungen weisen auf die Tatsache hin, dass die bereits starke Stellung der Parteien im Bereich Marktanteile durch die Möglichkeiten von Syngenta zur Mischung und Bündelung ihrer starken Strobilurine mit ihren starken nicht-strobilurinbasierten Fungiziden einen weiteren Ausbau erfährt. Im Sinne der weiteren Ausführung dieses Arguments ist eine Betrachtung des Gesamtmarktkontextes der Getreidefungizidmärkte erforderlich. Getreidefungizidmärkte insgesamt Marktanteile im EWR (153) 1998 lag der Wert der weltweiten Fungizidmärkte bei etwa 5 Mrd. EUR und [40-50]* % dieses Marktes entfielen auf Europa (2134 Mio. EUR). Fungizidanwendungen bei Getreide stellen [40-50]* % des gesamten europäischen Fungizidmarktes mit einem Wert von 934 Mio. EUR (875 Mio. den Parteien zufolge) sowie etwa [10-20]* % der gesamten Pflanzenschutzaufwendungen in Europa dar. (154) Die Parteien schätzen, dass sie 1998 für Getreidefungizide im EWR über einen gemeinsamen Marktanteil von [30-40]* % verfügten (N [10-20]* % + AZ [10-20]* %) bei einem Umsatz von [...]* EUR. BASF verfügte über [30-40]* % (Umsatz von [...]* EUR). Bayer, bei einem Umsatz von [...]* EUR, wäre mit [5-10]* % der drittgrößte Marktteilnehmer. Sonstige Wettbewerber waren Aventis mit einem EWR-Umsatz von [...]* EUR, was einem Marktanteil von [5-10]* % entspricht, und DuPont mit einem EWR-Umsatz von [...]* EUR, was einem Marktanteil von [0-5]* % entspricht. Die Marktuntersuchung der Kommission bestätigt diese Schätzung weitgehend. Der Hauptunterschied liegt darin, dass Syngenta und BASF einen ähnlichen Umsatz erzielten [Geschäftsgeheimnisse von Wettbewerbern]*. (155) 1999 blieb der EWR-Umsatz stabil. Aus den der Kommission zugänglichen Informationen geht hervor, dass sämtliche Unternehmen außer AstraZeneca und Bayer an Umsatz eingebüßt haben. BASF hat ein wenig an Umsatz eingebüßt. Novartis hat etwa [10-20]* % ihres Umsatzes eingebüßt. Der Umsatzanstieg bei AstraZeneca (über [20-30]* %) bedeutet jedoch, dass die Marktführung der fusionierten Einheit sich weiter erhöht. - Die fusionierte Einheit verfügte über einen Marktanteil von [30-40]* % (N [10-20]* % + AZ [20-30]* %). BASF verfügte über [30-40]* %. Bayer über [5-10]* %, gefolgt von Aventis mit [5-10]* % und den anderen mit jeweils unter [0-5]* %. (156) Die drei wichtigsten nationalen Getreidefungizidmärkte sind Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Auf sie entfallen nahezu 90 % des gesamten Getreidefungizidumsatzes im EWR. Diese Märkte sind die am besten dokumentierten und werden in den Ziffern 157 bis 173 beschrieben. Über diese drei nationalen Märkte hinaus wird auch eine kurze Beschreibung der nordischen Märkte vorgelegt, wo der Zusammenschluss den Erwartungen zufolge zur Begründung einer beherrschenden Stellung führen wird. Der französische Getreidefungizidmarkt Zahlen Marktanteile (157) Wie oben erwähnt ist Frankreich der bei Weitem größte Getreidefungizidmarkt. Dies geht aus der großen Getreideanbaufläche von rund 7,5 Mio. Hektar hervor, von der 5,2 Mio. Weizen sind und 1,6 Mio. Gerste, sowie aus einem der intensivsten Fungizideinsätze mit rund 49 EUR/ha. Nur auf den kleineren Märkten in Benelux und Irland findet ein intensiverer Einsatz von Getreidefungiziden statt (rund 68 EUR/ha). Diese Gesamtzahl für Frankreich verdeckt einige beträchtliche regionale Unterschiede. Im Süden von Frankreich werden nur eine bis zwei Spritzungen vorgenommen, während in Nordfrankreich drei Spritzungen die Norm sind und manchmal sogar noch eine zusätzliche frühe "Halmbruch"-Behandlung durchgeführt wird. (158) Die Parteien schätzen, dass sich der Gesamtumsatz in 1998 auf etwa [...]* EUR belief. Ihrer Schätzung zufolge hatten sie einen gemeinsamen Marktanteil von [30-40]* % (N [20-30]* % + AZ [10-20]* %), BASF hatte [30-40]* %, Aventis [5-10]* %, Bayer [5-10]* % und DuPont [0-5]* %. Die auf den Antworten der vorgenannten Unternehmen sowie von Dow und American Cyanamid basierende Marktuntersuchung der Kommission zeigt, dass der geschätzte Umsatz der antwortenden Unternehmen leicht über der Schätzung der Parteien für den Gesamtmarkt liegt. Auf Grundlage der Marktuntersuchung wären die Marktanteile von Syngenta und BASF etwas höher, aber der prozentuale Unterschied bleibt weitgehend gleich. Es zeigt sich auch, dass der jeweilige Umsatz von N und AZ gleicher ist als in den Schätzungen der Parteien angenommen. Die Marktanteile der anderen Unternehmen werden weitgehend bestätigt. - Syngenta hätte [40-50]* % (N [20-30]* % + AZ [20-30]* %), gefolgt von BASF mit [30-40]* %. Bayer verfügt über [5-10]* %, Aventis über [5-10]* %, Cyanamid und Dupont über [0-5]* % und Dow über [0-5]* %. (159) 1999 wuchs der französische Markt gegenüber 1999 um [0-5]* %. Novartis erlitt einen Umsatzrückgang von etwa [0-5]* % an Marktanteil. Dieser Verlust wurde jedoch durch den Umsatzanstieg bei AstraZeneca beinahe gänzlich wettgemacht. Der Umsatz von BASF blieb im Vergleich zu 1999 stabil. Bei den anderen Unternehmen ging der Umsatz von DuPont beträchtlich zurück. Syngenta hätte [30-40]* % (N[10-20]* % + AZ [20-30]* %). BASF hat [30-40]* %. Bayer hat [10-20]* %, Aventis [5-10]* %, Cyanamid [0-5]* %, Dupont [0-5]* % und Dow [0-5]* %. Produkte und Unternehmen (160) Hinsichtlich der fortdauernden Zunahme der Bedeutung von Strobilurinen wird auf die Ziffern 124 bis 128 verwiesen, die sich mit Getreidefungiziden auf Strobilurinbasis in Frankreich beschäftigen. (161) In Frankreich befinden sich über 100 Getreidefungizidprodukte im Angebot. Über die Strobilurine hinaus sind die wichtigsten Produkte die Epoxiconazolproduktreihe von BASF (Monowirkstoffe und Mischungen mit jeweils Fenpropimorph und Chlorothalonil) und die Cypridonilproduktreihe von Novartis (Monowirkstoffe und Mischungen mit jeweils Fenpropidin und Propiconazol). Die Epoxiconazolprodukte von BASF und insbesondere das Monowirkstoffprodukt (Markenname "Opus") gelten allgemein als die beste Grundlage für eine Nicht-Strobilurinspritzung und dies führt vor dem Hintergrund der allgemeinen Obergrenzenempfehlung für Strobilurine dazu, dass es als T1 eines jeden Dreifachspritzprogramms empfohlen wird. Es wird auch oftmals in späteren Spritzungen mit Amistar dem Tank beigemischt. Cyprodinil von Novartis ist das wirksamste Produkt gegen die Halmbruchkrankheit und wird deshalb bei der T0- oder T1-Spritzung dem Tank beigemischt. Andere wichtige Novartis-Produkte basieren auf den Novartis-Triazolen Cyproconazol und Propiconazol, den Novartis-Morpholinen Fenpropidin und Fenpropimorph (das letztere zusammen mit BASF) und Schwefel. (162) Die Stellung von Bayer basiert noch immer stark auf ihrem Triazol Tebuconazol, sowohl als Monowirkstoff als auch in Mischungen. Die Stärke dieser Produkte ist ihre Wirksamkeit gegen Rost sowohl bei Weizen als auch bei Gerste. Bayer brachte 1999 Produkte basierend auf Spiroxamin auf den Markt, einem morpholinartigen Produkt mit guter Wirkung gegen Mehltau. Die Getreidefungizidproduktreihe von Dupont basiert auf ihrem Triazol Flusilazol, entweder als Monowirkstoff oder in Mischungen. Dow trat 1998 mit ihrem Mehltauwirkstoff Quinoxyfen in den Markt ein. Die Produkte von Aventis basieren auf ihren vier Triazolen (Bromuconazol, Fluquinconazol, Triticonazol und Prochloraz). Ihr Fluquinconazolprodukt (Markenname Flamenco) wurde 1999 eingeführt und eignet sich insbesondere zur Tankbeimischung mit AstraZenecas Amistar. Ihr bestverkauftes Produkt mit den Markennamen Tango Duo und Capitole ist eine Mischung ihres Morpholins Tridemorph mit dem Epoxiconazol von BASF. Vertrieb (163) In Frankreich sind wie in den anderen wichtigen Getreide produzierenden Ländern Getreidefungizide sehr attraktive Produkte für Vertreiber und man schätzt, dass auf sie etwa [10-20]* % der gesamten Rentabilität des Vertreibers bei Pflanzenschutzprodukten entfallen. Vertreiber verfügen im Allgemeinen über eine große Reihe an Produkten von sämtlichen verschiedenen Herstellern. Exklusiv- oder Selektivvertrieb ist bei Pflanzenschutzprodukten selten. Die allgemeine Vorgehensweise im Sektor besteht darin, über eine Vereinbarung über die Verkaufsförderungsaktionen zu verfügen (Feldtests, Produktvorführungen, Rundschreiben usw.), die der Vertreiber übernimmt, sowie über die Zusammenarbeit und/oder Vergütung, die er hierfür vom Hersteller erhält. Es gibt jedoch eine bemerkenswerte Ausnahme, hierbei handelt es sich um den Vertrieb von Amistar in Frankreich. AstraZeneca ist es gelungen, ein selektives Vertriebssystem mit [...]* Vertreibern aufzubauen, denen innerhalb ihres Vertragsgebietes Exklusivität eingeräumt wird. Die Vertreiber sind verpflichtet, einen vereinbarten Mindestumsatz zu erreichen, keine direkten Wettbewerbsprodukte zu verkaufen, sofern nicht von AstraZeneca genehmigt, und nur an Endkunden oder andere Exklusivvertreiber zu verkaufen. Die Einhaltung dieser zuletzt genannten Klauseln wird mittels eines [...]* kontrolliert. Der Vertrag hat eine Laufzeit von [...]* und hat es AstraZeneca erlaubt [...]* sowie einer Dosisreduzierung entgegenzuwirken. Auf diese Weise kann AstraZeneca die Beziehung in den nächsten Jahren weiter ausbauen und profitiert von der Vorzugsbehandlung von Amistar gegenüber Ogam (dem KM+Epoxi-Strobilurinmischung von BASF). Der deutsche Getreidefungizidmarkt (164) Deutschland ist noch immer weitgehend ein Land, in dem eine Spritzung vorgenommen wird ([80-90]* % des Gesamtumsatzes), mit einigen Zweifachspritzbehandlungen und einem Dreifachspritzprogramm, das sehr selten angewendet wird. Der durchschnittliche Aufwand für Getreidefungizid beträgt durchschnittlich EUR 39/ha. (165) Die Parteien schätzen, dass 1998 der Gesamtumsatz bei etwa [...]* EUR lag. Ihrer Schätzung zufolge ist BASF Marktführer mit [40-50]* %, gefolgt von Syngenta mit [30-40]* % (N [5-10]* % + AZ [10-20]* % + [0-5]* % ihrer Produkte, die von einem Dritten vertrieben werden), es folgen Aventis [5-10]* %, Bayer [5-10]* % und DuPont [0-5]* %. Auf Grundlage der Marktuntersuchung erreichte der Gesamtumsatz einen Umfang von 250 Mio. EUR. Der jeweilige Marktanteil von BASF und Syngenta läge etwas niedriger als die Schätzung der Parteien, der prozentuale Unterschied bliebe jedoch weitgehend derselbe. Mit Ausnahme von DuPont (höherer Marktanteil) befinden sich die Marktanteile der anderen Unternehmen in Übereinstimmung mit der Schätzung der Parteien. - BASF verfügt über [40-50]* %, Syngenta über [30-40]* % (N [5-10]* % + AZ [20-30]* %), Aventis über [5-10]* %, Dupont und Bayer über [5-10]* %, Cyanamid über [0-5]* % und Dow über [0-5]* %. (166) 1999 verlor BASF erheblich an Marktanteil zugunsten aller übrigen Wettbewerber. Infolge dessen verlor BASF die Stellung als Marktführer an die fusionierte Einheit. Syngenta verfügt über [30-40]* % (N [10-20]* % + AZ [20-30]* %), BASF über [30-40]* %, Aventis und Bayer über [5-10]* %, Dow und Cyanamid jeweils über weniger als [0-5]* %. BASF hat somit [5-10]* % an Marktanteil eingebüßt. (167) Die Bedeutung der Strobilurine wurde oben ausgeführt. Spezifisch eingegangen wird auf die Mehltauresistenzprobleme von BASF und dem daraus resultierenden Rückgang des Marktanteils. (168) Hinsichtlich Nicht-Strobilurinprodukten kann angemerkt werden, dass Novartis, entgegen ihrer Stellung in den meisten anderen europäischen Ländern, 1999 beträchtlich an Marktanteil eingebüßt hat, insbesondere bei ihren Propiconazolmischungen (die Marken Gladio und Tilt Top). Die anderen Wettbewerber, und insbesondere Bayer, haben ihren Umsatz steigern können. Wie oben angemerkt, wird das Hauptprodukt von Bayer, Pronto Plus, als idealer Tankbeimischungspartner zu Amistar vermarktet. Es ist ebenso positioniert als wirksame Behandlung gegen Fusarium, eine Krankheit, deren Auftreten und die daraus resultierende Toxinproduktion in Deutschland Gegenstand einer Debatte ist. Darüber hinaus positioniert Cyanamid ihr Produkt (Metconazol - Marke Caramba) in diesem Segment als direktes Konkurrenzprodukt zu Folicur von Bayer (Monowirkstoff Tebuconazol). Dow hat wie oben angemerkt ihr Produkt Fortress (Quinoxyfen) mit dem Produkt Juwel Top von BASF verbunden und beide verkaufen nunmehr die Juwel Forte-Packung. Dow hat den Verkauf von Fortress als Monowirkstoffprodukt eingestellt. (169) Auf dem deutschen Markt gibt es viele Vorschriften hinsichtlich der Möglichkeiten, die einem Hersteller für die Angabe zur Verfügung stehen, dass sein Produkt als Tankbeimischung mit bestimmten Produkten anderer Hersteller geeignet ist. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten erfordert dies die Einwilligung beider Hersteller, selbst in Bezug auf die jeweilige Dosierung, in der die Tankmischung zu empfehlen ist. In dieser Hinsicht wird auf eine jüngere Vereinbarung zwischen Zeneca und Novartis (zur Kampagne 2000) verwiesen, Tankmischungen zwischen Produkten auf Azoxystrobin- und Fenpropidinbasis zu empfehlen. Da die Dosierung, in der die Mischung empfohlen wird, niedriger ist als die vorgeschriebene Dosierung für andere Mischungen, haben die Unternehmen hierdurch die Möglichkeit, die attraktivste Mischung zum Schaden der Mischungskandidaten auf Fenpropimorph- oder Quinoxyfenbasis (Segment Mehltau) der anderen Unternehmen anzubieten. Der britische Getreidefungizidmarkt (170) Der durchschnittliche Aufwand für Getreidefungizide in Großbritannien liegt bei EUR 44/ha. In Großbritannien ist T2 die wichtigste Spritzung für Weizen, gefolgt von T1 und T3. T3 ist nur in feuchten Sommern populär und zunehmend wird Amistar in geringen Dosierungen populär. Von den insgesamt zwei Spritzungen reagiert Gerste besser auf eine Anwendung in T1. Hinsichtlich der behandelten Fläche erhält ein Drittel der Gesamtfläche zwei Spritzungen, auf den Rest kommen zu gleichen Teilen eine bzw. drei Spritzungen. Hinsichtlich des Wertes entfallen nahezu [40-50]* % des Marktes auf die Dreifachspritzprogramme (wobei T2 die wertvollste Behandlung ist), [30-40]* % auf Zweifachspritzungen (wobei T2 die wertvollste Behandlung ist) und etwas über [5-10]* % auf den Bereich der Einfachspritzprogramme. (171) Die Parteien schätzen, dass der Gesamtumsatz 1998 bei etwa [...]* EUR lag. Ihrer Schätzung zufolge entfallen davon auf Syngenta [30-40]* % (N [10-20]* % + AZ [10-20]* %), auf BASF [30-40]* %, auf Bayer und DuPont jeweils [5-10]* % und auf Aventis unter [0-5]* %. Auf Grundlage der Marktuntersuchung lag der Gesamtumsatz unter 150 Mio. EUR und BASF wäre der Marktführer, dicht gefolgt von der fusionierten Einheit. Zusammen entfielen auf die beiden Unternehmen zirka [60-70]* %. Bayer läge bei über [5-10]* % und die anderen Unternehmen bei weit unter [5-10]* %. Der Gesamtmarkt wird mit [...]* EUR veranschlagt, wobei auf BASF [30-40]* % entfallen, gefolgt von Syngenta mit [30-40]* % (N [20-30]* % + AZ [10-20]* %). Bayer verfügt über [10-20]* %, Dupont und Aventis jeweils über [0-5]* %. Dow liegt bei [0-5]* % und Cyanamid bei unter [0-5]* %. (172) Der Gesamtmarkt ist in 1999 gewachsen. Dieses Gesamtwachstum verdeckt jedoch beträchtliche Umschichtungen zwischen den Unternehmen, wobei es zu einem spektakulären Zuwachs bei AstraZeneca (Verdoppelung des Umsatzes) und einem weiteren Wachstum für BASF kam. Die anderen Unternehmen, insbesondere Novartis, erlitten beträchtliche Umsatzeinbußen. Insgesamt bliebe BASF Marktführer, dicht gefolgt von der fusionierten Einheit. Der Gesamtmarkt liegt bei [...]* EUR. BASF liegt bei [30-40]* %, konnte somit ihren Umsatz um mindestens [...]* EUR steigern. Syngenta liegt bei [30-40]* % (N [10-20]* % + AZ [20-30]* %). Novartis verlor über [...]* EUR an Umsatz, AstraZeneca steigerte ihren Umsatz jedoch um [...]* EUR. Bayer liegt bei [5-10]* %, Aventis bei [0-5]* %, Dupont und Dow bei [0-5]* %. (173) Es darf angemerkt werden, dass der geschätzte Umsatz 2000 für das im März 2000 eingeführte Trifloxystrobinprodukt von Novartis allein einem Umsatz entspräche, der fast dem Gesamtumsatz von Novartis in 1999 in Höhe von [...]* EUR entspricht, wobei der Umsatz einem geschätzten Marktanteil von [10-20]* % entspräche. Es besteht deshalb kein Zweifel daran, dass die fusionierte Einheit in 2000 der Marktführer wäre. Die nordischen Länder: Schweden, Finnland und Dänemark (174) Die Parteien schätzen, dass der schwedische Markt in 1998 einen Wert von [...]* EUR aufweist und Syngenta einen Marktanteil von [90-100]* % (N [50-60]* % + AZ [30-40]* %) hätte. BASF würde über einen Marktanteil von [0-5]* % verfügen. Dies wird durch die Marktuntersuchung weitgehend bestätigt. Auf dem in 1999 wachsenden Markt konnten die Parteien ihre Marktanteile halten, wobei es zu beträchtlichen Zuwächsen bei AstraZeneca kam, die den Verlust von Novartis ausgeglichen haben. BASF ist der andere relevante Marktteilnehmer. (175) AstraZeneca war bis zur Einführung von Amistar in 1997, zwei Jahre vor der Einführung von Mentor (KM+Fenpropimorph) durch BASF, auf dem Getreidefungizidmarkt nicht vertreten. In diesen beiden Jahren brachte AstraZeneca rund zwei Drittel des Gesamtmarktes an sich und das Ergebnis hätte sogar noch besser ausfallen können, wäre das Produkt in größerem Umfang erhältlich gewesen; Engpässe schränkten jedoch die Verkaufsförderungsaktivitäten ein. BASF gelang es lediglich unter [5-10]* % des Marktes an sich zu bringen und der Umsatz des Unternehmens bewegte sich im Jahr der Markteinführung von Amistar deutlich unterhalb des Umsatzes von AstraZeneca. (176) Vor der Einführung der Strobilurine war Novartis mit ihren Produkten auf Propiconazol- und Fenpropimorphbasis (zumeist Mischungen) unangefochtener Marktführer. Auch BASF hatte ein Monowirkstoffprodukt mit Fenpropimorph auf dem Markt, der Umsatz ist jedoch sehr begrenzt, selbst im Vergleich zum Umsatz der Fenpropimorph+Propiconazolmischung von Novartis (Tilt Top). Dieses Mischungsprodukt von Novartis hat somit die Entwicklung des Monowirkstoffprodukts von BASF erfolgreich blockiert (siehe auch Dänemark, Ziffern 179 ff.). Novartis gelang es 1999 eine Zulassung für ihre Cyprodinil + Propiconazolmischung (Stereo) zu erhalten, ein Konkurrenzprodukt zu Amistar bei Gerste. Das einzige weitere Triazol auf dem Markt ist Sportak (Prochloraz) von Aventis, der Vertrieb erfolgt durch BASF. Es hat eine Menge an Marktanteil verloren und hat aufgrund seines begrenzten Spektrums eingeschränkte Anwendungsmöglichkeiten. (177) Die Parteien schätzen, dass der finnische Markt 1998 einen Wert von [...]* EUR hatte und Novartis läge bei einem Marktanteil von [60-70]* %, während AstraZeneca auf dem Markt nicht vorhanden war. Dies wird durch die Marktuntersuchung bestätigt. AstraZeneca trat jedoch 1999 in den Markt ein und nahm einen Marktanteil von unter [5-10]* % ein. Des Weiteren vergrößerte Novartis ihren Umsatz. Es kann daher geschlossen werden, dass der Marktanteil der fusionierten Einheit 1999 bei etwa [80-90 %]* liegt. (178) Sämtliche Pflanzenschutzprodukte auf dem finnischen Markt werden entweder durch Berner oder durch Kemira importiert. Diese Unternehmen haben Vereinbarungen mit einem oder mehreren der Hersteller für ihre gesamte Produktreihe. Amistar wurde erst 1999 eingeführt, Zulassungsinhaber hierfür ist Berner. Im Gegensatz zu den anderen nordischen Ländern konnte Amistar in Finnland nur einen kleinen Teil des Gesamtmarktes erobern. Die Produktpalette von Novartis (Tilt und Stereo), importiert durch Kemira, nimmt noch immer den Großteil des übrigen Marktes ein. (179) Der dänische Markt ist der viertwichtigste Getreidefungizidmarkt. Mit einem von den Parteien geschätzten Gesamtumsatz von [...]* entspricht er jedoch nur einem Bruchteil des Umsatzes von 160 Mio. auf dem drittwichtigsten Markt, Großbritannien. Die Parteien schätzen, dass Syngenta einen Marktanteil von [80-90]* % hätte (N [40-50]* % + AZ [40-50]* %). BASF hätte einen Marktanteil von [5-10]* % und Bayer von [0-5]* %. 1999 nahm der Gesamtmarkt leicht zu, Novartis büßte jedoch beträchtlich an Umsatz und Marktanteil ein. Durch AstraZeneca konnten diese Verluste jedoch mehr als wettgemacht werden. Insgesamt konnte Syngenta ihren hohen Marktanteil halten. Die Marktuntersuchung zeigt, dass der Marktanteil der fusionierten Einheit 1998 bei über [60-70]* % lag und dass er sich 1999 auf nahezu [70-80]* % weiter erhöht hat. (180) In Dänemark sind wie in den anderen nordischen Ländern wenige Pflanzenschutzprodukte zugelassen. Dies gilt auch für Getreidefungizide. Mehrere der neuen Triazole wurden in den nordischen Ländern getestet, kamen jedoch nicht durch die Zulassungstests. Eine typische Eigenschaft des dänischen Marktes besteht darin, dass die Dosierungen im Vergleich zum übrigen Europa extrem niedrig sind. Die Empfehlung für Amistar liegt bei 1 l/ha und es wird als Monosubstanz im Bereich von 0.6-0.9 l/ha angewendet, der dänische Landwirt verwendet jedoch nur 0.3 l/ha. (181) Seit der Einführung des Produkts Tilt von Novartis in 1982 hatte es in den Jahren vor der Einführung der Strobilurine stets einen Marktanteil von etwa [80-90]* %. Die anderen Anbieter waren Bayer (Bayfidan), Aventis (Sportak) und BASF (Corbel). Ein Wettbewerber wies darauf hin, dass zum Zeitpunkt als es nur zwei wichtige zugelassene Fungizidprodukte gab, nämlich Fenpropimorph (aufgeteilt zwischen Novartis und BASF) und Propiconazol (ausschließlich Novartis), Novartis den Absatz des Monowirkstoffs Fenpropimorph von BASF durch die Einführung der Fenpropimorph/Propiconazol-Mischung erfolgreich blockieren konnte. 1997 erhielt Folicur (Tebuconazol) von Bayer die Zulassung, acht Jahre nachdem der erste Zulassungsantrag gestellt worden war. Folicur erreichte 1998 einen Marktanteil von rund [5-10]* %, der Umsatz ging jedoch in 1999 erheblich zurück. (182) Die Einführung von Amistar in 1998 verlief extrem erfolgreich, innerhalb von zwei Jahren wurde ein Marktanteil von [40-50]* % erreicht. BASF brachte ihre KM+Fenpropimorph-Mischung Mentor 1999 auf den Markt, erzielte jedoch einen Absatz, der erheblich hinter dem von AstraZeneca im Vorjahr zurückblieb. Überdies steht nicht zu erwarten, dass die KM + Epoxiconazol-Mischung in irgendeinem der nordischen Ländern zugelassen wird. Andererseits hat AstraZeneca in 1998 und 1999 keinen Gebrauch von ihrer Zulassung für Amistar Pro gemacht. (183) Das Spitzenprodukt von Novartis, Tilt Top (Propiconazol+Fenpropimorph) hat beträchtlich an Umsatzvolumen verloren, was nur teilweise durch die Einführung der neuen Cyprodinil + Propiconazol-Mischung (Stereo) in 1999 wettgemacht wurde. Novartis bleibt jedoch mit ihrer Triazol + Morpholin-Produktreihe der klare zweitplatzierte Hersteller auf dem dänischen Markt. Es kann angemerkt werden, dass die Möglichkeit einer Tankmischung zwischen Amistar und Tilt als [...]* erachtet wird. Die Fusion eliminiert daher automatisch diese [...]*. Die anderen Getreidefungizidmärkte (184) Die Parteien schätzen, dass sie wahrscheinlich auch Marktführer in Spanien sind, dies wird jedoch durch die Marktuntersuchung nicht bestätigt. In Irland haben die Parteien 1999 ihre Marktführung ([40-50]* % in 1998) an BASF verloren. In allen anderen Ländern ist BASF der Marktführer bzw. haben die Parteien größtenteils einen Marktanteil von etwa [20-30]* %. Den höchsten Marktanteil haben sie mit [30-40]* % in Österreich, Bayer liegt hier bei [20-30]* %. Neue Produkte (185) Wie in Ziffer 139 ausgeführt werden die einzig neuen Produkte auf Strobilurinbasis zwischen dem jetzigen Zeitpunkt bis Ende 2003 ausschließlich von der fusionierten Einheit und BASF kommen. Novartis führt derzeit ihr neues Strobilurin, Trifloxystrobin, auf den EWR-Märkten ein. AstraZeneca hat das neue Strobilurin Picoxystrobin in der Entwicklung, das erste Strobilurin der zweiten Generation, das in [...]* eingeführt werden soll. Aus den internen Dokumenten beider Parteien geht hervor, dass sie die Markteinführung des Strobilurins der zweiten Generation von BASF, BAS500F, für 2002 erwarten. (186) Vor [...]* wird keine Einführung neuer nicht-strobilurinaktiver Wirkstoffe auf den Getreidefungizidmärkten des EWR erwartet. Die einzigen neuen Produkte werden Mischungen der vorhandenen aktiven Wirkstoffe sein sowie einige Neueinführungen von vorhandenen Produkten in weiteren Ländern. Überblick zu den derzeitigen Marktanteilen (187) Die folgende Tabelle enthält einen Überblick zu den Marktanteilen der fusionierten Einheit und von BASF an den gesamten Getreidefungizidmärkten in 1998 und 1999. Dieser Überblick wird erstellt für den EWR sowie für die sechs betreffenden nationalen Märkte: Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Schweden und Finnland. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Erwartete zukünftige Marktanteile (188) Wie oben angezeigt steht es angesichts des geschätzten Absatzes mit dem Strobilurin von Novartis in Großbritannien außer Zweifel, dass die fusionierte Einheit in 2000 auch in Großbritannien Marktführer sein wird. (189) Im Marktjahr 1999-2000 werden bei AstraZeneca für Amistar erstmals keine Lieferengpässe vorliegen. In den vorangegangenen Jahren war die Kapazität für die Herstellung von Amistar begrenzt, was dazu führte, dass die den einzelnen Ländern zugeteilten Mengen extrem schnell verkauft wurden. Der Absatz von Amistar liegt daher bislang unterhalb des Potenzials des Produkts. In Frankreich erwartet AstraZeneca für das Jahr 1999/2000 eine Steigerung des Gesamtmarktanteils um [...]*, so dass ein Marktanteil von [...]* erreicht wird, womit eine Absatzsteigerung bei Amistar, Amistar Pro und Amistar Ter von rund [...]* einhergeht. In Großbritannien wird, wie aus dem Marketingplan 1999 hervorgeht, ein Gesamtziel von [...]* angestrebt. (190) Laut Marketingplan von Novartis wird ein Anteil an den Getreidefungizidmärkten im EWR in 2003 von insgesamt [...]* angestrebt. (191) Der Überblick mit den höchsten Annahmen der Parteien bezüglich zukünftiger Marktanteile in Europa bei Getreide geht auf das im Abschnitt über Strobilurine genannte Dokument vom September 1999 zurück, durch das der Vorstand von AstraZeneca zur Genehmigung einer Picoxystrobininvestition aufgefordert wurde. Der erwartete Umsatz von BASF und Novartis werden in dem genannten Dokument folgendermaßen angegeben: Marktanteile bei Getreidefungiziden in der EU - 2005 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (192) Nach vorstehendem Überblick entfällt auf die fusionierte Einheit ein gemeinsamer Marktanteil von [50-60]* % an den gesamten Getreidefungizidmärkten. Es kann angemerkt werden, dass ein weiterer Wettbewerber für die fusionierte Einheit ähnliche Marktanteile für 2003 prognostiziert. Ferner erwarten die meisten Wettbewerber, dass Produkte auf Strobilurinbasis etwa 60-70 % des Gesamtumsatzes ausmachen werden. Entfielen auf Grundlage dieser Annahme tatsächlich [60-70]* % des Gesamtumsatzes auf Strobilurine, würde sich der Marktanteil der fusionierten Einheit an den gesamten Getreidefungizidmärkten um weitere [0-5]* % erhöhen. (193) Die folgende Tabelle enthält die Prognosen für die zukünftigen Marktanteile der fusionierten Einheit und von BASF an den gesamten Getreidefungizidmärkten im EWR für die Jahre 2000 bis 2004. Die Tabelle basiert auf den prognostizierten Umsätzen, die der Kommission von AstraZeneca, Novartis und BASF jeweils vorgelegt wurden. Bei der Schätzung für den Umfang des Gesamtmarktes handelt es sich um die von BASF vorgelegte(36). [...]* >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (194) Aus vorstehender Tabelle geht hervor, dass die fusionierte Einheit ab 2000 in jedem Jahr mindestens eine Führung von [10-20]* % gegenüber einer Führung von [0-5]* % in 1999 aufzuweisen hätte. (195) Derselben Methode zufolge stellt sich das Ergebnis für Frankreich, Deutschland und Großbritannien wie folgt dar(37): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (196) Aus vorstehender Tabelle geht hervor, dass die fusionierte Einheit auf jedem der nationalen Getreidefungizidmärkte in 2000 klarer Marktführer mit einem Abstand von 11 bis 23 Prozentpunkten wäre. Dieser Führungsabstand wird sich in jedem der drei Länder weiter vergrößern. (197) Wie oben ausgeführt basiert die angewandete Methode auf der von BASF vorgelegten Schätzung des Gesamtmarktes und drückt die Umsatzprognosen der fusionierten Einheit und von BASF in Form eines prozentualen Anteils an dieser Schätzung aus. Auf der Grundlage dieser Schätzung kann die Summe der Prognosen beider Parteien über [90-100]* % liegen. Der Vorteil dieser Schätzung liegt jedoch darin, dass die relative Stärke jedes Unternehmens als Funktion eines Input-Elements ausgedrückt wird. Die Kommission hat die zukünftigen Marktanteile ebenso auf der Grundlage der Prognosen sämtlicher anderen Wettbewerber errechnet, die Forschung und Entwicklung betreiben. Im Rahmen dieses Szenarios ist die gesamte geschätzte Marktgröße die Summe der Selbstprognosen eines jeden einzelnen Unternehmens. Auch auf dieser Grundlage hätte die fusionierte Einheit einen Marktanteil von [40-50]* % in Deutschland, [40-50]* % in Frankreich und [50-60]* % in Großbritannien. Auf BASF entfielen jeweils [30-40]* %, [20-30]* % und [30-40]* %. Die fusionierte Einheit hätte somit eine Marktführung im Bereich von etwa 10 bis 25-plus Prozentpunkten. (198) Die vorstehend aufgezeigten großen Marktanteile geben starken Anlass zu der Vermutung, dass die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf den Getreidefungizidmärkten führen wird. Dieser Schluss wird durch die Tatsache untermauert, dass Syngentas großes Produktportfolio aus starken Strobilurinprodukten und nicht-strobilurinbasierten Produkten es dem Unternehmen erlauben wird, Produktportfoliostrategien zu verfolgen, denen kein Wettbewerber gewachsen sein wird und die es Syngenta in der Tat ermöglichen werden, ihre beherrschende Stellung auszunutzen. Die zuletzt genannten Argumente werden in den folgenden Abschnitten ausgeführt. Produktportfoliostrategien (199) Die vorstehenden Überblicke zu den derzeitigen und zukünftigen Marktanteilen und Produkteinführungen basieren auf Einschätzungen der Situation vor dem Zusammenschluss und daher auf Einschätzungen des Wettbewerbs zwischen drei Unternehmen, die Strobilurinprodukte anbieten, wobei jedes dieser Unternehmen über seine eigenen nicht-strobilurinbasierten Produkte verfügt. Bei diesen Einschätzungen bleibt somit der Nutzen außer Acht, den die fusionierte Einheit aus der Kombination der Produkte von Novartis und AstraZeneca ziehen kann. Beispiele aus der Vergangenheit (200) Zur Veranschaulichung der Möglichkeiten, die die Portfoliosteuerung einem Unternehmen auf den europäischen Getreidefungizidmärkten bieten kann, sei auf die zuvor beschriebene Situation auf dem dänischen Markt vor einigen Jahren verwiesen. Die beiden zugelassenen Hauptprodukte basierten auf Propiconazol und Fenpropimorph. Novartis verfügte über Produkte mit beiden aktiven Wirkstoffen, BASF über Fenpropimorph. Durch eine Mischung der beiden Wirkstoffe gelang es Novartis zum Nachteil der früheren Stellung von BASF, einen großen Marktanteil zu erobern. (201) Verwiesen sei auch auf die zuvor beschriebene Situation auf dem deutschen Markt, wo es die Vereinbarung zwischen Zeneca und Novartis, Tankmischungen zwischen Produkten auf Azoxystrobin- und Fenpropidinbasis zu empfehlen, den Unternehmen ermöglicht, die attraktivste Mischung zum Schaden der auf Fenpropimorph oder Quinoxyfen basierten Mischungskandidaten der anderen Unternehmen (Mehltausegment) anzubieten. Zurücknahme von Produkten mit Strobilurin als Monowirkstoff (202) Es bestehen beträchtliche Möglichkeiten für die fusionierte Einheit, ihre Stellung durch die Zurücknahme von Strobilurin als Monowirkstoff oder zumindest durch die Nicht-Einführung neuer Strobilurin-Monowirkstoffe zu verbessern. Dies ist möglich, sofern die hauseigenen vorformulierten Mischungen des Unternehmens eine umfassende Krankheitsbekämpfung gewährleisten und ein angemessenes Resistenzmanagement ermöglichen. (203) Zuvor wurde ausgeführt wie das Gesamtportfolio von AstraZeneca anders als bei BASF keine großen Möglichkeiten für die Entwicklung solcher Mischungen bot, so dass es im allgemeinen Interesse von AstraZeneca lag, Azoxystrobin als Monowirkstoff anzubieten. Angesichts des Erfolges von Azoxystrobin war es für die anderen Hersteller wichtig, mit einigen guten Mischungspartnern in der Lage zu sein, diese Möglichkeit zu nutzen. In dieser Hinsicht sei auf die Produkte Pronto und Pronto Plus (Tebuconazol und Spiroxamin) von Bayer sowie auf Flamenco (Fluquinconazol) von Aventis verwiesen. Aus der Tabelle mit dem Überblick der jeweiligen Wirksamkeit der aktiven Wirkstoffe (Ziffer 115) geht hervor, dass die Wirksamkeit einer Mischung zwischen Amistar und Flamenco durch eine vorformulierte Mischung von Azoxystrobin und Cyproconazol von Novartis ersetzt werden könnte. Die Wirksamkeit von Bayers Pronto/Plus könnte ebenfalls durch eine Kombination aus Cyproconazol und einem der Morpholine ersetzt werden. Lediglich in Bezug auf Fusarium Roseum scheint der fusionierten Einheit ein Spitzenprodukt zu fehlen. In diesem Segment bleiben Tankmischungen unumgänglich. Es kann jedoch angemerkt werden, dass die beste Strategie zur Vermeidung eines Fusarium Roseum-Risikos darin besteht, das Feld zu pfluegen, wenn zuvor Mais angebaut wurde, und insgesamt weniger anfällige Sorten auszusäen(38). (204) In ihrer Antwort haben die Parteien erklärt, dass die fusionierte Einheit dazu verpflichtet ist, weiterhin Azoxystrobin als Monowirkstoff zu verkaufen, und zwar primär aufgrund seines Spektrums als Monowirkstoff, der als solcher mit Mischungen in direktem Wettbewerb steht. Andere von den Parteien angeführte Gründe beziehen sich auf die Vorlieben der Landwirte für Tankmischungen, auf den Kostenaufwand von Mischungen, auf den resultierenden Verlust von Marktanteil sowie auf die Tatsache, dass die Entwicklung einer neuen vorformulierten Mischung drei bis vier Jahre für Entwicklung und Zulassung erfordert. (205) Die Kommission anerkennt den Zeitraum, der erforderlich ist, bevor neue Mischungen auf den Markt gebracht werden könnten. In einer Wettbewerbsumgebung jedoch, wo der einzige andere Strobilurinhersteller (BASF) seine Strobilurine nicht als Monowirkstoff anbietet und wo die fusionierte Einheit über ein Portfolio möglicher Mischungspartner verfügt, könnte dies eine durchführbare Handlungsweise darstellen. Es kann angemerkt werden, dass in den Argumenten der Parteien für den Landwirt eine Alternative mit Strobilurin als Monowirkstoff voraussetzt wird, die gar nicht weiter bestuende, wenn die fusionierte Einheit eine entsprechende Entscheidung treffen würde. Einstellung der Zusammenarbeit mit Wettbewerbern bei Mischungen (206) [...]* Es läge im ökonomischen Interesse von Syngenta, diese Zusammenarbeit einzustellen, da sich das Produkt mit Syngentas hauseigenen Produkten überschneidet. Es darf angemerkt werden, dass Picoxystrobin ebenfalls die hervorragende Mehltauwirksamkeit aufwiest, die mit Quinoxyfen erreicht wird. Darüber hinaus könnte im Hinblick auf das Resistenzmanagement eines der Morpholine hinzugefügt werden. (207) Denkbar wäre auch, dass es nicht notwendigerweise im langfristigen Interesse der fusionierten Einheit liegen muss, die Liefervereinbarung über Azoxystrobin an Bayer für deren nordische Mischung mit Spiroxamin zu verlängern. Zum Zeitpunkt des Auslaufens der Vereinbarung wird Picoxystrobin wahrscheinlich auf dem Markt sein, ein Wirkstoff, der gegen Mehltau sogar noch besser wirkt. Einführung neuer Kombinationen - Portfolio von Syngenta (208) Auf den europäischen Getreidefungizidmärkten, die im Allgemeinen für neue Produkte offen sind, bietet das Portfolio von Syngenta reichlich Möglichkeiten für die Einführung neuer, potenziell sehr erfolgreicher Mischungen zur weiteren Steigerung des Umsatzes über die oben beschriebenen Mechanismen hinaus. Die fusionierte Einheit würde aktuell über 31 verschiedene Formulierungen auf dem Markt verfügen. Einem Wettbewerber zufolge sind 12 weitere neue Kombinationen absehbar, von denen 10 erst nach dem Zusammenschluss umsetzbar wären. Diese sind: Einerseits Mischungen zwischen jeweils Azoxystrobin und Picoxystrobin (beide AZ) und andererseits zwischen jeweils Propiconazol, Cyproconazol, Fenpropidin, Cyprodinil und Acibenzolar-S-methyl. [...]*(39) (209) Die Parteien haben erklärt, dass eine Mischung aus Azoxystrobin und Cyprodinil eine volle Dosis Cyprodinil erfordern würde, um die Halmbruchkrankheit zu bekämpfen, wodurch diese Mischung für den Landwirt sehr teuer wäre. Es wird argumentiert, dass ein Landwirt eine kostengünstigere Lösung aus Strobilurin+Prochloraz einsetzen würde. Darüber hinaus müsste ein Triazol hinzugefügt werden, um eine verlässliche Resistenzstrategie zu gewährleisten und den Nutzen der kurativen Wirksamkeit zu erhalten, wodurch sich die Kosten weiter erhöhen würden. Ferner gibt es Hinweise für eine Einschränkung der Wirksamkeit, wenn Mischungen aus Strobilurinen mit Cyprodinil formuliert werden. Diese Argumente können angezweifelt werden, da Novartis kürzlich eine Mischung aus Cyprodinil und ihrem Triazol Cyproconazol auf den Markt gebracht hat, wobei Cyprodinil nicht in "voller Dosierung" enthalten ist und wobei es sich mit dem Zusatz eines Strobilurins um ein geeignetes "Rundum"-T1-Produkt handeln würde. Es ist wahr, dass Prochloraz billiger ist als Cyprodinil und dass das ITCF, die Möglichkeit einer Mischung aus einer Hälfte Cyprodinil plus einer Hälfte Prochloraz untersucht. Andererseits basiert die gesamte Vermarktungsargumentation von Novartis auf dem Gedanken, dass Cyprodinil im Vergleich zu Prochloraz "guten Wert für Geld" (good value for money) darstellt (es kostet mehr, was jedoch durch den höheren Ertrag aufgrund einer besseren Krankheitsbekämpfung mehr als wettgemacht wird). (210) Wie oben festgestellt scheinen die Parteien lediglich in Bezug auf Fusarium Roseum eine Schwäche in ihrem Portfolio aufzuweisen. Für sämtliche anderen Krankheiten stellen ihre Produkte bereits die "Klassenbesten"-Mischung dar(40) und die Stellung der Produkte der anderen Parteien kann durch neue hauseigene Produktformulierungen sowie durch die Einführung der neuen Strobilurine geschwächt werden. Vertrieb (211) Die fusionierte Einheit hätte vor dem erwarteten neuen Produkt von BASF zwei Kampagnen. Somit kann die Schwäche des aktuellen Strobilurinportfolios von BASF voll ausgenutzt werden. Ferner würde die fusionierte Einheit gleichzeitig mit BASF ein noch wirksameres neues Produkt (Picoxystrobin) auf den Markt bringen. In dieser Situation könnte die fusionierte Einheit die Vertriebsmethode von AstraZeneca für Amistar in Frankreich oder ähnliche Mechanismen einsetzen. Dies könnte aus denselben Gründen wie in Frankreich für die Vertriebskette attraktiv sein (garantierte Marge, Zugang zu neuen Produkten, sich von der Konkurrenz abhebendes Element). Und mit zwei führenden Strobilurinen könnten die beiden führenden Vertreiber (in einem Land oder einer Region) jeweils über ein exklusives Produkt verfügen. Auch wenn keine Exklusivität für ein Strobilurinmolekülportfolio bestuende, würden es die zahlreichen Mischungen der fusionierten Einheit erlauben, den führenden Vertreibern in ihrer Region oder in ihrem Land jeweils ein "einzigartiges" Produkt anbieten zu können. (212) Ein ähnlicher Mechanismus könnte mit der von Novartis in Großbritannien verfolgten Strategie in Einklang stehen, den Vertreiber für das Erreichen beträchtlicher Mindestausgaben je Landwirt, den er mit Novartis-Produkten versorgt, zu belohnen. Derartige Mechanismen, die nicht notwendigerweise auf Fungizide beschränkt sein müssen, haben sämtlich das Potenzial, aufgrund des größeren Gesamtportfolios der fusionierten Einheit und ihrem weltweiten Marktgewicht erfolgreich zu sein. (213) Bei den Getreidefungiziden handelt es sich in sämtlichen Mitgliedstaaten um einen der wichtigsten Märkte hinsichtlich der Rentabilität der Vertreiber. Eine enge Zusammenarbeit mit der fusionierten Einheit wird es den Vertreibern erlauben, ihre Gewinnspanne aufrechtzuerhalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Vertreiber, anstatt ihre möglicherweise vorhandene Gegenkraft in die Waagschale zu werfen, Preiserhöhungen an die Landwirte weitergeben werden. Konsequenzen für die anderen Wettbewerber (214) Die anderen Unternehmen, die nicht-strobilurinbasierte Produkte herstellen, werden über keine Stellung verfügen, aus der heraus sie die Stellung der Parteien angreifen könnten. Wie vorstehend aufgezeigt würde es der Zusammenschluss den Parteien erlauben, die diesen Unternehmen offen stehenden Marktgelegenheiten noch weiter einzuschränken, indem sie Strobilurinprodukte als Monowirkstoffe vom Markt nehmen und hauseigene Produktformulierungen entwickeln. Die Stellung von BASF (215) In dem oben genannten Vorstandsdokument zu Picoxystrobin vom September 1999 weist AstraZeneca bezüglich der Erörterung des Preises von Picoxystrobin darauf hin, dass: [...]* (216) Die zukünftigen Umsatzaussichten von BASF bestätigen [Geschäftsgeheimnis von BASF]* Es gibt jedoch einige Zweifel hinsichtlich des Umfangs des zukünftigen Erfolgs dieser neuen Produkte. Aus den hauseigenen Testergebnissen von AstraZeneca geht hervor, dass ihr neues Strobilurin dem Produkt von BASF überlegen ist. Andererseits [Geschäftsgeheimnis von BASF]* könnte bei dieser Prognose dieses Element nicht berücksichtigt worden sein. (217) Auf der Grundlage der eigenen Einschätzung von AstraZeneca und den vorstehenden Erörterungen hinsichtlich des zukünftigen Umsatzes von BASF kann der Schluss gezogen werden, dass es nicht im Interesse von BASF läge, die Stellung der fusionierten Einheit anzugreifen; vielmehr würde BASF der Preisführung der fusionierten Einheit folgen. Ferner hat die fusionierte Einheit mit zahlreichen Strobilurinoptionen die Chance, eine ihrer Strobilurinmischungen gegenüber den derzeitigen KM-basierten Produkten von BASF zu positionieren und sie könnte somit erforderlichenfalls wirksam zurückschlagen. Umgekehrt ist dies jedoch nicht direkt möglich. Fazit (218) Strobilurin-basierte Fungizide sind die Schlüsselprodukte auf den europäischen Getreidefungizidmärkten. Wie oben festgestellt, gibt es deutliche Hinweise darauf, dass sie sogar getrennte Märkte darstellen könnten. Auf Strobilurine entfällt die Hälfte des Umsatzes an sämtlichen Getreidefungiziden, eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Vor 2000 gab es lediglich zwei Strobilurin-Wettbewerber: BASF und AstraZeneca. BASF büßt ihre Marktführung im gesamten EWR rapide ein. Während auf BASF in 1997 [60-70]* % des Marktes entfielen, verfügt das Unternehmen 1999 noch über [50-60]* %. Novartis bringt jetzt ihr neues Strobilurin auf den Markt. (219) Ohne den Zusammenschluss hätte sich der Wettbewerb zwischen den drei Unternehmen auf der Grundlage ihrer innovativen Produkte entwickelt. Infolge des Zusammenschlusses verschwindet einer dieser Innovatoren vom Markt, was zu einer Verringerung des Anreizes zu weiteren Innovationen führen kann. In jedem Fall vereinigt der Zusammenschluss zwei von nur drei Strobilurinherstellern und verringert somit den Wettbewerb, der sich andernfalls unter den bestehenden und unmittelbaren Nachfolgeprodukten entwickelt hätte. (220) Die Situation von 1999 ist nicht repräsentativ für die künftige Entwicklung. Bereits in 2000 wird der Umsatz der fusionierten Einheit den Umsatz von BASF übertreffen. Erstens ist 2000 das erste Jahr, in dem es bei den Strobilurinen von AstraZeneca keine Kapazitätsengpässe mehr geben wird. Zweitens ist angesichts der festgestellten Schwäche der Produkte von BASF ein weiterer Umsatzrückgang für diese Produkte zu erwarten. Drittens bringt Novartis ihre neuen Strobilurine auf den Markt und erwartet einen beträchtlichen Umsatz mit diesen Produkten. (221) Die fusionierte Einheit wird in der Lage sein, ihre Marktführung aufgrund der Einführung eines neuen Strobilurins (Picoxystrobin von AstraZeneca) auszubauen. Produkte, die auf diesem Wirkstoff basieren, werden den neuen Strobilurinprodukten von BASF technisch überlegen sein. Vor 2004 werden keine neuen Produkte von Wettbewerbern auf dem Markt erwartet. Auf der Grundlage der hauseigenen Marktschätzungen von AstraZeneca entfielen auf die fusionierte Einheit bis [...]* über [60-70]* % des Umsatzes an Getreidefungiziden auf Strobilurinbasis innerhalb der Gemeinschaft. Auf der Grundlage der Umsatzprognosen sämtlicher Unternehmen wäre dieser Wert jedoch niedriger. Der wichtigste Grund für den Unterschied zwischen diesen beiden Werten geht jedoch auf die hauseigenen Zahlen von AstraZeneca zurück. (222) Auf den gesamten Getreidefungizidmärkten war die fusionierte Einheit mit nahezu [30-40]* % bereits 1999 Marktführerin. Dies gilt auch für den französischen und den deutschen Markt. In Großbritannien behielt BASF eine sehr geringe Führung, es steht jedoch angesichts des geschätzten Umsatzes von Novartis' Strobilurin in Großbritannien außer Zweifel, dass die fusionierte Einheit in 2000 auch in Großbritannien Marktführerin sein wird. In Dänemark, Schweden und Finnland ist die fusionierte Einheit mit Marktanteilen von über [70-80]* % klare Marktführerin. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Getreidefungizide auf Strobilurinbasis auf dem gesamten Getreidefungizidmarkt und der daraus resultierenden Stellung der Parteien (siehe oben), wird die fusionierte Einheit der Schätzung von AstraZeneca zufolge bis [...]* innerhalb der Gemeinschaft einen Marktanteil von [50-60]* % erreichen. Auf der Grundlage der beiden anderen Methoden bezüglich Umsatzprognosen ergibt sich ebenfalls, dass die fusionierte Einheit klare Marktführerin sein wird. Nach einer Methode ergibt sich eine Führung zwischen 11 und 23 Prozentpunkten in [...]*, wobei diese Führung in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden wird. Nach einer anderen Methode werden für die fusionierte Einheit in [...]* Marktanteile von [40-50]* % in Deutschland, [40-50]* % in Frankreich und [50-60]* % in Großbritannien und eine Führung von etwa [10-30]* % gegenüber BASF prognostiziert. (223) Die fusionierte Einheit hat die Möglichkeit, ihre Stellung durch Strategien, die durchführbar und ökonomisch sinnvoll sind, weiter auszunutzen. Bei diesen Strategien handelt es sich zum Beispiel um das Zurückziehen von Produkten mit Strobilurin als Monowirkstoff (d. h. Produkte, die ausschließlich einen strobilurinaktiven Wirkstoff enthalten) und deren Ersetzung durch Produktformulierungen mit Wirkstoffen anderer chemischer Klassen aus dem Produktportfolio der fusionierten Einheit. Infolge davon verlieren andere Wettbewerber Möglichkeiten, die ihnen derzeit offen stehen, ihre nicht-strobilurinbasierten Produkte als Tankmischungspartner mit dem Strobilurin-Monowirkstoff von AstraZeneca zu verkaufen. Eine andere Strategie ist die Ausweitung AstraZenecas französischer Vertriebsstrategie auf andere Mitgliedstaaten, wobei es sich um eine Strategie des selektiven Vertriebs für das Strobilurinprodukt von AstraZeneca handelt, wodurch die Treue der Vertreiber gewährleistet wird. Aus der Marktuntersuchung geht auch hervor, dass BASF sich nicht in einer Stellung befände, aus der heraus das Unternehmen die fusionierte Einheit würde angreifen können; vielmehr würde BASF der Preisführung der fusionierten Einheit folgen. Die Kommission ist aus den vorbezeichneten Gründen der Auffassung, dass die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf den Getreidefungizidmärkten in Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Schweden und Finnland führen würde. ZUCKERRÜBENFUNGIZIDE Technische Einzelheiten (224) Die Hauptkrankheiten bei Zuckerrüben sind Mehltau (Erisyphe), Rost (beide Krankheiten treten auch bei Getreide häufig auf), Cercospora (eine Krankheit, die nur bei Zuckerrüben auftritt) und Ramularia (eine Krankheit, die auch bei Gemüse auftritt). Diese Krankheiten nehmen während unterschiedlicher Zeiträume innerhalb der Anbausaison ihren Anfang; zuerst tritt Mehltau auf, dann folgen aufeinander Cercosporiose, Ramularia und Rost. Tritt Mehltau auf, sind normalerweise zwei Behandlungen erforderlich. Tritt er nicht auf, kann eine Behandlung ausreichend sein. Die meisten der zugelassenen Fungizide sind gegen sämtliche Krankheiten wirksam, der Grad ihrer Wirksamkeit kann jedoch unterschiedlich sein. (225) Die Fungizidbehandlung wird in hohem Ausmaß durch den technischen Rat seitens unabhängiger Institute wie das ITB in Frankreich und das KBIVB-IRBAB in Belgien beeinflusst. In Griechenland sind die Landwirte vertraglich verpflichtet, den Empfehlungen der Hellenic Sugar Industry Folge zu leisten, welche die Produkte aufgrund einer internationalen Ausschreibung aufkauft. EWR-Beschreibung (226) 1997 belief sich der Gesamtumsatz an Zuckerrübenfungiziden im EWR den Parteien zufolge auf [...]* EUR, wobei Novartis über einen Anteil von [40-50]* % verfügte und AstraZeneca über [10-20]* %. DuPont hatte [10-20]* % und Aventis [5-10]* %. Für 1998 schätzten die Parteien den Gesamtumsatz auf [...]* EUR. Novartis hatte [40-50]* %, AstraZeneca [10-20]* %, Dupont [10-20]* % und Aventis [0-5]* %. Der geschätzte Gesamtumsatz 1999(41) liegt bei [...]* EUR, wobei Novartis über einen Anteil von [40-50]* % verfügt, Dupont [10-20]* %, AstraZeneca [5-10]* %, Sipcam [0-5]* %, Aventis und BASF [0-5]* %. Es kann angemerkt werden, dass in den Marktschätzungen der Parteien rund [10-20]* % des Umsatzes den Unternehmen nicht zugerechnet wird. (227) Der wichtigste nationale Markt ist Frankreich mit einem Umsatz in 1998 von [...]* EUR und [...]* EUR in 1999, gefolgt von Italien (EUR [...]*), Spanien ([...]* Mio. EUR in 1998, [...]* Mio. EUR in 1999) und Deutschland ([...]* EUR). Zuckerrübenfungizide werden nicht angewendet in Finnland, Schweden, Norwegen und Island. In den anderen Staaten des EWR liegt der Umsatz unter [...]* EUR und erreicht in 1999 einen Niedrigststand von [...]* EUR in Dänemark). Die Produkte der Parteien (228) Das derzeitige Portfolio von Novartis besteht aus neun Markenprodukten; fünf von ihnen sind Monowirkstoffprodukte mit den aktiven Wirkstoffen Cyproconazol (Alto), Difenoconazol (Score/Bardos), Propiconazol (Tilt), Schwefel (Thiovit) und Thiabendazol (Tecto). Es gibt vier Mischungen, diese sind Cyproconazol + Carbendazim (Alto Combi), Cyproconazol + Fentinacetat (Alto Bs), Difenoconazol + Fenpropidin (Spyrale) und Difenoconazol + Propiconazol (Armure). Novartis verkauft ihre Produkte in sämtlichen "Zuckerrübenländern". Entgegen der Informationen im Formblatt CO, die besagen, dass "Novartis keine Produkte in Vorbereitung (pipeline products) für diesen Markt" hat, zeigt die Marktuntersuchung, dass Novartis die Einführung ihres neuen Strobilurins, Trifloxystrobin, in einer Mischung mit Cyproconazol plant. Der erste Umsatz wird für [...]* in Frankreich und Italien und für [...]* in Belgien, Griechenland, den Niederlanden und Spanien erwartet. Novartis gibt an, dass der "Gesamtertrag und der Zuckerertrag (der Mischung) ähnlich dem derzeitiger Standardbehandlungen ausfiel." Dennoch geht aus dem Trifloxystrobin-Vermarktungsplan klar hervor, dass ein beträchtlicher Umsatz erwartet wird, der rund [...]* des gesamten EWR-Marktwertes ausmachen soll. Ferner zeigt der Plan auf, dass Novartis ihre aktuelle Führungsstellung im EWR [...]* als langfristig haltbar erachtet, da das Unternehmen plant, [...]* zu haben(42). (229) AstraZeneca verfügt über vier Produkte, die Flutriafol enthalten (eines als Monowirkstoffprodukt sowie drei Mischungen aus verschiedenen Kombinationen mit Carbendazim), von denen mindestens jeweils eines in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien verkauft wird. In Griechenland verfügt das Unternehmen über einen zusätzlichen geringfügigen Umsatz mit einem Produkt auf Chlorothalonilbasis. AstraZeneca wird Azoxystrobin (Amistar) für Zuckerrüben in Österreich, Italien, Deutschland und Griechenland in [...]* auf den Markt bringen (dem Formblatt CO zufolge) oder [...]* (einer Antwort auf einen Fragebogen zufolge). [...]* (230) Der Zusammenschluss begründet eine Überschneidung bei derzeit in Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und Belgien verkauften Produkten. Aus den nachstehend aufgezeigten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass der Zusammenschluss in sämtlichen dieser Länder mit Ausnahme von Griechenland zur Begründung einer beherrschenden Stellung führen wird. Frankreich (231) Den Parteien zufolge hätte die fusionierte Einheit Marktanteile von [70-80]* % in 1997 (N [50-60]* % + AZ [10-20]* %), [70-80]* % in 1998 (N [60-70]* % + AZ [5-10]* %) und [60-70]* % in 1999 (N [50-60]* % + AZ [10-20]* %). Der nächstfolgende Wettbewerber ist Dupont mit einem geschätzten Marktanteil von jeweils [10-20]* %, [10-20]* % und [10-20]* %. Sipcam hat einen Anteil von [0-5]* % in 1999. Es darf angemerkt werden, dass den Schätzungen der Parteien für 1997 und 1998 zufolge etwa [0-5]* % des Gesamtmarktes als den Herstellern nicht zurechenbar erachtet werden. 1999 liegt der Wert der Parteien bezüglich des nicht zuordnungsfähigen Umsatzes bei [10-20]* %. (232) Laut ITB (Institut Technique Français de la Betterave Industrielle) hätte die fusionierte Einheit 1998 einen Marktanteil von [60-70]* % (N [50-60]* % + AZ [10-20]* %) und [50-60]* % in 1999 (N [50-60]* % + AZ [5-10]* %). 1998 hätte Dupont einen Marktanteil von [20-30]* % (für 1999 wurden keine Angaben gemacht). Diese Schätzungen basieren auf etwa 500 Antworten, die das Institut auf 2000 an französische Zuckerrübenlandwirte verschickte Fragebögen erhalten hat. (233) Die (höheren) Schätzungen der Parteien bezüglich ihrer eigenen Marktanteile wurden allerdings durch Wettbewerber bestätigt und es lohnt sich anzumerken, dass AstraZenecas eigenen Zahlen zufolge ihr Umsatz mit dem Produkt Anterès (für welches das ITB einen Marktanteil von 0 % veranschlagt) höher sind als der Umsatz mit Impact, auf das laut ITB AstraZenecas gesamter Marktanteil entfällt. (234) Die Stärkte der Parteien geht auch aus den vom ITB ausgesprochenen Empfehlungen hervor. Für die Saison 1999 empfahl das ITB fünf verschiedene Produkte für ein Einmal-Behandlungsprogramm (angewendet in etwa [10-20]* % der Fälle). Drei dieser Produkte kamen von Novartis, eines von AstraZeneca und eines von Dupont. Für das Zweifach-Behandlungsprogramm (angewendet in etwa [70-80]* % der Fälle) empfahl das ITB vier Produkte zur Auswahl für jede Behandlung und empfahl das Abwechseln der Produkte. Von diesen vier T1-Produkten kamen zwei von Novartis, eins von AstraZeneca und eins von Dupont. Von den T2-Produkten kamen drei von Novartis und eins von Sipcam. (235) Bei den Anwendungsempfehlungen im Jahr 2000 kommen von den fünf "Einmalbehandlungs"-Produkten zwei von Novartis, zwei von Dupont und eins von AstraZeneca. Für ein Zweifachspritzprogramm sind von den fünf T1-Produkten zwei von Dupont und jeweils eines von Novartis, AstraZeneca und BASF. Von den vier T2-Produkten kommen drei von Novartis und eins von Sipcam. Zwei Novartis-Produkte werden jedoch "mit Priorität" empfohlen. Andere Produkte auf dem Markt, die überhaupt nicht empfohlen werden, sind Castellan S von Aventis, Antarès (AstraZeneca), Schwefelprodukte (entsprechend [5-10]* % des Gesamtumsatzes laut ITB, angewandt als kostengünstige Mehltaubehandlung mit sehr guter Wirksamkeit, jedoch mit nur durchschnittlicher Haltbarkeit) und Microthiol spécial (TotalElf). (236) In den oben zusammengefassten Empfehlungen für 2000 wurden zwei neue Produkte aufgenommen, die auf dem Markt eingeführt werden. Bei diesen Produkten handelt es sich um Monnaie von BASF (Epoxiconazol + Fenpropimorph, in der Formulierung identisch mit einem Produkt namens "Opus Team" für Getreide) und Initial von Dupont (Flusilazol + Fenpropimorph, erhältlich für Getreide in verschiedenen Formulierungen, jedoch in denselben Anteilen). Man darf somit erwarten, dass Dupont an Marktanteil gewinnen wird und dass BASF erstmalig einen gewissen Umsatz auf dem französischen Zuckerrübenfungizidmarkt wird erzielen können. Es muss jedoch angemerkt werden, dass das Produkt von BASF das teuerste auf dem Markt ist, ohne dabei die beste Wirksamkeit gegen Mehltau aufzuweisen - die Schlüsselerkrankung im Rahmen der T1-Spritzung, für die dieses Produkt empfohlen wird. Die beste Wirksamkeit gegen Mehltau hat Spyrale von Novartis, das insgesamt das beste Produkt auf dem Markt ist. Im Vergleich mit den anderen T1-Empfehlungen ist Punch CS von ähnlicher Qualität, jedoch zum halben Preis erhältlich. Das neue Produkt von Dupont, Initial, hat exakt dieselbe Wirksamkeit und Haltbarkeit wie das ältere Produkt von Dupont, Punch CS. Es ist allerdings um [5-10]* % teurer, befindet sich jedoch noch immer im "Niedrigpreis"-Segment. (237) Das ITB ist der Ansicht, dass die KM+Epoxiconazol-Mischung von BASF das wichtigste Produkt ist, das vor 2005 auf dem französischen Markt eingeführt wird. In Tests zeigte es hervorragende Ergebnisse bei Mehltau und Rosten sowie eine gute Wirksamkeit gegen Cercosporiose (Ramularia wird in Frankreich selten). (238) Novartis erwartet, dass sie ihre Trifloxystrobin + Cyproconazol-Mischung in [...]* in Frankreich auf dem Markt bringen wird mit einem geschätzten Umsatz in diesem Jahr von [...]* Mio. EUR und [...]* Mio. EUR in [...]*, was dem Unternehmen einen Marktanteil von [10-20]* % sichern würde. Die Mischung liefert eine den derzeitigen Marktstandards vergleichbare Wirkung. AstraZeneca hat darauf hingewiesen, dass das Unternehmen nicht beabsichtigt, ihre Strobilurine in Frankreich zu entwickeln. [...]* Darüber hinaus könnte infolge des Zusammenschlusses Azoxystrobin mit einigen der anderen Triazole von Syngenta (zum Beispiel Cyproconazol) kombiniert werden. (239) Novartis hat somit einen anhaltend hohen Marktanteil (über [50-60]* %) und dieser Marktanteil ist den eigenen Dokumenten von Novartis zufolge angesichts des erwarteten Erfolgs der eigenen Trifloxystrobinmischung langfristig haltbar. (240) Die fusionierte Einheit wird somit die starke Stellung von Novartis mit dem drittgrößten Hersteller vereinigen (bei mehr als [5-10]* % Marktanteil), sie wird über gut auf dem Markt etablierte Produkte sowie über einen neuen aktiven Wirkstoff (Azoxystrobin) verfügen, der in Kombination mit einem der Triazole der fusionierten Einheit erwartungsgemäß ebenfalls ein starkes Produkt sein wird. Dies erlaubt es der fusionierten Einheit, hier ähnliche Vertriebstechniken zu entwickeln wie die oben für Getreidefungizide aufgezeigten. (241) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem französischen Zuckerrübenfungizidmarkt führen wird. Italien (242) Wie oben ausgeführt ist Italien der zweitwichtigste nationale Markt mit einem Umsatz in 1997, 1998 und 1999 von jeweils [...]* EUR. Auf die Produkte von Syngenta entfielen für die Jahre 1997 bis 1999 jeweils [60-70]* % (N [20-30]* % + AZ [20-30]* % + [10-20]* % Produkte von Novartis, die durch Aventis vertrieben wurden), [50-60]* % (N [20-30]* % + AZ [20-30]* % + [5-10]* % Produkte von Novartis, die durch Aventis vertrieben wurden) und schließlich(43) [50-60]* % (N [30-40]* % + AZ [10-20]* %(44)). (243) Den restlichen Markt teilt sich eine Reihe verschiedener lokaler und internationaler Hersteller, darunter Sipcam mit [5-10]* %, Isagro [5-10]* %, Dow [5-10]* %, Bayer [0-5]* %, Siapa [0-5]* %, Dupont [0-5]* % und Caffaro [0-5]* %. (244) Den unternehmenseigenen Vermarktungsplänen von Novartis zufolge kann die starke Stellung der fusionierten Einheit durch die Einführung neuen Konkurrenzprodukte nicht angefochten werden. Novartis erwartet [...]* den italienischen Umsatz seiner Produkte auf Difenoconazolbasis zwischen 1999 und 2002 (von [...]*) auf über [10-20]* % des Gesamtmarktes. [...]* auf die Trifloxystrobinmischung von Novartis, die die Produkte auf Cyproconazolbasis ersetzt, werden weitere [10-20]* % entfallen. Deshalb wird Novartis ihren Marktanteil von [...]* aufrechterhalten können. Selbst wenn die Produkte auf Flutriafolbasis von AstraZeneca einen Teil ihres Marktanteils von [10-20]* % verlieren würden, kann dies, so darf man erwarten, durch die Einführung von Amistar und [...]* oder einem aktuellen Triazol von Novartis wettgemacht werden. (245) Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem italienischen Zuckerrübenfungizidmarkt führen wird. Spanien (246) Den Parteien zufolge wies der spanische Markt in den Jahren von 1997 bis 1999 einen Wert auf zwischen [...]*. Novartis vergrößert ihren Marktanteil: Er lag bei [20-30]* % in 1997, [30-40]* % in 1998 und [30-40]* % in 1999. Der Marktanteil von AstraZeneca war stabil bei rund [10-20]* %. Auf die fusionierte Einheit würden somit etwa [40-50]* % des Marktes entfallen. (247) Die Steigerung bei Novartis ging auf Kosten von Dupont, das Unternehmen verlor [5-10]* % an Marktanteil (von [20-30]* % auf [10-20]* %). Für die übrigen [30-40]* % des Marktes konnte von den Parteien kein Hersteller festgestellt werden. Aus der Marktuntersuchung geht hervor, dass Bayer und Cyanamid jeweils über einen Marktanteil von zirka [0-5]* % verfügen. (248) Novartis plant für [...]* ebenfalls die Einführung ihrer Trifloxystrobinmischung in Spanien, es liegen jedoch keine Umsatzschätzungen vor. Man erwartet allerdings einen weiteren Erfolg der Produkte auf Dinenoconazlbasis des Unternehmens, auf die in [...]* den Erwartungen zufolge [20-30]* % Marktanteil entfallen sollen. Darüber hinaus würden die anderen vorhandenen Produkte in [...]* noch immer fast [5-10]* % Marktanteil ausmachen. Somit hielte Novartis nach eigenen Schätzungen ohne Berücksichtigung des Umsatzes mit Trifloxystrobin längerfristig einen Marktanteil von [30-40]* %. (249) Längerfristig hielte die fusionierte Einheit allein mit ihren bestehenden Produkten rund [40-50]* % des Marktes, nämlich [30-40]* % durch Novartis und den Rest mit dem bestehenden Produkt von AstraZeneca (auf das derzeit etwa [...]* entfallen). Darüber hinaus wird Novartis ihre Trifloxystrobinmischung einführen. Dies kann in Übereinstimmung mit den Erwartungen für die anderen Mitgliedstaaten zur Einnahme von mindestens [...]* des Gesamtmarktes führen. [...]* Ferner hätte die fusionierte Einheit die Möglichkeit, das Potenzial für Mischungen aus Azoxystrobin mit einem der erfolgreichen Moleküle von Novartis abzuschätzen. (250) Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die fusionierte Einheit in der Lage sein wird, ihren derzeitigen Marktanteil von etwa [50-60]* % aufrecht zu erhalten, ist die Kommission der Auffassung, dass der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem spanischen Zuckerrübenfungizidmarkt führen wird. Belgien (251) Der belgische Markt hat ein Marktvolumen von [...]* EUR und die Marktuntersuchung hat die Stärke der Fusionsparteien auf diesem Markt bestätigt. Den Schätzungen der Parteien zufolge hat Novartis einen Marktanteil von [30-40 %]* (1997), [40-50 %]* (1998) und [40-50 %]* (1999). AstraZeneca hat ihren Marktanteil von 1997 bis 1998 von [30-40]* % auf [30-40]* % erhöht. Die von Novartis für 1999 (für beide Parteien) vorgelegten Daten rechnen keinen belgischen Umsatz auf andere identifizierte Wettbewerber an (sämtliche Wettbewerber sind "unidentifiziert"). Von den Umsatzzahlen von AstraZeneca für 1999 kann ein Marktanteil von mindestens 20-30]* % abgezogen werden. Auf die fusionierte Einheit entfiele somit ein Marktanteil von [60-70]* % in 1997, [80-90]* % in 1998 und von mindestens [60-70]* % in 1999. (252) Die einzigen anderen Wettbewerber sind Aventis und Dupont mit jeweils rund [5-10]* % in 1998. (253) Die Stärke der fusionierten Einheit geht aus der Tatsache klar hervor, dass sie über fünf (4N+1AZ) von sieben auf dem Markt erhältlichen aktiven Wirkstoffen verfügt. Diese Stärke kann angesichts der Einführung der Trifloxystrobinmischung in Belgien in 2003 mit einem erwarteten Umsatz von [40-50]* % des Gesamtmarktes (!) für nachhaltig erachtet werden. Aus dem Vermarktungsplan von Novartis geht hervor [...]* (254) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem belgischen Zuckerrübenfungizidmarkt führen wird. FUNGIZIDE FÜR GEMÜSE (255) Es gibt etwa 30 Gemüsepflanzen, die Krankheiten, die diese Pflanzen befallen bzw. die Produkte zur Behandlung dieser Krankheiten sind weitgehend ähnlich. (256) Die Parteien schätzen, dass der gesamte Umsatz im EWR 1998 bei [...]* lag und Syngenta einen EWR-weiten Marktanteil von [...]* [20-30]* % (N [10-20]* % + AZ [5-10]* %) hat. Die größten nationalen Märkte sind dem Formblatt CO zufolge Spanien [...]*, Italien [...]*und Frankreich[...]*. (257) Dem Formblatt CO zufolge hat der französische Markt 1998 einen Wert von [...]* EUR, wobei auf Syngenta [30-40]* % entfallen (N [10-20]* % + AZ [10-20]* %) [...]* und auf Aventis [...]* [30-40]* %. Es kann angemerkt werden, dass die Wettbewerber erheblich abweichende Schätzungen für den Gesamtmarkt und die Marktanteile vorgelegt haben und dass die Schätzungen der Parteien für den Markt 1999 erheblich voneinander abweichen: Novartis schätzt den Umfang des französischen Marktes auf [...]* EUR (N [10-20]* % + AZ [5-10 %]*) und AstraZeneca schätzt das Marktvolumen auf [...]* EUR, wobei auf AstraZeneca [...]* [10-20]* % entfallen (für Novartis wird keine Schätzung vorgelegt). (258) Genauere Informationen zu diesem Markt liefert ein internes Dokument von AstraZeneca vom Januar 2000, das die Einführung von AstraZenecas Azoxystrobin auf dem französischen Gemüsemarkt (Markenname Ortiva) vorbereitet. Dieses Dokument bietet (auf Grundlage der Felddaten aus den Jahren 1996 bis 1998) folgenden Überblick über die "Wettbewerber nach Wert": [...]* (259) Diesem Dokument zufolge entfallen auf die zehn wichtigsten Marken [70-80]* % des Gesamtumsatzes und sieben dieser Marken werden von den Parteien vertrieben, vier durch Novartis und drei durch AstraZeneca. Die Marken von Novartis sind die führende Marke (Acylon) und die Nummern drei (Pulsan), sechs (Score) und sieben (Dithane). Die Marken von AstraZeneca sind die Nummern fünf (Sumisclex), acht (Orzin) und neun (Sumico). BASF hat die zweitwichtigste Marke (Ronilan) und Aventis die vierte (Rovral). In der Antwort erklären die Parteien, dass die der Schätzung für die Größe des Gesamtmarktes zugrunde liegenden Zahlen in diesem Dokument zu niedrig sind, was durch die Einschätzung eines unabhängigen französischen Unternehmens bestätigt wird. (260) Hinsichtlich Neueinführungen von Produkten wird AstraZeneca Azoxystrobin unter dem Markennamen Ortiva ab Februar 2000 bei mehr und mehr Gemüsepflanzen einführen. Das Unternehmen erwartet einen Marktanteil von [20-30]* % bei nahezu allen Gemüsepflanzenarten zu erreichen und [10-20]* % für die Pflanzenarten, die von Botrytis befallen werden. Insgesamt dürfte somit Ortiva einen Marktanteil von [20-30]* % erreichen. Wie bei allen Strobilurinen spielt das Resistenzmanagement eine Rolle. Dementsprechend muss Ortiva mit anderen Wirkstoffen abgewechselt werden (Ortiva kann höchstens für zwei Spritzungen verwendet werden). Das umfangreiche Portfolio der fusionierten Einheit erlaubt die Kombination der Stärke von Ortiva (breites Spektrum) mit den starken Triazolfungiziden von Novartis. Würde man den prognostizierten zukünftigen Umsatz als Prozentsatz des "berichtigten" aktuellen Marktumfangs ausdrücken, entfielen auf Ortiva in [...]* etwa [10-20]* %. (261) Das Potenzial von neu eingeführten Produkten der Wettbewerber ist relativ begrenzt. [Geschäftsgeheimnis der Wettbewerber]* (262) In den Vermarktungsplänen von Novartis schätzt man, dass die Produkte des Unternehmens in [...]* über einen Marktanteil von [20-30]* % verfügen werden. Durch AstraZeneca käme Ortiva hinzu (auf das etwa [10-20]* % entfallen würden) sowie das aktuelle Portfolio von AstraZeneca, für das von dem Unternehmen keine Prognose bezüglich des Umsatzpotenzials vorgelegt wurde. (263) Die Kommission braucht auf der Grundlage dieses Materials nicht zu entscheiden, ob die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung führen würde, da Wettbewerbsprobleme infolge der Einhaltung/Durchführung der Verpflichtungszusagen für den französischen Markt bezüglich der Behandlung von Botrytis bei Trauben beseitigt würden. DER SCHWEDISCHE KARTOFFELFUNGIZIDMARKT (264) Dem Formblatt CO zufolge wurde auf dem schwedischen Markt für Kartoffelfungizide 1997 ein Umsatz von [...]* EUR und 1998 von [...]* EUR erzielt. 1997 entfielen auf AstraZeneca [60-70]* % des Marktes mit Fluazinam und auf Novartis [20-30]* % mit Ridomil (Metalaxyl+Mancozeb). Aventis hatte [5-10]* % mit ihrem neu eingeführten Tattoo (Propamocarb+Mancozeb) und American Cyanamid führte ein neues Produkt ein, Acrobat MZ (Dimethomorph+Mancozeb), auf das [0-5]* % entfielen. (265) 1998 und 1999 hält Syngenta einen Marktanteil von [80-90]* % (AZ [50-60]* % + N [20-30]* %). Aventis und American Cyanamid haben je [5-10]* % Marktanteil in diesen beiden Jahren. Die Marktuntersuchung hat diese Schätzungen bestätigt. (266) Auch wenn der Marktanteil von AstraZeneca abgenommen hat, hat sich der Marktanteil von Novartis erhöht. Die Einführung der Produkte von Aventis und American Cyanamid in 1997 hatte somit keine Auswirkungen auf den Gesamtmarktanteil der Parteien. (267) Ferner hat Novartis in 2000 ein neues Produkt eingeführt, Epok, eine Mischung aus Fluazinam und Metalaxyl-M. Die Zulassung ihres anderen Produkts, Ridomil MZ (eine Mischung aus Metalaxyl und Mancozeb)[...]*. (268) Novartis hat angegeben, dass [...]*. Die Entscheidung wurde der Antwort von Novartis vom 28. März 2000 zufolge "vor einigen Wochen" getroffen, das heißt, nach der Bekanntgabe des Zusammenschlusses mit AstraZeneca. Es wird daher geschlossen, dass die Entscheidung [...]* auch durch die vorgeschlagene Transaktion beeinflusst gewesen sein kann, da die fusionierte Einheit durch [...]* keinen so großen Vorteil hätte als Novartis im Wettbewerb mit AstraZeneca. (269) Die Parteien haben angegeben, dass neue Produkte wie Famoxadon als Monowirkstoff oder gemischt mit Cymoxanil von Dupont und Fenamidon als Monowirkstoff oder in einer Mischung von Aventis ein ähnliches ökotoxikologisches Vorschriftenprofil wie Fluazinam aufweisen. Aus der Marktuntersuchung geht jedoch hervor, dass die Marktanteile der neuen Produkte, die die Wettbewerber bis 2003 auf den Markt bringen wollen, den Schätzungen zufolge in 2003 sämtlich unter [10-20]* % liegen werden. (270) Angesichts des hohen Gesamtmarktanteils der fusionierten Einheit [80-90 %]*; des beträchtlichen Zuwachses ([50-60]* %+[20-30]* %); der Einführung eines neuen Novartis-Produktes in 2000; den begrenzten Marktanteilsaussichten für zwischen heute und 2003 auf dem Markt eingeführte neue Produkte gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem schwedischen Kartoffelfungizidmarkt führen wird. FUNGIZIDE GEGEN MEHLTAU, FALSCHEN MEHLTAU UND BOTRYTIS BEI TRAUBEN (271) Trauben werden mit sieben bis 15 Fungizidspritzungen pro Saison zur Bekämpfung von Traubenkrankheiten behandelt. Die wichtigsten Märkte für Fungizide, die bei Trauben zur Anwendung kommen, sind die Märkte für die Behandlung von falschem Mehltau (Umsatz in Europe [...]* EUR), Mehltau ([...]* EUR) und Grauschimmel ([...]* EUR). Falscher Mehltau (272) Bei falschem Mehltau ist Aventis der Marktführer im EWR mit [20-30]* %, Syngenta würde [10-20]* % erreichen (N [10-20]* % + AZ [5-10]* %). Auf nationaler Ebene liegt der Marktanteil von Syngenta 1999 unter [20-30]* % und die wichtigsten aktiven Wirkstoffe des Unternehmens (Metalaxyl von Novartis und Azoxystrobin von AstraZeneca) erzielen einen Umsatz, der erheblich unter dem von Formulierungen auf Cymoxanilbasis (Dupont) und Ethylphosphitalumuniumbasis (Aventis) liegt. Mehltau in Österreich (273) Bei Mehltau wäre Syngenta Marktführer im EWR mit [30-40]* % (N [20-30]* % + AZ [5-10]* %) in 1998 und [20-30]* % (N [20-30]* % + AZ [5-10]* %) in 1999. 1998 entfiel auf Atochem ein Anteil von [10-20]* % und Aventis, Dupont, Bayer und BASF lagen jeweils zwischen [5-10]* %. 1999 hatte Bayer [10-20]* %, Atochem [5-10]* %, Aventis [5-10]* % Marktanteil und BASF, Dow und Dupont lagen jeweils unter [0-5]* %. (274) Der einzige nationale Markt, auf dem Produkte von Syngenta einen Anteil von über [30-40]* % hätten, ist der Markt in Österreich mit [...]* EUR, der kleinste Mehltaumarkt. In Österreich erreichte Novartis 1999 einen Anteil von [30-40]* % ([20-30]* % mit dem Triazol Penconazol und [5-10]* % mit Schwefel) und Afaplant vertreibt Pyrenifox von Novartis mit einem Marktanteil von [5-10]* %. Kwizda vertreibt AstraZenecas Quadris (Azoxystrobin) und erreichte einen Marktanteil von [5-10]* %. Auf die Wirkstoffe von Syngenta entfallen somit [40-50]* % des Marktes. (275) Der dichteste Wettbewerber wäre den Parteien zufolge Agrolinz, ein Unternehmen, das die Produkte von BASF vertreibt (Discus, welches das Strobilurin Kresoxim-methyl enthält sowie Kumulus, das Schwefel enthält), mit einem Marktanteil von [10-20]* %. RAG hat [5-10]* % mit einem Schwefelprodukt, Cyanamid [5-10]* %, Bayer [5-10]* % (wovon [0-5]* % auf das Spiroxaminprodukt entfallen) und Aventis [0-5]* %. Afaplant vertreibt ein weiteres Produkt außer dem Pyrenifox von Novartis, mit dem das Unternehmen [0-5]* % erzielt. In der Antwort geben die Parteien an, dass der Marktanteil von Bayer mit ihrem Spiroxaminprodukt 1999 bei [10-20]* % lag. (276) Wie oben erwähnt finden zwischen sieben und 15 Behandlungen pro Saison statt. Im Interesse des Resistenzmanagements ist die Anzahl der Spritzungen für mehrere Klassen auf eine bestimmte Anzahl pro Saison beschränkt. Entsprechende Obergrenzenempfehlungen erteilt das FRAC. Hinsichtlich Mehltau bei Trauben liegen die Empfehlungen für den Einsatz von DMIs wie z. B. die Triazole bei vier Spritzungen pro Saison. Auch Strobilurine sollten den Empfehlungen zufolge auf höchstens zwei von sieben Spritzungen, drei von acht bis elf Spritzungen und vier von zwölf oder mehr Spritzungen beschränkt werden. Strobilurine sollten vorzugsweise mit Fungiziden einer anderen Klasse abgewechselt werden. (277) Die Parteien haben die einzigartige Stellung, dem Landwirt Schwefel, Triazole und Strobilurine anbieten zu können. Da sie über eine komplette Packung gegen Mehltau verfügen, können sie die Spritzobergrenzen für die Triazole und Strobilurine zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen. Dies kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Stärke von Topaz von Novartis, mit [20-30]* % des Gesamtmarktes bei Weitem das erfolgreichste Triazol, genutzt wird, um Azoxystrobin nach vorne zu bringen, das allgemein als technisch schwächeres Mehltaustrobilurin im Vergleich zum Kresoxim-Methyl von BASF gilt. Dies ist insbesondere in Österreich durchführbar, da Azoxystrobin derzeit so "populär" ist wie Kresoxim-Methyl (Marktanteil von je [5-10]* %). Für die übrigen Spritzungen kann Schwefel angeboten werden. In der Antwort geben die Parteien an, dass aufgrund der Tatsache, dass Azoxystrobin technisch schwächer ist als die meisten Mehltauprodukte für Reben, es für Anbauer nicht die erste Wahl zur Vermeidung von Mehltauepidemien darstelle. Sie meinen, dass diese Strategie deshalb für Azoxystrobin keinen Erfolg brächte. Eine solche Strategie wird jedoch von Novartis bezüglich der Einführung ihres Trifloxystrobins [...]*, mit dem das Unternehmen bis 2005 einen Marktanteil von [20-30]* % erreichen will, ausdrücklich ins Auge gefasst. (278) Die Kommission ist der Auffassung, dass angesichts des hohen Marktanteils der fusionierten Einheit, der einmaligen Stellung, eine komplette Packung gegen Mehltau anbieten zu können, sowie angesichts der bevorstehenden Einführung von Trifloxystrobin der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem österreichischen Markt für Mehltau bei Trauben führen wird. Botrytis (279) Botrytis ist nach Wert der kleinste der drei Märkte für Traubenkrankheiten mit einem EWR-weiten Umsatz in 1999 von [...]* EUR. Syngenta wäre EWR-weit Marktführer mit [30-40]* % (N [20-30]* % + AZ [10-20]* %). Auf Aventis entfallen [30-40]* %. Die anderen (größeren) Wettbewerber sind Cyanamid ([5-10]* %), Bayer [5-10]* %) und BASF[5-10]* %). (280) Der bei Weitem größte nationale Markt ist Frankreich [...]* EUR, gefolgt von Italien [...]* EUR. Die anderen nationalen Märkte sind Deutschland [...]*, Spanien [...]*, Portugal [...]*, Griechenland [...]* und Österreich [...]*. Die Produkte beider Parteien werden in Frankreich, Portugal und Österreich verkauft. (281) Aus den in Ziffern 282 bis 288 angegebenen Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem französischen und dem österreichischen Markt führen wird. Der französische Botrytismarkt (282) Die fusionierte Einheit hätte einen Marktanteil von [50-60]* % (N [20-30]* % + AZ [20-30]* %) an diesem [...]* Markt. Der nächstgrößte Wettbewerber ist Aventis mit [30-40]* %. Philagro, BASF und Bayer haben jeweils [0-5]* % oder weniger. (283) Von den 10 Produkten auf dem Markt werden fünf von der fusionierten Einheit vertrieben. Novartis verkauft Fludioxonil als Monowirkstoff (Geoxe) und Fludioxonil gemischt mit Cyprodinil (Switch). AstraZeneca verkauft Wirkstoffe von Dritten, zwei von Sumitomo (Sumisclex und Sumico) und das Fluazinam von ISK, für das AstraZeneca weitreichende europäische Vertriebsrechte erworben hat. (284) Aventis verkauft zwei Wirkstoffe, den Marktführer Pyrimethanil (Scala) und Iprodione (Rovral). Die anderen Wettbewerber verkaufen jeweils ein Produkt. Die Parteien argumentieren, dass der Hauptvorteil von Pyrimethanil von Aventis ([20-30]* % Marktanteil) darin liegt, dass es einen Importtoleranzstatus in den USA genießt und dass der Umsatz noch immer wächst. Dieses prognostizierte Wachstum geht jedoch nicht auf Kosten des Portfolios von Novartis, da man in den internen Dokumenten des Unternehmens ebenfalls weiteres Wachstum prognostiziert. Darüber hinaus wird für das kürzlich eingeführte Fluazinam ebenfalls ein Marktanteil von [5-10]* % erwartet. Es kann daher der Schluss gezogen werden, dass der Marktanteil der fusionierten Einheit längerfristig zu halten sein wird. (285) Der fusionierten Einheit wird ein großes Produktportfolio zur Verfügung stehen. Dadurch hat Syngenta umfassende Möglichkeiten, ihre Produkte ideal gegenüber den beiden Produkten von Aventis zu positionieren. Darüber hinaus wurden zwei ihrer Produkte erst kürzlich eingeführt. (286) Angesichts des gemeinsamen hohen Marktanteils der Parteien, dem großen Produktportfolio sowie aufgrund der Tatsache, dass zwei dieser Produkte erst kürzlich auf den Markt gebracht wurden und erhebliche Aussichten auf weiteres Wachstum haben, ist die Kommission der Auffassung, dass die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem französischen Botrytismarkt führen wird. Der österreichische Botrytismarkt (287) Novartis ist klare Marktführerin mit ihrer Marke Switch, auf die [50-60]* % entfallen. Auf den Umsatz mit AstraZenecas chlorothalonilbasiertem Produkt (Provin) durch den österreichischen Mischungshersteller/Vertreiber Kwizda entfallen weitere [5-10]* %. Die fusionierte Einheit hätte somit einen Marktanteil von [50-60]* %. Der nächste Wettbewerber wäre Bayer mit [10-20]* % sowie Agrolinz, Aventis und Cyanamid mit jeweils unter [5-10]* %. Ein Wettbewerber plant die Einführung eines neuen Produkts vor Ende 2003. Es wurden jedoch dazu keine Umsatzprognosen vorgelegt. (288) Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem österreichischen Botrytismarkt führen wird. C.3 HERBIZIDE MAISHERBIZIDE Maisanbau und Unkrautbekämpfung (289) Der Maisanbau stellt in Europa eine wichtige landwirtschaftliche Aktivität dar. Ein Hauptfaktor beim Maisanbau ist der Umfang, in dem Landwirte den Unkrautbefall, der sich auf den Ernteertrag auswirkt, bekämpfen können. Nicht oder nur teilweise erfolgreiche Behandlungen beim Maisanbau könnten zu Ernteausfällen im Bereich von [20-30]* % führen. Es gibt einige für die Maispflanze spezifische Faktoren, die sich auf die Art und Weise der Unkrautbekämpfung auswirken. (290) Die Maispflanze entwickelt sich im Vergleich zu den sie umgebenden Unkrautpflanzen langsam. In den frühen Entwicklungsstadien des Mais haben diese Unkräuter deshalb eine besonders negative Auswirkung auf das Maiswachstum, da sie viele Nährstoffe und viel Sonnenlicht absorbieren und der jungen Maispflanze somit vorenthalten. Aus diesem Grund muss die durch Unkraut verursachte Konkurrenz um Nährstoffe und Sonnenlicht besonders in den frühen Entwicklungsstadien des Mais ausgeräumt werden. (291) Boden und klimatische Bedingungen beeinflussen den Anbau von Mais und die Situation, das Spektrum sowie die Dynamik der Unkrautpopulation und somit die Anwendung von Herbiziden. Im Süden Europas gewährleisten die Temperaturen vom Zeitpunkt der Aussaat an ein schnelleres Wachstum der Pflanze, so dass der Zeitraum kürzer ist, während dessen die Unkrautbekämpfung für den Landwirt wichtig ist. Unter solchen Umständen ist eine Behandlung vor Pflanzenaufgang die angemessene Art der Bekämpfung. Aus diesem Grunde praktiziert eine Mehrheit von Landwirten in Ländern wie Frankreich und Italien die Herbizidbehandlung vor Pflanzenaufgang, erforderlichenfalls gefolgt von einer Herbizidbehandlung nach Pflanzenaufgang. (292) Im Norden Europas ist die Situation etwas anders. In den nördlichen Regionen sind längere mittelwarme Perioden ab dem Zeitpunkt der Aussaat wahrscheinlich, was zu einem langsameren Pflanzenwachstum, längeren Zeiträumen bis die Pflanzen die Felder bedecken und einer höheren Wahrscheinlichkeit des "Nachwachsens" von Unkraut während dieser Zeiträume führt. Unter solchen Bedingungen sind frühe Behandlungen nach Pflanzenaufgang (vor dem Vorhandensein von vier bis fünf Maisblättern) optimal. Infolge dessen werden diese frühen Behandlungen nach Pflanzenaufgang in Ländern wie Deutschland und den Niederlanden in erheblichem Umfang durchgeführt. Der Verlass allein auf spätere Behandlungen nach Pflanzenaufgang ist jedoch keine Option, da sie zu ausnehmend hohen Ernteverlusten beim Maisanbau führen würden. In den nördlichen Ländern verläuft die Haupttrennungslinie beim Mais zwischen frühen Produkten nach Pflanzenaufgang und Produkten nach Pflanzenaufgang im strengen Wortsinn(45). (293) Die Unterschiede zwischen Maisherbizidprogrammen in den Ländern des EWR stehen tatsächlich auch in Beziehung zum Zulassungsstatus der verschiedenen aktiven Wirkstoffe. Wo das traditionell wichtige und kostengünstige Breitspektrumherbizid Atrazin noch immer zugelassen ist (Frankreich und Spanien), wird es auf der Mehrheit der Maisfelder eingesetzt, entweder als Monowirkstoff oder in Mischungen, um die Wirkung des Behandlungsprogramms zu verbessern. Unter den traditionellen Graminiziden, dies sind die Acetalinide (Metolachlor, Alachlor, Dimethenamid, Acetochlor, Flufenacet), ist Alachlor in Deutschland und Italien verboten und Acetochlor ist lediglich in Spanien und Frankreich zugelassen. Überdies tendieren die Anbauer in den Ländern, in denen Atrazin verboten ist (Deutschland, Italien, Niederlande, Dänemark) dazu, mehr Produkte nach Pflanzenaufgang anzuwenden, insbesondere zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut. (294) Im Allgemeinen scheint es, dass in sämtlichen großen Mais anbauenden Länder in Europa ein zunehmender Unkrautdruck besteht sowie eine wachsende Anzahl von Unkrautbefällen durch einjähriges Unkraut (Gräser und breitblättriges Unkraut) und mehrjähriges Unkraut. Infolge dessen werden die Unkrautbekämpfungsstrategien komplexer. Oftmals erfordern die Strategien den Einsatz sowohl von Produkten vor als auch nach Pflanzenaufgang, um Gräser und breitblättriges Unkraut zu bekämpfen. Folglich tendieren die Landwirte zum Einsatz einer breit angelegten unspezifischen Unkrautbekämpfungsstrategie auf der Basis von Breitspektrumprodukten und Mischungen verschiedener Produkte. Europäische Maisherbizidmärkte und Marktanteile der Parteien (295) Der europäische Maisherbizidmarkt ist ein großer Markt mit einem Umsatz von [...]* EUR. Im EWR ist er der nach dem Markt für Getreidefungizide der zweitwichtigste Herbizidmarkt. Innerhalb des EWR entfallen auf drei Länder rund [70-80]* % des Umsatzes an Maisherbiziden: Frankreich [...]* EUR, Deutschland [...]* EUR und Italien [...]* EUR. Österreich, die Niederlande und Spanien sind drei Maisherbizidmärkte, die etwa dieselbe Größe haben, [...]* EUR. Andere, kleinere Märkte sind Belgien, Portugal, Griechenland, Dänemark und Großbritannien. In Finnland, Irland, Schweden, Luxemburg, Norwegen, Island und Liechtenstein ist der Maisanbau ökonomisch unerheblich und somit ist auch die Verwendung von Maisherbiziden unerheblich. (296) Bei den Maisherbiziden schätzen die Parteien ihren Marktanteil auf [40-50]* % (N [20-30]* % + AZ [10-20]* %) mit einem Umsatz von [...]* EUR, wobei es Abweichungen zwischen den nationalen Märkten gibt, [30-40]* % in Österreich bis zu [60-70]* % in den Niederlanden. Wettbewerber haben Daten vorgelegt, durch die die EWR-Schätzungen der Parteien weitgehend bestätigt werden. Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die Marktanteile nach einzelnen Ländern(46). Marktanteilsdaten für Maisherbizide - 1998 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (297) Im EWR insgesamt nimmt Aventis den zweiten Platz ein mit einem EWR-weiten Marktanteil von etwa [10-20]* % (Abweichungen auf der Ebene nationaler Märkte bestehen von [0-5]* % in Belgien bis zu [20-30]* % in Österreich). Andere wichtige Marktteilnehmer sind BASF mit einem Marktanteil von [5-10]* %, Dupont, Monsanto und American Cyanamid (jeweils mit etwas geringeren Werten) sowie Bayer und Dow mit wesentlich geringeren Marktanteilen. (298) 1999 blieb der Maisherbizidumsatz im EWR mit [...]* EUR auf etwa derselben Stufe wie im Vorjahr. Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien im EWR mit [40-50]* % ebenfalls etwa gleich geblieben ist. Novartis verlor an Marktanteil (von [20-30]* % auf [20-30]* %), AstraZeneca jedoch gewann an Marktanteil hinzu (von [10-20]* % auf [10-20]* %). (299) Wie in Ziffer 295 angegeben sind die drei wichtigsten nationalen Maisherbizidmärkte Frankreich, Deutschland und Italien. Auf sie entfallen nahezu [70-80]* % des gesamten Maisherbizidumsatzes im EWR. Diese Märkte sind die am besten dokumentierten und sie werden hierin ausführlicher behandelt. Über diese drei nationalen Märkte hinaus wird auch eine kurze Beschreibung der kleineren nationalen Märkte vorgelegt, auf denen der Zusammenschluss zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung führen wird. Französischer Maisherbizidmarkt (300) Die Parteien schätzen den gesamten Maisherbizidumsatz in Frankreich für 1998 auf etwa [...]* EUR. Ihrer Schätzung zufolge verfügten sie über einen gemeinsamen Marktanteil von [50-60]* % (N [20-30]* % + AZ [20-30]* %), BASF lag bei [5-10]* % und Aventis bei [5-10]* %. Zu den anderen Wettbewerbern wurden keine Informationen vorgelegt. Den Antworten der Wettbewerber zufolge, die im Verlauf der Marktuntersuchung der Kommission hinzugezogen wurden (BASF, Aventis, Bayer, DuPont, Dow und American Cyanamid) war das Volumen des Gesamtmarktes in 1998 wahrscheinlich etwas höher als in der Schätzung der Parteien. Nur ein Unternehmen gab einen Marktwert an, der unterhalb der Schätzung der Parteien lag. Auf dieser Grundlage wäre der Marktanteil von Syngenta etwas niedriger als der angegebene [50-60]* % und würde sich im Bereich von [40-50]* % bewegen. Die Marktuntersuchung hat die für BASF und Aventis angegebenen Marktanteile bestätigt und hat Marktanteile von [10-20]* % für Monsanto, [5-10]* % für DuPont, [5-10]* % für American Cyanamid, [0-5]* % für Dow und [0-5]* % für Bayer festgestellt. (301) Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien in Frankreich sich 1999 etwas erhöht hat, von [50-60]* % auf [50-60]* %. Novartis verlor an Marktanteil (von [20-30]* % auf [20-30]* %), AstraZeneca gewann jedoch an Marktanteil (von [20-30]* % auf [20-30]* %). Deutscher Maisherbizidmarkt (302) Die Parteien schätzen den gesamten Maisherbizidumsatz in Deutschland für 1998 auf etwa [...]* EUR. Ihrer Schätzung zufolge verfügten sie über einen gemeinsamen Marktanteil von [40-50]* % (N [30-40]* % + AZ [5-10]* %), BASF lag bei [10-20]* % und Aventis [10-20]* %. Zu den anderen Wettbewerbern wurden keine Informationen vorgelegt. Die Marktuntersuchung der Kommission zeigt, dass das Volumen des Gesamtmarktes in 1998 wahrscheinlich etwas höher war als in der Schätzung der Parteien. Auf dieser Grundlage wäre der Marktanteil von Syngenta etwas niedriger als in der Schätzung der Parteien und läge bei rund [40-50]* %. Der angegebene Marktanteil von [10-20]* % für BASF ist zutreffend, der Marktanteil von Aventis ist jedoch niedriger, bei rund [5-10]* %. Die Marktuntersuchung hat ferner Marktanteile ergeben von [5-10]* % für DuPont, [5-10]* % für Bayer, [5-10]* % für American Cyanamid, [0-5]* % für Dow und [0-5]* % für Monsanto. (303) Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien in Deutschland 1999 etwas abgenommen hat, auf [40-50]* %. Novartis verlor Marktanteil (von [30-40]* % auf [30-40]* %), AstraZeneca jedoch gewann an Marktanteil hinzu (von [5-10]* % auf [10-20]* %). Italienischer Maisherbizidmarkt (304) Die Parteien schätzen den gesamten Maisherbizidumsatz in Italien für 1998 auf etwa [...]* EUR. Ihrer Schätzung zufolge verfügte Syngenta über [30-40]* % (N [20-30]* % + AZ [10-20]* %) und Aventis über [10-20]* %. Zu den anderen Wettbewerbern wurden keine Informationen vorgelegt. Der Marktuntersuchung der Kommission zufolge lag das Volumen des Gesamtmarktes in 1998 wahrscheinlich etwas niedriger als der Schätzung der Parteien zufolge. Auf dieser Grundlage wäre der Marktanteil von Syngenta etwas höher als nach der Schätzung der Parteien und läge bei rund [30-40]* %. Der Marktuntersuchung zufolge verfügte Aventis über etwa [10-20]* %, DuPont über [5-10]* %, American Cyanamid über [5-10]* %, Dow über [0-5]* % und Bayer über [0-5]* %. Die Marktrolle von BASF ist in Italien von geringer Bedeutung. (305) Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien 1999 etwas abgenommen hat, von [30-40]* % auf [20-30]* %. Novartis verlor an Marktanteil (von [20-30]* % auf [10-20]* %), ebenso AstraZeneca (von [10-20]* % auf [10-20]* %). Kleinere Maisherbizidmärkte (306) In den Niederlanden schätzen die Parteien den Wert des Maisherbizidmarktes in 1998 auf [...]* EUR und den Marktanteil von Syngenta auf [60-70]* % (N [30-40]* % + AZ [30-40]* %). BASF hatte einen Marktanteil von [10-20]* %, Aventis von [10-20]* %. Die Marktuntersuchung bestätigt diese Zahlen weitgehend. Es scheint, dass in 1999 der gemeinsame Marktanteil der Parteien derselbe war: [60-70]* % (N [20-30]* % + AZ [30-40]* %). (307) In Belgien schätzen die Parteien den Wert des Maisherbizidmarktes in 1998 auf [...]* EUR, wovon Syngenta einen Marktanteil von [50-60]* % hatte (N [20-30]* % + AZ [30-40]* %). BASF hätte einen Marktanteil von [10-20]* % und Aventis von [0-5]* %. Diese Schätzungen werden durch die Marktuntersuchung bestätigt. Andere von der Marktuntersuchung festgestellte Wettbewerber sind DuPont ([10-20]* %), American Cyanamid [5-10]* % und Monsanto [5-10]* %. Der gemeinsame Marktanteil hat sich 1999 auf [50-60]* % erhöht (N [20-30]* % + AZ [30-40]* %). (308) In Österreich ([30-40]* %), Dänemark ([40-50]* %) und Großbritannien ([40-50]* %) hatte Novartis jeweils den größten Marktanteil [...]*. Angesichts der Tatsache jedoch, dass AstraZeneca in diesen Ländern im betreffenden Jahr auf dem Markt kaum in Erscheinung trat, sind diese Märkte von dem Zusammenschluss nicht betroffen. Während der Marktanteil und die Überschneidung für den portugiesischen Markt erheblich sind ([40-50]* %, N [20-30]* % + AZ [10-20]* %), muss die Kommission auf der Grundlage dieses Materials nicht entscheiden, ob die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung führen würde, da Wettbewerbsprobleme infolge der Durchführung/Einhaltung der Verpflichtungszusagen wegfallen würden, die für die nationalen Maisherbizidmärkte, auf denen der Zusammenschluss zu Begründung einer beherrschenden Stellung führen würde, abgegeben wurden. (309) Die hohen Marktanteile, die die neue Einheit sowohl EWR-weit ([40-50]* %) als auch in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Belgien (wo die Stellungen der Parteien sich überschneiden) hätte, sowie die Tatsache, dass die neue Einheit EWR-weit mindestens viermal größer als ihr nächster Wettbewerber wäre, geben starken Anlass zu der Auffassung, dass das Zusammenschlussvorhaben zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Maisherbizide in den fraglichen Ländern führen wird. (310) Dieser Schluss wird durch die Marktuntersuchung bei Kunden, Wettbewerbern, Beratern und Bauernverbänden erhärtet. Eine beträchtliche Anzahl der Auskunftspersonen drückten Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Marktstellung der neuen Einheit im Bereich der Maisherbizide aus. Sämtliche Kommentare weisen auf die Tatsache hin, dass die bereits starke Stellung der Parteien nach Marktanteilen durch die starke und allgegenwärtige Präsenz der Produkte der Parteien in sämtlichen Segmenten des Maisherbizidmarktes (Behandlung vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang, Grasunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut) weiter gestärkt würde. (311) Wie im Abschnitt über die Bestimmung der relevanten Produktmärkte ausgeführt, stellen Herbizide gegen breitblättriges Unkraut keinen realistischen Ersatz für Graminizide dar oder umgekehrt. Lediglich durch das Vorhandensein von Breitspektrumprodukten besteht eine Wettbewerbsverbindung zwischen den beiden Marktextremen, die wichtigsten Wettbewerbsbeschränkungen bestehen jedoch innerhalb der jeweiligen Segmente der Grasbekämpfung und der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut. Bei der Entscheidung bezüglich der Festlegung des Zeitpunkts der Anwendung, Behandlung vor Pflanzenaufgang oder nach Pflanzenaufgang, stellt sich auch heraus, dass die Beziehung zwischen den beiden verfügbaren Produkten, Herbizide vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang, nicht nur eine der Substituierbarkeit ist, sondern auch eine der Komplementarität. Sogar im Bereich der Festlegung des Zeitpunkts liegen die wichtigsten Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb der jeweiligen Segmente: Bekämpfung vor Pflanzenaufgang und Bekämpfung nach Pflanzenaufgang. (312) Um eine angemessene Analyse der jeweiligen Wettbewerbsauswirkungen des Zusammenschlusses zwischen den Parteien durchzuführen, ist es notwendig, die jeweilige Stärke der Parteien in den einzelnen Segmenten zu berücksichtigen. Ferner ist es angesichts der teilweise komplementären Natur der betreffenden Segmente sowohl aus einer Perspektive der Bekämpfung (Gras/Blattunkraut) als auch aus einer Perspektive des Zeitpunkts (vor/nach Pflanzenaufgang) notwendig, das Ausmaß zu berücksichtigen, in dem die Parteien über starke Stellungen in sämtlichen der Segmente verfügen. Die vier Segmente bei der Maisunkrautbekämpfung (313) Syngenta wird über eine "ideale" Palette an Produkten verfügen, mit der die gesamte Grasunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang abgedeckt wird. Dies wird besonders klar durch einen Vergleich der Palette an aktiven Wirkstoffen von Syngenta mit der Gesamtheit sämtlicher wichtigen aktiven Wirkstoffe, die auf dem Markt erhältlich sind oder die in naher Zukunft allgemein erhältlich sein werden (Acetochlor, S-Metolachlor, Isoxaflutol, Mesotrion). Die folgende Tabelle stellt einen solchen Vergleich dar. Sie wurde mit Hilfe der Eingaben der Parteien und der Auskunftspersonen erstellt. Sie enthält insbesondere sämtliche aktiven Wirkstoffe, bezüglich derer die Parteien angegeben haben, dass sie bei mindestens einer der 30 weitverbreitetsten Grass- und Blattunkräuter in Europa führend sind(47)(48). Wichtige aktive Wirkstoffe im EWR >PLATZ FÜR EINE TABELLE> g [rarr ] aktiver Wirkstoff, der auch von Generikaherstellern produziert wird (Europa); es ist anzumerken, dass selbst wenn ein Wirkstoff von Generikaherstellern produziert wird, es nicht notwendig der Fall ist, dass diese Hersteller auch Produktformulierungen verkaufen können. ISK [rarr ] Nicosulfuron ist Eigentum von ISK. AstraZeneca ist der Hauptvertreiber für ISK in der EU; das Unternehmen hat Vertriebsrechte für Frankreich (mit Aventis), Italien (exklusiv), Großbritannien (exklusiv), Spanien (mit Aventis), Griechenland (exklusiv) und Portugal (exklusiv). [...]*. (314) Bezüglich der Stärke der einzelnen Wirkstoffe, auf denen die Produkte von AstraZeneca und Novartis basieren, wurden die Parteien und ihre Wettbewerber gebeten anzugeben, welche Wirkstoffe gegen die wichtigsten Unkrautarten im europäischen Maisanbau die wirksamsten sind(49). Aus dieser Untersuchung (in die Mitteilung der Beschwerdepunkte aufgenommen) geht hervor, dass die führenden Herbizidprodukte beim Mais auf folgenden aktiven Wirkstoffen basieren bzw. basieren werden: Bei Behandlung vor Pflanzenaufgang Acetochlor (AZ/Monsanto), (S-)Metolachlor (N), Mesotrion (AZ), Isoxaflutol (Aventis) und bei der Behandlung nach Pflanzenaufgang: Sulcotrion (AZ), Mesotrion (AZ), Nicosulfuron (ISK/AZ/Aventis/BASF) und Dicamba (N/generisch). Aus der Analyse des Herbizidportfolios von Syngenta geht hervor, dass das Portfolio des Unternehmens einzigartig ist sowohl im Hinblick auf die Anzahl als auch den Umfang an führenden aktiven Wirkstoffen zur wirksamen Unkrautbekämpfung beim Mais. Ferner wird das Portfolio des Unternehmens mindestens vier weitere wichtige aktive Wirkstoffe enthalten, nämlich Pyridat, Prosulfuron, Atrazin und Terbuthyazin. Derzeitige Marktanteile der Parteien in den jeweiligen Segmenten (315) Der Umfang, in dem die Wirksamkeit der derzeitigen Produkte der Parteien bei den wichtigsten Unkrautarten sich in Marktanteile in den jeweiligen Segmenten, Grasunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut, Behandlung vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang umsetzt, wird in den Tabellen in den Ziffern 316, 317 und 318 angegeben. Die Marktanteile werden für das Jahr 1999 vorgelegt und ergeben sich für Grasunkrautbekämpfung durch Addition des Umsatzes an Graminiziden und Breitspektrumherbiziden; für die Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut durch Addition des Umsatzes an Breitspektrumherbiziden und Blattherbiziden(50). (316) Im gesamten EWR verfügt die neue Einheit in den einzelnen Segmenten über die folgenden Stellungen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (317) Auf dem größten nationalen Markt, Frankreich, wird die neue Einheit folgende Stellungen einnehmen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (318) Auf dem zweitgrößten nationalen Markt, Deutschland, wird die neue Einheit in den einzelnen Segmenten folgende Stellungen einnehmen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (319) Aus den vorstehenden Tabellen geht hervor, dass die gemeinsame Stellung der Parteien nicht nur auf dem gesamten Maisherbizidmarkt sehr stark ist, sondern dass sie tatsächlich in sämtlichen der vier Segmente des Maisherbizidmarktes sehr stark ist: Grasbekämpfung vor Pflanzenaufgang, Grasbekämpfung nach Pflanzenaufgang, Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut vor Pflanzenaufgang und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang. In einigen Ländern ist die Stellung der Parteien in einem oder mehreren der Segmente überaus stark. In Frankreich entfallen beispielsweise [90-100]* % des Umsatzes an Grasbekämpfung nach Pflanzenaufgang entweder auf AstraZeneca (mit Nicosulfuron) oder auf Novartis (mit Atrazin). Bei den Anwendungen nach Pflanzenaufgang insgesamt entfallen noch immer [70-80]* % auf die Parteien. In Deutschland hat Novartis eine besonders starke Stellung bei den Anwendungen vor Pflanzenaufgang (mit ihren Breitspektrumprodukten basierend auf Metolachlor, Terbuthyazin und Pyridat); AstraZeneca ist Deutschland nicht vertreten, zumindest noch nicht. In den Niederlanden (in Form einer Tabelle nicht angegeben) werden die Parteien [50-60]* % im Segment der Grasbekämpfung und [60-70]* % in der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut einnehmen. In Belgien werden die Parteien [60-70]* % der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang, in Österreich [40-50]* % der Grasbekämpfung vor Pflanzenaufgang einnehmen. (320) Über die derzeitigen starken Marktstellungen hinaus, die die Parteien einnehmen, haben die Parteien drei wichtige neue bzw. kürzlich eingeführte Produkte, die wahrscheinlich die Stellungen der Parteien weiter stärken werden: Acetochlor, S-Metolachlor und Mesotrion. Neue Produkte der Parteien für die Grasunkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang (321) Im Maisherbizidportfolio der neuen Einheit befinden sich zwei wichtige Maiswirkstoffe vor Pflanzenaufgang zur Bekämpfung von Gräsern, die kürzlich eingeführt wurden oder die in naher Zukunft eingeführt werden: Acetochlor und S-Metolachlor. Acetochlor (322) Die Zulassung des aktiven Wirkstoffes Acetochlor in Europa teilen sich AstraZeneca und Monsanto. Im Moment werden Produkte auf Acetochlorbasis lediglich in Spanien (seit 1995) und in Frankreich (seit 1999) vermarktet. Andere Märkte werden folgen, insbesondere Deutschland und Italien in [...]*. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass Acetochlor das Potenzial hat, ein wichtiges Produkt in Europa zu werden, so wie es bereits in den USA ein wichtiges Produkt geworden ist. Auf dem Maisherbizidmarkt der USA hat das Produkt einen Marktanteil von [10-20]* % erobert, größtenteils durch Verdrängung des einst führenden Produkts Alachlor von Monsanto(51). Man erwartet, dass diese Substituierung von Alachlor durch Acetochlor auch in Europa stattfinden wird. Alachlor ist derzeit für die Verwendung bei Mais in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien zugelassen. In Frankreich, dem größten Maismarkt, hatte der Alachlorumsatz einen Wert von [...]* EUR, dies entspricht einem Marktanteil von [10-20]* % beim Mais. In Italien, dem drittgrößten Maismarkt, hatte der Alachlorumsatz einen Wert von [...]* EUR, dies entspricht einem Marktanteil von [10-20]* %. Der Anteil von Acetochlor wird daher den Erwartungen zufolge innerhalb der Gemeinschaft deutlich zunehmen(52). (323) Die Tatsache, dass die Zulassung des aktiven Wirkstoffes Acetochlor in Europa zwischen AstraZeneca und Monsanto aufgeteilt ist, hängt mit Folgendem zusammen. Obgleich das Potenzial von Acetochlor bereits Mitte der achtziger Jahre erkannt wurde, verschob sich die Vermarktung des Wirkstoffs aufgrund technischer Probleme mit den dazugehörigen Safenern. Safener sind Chemikalien die einigen Herbizidformulierungen beigegeben werden, um die Aktivität des Herbizids an der Pflanze und das Risiko von Schäden an der Kulturpflanze zu verringern. In diesem Sinne sind Safener das Mittel zur Ermöglichung der Markteinführung von Herbiziden, die andernfalls aufgrund möglicher phytotoxischer Schäden an den Kulturpflanzen nicht auf den Markt kommen würden. Safener sind schwer zu entdecken, benötigen viele Jahre für ihre Entwicklung und bringen erhebliche Kosten für Feldtests und im Auftrag von Behörden durchgeführte Studien mit sich(53). (324) Aufgrund von Patentfragen und den erheblichen Kosten und der Komplexität der Erstellung der Datensammlungen, die für den Erhalt der Zulassung für Acetochlor und den dazugehörigen Safener erforderlich waren, schlossen Monsanto und Zeneca eine Vereinbarung bezüglich der Zulassung von Produkten auf Acetochlorbasis ab. Dieser Partnerschaft gelang es, Zulassungen für Acetochlorprodukte in Spanien (eine für AstraZeneca mit ihrem Safener Dichlormid und eine für Monsanto mit ihrem Safener MON 4660) und in Frankreich zu erlangen, wobei in Frankreich die Zulassung nur für das Produkt erteilt wurde, das den Safener von AstraZeneca, Dichlormid, enthält. Monsanto zufolge ist es unwahrscheinlich, dass das Unternehmen vor [Geschäftsgeheimnis von Monsanto]* über einen eigenen Safener verfügen wird, der in Frankreich und den anderen Ländern zugelassen werden kann. Aufgrund dieser Situation hat AstraZeneca was Europa betrifft die volle Kontrolle bezüglich Acetochlor(54). S-Metolachlor (325) S-Metolachlor ist eng verwandt mit Metolachlor. Metolachlor wurde in den frühen siebziger Jahren entdeckt und als Herbizid patentiert. Auf dem Feld bewies das Produkt eine hervorragende Unkrautbekämpfungswirkung und in Kombination mit einem Safener gute Pflanzenverträglichkeit bei wichtigen Kulturpflanzen, einschließlich Mais. Der Verkauf begann 1976 und im Laufe der Zeit erhielt das Produkt in mehr als 90 Ländern und für mehr als 70 Kulturpflanzen die Zulassung. Von Anfang an war es als Molekül bekannt, dass aus einem aktiven Teil (dem S-Isomer) und einem relativ inaktiven Teil (dem R-Isomer) im Verhältnis 50:50 besteht. Erst in den späten achtziger Jahren wurde es durch neue Synthesetechnologien möglich, das aktive Isomer allein zu produzieren (diese Technologie ist durch Novartis patentiert). Da der neue aktive Wirkstoff auf dem S-Isomer von Metolachlor basiert, wird er S-Metolachlor genannt. S-Metolachlor bringt bei [60-70]* % der ursprünglichen Anwendungsdosis von Metolachlor dieselbe Wirkung. Da es in niedrigeren Dosierungen verwendet werden kann, ist S-Metolachlor umweltfreundlicher als Metolachlor (in den USA ist es ein Reduced Risk-Pestizid). Erste Zulassungen mit dem neuen Molekül wurden 1997 in den USA erteilt und der Übergangsprozess von Metolachlor zu S-Metolachlor wird in Europa 2003 abgeschlossen sein. (326) Der vielleicht wichtigste Grund für die Einführung von S-Metolachlor besteht darin, dass es die Abmeldung von Metolachlor erlaubt, wodurch dem Wettbewerb mit Generika in diesem Bereich entgegengewirkt wird. Während die Abmeldung selbst noch keine hinreichende Bedingung für den Schutz des Metolachlormarktsegments gegen den Markteintritt von Generika ist, da Dritte Metachlor noch immer neu zulassen können, wird sie einem Post-Patentstrategiedokument zu Metolachlor von Novartis zufolge [...]*. Dasselbe Post-Patentstrategiedokument ruft daher zu folgenden Schlüsselmaßnahmen auf: [...]*(55). (327) Die Rolle von S-Metolachlor beim Ersatz von Metolachlor wird durch andere interne Dokumente von Novartis weiter geklärt, die besagen, dass [...]*. In diesem Kontext wird folgende Geschäftsgelegenheit erwähnt: [...]*. (328) In Europa läuft das Patent für S-Metolachlor 2002 aus, aber der Datenschutz wird Generikahersteller weiter außen vor halten, ebenso die zahlreichen Mischungspatente. Man erwartet, dass nach Wert S-Metolachlor die Position von Metolachlor vollständig übernehmen wird und deshalb die starke Stellung von Novartis in diesem Bereich erhalten wird: [...]*(56). Insbesondere ist es wahrscheinlich, dass [...]*(57). (329) Acetochlor und (S-)Metolachlor werden Kopf an Kopf im Segment der Unkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang miteinander konkurrieren. Acetochlor und Metolachlor sind die stärksten Herbizide in der chemischen Klasse der Acetalinide (zu denen auch Alachlor, Dimethenamid und Flufenacet gehören). Dass der Wettbewerb im Segment Unkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang hauptsächlich zwischen Acetochlor und Metolachlor stattfindet, legen auch die Erfahrungen aus den USA nahe. Es kann angemerkt werden, dass in den internen Dokumenten von Novartis als einer der Gründe für die Substituierung von Metalochlor durch S-Metolachlor die (künftige) Konkurrenz durch [...]*(58) genannt wurde. Auch in internen Dokumenten von AstraZeneca wird erwähnt, dass Metolachlor [...]*(59) bildet. Die Kombination der beiden führenden Grasunkrautherbizide vor Pflanzenaufgang beim Mais würde zu einer unüberwindlichen Stärke in diesem Segment führen. Das neue Produkt der Parteien zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut (330) Die wichtigste Entwicklung innerhalb des Maisherbizidportfolios der neuen Einheit auf dem Gebiet der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut ist die Einführung von AstraZenecas Mesotrion. Mesotrion (331) In naher Zukunft wird AstraZeneca Produkte auf den Markt bringen, die auf einem neuen aktiven Wirkstoff basiert sind, es handelt sich dabei um Mesotrion. Die Zulassung im EWR wird für das Jahr [...]* erwartet und eine vollständige Einführung wird für das Jahr [...]* erwartet. Mesotrion ist ein Produkt mit einem einzigartigen technischen Profil, das eine hervorragende Bekämpfungswirkung gegen breitblättriges Unkraut bietet. Internen Dokumenten zufolge hat es [...]*(60). Allein ist es zur Behandlung sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang geeignet, es wird jedoch hauptsächlich positioniert [...]*(61). In den USA ist es ein Reduced Risk-Pestizid. Novartis hat hohe Erwartungen bezüglich des Produkts: Ihren internen Dokumenten zufolge könnte Mesotrion wettbewerbswirksamer sein als [...]*(62). (332) Von Mesotrion wird erwartet, dass es bis [...]* allein einen Marktanteil von [5-10]* % des weltweiten Maisherbizidmarktes einnehmen können wird, dieser Anteil setzt sich zusammen aus [10-20]* % Behandlungen nach Pflanzenaufgang und [0-5]* % Behandlungen vor Pflanzenaufgang(63). In Europa soll Mesotrion [...]*(64). Wie aus einer Analyse der technischen Fähigkeiten hervorgeht und worauf auch ein Wettbewerber hinweist, sind Mesotrion und Sulcotrion sehr ähnlich, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung: Mesotrion kann auch vor Pflanzenaufgang angewendet werden, Sulcotrion nur nach Pflanzenaufgang. Die [...]* von Sulcotrion [...]* ist selbst schon ein Hinweis auf die Stärke des späteren Produkts angesichts der Tatsache, dass Sulcotrion derzeit des bestverkaufte Maisherbizid von AstraZeneca ist ([50-60]* % des Umsatzes) und dass dieser aktive Wirkstoff patentiert ist [...]*(65). Mit anderen Worten wird bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sulcotrion den Patentschutz verliert, das neue Mesotrion die Marktstellung von Sulcotrion übernommen haben, so dass letzterer Wirkstoff abgemeldet werden kann, wodurch es für Generikahersteller schwieriger wird, mit Sulcotrion auf den Markt zu kommen. Diese Strategie ähnelt sehr [...]*. (333) [...]* Aus diesem Grunde wird Mesotrion internen Dokumenten zufolge ebenfalls in viel versprechenden Mischungen mit [...]*(66) positioniert werden. Infolge dessen wird der gesamte Umsatz mit Acetochlor [...]*(67). Zuletzt weist die Herstellung von Mesotrion eine verbesserte Kostenstruktur im Vergleich mit Sulcotrion auf, was einen zusätzlichen Vorteil bietet. Argumente der Parteien (334) Die Parteien argumentieren, dass die Gesamtmarktanteile von Novartis und AstraZeneca aus einer Reihe von Gründen wahrscheinlich abnehmen werden. (335) Erstens enthalten die Produktportfolios von Novartis und AstraZeneca eine Reihe älterer Produkte, die in naher Zukunft neu zugelassen werden müssen. Ohne eine solche Neuzulassung können die Produkte nicht länger in der Gemeinschaft verkauft werden. Da die Standards zur Erfuellung der Neuzulassungsauflagen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erhöht wurden, könnte die Verlängerung zum Beispiel für die Novartis-Produkte auf Atrazinbasis in Frankreich gefährdet sein, ebenso Metolachlor in den Niederlanden. (336) Es ist tatsächlich so, dass Atrazin in Deutschland, Italien und den Niederlanden aufgrund seiner eher ungünstigen Umwelteigenschaften die Zulassung verloren hat. Obgleich es allerdings ein Risiko für einen Verlust der Zulassung von Atrazin in Frankreich zu einem gewissen Zeitpunkt gibt, liegt kein Beweis dafür vor, dass es die Zulassung in naher Zukunft verlieren wird. Von den französischen Behörden wurden bislang keine entsprechenden Schritte angekündigt. Es muss angemerkt werden, dass die Anweisungen von Novartis für ihren nationalen französischen Unternehmenszweig von 1999 auf keine Probleme mit Atrazin hinweisen, sondern im Gegenteil: [...]*. (337) Darüber hinaus darf der Einfluss eines Verlustes der Zulassung für Atrazin in Frankreich auf die Marktstellung der Parteien nicht überbewertet werden. Insbesondere kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil des Umsatzes mit Atrazin, bei dem es sich schließlich um ein Breitspektrumherbizid handelt, das sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden kann, sich auf ein oder mehrere spezifische Produkte in den vier Segmenten des Produktraums (vor/nach, Gras-/Blattunkraut) und insbesondere auf Kombinationen aus diesen verlagern wird. Wie im Abschnitt über den Maisanbau und die Unkrautbekämpfung ausgeführt, tendieren die Anbauer in den Ländern, in denen Atrazin verboten ist, im Allgemeinen mehr und mehr zur Verwendung von Produkten nach Pflanzenaufgang zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut. Dieser Umstand hat es AstraZeneca ermöglicht, ihren Marktanteil durch die Verkaufsförderung von Sulcotrion und Nicosulfuron zur Anwendung in Tankmischungen bei der Behandlung nach Pflanzenaufgang zu vergrößern. In Frankreich haben es AstraZeneca einem Wettbewerber zufolge die weniger günstigen Umwelteigenschaften von Atrazin bereits ermöglicht, ihren Marktanteil auf diese Weise zu vergrößern. Überdies ist es sinnvoll, auf die Tatsache hinzuweisen, dass internen Dokumenten von AstraZeneca zufolge das vielversprechende neue Blattunkrautprodukt Mesotrion unter Anderem in Mischungen mit [...]*(68) auf den Markt gebracht werden wird. Es ist daher wahrscheinlich, dass die spezifische Kombination Mesotrion- [...]* vor Pflanzenaufgang die möglichen Verluste an Atrazin-Umsatz aufgrund des Verlustes der Zulassung (sofern dies eintritt) in erheblichem Umfang wird ausgleichen können. Dies wird umso wahrscheinlicher als derzeitige Generikahersteller von Atrazin (siehe unten) keine klare Alternative vor und nach Pflanzenaufgang zu Atrazin anzubieten haben, während Syngenta über diese Alternative verfügt. (338) Insofern als Produktmischungen mit anderen aktiven Wirkstoffen plus Atrazin betroffen sind, ist der Verlust der Zulassung für Atrazin weniger bedeutsam, wenn man bedenkt, dass es ein akzeptables Substitut in Form von Terbuthyazin gibt. Obgleich Terbuthyazin selbst eine relativ alte Verbindung ist und keinen Patentschutz mehr genießt, wurde es erst in den frühen neunziger Jahren auf dem Maismarkt eingeführt, da Atrazin in Deutschland und Italien verboten wurde. Terbuthyazin hat ein ähnliches Bekämpfungsspektrum wie Atrazin, weist jedoch eine geringere Aktivität auf. Es ist unwahrscheinlicher, dass es für die Anwendung in Maisherbiziden verboten wird, insbesondere solange es in Mischungen verwendet wird (mischungsaktive Zutaten erlauben den Herstellern im Allgemeinen eine bessere Kontrolle der tatsächlich von den Landwirten angewandten Dosierungen; aus diesem Grund hat Novartis auch entschieden, Terbuthyazin nur in Mischungen und nicht als Monowirkstoffprodukt zu verkaufen). (339) Im Hinblick auf Metolachlor in den Niederlanden besteht die Absicht von Novartis darin, [...]*. Wie im vorstehenden Abschnitt über S-Metolachlor ausgeführt, besteht die Strategie von Novartis darin, [...]*. S-Metolachlor ist andererseits eng mit Metolachlor verwandt, kann jedoch in weitaus geringeren Dosierungen angewandt werden und ist somit umweltfreundlicher. Es werden keine Zulassungsprobleme für S-Metolachlor erwartet. (340) Zweitens behaupten die Parteien, dass es mehrere Generikahersteller für einige ihrer nicht mehr unter Patentschutz stehenden aktiven Wirkstoffe gibt, insbesondere für Atrazin, Terbuthyazin, Acetochlor und Dicamba und dass Wettbewerb durch Generikahersteller für Metolachlor wahrscheinlich ist, da der Wirkstoff bald nicht mehr unter Patentschutz stehen wird. (341) Der Einfluss von Generikaprodukten auf das Maisherbizidportfolio der Parteien beschränkt sich prinzipiell auf zwei aktive Wirkstoffe, Atrazin und Terbuthyazin. Das in Israel ansässige Unternehmen Makhteshim und das dänische Unternehmen Cheminova sind bekannte Generikahersteller. Einigen Wettbewerbern zufolge ist jedoch der Einfluss dieser Generikaprodukte sehr gering. Atrazin kommt hauptsächlich in Frankreich zum Einsatz und seine Anwendung ist in vielen anderen Ländern verboten oder eingeschränkt. Hinsichtlich der Situation in Frankreich sei auf die vorstehend erwähnten Anweisungen von Novartis an ihren französischen Unternehmenszweig verwiesen, worin es heißt: [...]*. Diese Anweisungen enthalten keinen Hinweis auf den Markteintritt eines Generikums, das sich auf Novartis fühlbar negativ auswirken würde. Da Terbuthyazin größtenteils in Kombinationsprodukten angewendet wird, werden die Auswirkungen von generischem Terbuthyazin als "Monowirkstoff" als gering eingestuft. Tatsächlich verkauft Novartis Terbuthyazin nur in fertig gemischten Produktformulierungen - das heißt zusammen mit anderen Wirkstoffen. (342) Darüber hinaus bedeutet die bloße Tatsache, dass Generikahersteller einen aktiven Wirkstoff produzieren (oder zu produzieren in der Lage sind), noch nicht, dass sie ihr Produkt im EWR verkaufen können. Dies ist ganz klar der Fall bei Atrazin, das in Deutschland, Italien und den Niederlanden nicht mehr zugelassen ist. Ferner kann der Rechtsschutz der Zulassungsdaten über den Patentschutz hinaus ebenfalls den Wettbewerb verhindern: Das EU-Zulassungssystem (für den aktiven Wirkstoff) oder die nationalen Zulassungssysteme (für das Produkt) garantieren für gewöhnlich einen Datenschutz von 5-10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung. In Deutschland besteht beispielsweise der Datensatz für die Zulassung von Terbuthyazin, obgleich das Produkt nicht mehr unter Patentschutz steht, noch immer unter Rechtsschutz, was dazu führt, dass es keine Generikakonkurrenz für Terbuthyazin gibt. (343) Ein weiteres Beispiel ist Acetochlor, von dem man erwartet, dass es einer der führenden Herbizidwirkstoffe in Europa sein wird (siehe vorstehende Ausführungen). Bislang ist es lediglich einer Partnerschaft zwischen AstraZeneca und Monsanto gelungen, die Zulassung für ein Maisherbizid mit Acetochlor in Spanien (1993, für zwei Produkte) und Frankreich (1999, für ein Produkt mit dem Safener(69) Dichlormid, für AstraZeneca allein zugelassen) zu erhalten. Obgleich Acetochlor nicht länger unter Patentschutz steht, garantiert das EU-Zulassungssystem für aktive Wirkstoffe einen Datenschutz von 10 Jahren. Zulassungsdatensätze für Safener genießen ebenfalls Datenschutz [...]*(70). Infolge dessen konnte bislang keiner der Generikahersteller von Acetochlor eine Zulassung für seine Produkte im EWR erlangen. Dasselbe gilt in dieser Hinsicht für die anderen Forschung und Entwicklung betreibenden Wettbewerber. Es besteht daher, wie die Parteien einräumen, für Acetochlor im EWR keinerlei Wettbewerb durch Generika. Kurz gefasst gilt: Die Tatsache, dass ein Produkt keinen Patentschutz mehr genießt und dass es Generikahersteller für den aktiven Wirkstoff gibt, heißt noch nicht, dass diese Produkte in Europa auch verkauft werden können. (344) Für Dicamba gilt der Datenschutz noch immer in den meisten der wichtigen Mais produzierenden Länder. In Frankreich zum Beispiel sind die Zulassungsdaten bis 2006 geschützt; in Deutschland bis 2009. Angesichts der Tatsache, dass die Zulassungsverfahren für generisches Dicamba in Frankreich und Deutschland (die beiden größten Märkte) besonders anspruchsvoll sind(71), ist der Markteintritt von Generikaherstellern unwahrscheinlich. Eine Ausnahme beim Datenschutz stellt Italien dar. In diesem Land wurden die ersten Produkte mit vermutlich generischem Ursprung 1999 auf den Markt gebracht. Es wurden jedoch mehrere Strategien eingesetzt, die die Auswirkungen des erloschenen Patentschutzes für Dicamba einschränken sollen. [...]* Angesichts der Tatsache, dass Novartis Dicamba zunehmend in gemischten Produkten einsetzen wird, könnte eine vollständige Aufhebung der Zulassung für Dicamba als Monowirkstoff ebenfalls ein wirksames Vorgehen zur Verhinderung von Wettbewerb durch generisches Dicamba sein. Zulassungsverfahren für generisches Dicamba sind besonders anspruchsvoll in Frankreich, Deutschland (den beiden größten Märkten) und Österreich. Es ist geplant [...]*(72). (345) Drittens behaupten die Parteien, dass sie keine Exklusivrechte an einer Reihe ihrer wichtigsten Produkte haben. Wie erwähnt ist die Zulassung von Acetochlor in Europa zwischen AstraZeneca und Monsanto aufgeteilt. Ferner bezieht Novartis Dicamba von BASF, die den Parteien zufolge in Europa ein eigenes Produkt auf Dicambabasis auf den Markt bringen will. Während die letzte Angabe zutrifft, ist es unwahrscheinlich, dass dieses Produkt die Stellung von Syngenta im Segment der Behandlung nach Pflanzenaufgang von Blattunkraut wesentlich verändern wird(73). Ferner hat die fusionierte Einheit wie oben aufgezeigt auch für Dicamba Produktersatzstrategien und wird über Produkte verfügen, die in diesem Segment als überlegen gelten (Sulcotrion, [...]*). Im Hinblick auf Acetochlor hat die Marktuntersuchung die Stärke von AstraZeneca gegenüber Monsanto aufgezeigt(74) (siehe oben). (346) Viertens behaupten die Parteien, dass mehrere Wettbewerber in naher Zukunft neue Produkte auf den Markt bringen werden, während nur AstraZeneca neue Produkte einführen wird und Novartis nicht. Diese letzteren Erklärungen sind abzulehnen. Erstens wird in ihnen die Tatsache nicht berücksichtigt, dass einige starke Produkte, die in jüngster Vergangenheit in nur einigen der Länder des EWR eingeführt wurden, nun sukzessive auch in den anderen Ländern eingeführt werden (Acetochlor und S-Metolachlor). Zweitens wird eines der neuen Produkte von AstraZeneca, Mesotrion, in Zukunft ein absolutes Schlüsselprodukt bei den Maisherbiziden sein. (347) Die Parteien behaupten, dass die Wettbewerber folgende Maisherbizide entdeckt, kürzlich eingeführt oder in naher Zukunft einführen werden: Isoxaflutol (Aventis, 1998), Isoxachlortol (Aventis, 2003) und Foramsulfuron (Aventis, 2003), Flufenacet (Bayer, 1999), Amicarbazon (Bayer, 2002), Imazamox (American Cyanamid, 2000), Cycloxidim (BASF, 2001), Diflufenzopyr (BASF, 2002/3) und Tritosulfuron (BASF, 2003). (348) Mit der möglichen Ausnahme von Isoxaflutol sind die Aussichten dieser Produkte nicht so, dass der Schluss gezogen werden könnte, die sie herstellenden Unternehmen könnten mit ihrer Hilfe die Marktstellung von Syngenta angreifen(75). Ebenso wenig bestehen diesbezügliche Aussichten für die etablierten Produkte der Wettbewerber(76). Beide Schlüsse wurden nach einem sorgfältigen Vergleich der Ertragsaussichten für jedes der fraglichen Produkte (von den Wettbewerbern vorgelegt) mit den bestehenden Umsatzvolumen gezogen. Während die Parteien behaupten, dass die oben genannten Produkte in Vorbereitung (pipeline products) der Wettbewerber ein sehr gutes Potenzial haben - zum Beispiel sollen die Aussichten von Foramsulfuron so gut wie die von Nicosulfuron sein -, hält es die Kommission für notwendig, den internen Schätzungen der Wettbewerber erhebliche Bedeutung beizulegen, da sie wahrscheinlich am besten über die Eigenschaften und das Marktpotenzial der Produkte informiert sind, insbesondere sofern diese sich noch in der Entwicklung befinden. (349) Bei Isoxaflutol (Aventis) handelt es sich tatsächlich um ein sehr starkes Produkt. Wie im Abschnitt über Unkrautbekämpfung angegeben, ist Isoxaflutol ein Produkt, das eine exzellente Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut vor Pflanzenaufgang gewährleistet. Die Parteien behaupten, dass das Produkt in den ersten beiden Jahren [5-10]* % des EU-Marktes erobert hat und dass der Marktanteil angesichts der erst kürzlich erfolgten Einführung weiterhin rapide zunehmen wird. Den von Aventis vorgelegten Umsatzzahlen zufolge erreichte Isoxaflutol 1999 einen Marktanteil von [5-10]* % in den repräsentativen Maisländern Frankreich, Deutschland und Italien. In dieser Hinsicht ist es sogar auffällig, dass die gemeinsamen Marktanteile von AstraZeneca und Novartis 1999 nur einen sehr moderaten Rückgang im Vergleich mit dem Vorjahr zu verzeichnen hatten, und zwar EWR-weit von [40-50]* % auf [40-50]* %. Während die Ertragsprognosen von Aventis für 2003 bestätigen, dass es noch immer Spielraum für ein Anwachsen des Marktanteils von Isoxaflutol gibt [Geschäftsgeheimnis von Aventis]*, muss der Schluss gezogen werden, dass drei Fünftel seines Potenzials bis 1999 bereits ausgeschöpft wurde. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte behaupten die Parteien, dass letzterer Wert eine schwerwiegende Unterschätzung des Potenzials von Isoxaflutol darstelle. Aus diesem Grunde hat die Kommission Aventis aufgefordert, ihre Eingabe nochmals zu bestätigen und zu prüfen, ob die jüngsten Entwicklungen im Verlauf der Saison 2000 möglicherweise Anlass zur Berichtigung der Markterwartungen für das Produkt geben könnten. Aventis jedoch sah keinen Grund zur Revision ihrer zu einem früheren Zeitpunkt abgegebenen Umsatzprognosen. (350) Auf jeden Fall hängt die Frage, ob Isoxaflutol weiterhin wirksam in der Lage sein wird, sein Potenzial auszuschöpfen, von einer Reihe von Unbekannten ab. Tatsächlich ist die strukturelle Veränderung in der Branche, die sich ergibt, falls der von den Parteien vorgeschlagene Zusammenschluss durchgeführt wird, wahrscheinlich der wichtigste Faktor in dieser Hinsicht: Es ist unwahrscheinlich, dass Isoxaflutol oder die anderen neuen Produkte der Wettbewerber in der Lage sind, gegen die jeweils einzelne und gemeinsame Stärke der gemeinsamen Produktreihe von Syngenta anzugehen. Die starke Präsenz von Syngenta in allen vier Segmenten der Unkrautbekämpfung (auf der Grundlage ihrer aktiven Wirkstoffe Acetochlor, S-Metolachlor, Nicosulfuron, Sulcotrion, Mesotrion) gibt Syngenta die Flexibilität, führende Tankmischungsempfehlungen abzugeben und führende Mischungsprodukte zu entwickeln, mit dem Effekt, den Markt für viele der (neuen oder bestehenden) Produkte der Wettbewerber zu schließen. Genauso verleiht die starke Präsenz der aktiven Wirkstoffe von Syngenta in allen vier Segmenten dem Unternehmen eine erhebliche Macht gegenüber der Vertriebskette. (351) Bei diesem Szenario handelt es sich tatsächlich um das von vielen Auskunftspersonen, Kunden und Wettbewerbern zum Ausdruck gebrachte Szenario. Einem Wettbewerber zufolge wird das einzigartige und "noch nie da gewesene" Maisportfolio Syngenta die Flexibilität verleihen, führende Monowirkstoff- und Mischungsprodukte herzustellen, und dem Unternehmen eine Stärke verleihen, die es ihm sogar erlauben würde, Produktangebote (einschließlich Saatgut) auf der Ebene des Vertriebs und des einzelnen Landwirts zu bündeln, indem Syngenta einige Schlüsselprodukte als Druckmittel zugunsten neuer Produkte oder zugunsten von Produkten mit geringerem Wert einsetzen könnte. (352) Die nächsten Abschnitte führen das Ausmaß weiter aus, in dem eine starke Produktreihe Syngenta eine Ausnahmestellung auf dem Markt für Maisherbizide verleiht. Mögliche (zukünftige) Produktkombinationen (353) Das einzigartige Maisportfolio verleiht Syngenta die Flexibilität, weitere führende Produktkombinationen herzustellen. Wettbewerber wiesen im Allgemeinen auf die folgenden herausragenden Kombinationen hin. (354) Mehrere viel versprechende Produktkombinationen ergeben Breitspektrumlösungen sowohl für Behandlungen vor als auch nach Pflanzenaufgang. Die Kombination von Sulcotrion, dem besten Produkt zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang, mit Metolachlor (und möglicherweise Atrazin oder Terbuthyazin), würde eine herausragende Breitspektrumbekämpfungswirkung bei der Behandlung vor und nach Pflanzenaufgang bieten. Die Möglichkeiten von Mesotrion in Kombination mit S-Metolachlor [...]* bieten ebenso eine hervorragende Breitspektrumbekämpfungswirkung (zum Beispiel als Ersatz von Atrazin, wie ausführlich im Abschnitt zu Atrazin in Frankreich erörtert). Nicosulfuron, das als das stärkste Graminizid nach Pflanzenaufgang gilt, erachten viele Wettbewerber als sehr guten Kombinationspartner zu Metolachlor (S-Metolachlor), Atrazin oder Terbuthyazin(77). (355) Bei der Behandlung nach Pflanzenaufgang ist die beste Unkrautbekämpfungslösung die fertige Mischung von Nicosulfuron und Sulcotrion. Sie bietet eine Komplettlösung gegen sämtliche Gräser und breitblättrige Unkrautarten. Dasselbe gilt für die Mischung von Nicosulfuron mit dem neu entwickelten Mesotrion, ein hervorragendes Blattherbizid das vor und nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden kann(78). (356) Andere starke Kombinationen, zu denen ausschließlich die Produkte der Parteien gehören, sind Atrazin-Acetochlor (Breitspektrumbekämpfung, vor Pflanzenaufgang), Atrazin-S-Metolachlor (Breitspektrumbekämpfung, vor Pflanzenaufgang), Atrazin-Sulcotrion (Breitspektrumbekämpfung, sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang), Prosulfuron-Nicosulfuron (Breitspektrumbekämpfung nach Pflanzenaufgang) und Pyridat-Nicosulfuron (Breitspektrumbekämpfung nach Pflanzenaufgang). (357) Es zeigt sich, dass Syngenta sowohl im Segment vor als auch im Segment nach Pflanzenaufgang über eine "ideale" Produktreihe verfügen würde, die die Wirksamkeit gegen Gras- und Blattunkraut vor und nach Pflanzenaufgang vollständig abdeckt. Angesichts dieser Masse an hervorragenden Breitspektrumprodukten und Produkten mit großem Anwendungsspielraum wird es für die Wettbewerber von Syngenta schwierig, ihre Produkte mit einem eingeschränkteren Wirkungsspektrum zu verkaufen. (358) Die den Wettbewerbern zur Verfügung stehende Produktreihe ist weitaus weniger bedeutsam als die der neuen Einheit. Im Segment vor Pflanzenaufgang verfügt BASF über keine Verbindung, die eine vollständige Aktivität gegen breitblättrige Unkrautarten aufweist. Die Produktreihe von BASF wäre weitaus wettbewerbsfähiger, wenn der Zugang zu einem Mischungspartner bestuende, um die überwiegende Gräserwirksamkeit des aktiven Wirkstoffs Dimethenamid von BASF zu ergänzen. Die technisch allein möglichen Partner von Dimethenamid mit Wirksamkeit gegen breitblättriges Unkraut wären Atrazin (Novartis/generisch), Terbuthyazin (Novartis/generisch), Isoxaflutol (Aventis) und Pendimethalin (AmCy). Aus der Perspektive des Preises und der Wirksamkeit würden die beiden aktiven Wirkstoffe von Novartis am besten passen, während Isoxaflutol (Aventis) und Pendimethalin (AmCy), unter Anderen, aufgrund bestimmter phytotoxischer Probleme keine optimalen Kandidaten sind. (359) Das Produkt Isoxaflutol von Aventis, ein Breitspektrumherbizid vor Pflanzenaufgang, würde klar davon profitieren, wenn es mit aktiven Wirkstoffen zur erweiterten Gräserbekämpfung kombiniert würde. Die Produktreihe von Monsanto würde gestärkt, indem Acetochlor mit Atrazin oder Terbuthyazin in fertigen Mischungsformulierungen (Atrazin für Frankreich, Spanien, Portugal oder Griechenland; Terbuthyazin für Italien und Deutschland, wo Atrazin nicht zugelassen ist) kombiniert würde. Die Produktreihe von DuPont ist primär im Segment nach Pflanzenaufgang positioniert und verfügt tatsächlich über keine vergleichbare Präsenz bei den Herbiziden vor Pflanzenaufgang. (360) Die Produktreihe, die den Wettbewerbern im Segment nach Pflanzenaufgang zur Verfügung steht, ist ebenfalls von weitaus geringerer Bedeutung als die der neuen Einheit. Bei BASF stellt es sich so dar, dass ihre Blattunkrautprodukte Bentazon und Bentazon in der Mischung mit Dicamba einen umfassenden Gräserpartner benötigen. Der bestmögliche Mischungspartner ist Nicosulfuron aufgrund seiner Wirksamkeit im Segment der Bekämpfung von Gräsern nach Pflanzenaufgang. Tatsächlich wird eine Mischung aus Bentazon und Nicosulfuron in Deutschland derzeit vermarktet. Ein weiterer möglicher Mischungspartner für Bentazon wäre Rimsulfuron von Dupont, diese Kombination soll jedoch weniger attraktiv sein als die Kombination von Bentazon mit Nicosulfuron. (361) Das Blattherbizid Bromoxynil von Aventis wäre ein optimaler Mischungspartner zu Terbuthyazin (Novartis/generisch), um seine Blattunkrautbekämpfungswirkung weiter zu erhöhen. Das Breitspektrumprodukt nach Pflanzenaufgang Foramsulfuron leidet an einem Mangel an Langzeitbekämpfungswirkung, ein Problem, das gelöst werden könnte durch die Kombination der Produkte mit (Aufführung vom attraktivsten bis zum am wenigsten attraktiven Partner): Atrazin (Novartis/generisch), Mesotrion (AstraZeneca), Terbuthyazin (Novartis/generisch), Dicamba (Novartis), Metosulam/Fluthiamid (Bayer) und Pyridat (Novartis). Eine erweitere Blattunkrautbekämpfungswirkung könnte für Foramsulfuron gewährleistet werden durch Mischung mit Mesotrion (AstraZeneca), Sulcotrion (AstraZeneca), Prosulfuron (Novartis), wiederum mit abnehmender Attraktivität aufgeführt. Die Produktreihe von Monsanto ist primär im Segment vor Pflanzenaufgang angesiedelt und verfügt über keine vergleichbare Präsenz bei den Herbiziden nach Pflanzenaufgang. Die Produktreihe von DuPont in Deutschland weist eine Lücke bei den Herbiziden nach Pflanzenaufgang mit Langzeitwirkung auf; in Italien würde DuPont profitieren, sofern das Unternehmen Zugang zu den Produkten vor Pflanzenaufgang und zu einer Verbindung für die Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang mit einer von der aktuellen Produktreihe von DuPont verschiedenen Wirkungsweise hätte. (362) Derzeit bestehen verschiedene Entwicklungs- und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Wettbewerbern und Novartis oder AstraZeneca. Desgleichen haben einige der Wettbewerber konkretes Interesse an einer Kombination ihrer Produkte mit Produkten von Novartis oder AstraZeneca in fertigen Mischungsformulierungen bekundet(79). Angesichts der "hauseigenen" äußerst vollständigen Produktreihe, über die Syngenta verfügen wird (Lösungen vor und nach Pflanzenaufgang, Graminizide, Breitspektrumherbizide und Herbizide gegen breitblättriges Unkraut, verschiedene Wirkungsweisen), ist es wahrscheinlich, dass die neue Einheit in erster Linie ihre eigenen Moleküle wird kombinieren wollen. Diese Entwicklung würde sich abträglich auf die Wettbewerbsfähigkeit derjenigen Wettbewerber auswirken, die derzeit über Kooperationsvereinbarungen mit den Parteien verfügen oder die ein Interesse am Abschluss solcher Vereinbarungen haben, da die Möglichkeiten zur Kombination mit Produkten von anderen Wettbewerbern nach Anzahl und Umfang begrenzt sind. Mehrere Wettbewerber haben Bedenken ausgedrückt, dass, sofern Syngenta den Zugang zu ihren wichtigsten Molekülen verweigert, dies die Marktstellung von Syngenta weiter verbessern würde. Tatsächlich wiesen einige der Wettbewerber darauf hin, dass der Zugang zu den aktiven Wirkstoffen von Syngenta für ihre Wettbewerbsfähigkeit von grundlegender Bedeutung ist(80). (363) Desgleichen ist es angesichts der Reihe von hochwirksamen Breitspektrumprodukten von Syngenta wahrscheinlich, dass eine Strategie des Zurückziehens von direkten Herbizidprodukten eine effektive und attraktive Strategie darstellt, um die Produkte der Wettbewerber, die zur Verwendung in den Tankmischungen der Landwirte dienen sollen, zu "isolieren" und weniger nützlich zu machen. Auch diese Strategie würde sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wettbewerber auswirken. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte behaupten die Parteien, dass diese Vorbringungen der Grundlage entbehren. Selbst in den Fällen, in denen eine Mischungsstrategie technisch durchführbar wäre, würde es sich um "wirtschaftlichen Wahnsinn" handeln, da die Mischungsprodukte teurer wären und Marktanteile durch die Aufgabe von Monowirkstoffen verloren gingen. Obgleich diese Argumente für Unternehmen mit normaler Wettbewerbsstellung gelten, gelten sie nicht notwendig für ein Unternehmen, das sich angesichts seiner starken Marktstellung und seines umfassenden Produktportfolios in einer Position befindet, aus der heraus es eine solche Strategie profitabel verfolgen kann. Obgleich den Wettbewerbern einige Kombinationsmöglichkeiten mit Produkten anderer Wettbewerber offen bleiben, sind diese begrenzt und bringen wirtschaftliche Transaktionskosten mit sich, die für die fusionierte Einheit entfallen. In dieser Hinsicht sollte in Erinnerung gerufen werden, dass der Anreiz für die fusionierte Einheit bezüglich des Einsatzes der Mischungsstrategie durch die Tatsache verstärkt wird, dass wie oben ausgeführt die Entwicklung von fertigen Mischungsprodukten eine wirksame Art der Verlängerung des Schutzstatus einzelner Produkte darstellt, die keinen Patentschutz mehr genießen. Vertrieb (364) Der Umfang und Stärke der Produktreihe von Syngenta in sämtlichen Segmenten wird unter den Unternehmen, die auf dem Maisherbizidmarkt miteinander in Wettbewerb stehen, einzigartig sein. Dieser Umstand wird es Syngenta ermöglichen, sehr starke Produktvermarktungskampagnen zu betreiben, mittels derer den Landwirten nahe gelegt wird, sämtliche ihrer Herbizide hauptsächlich oder sogar exklusiv von Syngenta zu beziehen. Ein Beispiel für dieses Vorgehen wäre der Einsatz der bereits starken Stellungen von Metolachlor (S-Metolachlor), Atrazin, Acetochlor, Sulcotrion (Mesotrion) und Nicosulfuron auf dem Markt zur Entwicklung von "Produktpackungen". In dieser Hinsicht spielen die strategischen Ersetzungen von Metolachlor durch S-Metolachlor und Sulcotrion durch Mesotrion ebenfalls eine klare Rolle(81). (365) Der Produktumfang wird die künftige Fähigkeit von Syngenta verbessern, sowohl den Vertreibern als auch den Anbauer verschiedene Produktreihen anbieten zu können, die tatsächlich sehr ähnliche agronomische Lösungen bieten. Ein Beispiel für dieses Vorgehen wäre das Angebot einer Marke mit Acetochlor und Atrazin an eine Gruppe von Vertreibern und einer Marke mit Metolachlor und Atrazin an eine andere. Die beiden Produkte bestehen aus unterschiedlichen aktiven Wirkstoffen, wodurch die Vertreiber ein "einzigartiges" Produkt anbieten können, obgleich das Feldergebnis nahezu identisch sein wird. Die Segmentierung des Marktes ist ein hochwirksamer Mechanismus zur Reduzierung des Preiswettbewerbs zwischen den Vertreibern, ein Vorgehen, das sowohl von großen als auch von kleinen Vertreibern geschätzt wird. Werden höhere Preise erzielt, erhöht dies die Gewinnspanne der Vertreiber und bietet eine weiter starke Motivation für die Bevorzugung der Verkaufsförderung von Syngenta-Lösungen zum Nachteil der anderen Unternehmen, die Maisherbizide anbieten. (366) Ein solches Vorgehen ist wahrscheinlich. Im Hinblick auf Preisstrategien [...]*(82). Es ist in dieser Hinsicht anzumerken, dass Vertreiber ebenso, da sie für gewöhnlich die Landwirte (aufgefordert oder unaufgefordert) hinsichtlich der zu verwendenden Produkte und Kombinationen beraten, einen wichtigen Einfluss ausüben. Eine anwendbare Preisstrategie ist die Preissegmentierung durch den Einsatz verschiedener Marken und/oder Etikettierungen oder verschiedener Formulierungen, um die Anbauer mit einem unterschiedlich wahrgenommenen wirtschaftlichen Wert anzusprechen. Während AstraZeneca behauptet, dass diese Preisstrategie es den Marken erlaubt, in individuelle Marktsegmente einzudringen bei gleichzeitiger Erzielung der besten wirtschaftlichen Rendite für den Kunden und AstraZeneca, ist es wahrscheinlich, dass ein Unternehmen mit einer nicht anzugreifenden Reihe an hervorragenden Unkrautbekämpfungsprodukten wie Syngenta in der Lage und versucht sein wird, Vermarktungsstrategien einzusetzen (Kombination, Warenzeichenpolitik, Preisgebung), die allein der Profitsteigerung dienen und den Kunden höhere Preise bescheren. Fazit zu den Maisherbiziden (367) Auf der Grundlage der vorgenannten Elemente, insbesondere angesichts der hohen Marktanteile, die die neue Einheit haben wird, des Umstands, dass die neue Einheit normalerweise mindestens [...]* mal so groß sein wird wie ihr nächster Wettbewerber, sowie vor dem Hintergrund der starken und allgegenwärtigen Präsenz der Produkte der Parteien in allen vier Segmenten des Maisherbizidmarktes (Behandlung vor und nach Pflanzenaufgang, Gräserunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut) gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Maisherbizide zumindest in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Belgien führen wird. GETREIDEHERBIZIDE (368) Der Markt für Getreideherbizide ist nach Wert der wichtigste Markt für selektive Herbizide. 1998 betrug der EWR-weite Umsatz an selektiven Herbiziden etwa [...]* EUR bei einer gesamten EWR-Marktgröße für selektive Herbizide von etwa [...]* EUR. Die drei wichtigsten nationalen Getreideherbizidmärkte sind Frankreich ([...]* EUR), Deutschland ([...]* EUR) und Großbritannien ([...]* EUR). (369) Die Parteien schätzen, dass sie bei Getreideherbiziden im EWR über einen Marktanteil von [10-20]* % verfügen (N [10-20]* % + AZ [0-5]* %) mit einem Umsatz von [...]* EUR, wobei es Abweichungen nach oben bei den nationalen Märkten bis zu [30-40]* % in Portugal und Griechenland und [30-40]* % in Italien gibt. Aventis ist derzeit Marktführer mit einem EWR-weiten Umsatz von [...]* EUR und einem EWR-weiten Marktanteil von [30-40]* % (zwischen [10-20]* % in Dänemark bis zu [50-60]* % in Portugal). Diese Zahlen werden in Zukunft abnehmen, da sich die fusionierenden Unternehmen (Rhône-Poulenc und Hoechst) zur Gründung von Aventis 1999 zur Erteilung einer Lizenz für ihren wichtigen IPU-aktiven Wirkstoff an einen anderen Hersteller verpflichtet haben (auf Produkte, die auf diesem Wirkstoff basieren, entfallen etwa [30-40]* % des gesamten Getreideherbizidumsatzes von Aventis)(83). (370) Die zuvor genannten Marktanteile, die für den Getreideherbizidmarkt insgesamt angegeben sind, stellen als solche keinen Hinweis auf ein Wettbewerbsbedenken dar. Es wurden jedoch im Verlauf der Marktuntersuchung eine Reihe von Bedenken erhoben. Eine ganze Reihe von Vertreibern gab an, dass die Parteien eine starke Stellung bei der Gräserbekämpfung nach Pflanzenaufgang bei Getreidepflanzen erlangen könnten, da die Parteien zwei der drei führenden Produkte, nämlich Grasp/Achieve von AstraZeneca (basierend auf dem aktiven Wirkstoff Tralkoxydim) und Topik von Novartis (basierend auf Clodinafop) zusammenbringen würden, das dritte Produkt auf dem Markt wäre hierbei Puma/Proper von Aventis (basierend auf Fenoxaprop). (371) Im Segment Grasbekämpfung (d. h. Graminizide und Breitspektrumherbizide kombiniert) wären die Länder, in denen die Parteien tatsächlich hohe Marktanteile hätten, Portugal mit [30-40]* % (N [30-40]* % + AZ [0-5]* %), Spanien mit [30-40]* % (N [20-30]* % + AZ [5-10]* %), die Niederlande mit [30-40]* % (jedoch keine Überschneidung), Griechenland mit [30-40]* % (N [30-40]* % + AZ [0-5]* %) und Italien mit [40-50]* % (N [40-50]* % + AZ [0-5]* %). Auf einer detaillierteren Ebene würden die Parteien starke Stellungen bei Graminiziden erreichen in Spanien ([30-40]* %; N [10-20]* % + AZ [10-20]* %), Portugal ([30-40]* %; N [30-40]* % + AZ [0-5]* %), Griechenland ([30-40]* %; N [30-40]* % + AZ [0-5]* %), Belgien ([40-50]* %; keine Überschneidung), Frankreich ([40-50]* %; keine Überschneidung), Niederlanden ([50-60]* %, keine Überschneidung) und Italien ([50-60]* %; N [50-60]* % + AZ [0-5]* %). (372) Aus der Marktuntersuchung geht hervor, dass innerhalb des Portfolios der neuen Einheit Topik von Novartis das Hauptprodukt sein wird; sein Umsatz ist weitaus größer als der Umsatz mit Grasp und nimmt weiter zu. Bei Grasp handelt es sich andererseits um ein Produkt, das rapide an Umsatz verliert. Von 1998 bis 1999 [...]* seines Umsatzes und es werden weitere Umsatzrückgänge prognostiziert. Ungeachtet der Tatsache, dass Grasp in einigen Ländern Überschneidungen mit sich bringen wird, ist es unwahrscheinlich, dass mit der Durchführung dieses Zusammenschlusses der Wettbewerbszwang auf Topik effektiv nachlassen wird. (373) Ferner wird Aventis das neue Graminizid nach Pflanzenaufgang Iodosulfuron in 2001/2 einführen, das Graminizid soll extrem wirksam gegen Lolium sein, eine der Schlüsselunkrautarten, gegen die Graminizide in Italien eingesetzt werden. Diese Verbindung hat eine bessere Wirksamkeit gegen Lolium als Clodinafop (Topik) und Tralkoxydim (Grasp). Es wird erwartet, dass Aventis Iodosulfuron in Monowirkstoffformulierungen und in Mischungen mit ihrem eigenen geschützten aktiven Wirkstoff Fenoxaprop einführen wird. (374) Letztlich gibt es im Bereich des Getreidepflanzenschutzes sehr wenige Produkte, die reine Herbizide vor Pflanzenaufgang sind; die meisten der Herbizide vor Pflanzenaufgang können auch nach Pflanzenaufgang angewendet werden und stellen insofern eine erhebliche Konkurrenz zu reinen Herbiziden nach Pflanzenaufgang wie Topik dar. (375) Auf der Grundlage der zuvor genannten Elemente ist es unwahrscheinlich, dass infolge des Zusammenschlusses eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Getreideherbizide entstehen wird. KARTOFFELHERBIZIDE (376) 1998 lag der EWR-weite Umsatz an Kartoffelherbiziden bei rund [...]* EUR. Die vier wichtigsten nationalen Kartoffelherbizidmärkte sind Deutschland ([...]* EUR), Großbritannien ([...]* EUR), die Niederlande ([...]* EUR) und Frankreich ([...]* EUR). (377) Die Parteien schätzen ihren Marktanteil bei Kartoffelherbiziden im EWR in 1998 auf [30-40]* % (N [0-5]* % + AZ [20-30]* %) mit einem Umsatz von [...]* EUR bei Marktanteilen von über [20-30]* % in Irland ([20-30]* % - AZ [20-30]* % + N [0-5]* %), Spanien ([30-40]* % - AZ [20-30]* % + N [5-10]* %), Griechenland ([30-40]* % - AZ [20-30]* % + N [0-5]* %), Österreich ([30-40]* % - AZ [20-30]* % + N [5-10]* %), Deutschland ([30-40]* % - all AZ), den Niederlanden ([30-40]* % - AZ [30-40]* % + N [0-5]* %), Portugal ([40-50]* % - AZ [30-40]* % + N [5-10]* %), Belgien ([50-60]* % - AZ [40-50]* % + N [0-5]* %) und Frankreich ([50-60]* % - AZ [40-50]* % + N [5-10]* %). In einer späteren Einreichung gaben die Parteien Marktanteile für 1999 an. Sie hatten gemeinsame Marktanteile von über [20-30]* % und eine Überschneidung in Spanien ([20-30]* % - AZ [20-30]* % + N [5-10]* %), Österreich ([30-40]* % - AZ [20-30]* % + N [5-10]* %), den Niederlanden ([30-40]* % - AZ [30-40]* % + N [0-5]* %), Portugal ([20-30]* % - AZ [20-30]* % + N [0-5]* %), Belgien ([50-60]* % - AZ [40-50]* % + N [5-10]* %) und Frankreich ([50-60]* % - AZ [40-50]* % + N [5-10]* %)(84). (378) Der wichtigste Wettbewerber in 1998 war Bayer mit einem EWR-weiten Marktanteil von [20-30]* % und Marktanteilen von [40-50]* % in Griechenland, [40-50]* % in Österreich, [30-40]* % in Irland, [30-40]* % in Dänemark, Spanien und Schweden, [30-40]* % in Belgien, [20-30]* % in Italien, [20-30]* % in Frankreich, [20-30]* % in den Niederlanden, [20-30]* % in Portugal und [10-20]* % in Großbritannien. Andere wichtige Wettbewerber waren Aventis mit einem EWR-weiten Marktanteil von [5-10]* %, [30-40]* % in Dänemark, [10-20]* % in Spanien, [10-20]* % in Portugal, [10-20]* % in Frankreich, [10-20]* % in Griechenland, [10-20]* % in den Niederlanden, [10-20]* % in Großbritannien, sowie DuPont mit einem EWR-weiten Marktanteil von [5-10]* %, [10-20]* % in Deutschland, [10-20]* % in Österreich und den Niederlanden, und [5-10]* % in Großbritannien. (379) Bei den Produkten der Parteien auf diesem Markt handelt es sich entweder um Breitspektrumherbizide oder um Graminizide. Die Breitspektrumprodukte von Novartis basieren auf den aktiven Wirkstoffen Metobromuron, Terbutryn, Prometryn und Terbuthyazin. Auf diese Produkte entfallen [5-10]* % des gesamten EU-Umsatzes an Breitspektrumherbiziden für Kartoffeln in 1999. Bei den Graminiziden verfügt Novartis über Produkte (Agil/Falcon) auf Basis des aktiven Wirkstoffs Propaquizafop, auf die Novartis zufolge [0-5]* % des gesamten EU-Umsatzes an Graminiziden für Kartoffeln entfallen, da sie nur bei Kartoffeln in Italien eingesetzt werden (siehe jedoch unten). AstraZenecas wichtigstes Breitspektrumprodukt ist Boxer/Defi, basierend auf dem aktiven Wirkstoff Prosulfocarb. Auf dieses Produkt entfallen allein [20-30]* % des gesamten EU-Umsatzes an Breitspektrumherbiziden für Kartoffeln, zusammen mit fünf anderen Produkten, auf die weitere [5-10]* % des Umsatzes in diesem Segment entfallen. Bei den Graminiziden hat AstraZeneca ein Produkt (Fusilade), das auf dem aktiven Wirkstoff Fluazifop-P-butyl basiert. Auf Fusilade entfallen [10-20]* % des gesamten EWR-Umsatzes an Graminiziden für Kartoffeln. (380) Die Parteien haben in der Anmeldung argumentiert, dass der Großteil des Umsatzes von Novartis auf einem aktiven Inhaltsstoff basiere (Metobromuron), dessen Produktion 1999 ausgelaufen sei. In einer späteren Eingabe behaupten die Parteien jedoch, dass Metobromuron (und die auf Metobromuron basierenden Formulierungen) in 2000 auslaufen werden. Die auf Metobromuron basierten Produkte wurden 1999 in Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden verkauft. Dies führt dazu, dass die Parteien sehr hohe Marktanteile in Belgien und Frankreich haben ([50-60]* % und [50-60]* %). In beiden Ländern haben sowohl AstraZeneca als auch Novartis ausschließlich Produkte im Breitspektrumsegment verkauft, für das die Parteien ihren Marktanteil auf [60-70]* % in Belgien und [60-70]* % in Frankreich schätzen. Auf der Grundlage der sehr hohen Marktanteile, die überdies auf ein Segment des Marktes konzentriert sind, kann man zu dem Schluss gelangen, dass mit dem fortgesetzten Verkauf von Produkten auf Metobromuronbasis der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf den Kartoffelherbizidmärkten in Belgien und Frankreich führen würde. GRAMINIZIDE NACH PFLANZENAUFGANG FÜR KARTOFFELN (381) Ferner gibt es einen offenen Punkt bezüglich des Marktes für Graminizide nach Pflanzenaufgang zur Verwendung bei Kartoffeln in Dänemark. Das Novartis-Produkt Agil ist zur Anwendung in Dänemark zugelassen, doch Novartis gibt keinen Umsatz mit Agil für Kartoffeln an und legt stattdessen den gesamten Umsatz an Agil in Dänemark auf andere Pflanzen um (Ölsaaten und Zuckerrüben). Andererseits haben die Parteien angegeben, dass AstraZeneca mit Fusilade einen Umsatzanteil von [60-70]* % im Graminizidsegment in Dänemark hat. Die Parteien behaupten, dass die übrigen [30-40]* % auf das Dow-Produkt Gallant entfallen, das auf dem aktiven Wirkstoff Haloxyfop basiert. Gallant ist jedoch für die Verwendung bei Kartoffeln in Dänemark nicht zugelassen und es gibt kein anderes ähnliches Produkt (Graminizid nach Pflanzenaufgang), das in Dänemark zugelassen ist. Daher würde der vorgeschlagene Zusammenschluss, selbst wenn die Annahme von Novartis korrekt ist, dass die Landwirte in Dänemark bislang Agil nicht als Kartoffelherbizid eingesetzt haben, den Landwirten im Segment Graminizide nach Pflanzenaufgang keine andere Wahl lassen als die Produkte von Syngenta. (382) Aus AstraZenecas internen Dokumenten geht hervor, dass es auf dem Markt für Graminizide nach Pflanzenaufgang bereits weniger Wettbewerb geben könnte als auf vielen anderen Pflanzenschutzmärkten. [...]* (383) Die Parteien gaben an, welche Produkte am besten zur Bekämpfung bestimmter Gräser bei Kartoffeln geeignet sind. Novartis gibt an, dass für die Gräser Agropyron repens, Cynodon dactylon, Sorghum halepense, Digitaria sanguinalis und Echinochloa crus galli entweder Agil/Falcon oder Fusilade das beste Produkt sei. AstraZeneca gibt an, dass für die Gräser Sgropyron repens, Cynodon dactylon, Sorghum halepense, Avena fatua und Alepecurus myosuroides entweder Agil/Falcon oder Fusilade das beste Produkt sei. Agil/Falcon und Fusilade werden daher von den Parteien für technisch sehr gute Produkte im Vergleich zu den Produkten der Wettbewerber gehalten. (384) Ferner ist Fusilade das erfolgreichste Graminizid nach Pflanzenaufgang auf dem europäischen Markt. In internen Dokumenten schätzt AstraZeneca, dass Fusilade einen Anteil von [40-50]* % des Gesamtumsatzes an diesen Graminiziden in Europa hat. Die Marktuntersuchung der Kommission zeigt jedoch, dass der Anteil von Fusilade wahrscheinlich eher bei [20-30]* % liegt, während der Anteil von Agil/Falcon bei rund [10-20]* % liegt. [...]* (385) Mehrere Auskunftspersonen in verschiedenen Ländern, Vertreiber, Pflanzenschutzberater und Bauernverbände haben auf die sehr starke Stellung hingewiesen, die die neue Einheit auf den Märkten für Graminizide nach Pflanzenaufgang infolge der Kombination von Fusilade und Agil/Falcon hätte. (386) Aus sämtlichen der vorbezeichneten Gründe, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Produkte der Parteien die einzigen in Dänemark für den Einsatz als Kartoffelgraminizide zugelassenen sind, wird die angemeldete Transaktion zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem dänischen Markt für Graminizide nach Pflanzenaufgang für den Einsatz bei Kartoffeln führen. ZUCKERRÜBENHERBIZIDE (387) 1998 lag der EWR-weite Umsatz an Zuckerrübenherbiziden bei zirka [...]* EUR. Die wichtigsten nationalen Zuckerrübenherbizidmärkte sind Deutschland ([...]* EUR), Frankreich ([...]* EUR) und Italien ([...]* EUR). (388) Die Parteien schätzen ihren Marktanteil bei Zuckerrübenherbiziden im EWR für 1998 auf bloße [0-5]* % mit einem Umsatz von [...]* EUR. Das einzige Land, in dem der gemeinsame Marktanteil der Unternehmen über [10-20]* % liegt, ist Griechenland ([20-30]* %). (389) Die Marktanteile der fusionierenden Parteien stellen als solche keinen Anlass für Bedenken dar. Dennoch würde Syngenta wie im Abschnitt über Kartoffelherbizide ausgeführt über zwei der drei führenden Produkte zur Behandlung von Gräsern nach Pflanzenaufgang bei verschiedenen Kulturpflanzen, darunter Zuckerrüben, verfügen (Fusilade von AstraZeneca und Agil/Falcon von Novartis). GRAMINIZIDE NACH PFLANZENAUFGANG ZUM EINSATZ BEI ZUCKERRÜBEN (390) Auf diesem Markt hätten die Parteien einen Anteil von [50-60]* % in Großbritannien und [50-60]* % in Belgien. Die Parteien gaben ferner an, dass sie in Dänemark über einen gemeinsamen Anteil von [60-70]* % (Fusilade [60-70]* %, Agil [0-5]* %) verfügen würden, wobei die übrigen [30-40]* % auf Gallant von Dow entfallen. (391) Die Parteien gaben an, welche Produkte sich am besten für die Bekämpfung bestimmter Gräser bei Zuckerrüben eignen. Novartis gibt an, dass für die Gräser Agropyron repens, Cynodon dactylon, Sorghum halepense, Digitaria sanguinalis und Echinochloa crus galli entweder Agil/Falcon oder Fusilade das beste Produkt sei. AstraZeneca gibt an, dass für die Gräser Agropyron repens, Avena fatua und Alepecurus myosuroides entweder Agil/Falcon oder Fusilade das beste Produkt sei. Agil/Falcon und Fusilade werden daher von den Parteien für technisch sehr gute Produkte im Vergleich zu den Produkten der Wettbewerber gehalten. (392) Wie oben angegeben, haben mehrere Auskunftspersonen in verschiedenen Ländern, Vertreiber, Pflanzenschutzberater und Bauernverbände auf die sehr starke Stellung hingewiesen, die die neue Einheit auf den Märkten für Graminizide nach Pflanzenaufgang infolge der Kombination von Fusilade und Agil/Falcon hätte. [...]* (393) Aus sämtlichen der vorbezeichneten Gründe wird die angemeldete Transaktion zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Graminizide nach Pflanzenaufgang für den Einsatz bei Zuckerrüben in Großbritannien, Belgien und Dänemark führen. ÖLSAATENHERBIZIDE (394) 1998 lag der EWR-weite Umsatz an Ölsaatenherbiziden bei zirka [...]* EUR. Die beiden wichtigsten nationalen Ölsaatenmärkte sind Frankreich ([...]* EUR) und Deutschland ([...]* EUR). (395) Die Parteien schätzen ihren Marktanteil bei Ölsaatenherbiziden im EWR in 1998 auf [20-30]* % (N [10-20]* % + AZ [5-10]* %) mit einem Umsatz von [...]* EUR, wobei die Marktanteile über [20-30]* % in Deutschland ([20-30]* %), Spanien ([20-30]* %), Italien ([20-30]* %) und Frankreich ([30-40]* %) liegen. (396) Die Produkte der Parteien auf dem Markt für Ölsaatenherbizide sind folgende. Novartis verfügt über Produkte gegen blättriges Unkraut basierend auf den aktiven Wirkstoffen Pyridat und Clomazon. Diese sind in Deutschland wichtig, wo 1999 auf sie [30-40]* % des Blattunkrautsegments entfielen. Auf EU-Ebene verfügten sie über einen Anteil von [20-30]* % am Segment breitblättriges Unkraut. Die Breitspektrumprodukte von Novartis basieren auf den aktiven Wirkstoffen Dimethachlor, Clomazon, Tebutam und Terbutryn. Auf diese Produkte entfallen in 1999 [10-20]* % des gesamten EU-Umsatzes an Breitspektrumherbiziden zum Einsatz bei Ölsaatenpflanzen mit großen Anteilen innerhalb dieses Segments in Frankreich ([30-40]* %) und Spanien ([10-20]* %). Bei den Graminiziden verfügt Novartis über Produkte [...]* basierend auf dem aktiven Wirkstoff Propaquizafop und ein weiteres (Dual) basierend auf Metolachlor. Auf Dual entfallen [0-5]* % und auf Agil/Falcon [10-20]* % des gesamten EU-Umsatzes an Graminiziden für den Einsatz bei Ölsaatenpflanzen. Agil/Falcon hat in Deutschland einen Anteil von [20-30]* % an diesem Segment. AstraZeneca verfügt über keine Blattherbizide für diese Kulturpflanze. AstraZenecas wichtigstes Breitspektrumprodukt ist Racer, es basiert auf Flurochloridon und hat in Spanien einen Anteil von [30-40]* % des Breitspektrumsegments. Bei den Graminiziden verfügt AstraZeneca über Fusilade, basierend auf dem aktiven Wirkstoff Fluazifop-P-butyl. Auf Fusilade entfallen [10-20]* % des gesamten EWR-Umsatzes an Graminiziden für den Einsatz bei Ölsaatenpflanzen, mit Anteilen von [30-40]* % in Deutschland und [10-20]* % in Großbritannien. Nach Marktanteilen an Graminiziden insgesamt haben die Parteien einen Anteil von [60-70]* % in Deutschland und [30-40]* % in Großbritannien. Aus vorstehender Analyse geht hervor, dass keine Wettbewerbsbedenken für den Markt für Ölsaatenherbizide insgesamt bestehen, dass jedoch die Situation bei den Graminiziden nach Pflanzenaufgang weiterer Aufmerksamkeit bedarf. GRAMINIZIDE NACH PFLANZENAUFGANG FÜR DEN EINSATZ BEI ÖLSAATENPFLANZEN (397) Auf dem Markt für Graminizide nach Pflanzenaufgang für Ölsaatenpflanzen würden die Parteien über Anteile von [60-70]* % in Deutschland, [50-60]* % in Großbritannien und [60-70]* % in Dänemark verfügen. Besondere Bedenken wurden von einer Auskunftsperson hinsichtlich des dänischen Marktes für Rapsölsaatengraminizde genannt, wo der Marktanteil der Parteien bei über [50-60]* % liegt; mit den Produkten Fusilade von AstraZeneca ([20-30]* %) und Agil von Novartis ([30-40]* %). Das einzige weitere zugelassene Produkt ist Gallant von Dow (auf Haloxyfob-Basis). Die Parteien erklären, dass entgegen der Situation in den anderen Ländern, wo 6-7 Grasherbizide nach Pflanzenaufgang zugelassen sind, in Dänemark eine restriktive Politik bei der Zulassung neuer Produkte herrscht, sofern bereits eine gewisse Anzahl hochwertiger Alternativen auf dem Markt vertreten ist. Jedoch haben wie oben angegeben auch in anderen Ländern Vertreiber, Pflanzenschutzberater und Bauernverbände auf die sehr starke Stellung hingewiesen, die die neue Einheit auf den Märkten für Graminizide nach Pflanzenaufgang infolge der Kombination von Fusilade und Agil/Falcon hätte. [...]*. Die Parteien gaben an, welche Produkte am besten zur Bekämpfung bestimmter Gräser bei Ölsaatenpflanzen geeignet sind. Novartis gibt an, dass für die Grasunkrautart Agropyron repens Fusilade das beste Produkt sei, während AstraZeneca angibt, dass für die Gräser Agropyron repens, Avena fatua und Alepecurus myosuroides entweder Agil/Falcon oder Fusilade das beste Produkt sei. Agil/Falcon und Fusilade werden daher von den Parteien für technisch sehr gute Produkte im Vergleich zu den Produkten der Wettbewerber gehalten. (398) Der Wegfall von Agil/Falcon als Konkurrenzprodukt zu Fusilade wird daher eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Graminizide nach Pflanzenaufgang für den Einsatz bei Ölsaatenpflanzen in Dänemark, Deutschland und Großbritannien begründen oder stärken. REISHERBIZIDE (399) In der Anmeldung gaben die Parteien an, dass AstraZeneca in Frankreich keinen Umsatz mit Reisherbiziden erzielt hat, während Novartis in 1997 und 1998 einen Marktanteil von [90-100]* % hatte. Eine Auskunftsperson wies jedoch im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission darauf hin, dass AstraZeneca in 1996, 1997 und 1998 Umsätze in Frankreich zu verzeichnen hatte. AstraZeneca bestätigte am 10. Mai 2000, kurz vor Versendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte, dass die Anmeldung in diesem Punkt nicht korrekt sei. Infolge dessen konnte die Kommission keine vollständige Marktuntersuchung für diesen Markt durchführen. Auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Informationen führt die Transaktion jedoch wie nachstehend aufgezeigt zu Wettbewerbsbedenken. (400) In der Anmeldung wurde der Umfang des Marktes für Reisherbizide in 1997 und 1998 mit [...]* EUR angegeben. AstraZeneca zufolge beschränkt sich der Reisanbau in Frankreich auf das Gebiet der Camargue. AstraZeneca gibt an, dass ihr einziges Reisherbizidprodukt Ordram Stauffer ist (Konzentration 750 g/l), das auf dem aktiven Wirkstoff Molinat basiert. Der Umsatz des Ex-Herstellers AstraZeneca lag 1998 bei [...]* EUR und 1999 bei [...]* EUR. AstraZeneca zufolge ist Molinat als Generikum in Frankreich erhältlich und der Umsatz mit generischem Molinat von Sipcam wird für 1998 und 1999 auf jeweils [...]* EUR geschätzt. AstraZeneca bringt ferner vor, dass der in der Anmeldung angegebene Gesamtumfang des Marktes falsch war und veranschlagt ihn stattdessen auf zirka [...]* EUR nach Endverbrauchern und auf [...]* in Bezug auf den Ex-Hersteller. Dies ergäbe einen Marktanteil für AstraZeneca von rund [10-20]* % in 1998 und rund [10-20]* % in 1999. (401) Der Umsatz von Novartis mit ihren Produkten Sofit und Setoff lag 1998 bei rund [...]* EUR, was einem Marktanteil von [40-50]* % gemäß der revidierten Schätzung des Gesamtmarktumfanges entspricht, während er gemäß dem in der Anmeldung angegebenen Marktumfang bei [90-100]* % lag. Er ist jedoch den Parteien zufolge nach der Zulassung des Produktes Gulliver von DuPont zurückgegangen und 1999 lag der Umsatz von Novartis lediglich bei [...]* EUR, was einem Anteil von [30-40]* % an der revidierten Schätzung des Gesamtmarktes entspricht. (402) Der von AstraZeneca vorgelegten Marktschätzung zufolge läge der gemeinsame Marktanteil bei [60-70]* % in 1998 und bei [40-50]* % in 1999. Die Parteien hatten jedoch ursprünglich eine Schätzung des Gesamtmarktumfangs vorgelegt, die erheblich kleiner war. Auf dieser Grundlage geht die Kommission davon aus, dass die von AstraZeneca vorgebrachten Marktanteile die Mindestmarktanteile darstellen, für die für die Parteien jeweils ausgegangen werden muss. Ferner haben die Parteien nicht angegeben, dass andere Wettbewerber einen erheblichen Marktanteil haben könnten. Die Eingabe von AstraZeneca, die Überschneidung würde ausgeräumt, da sich AstraZeneca bereits zur Produktionseinstellung von Ordram Stauffer entschlossen habe, einer Molinatformulierung, die sie ausschließlich in Frankreich verkauft, kann zu Zwecken dieser Bewertung nicht berücksichtigt werden, da eine bloße Einstellung des Absatzes der AstraZeneca-Formulierung es der Absatzorganisation der fusionierten Einheit ermöglichen würde, diesen Umsatz mit den verbleibenden Produkten von Novartis wiederzuerlangen. Ferner ist die Angabe von AstraZeneca zu vermerken, dass das Unternehmen die Produktion des Wirkstoffs noch nicht eingestellt hat. Selbst wenn diese Einstellung in 2000 erfolgen sollte, wie von AstraZeneca angegeben, würde die fusionierte Einheit den Verkauf entsprechender vorhandener Lagerbestände fortführen. Ferner gibt AstraZeneca an, dass die Zulassung von Ordram Stauffer bis 2008 gültig bleibt, wodurch dem Unternehmen die Möglichkeit offen steht, seine aktuell vorliegende Entscheidung zur Einstellung der Produktion dieses Produkts rückgängig zu machen. AstraZeneca verkauft zudem eine andere Formulierung unter demselben Markennamen in anderen Ländern und könnte diese später in Frankreich auf den Markt bringen, auch wenn das Unternehmen dies für unwirtschaftlich erklärt hat. (403) Wie vorstehend angegeben hat das Formblatt CO den französischen Reisherbizidmarkt nicht als einen betroffenen Markt gekennzeichnet. Die Parteien haben jedoch eingeräumt, dass es Gründe für Wettbewerbsbedenken gibt. Sie haben deshalb vorgeschlagen, dass AstraZeneca eine Exklusivlizenz für die Herstellung und den Verkauf von AstraZenecas Herbizidformulierung auf Molinatbasis mit dem Namen Ordram-Sopra und für sämtliche wesentlich ähnlichen Ersatzformulierungen einräumen wird, für die Syngenta für den Einsatz bei Reis in Frankreich bis 2008 eine Zulassung erhält; sofern kein Käufer willens ist, eine solche Herstellungslizenz zu akzeptieren, wird AstraZeneca ein Exklusivrecht zur Verwendung und zum Vertrieb der Ordram-Sopra-Formulierung (oder ihrem Ersatz wie oben beschrieben) einräumen, wie dies der Käufer für den Einsatz bei Reis in Frankreich verlangen kann. (404) Diese Zusage wird die Überschneidung auf dem französischen Markt für Reisherbizide ausräumen. Auf dieser Grundlage ist die Kommission der Auffassung, dass die Erfuellung dieser Verpflichtungszusage die vorstehend genannten Wettbewerbsbedenken ausräumt. Daher erklärte die Kommission die Anmeldung nicht für unvollständig. HERBIZIDE FÜR FRÜCHTE UND NÜSSE (405) In der Anmeldung geben die Parteien an, dass der EWR-weite Umsatz 1998 bei Herbiziden für Früchte und Nüsse bei zirka [...]* EUR lag. Die beiden wichtigsten nationalen Märkte waren Frankreich ([...]* EUR) und Spanien ([...]* EUR). (406) Die Parteien argumentieren, dass die traditionelle Unterscheidung zwischen "selektiven" und "nicht-selektiven" Herbiziden für mehrjährige Kulturpflanzen wie Reben und Obstbaumanlagen nicht gilt. Die Parteien haben stattdessen für diesen Markt eine Unterscheidung der Herbizide nach Herbiziden mit Langzeitwirkung oder mit Langzeitwirkung plus Blattwirkung ("selektive") und Herbiziden nur mit Blattwirkung ("nicht-selektive") vorgenommen. Die selektiven Herbizide werden hauptsächlich vor Pflanzenaufgang eingesetzt, die nicht-selektiven nach Pflanzenaufgang. Den Parteien zufolge hat der Einsatz von nicht-selektiven Herbiziden nach Pflanzenaufgang gegenüber den selektiven Herbiziden vor Pflanzenaufgang zugenommen und wird dies weiter tun, da diese Herbizide umweltfreundlicher und kostengünstiger sind. Das Produkt, das am meisten von dieser Entwicklung profitiert hat, ist RoundUp von Monsanto. (407) Nach vorstehender Klassifizierung verhielten sich die Produktportfolios der Parteien bis vor kurzem äußerst komplementär zueinander. AstraZenecas Geschäftstätigkeit lag hauptsächlich im Bereich nicht-selektiver Herbizide wie Gramoxone (Paraquat), Giror (Paraquat+Amitrol) und Touchdown (Sulfosat), während die Hauptstärke von Novartis bei den selektiven Herbiziden lag, mit Produkten basierend auf den aktiven Wirkstoffen Terbuthyazin, Diuron, Terbumeton, Norflurazon, Diclobenil und Simazin. Lediglich in Frankreich ist diese Erscheinung der Komplementarität weniger eindeutig, was nachstehend erläutert wird. (408) Bezüglich Herbiziden für Früchte und Nüsse im EWR gaben die Parteien in der Anmeldung ihren Marktanteil in 1998 mit [30-40]* % an (N [10-20]* % + AZ [10-20]* %) bei einem Umsatz von [...]* EUR. Ihr gemeinsamer Marktanteil lag über [20-30]* % in Griechenland ([20-30]* %), Italien ([20-30]* %), Dänemark ([30-40]* %), Frankreich ([40-50]* %) und Portugal ([50-60]* %). In einer späteren Eingabe haben die Parteien jedoch ihre Zahlen für Portugal revidiert und gaben an, dass die Marktanteile der Parteien in der ursprünglichen Eingabe der Parteien überschätzt worden seien. Basierend auf diesen revidierten Zahlen läge der Marktanteil der Parteien 1998 bei [20-30]* % und 1999 bei [30-40]* %. Die Marktuntersuchung hat weitgehend bestätigt, dass die gemeinsamen Marktanteile in den einzelnen Ländern, mit Ausnahme von Frankreich, derzeit nicht so hoch sind, dass der Zusammenschluss mit Wahrscheinlichkeit zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung führen würde, wenn man die komplementäre Natur der Produktportfolios der Parteien bedenkt. (409) Es sollte jedoch angemerkt werden, dass AstraZeneca über Pläne verfügt, Produkte basierend auf dem aktiven Wirkstoff Flazasulfuron in mehreren Ländern einzuführen. Diese Produkte wurden 1999 in Frankreich und Spanien zugelassen und 1999 in Frankreich verkauft (AstraZeneca legte keine Informationen darüber vor, ob es 1999 entsprechende Umsätze in Spanien gab). Zulassungen in Portugal und Österreich werden für 2000 erwartet, in Deutschland, Italien und Griechenland für 2001. Wie nachstehend ausgeführt, geht man für die Produkte Katana und Mission basierend auf Flazasulfuron in Frankreich, das einzige Land, für das von AstraZeneca Umsatzprognosen vorgelegt wurden, von einem Erfolg aus. Frankreich (410) Wie in Ziffer 407 ausgeführt, sind in anderen Ländern die Produktportfolios der Parteien weitgehend komplementär, da die Produkte von AstraZeneca hauptsächlich nicht-selektiv sind und die Produkte von Novartis hauptsächlich selektiv. Dies gilt nicht für Frankreich, wo Novartis im nicht-selektiven Segment mit ihren Produkten Weedazol (Ata) und Glifazol (Ata+Glyphosat) vertreten ist. Ferner hat AstraZeneca 1999 zwei neue Produkte eingeführt, Katana und Mission, basierend auf dem aktiven Wirkstoff Flazasulfuron. Es besteht eine gewisse Uneinigkeit darüber, ob Katana/Mission nicht-selektiv sind, wie zunächst von den Parteien behauptet, oder ob sie selektiv sind wie ein Wettbewerber behauptete. Die Parteien haben jedoch später selbst angegeben, dass die Produkte Katana/Mission im Langzeitwirkungssektor konkurrieren werden, was darauf hinweist, dass sie als selektiv klassifiziert werden müssen. (411) Den Parteien zufolge lag das Volumen des Gesamtmarktes in Frankreich 1999 bei [...]* EUR, ein Anstieg gegenüber 1998 mit einem Volumen von [...]* EUR. Das Traubensegment ist mit [...]* EUR weitaus größer als das Segment Fürchte und Nüsse ([...]* EUR). Die Parteien geben ihre Marktanteile in diesen beiden Segmenten folgendermaßen an: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (412) Der Anmeldung zufolge waren 1998 die anderen Hauptanbieter auf dem französischen Markt Monsanto ([20-30]* %), Dow ([10-20]* %) und Aventis ([5-10]* %). Der gemeinsame Marktanteil der Parteien ist demnach [...]* so groß wie derjenige der Nummer zwei, Monsanto. Ferner ist die Stellung von Monsanto hauptsächlich das Ergebnis des Umsatzes mit RoundUp, dem erfolgreichen nicht-selektiven Herbizid des Unternehmens. Im Gegensatz dazu werden die Parteien über ein gut ausbalanciertes Portfolio aus selektiven und nicht-selektiven Herbiziden verfügen. (413) Die bereits starke Stellung der Parteien könnte infolge von behördlichem Druck auf den billigen aktiven Wirkstoff Diuron weiter gestärkt werden. Obgleich es offenbar keine konkreten Pläne für das Verbot von Diuron in Frankreich gibt, wurde die zulässige Dosierung reduziert und könnte weiter reduziert werden. Sollte dies geschehen, würden die teureren Produkte Katana/Mission und die Novartis-Produkte auf Terbuthyazinbasis ihren Marktanteil ausbauen. (414) Der Hauptgrund für Bedenken bezüglich des französischen Marktes ist jedoch die vor kurzem erfolgte Einführung der AstraZeneca-Produkte Katana/Mission basierend auf dem aktiven Wirkstoff Flazasulfuron. Diese Produkte haben lediglich die Zulassung für den Einsatz als Traubenherbizide. Sie wurden im Herbst 1999 eingeführt - einer Presseveröffentlichung zufolge wahrscheinlich Mitte September. [...]* (415) Die Parteien argumentieren, dass im Sektor für nicht-selektive Produkte nach Pflanzenaufgang ein sehr starker Wettbewerb herrsche, da Monsanto die Preise aggressiv gesenkt hat, um ihren Marktanteil auszubauen, was zum Eckpunkt der Herbizidstrategie geworden ist. Die Parteien erklären, dass die neuen Produkte Katana/Mission im Langzeitwirkungssektor konkurrieren. Sie argumentieren jedoch auch, dass die hohen Umsatzprognosen keinen Anlass für Bedenken darstellen sollten, da Flazasulfuron sich im Eigentum von ISK befindet und von AstraZeneca lediglich vertrieben wird. Angesichts der engen Zusammenarbeit zwischen ISK und AstraZeneca bei der Entwicklung von diesem und anderen Produkten haben die Parteien jedoch nicht ausgeführt, warum die Tatsache, dass ISK Eigentümerin von Flazasulfuron ist, Syngenta daran hindern sollte, eine beherrschende Stellung einzunehmen. Ferner argumentieren die Parteien, dass starke Wettbewerber in Bezug auf Flazasulfuron wahrscheinlich in den nächsten zwei Jahren in den Markt eintreten werden. Sie nennen insbesondere Produkte basierend auf den aktiven Wirkstoffen Azafenadin (DuPont), Thiazopyr (Rohm und Haas) und Flumioxazin (BASF/American Cyanamid). Die Marktuntersuchung hat keine Wahrscheinlichkeit dafür bestätigt, dass die Einführung dieser neuen Produkte die Stellung der Parteien im Segment für Produkte mit Langzeitwirkung in erheblichem Ausmaß einschränken wird. [Geschäftsgeheimnisse von Wettbewerbern]*. Schließlich argumentieren die Parteien, dass Flazasulfuron, sofern es erfolgreich ist, wahrscheinlich ältere Produkte im Sektor für Produkte mit Langzeitwirkung, wie die derzeitige Produktreihe von Novartis, verdrängen wird. Obgleich es zutreffen könnte, dass es Marktanteilseinbußen bei den Produkten in der aktuellen Produktreihe von Novartis geben wird, sollte auch angemerkt werden, dass Novartis 1998 über [50-60]* % dieses Segmentes verfügte und 1999 über [40-50]* %. Die Umsatzprognosen für Katana/Mission messen diesen Produkten in 2001 einen Anteil von [40-50]* % am Segment für (selektive) Produkte mit Langzeitwirkung zu. Sofern die Produkte Katana/Mission den Umsatz von Novartis gesamter Produktreihe nicht komplett ersetzen, wird es in jedem Fall einen (wahrscheinlich erheblichen) Zuwachs zum bereits hohen Umsatzanteil von Novartis in diesem Segment geben. Wenn man tatsächlich annimmt, dass sämtliche derzeitigen Marktteilnehmer Umsatz im selben Umfang verlieren würden, läge der Anteil der Parteien in diesem Segment in 2001 bei [60-70]* %. (416) Die Parteien haben in der Antwort angegeben, dass es sich bei den vorstehenden Berechnungen um Spekulationen handle, deren Eintreten nicht wahrscheinlich sei. Insbesondere weisen sie darauf hin, dass Flazasulfuron unter Selektivitätsproblemen leide und dass sein Potenzial sich deshalb auf die Vermeidung der Entstehung von Unkrautresistenzen beschränken werde. Die Berechnungen basieren jedoch auf von AstraZeneca im Verlauf der Untersuchung dieser Sache vorgelegten Umsatzprognosen und werden durch andere Marktteilnehmer sowie durch interne Dokumente von AstraZeneca im Großen und Ganzen bestätigt. Die Parteien haben keinen Nachweis erbracht, der hinlänglich klar aufzeigen könnte, dass AstraZeneca das Potenzial von Flazasulfuron deutlich überschätzt hätte. (417) Der Zusammenschluss wird daher eine starke Stellung auf dem französischen Markt für Herbizide für Früchte und Nüsse begründen. HERBIZIDE FÜR SOJABOHNEN (418) Italien ist der einzige Markt, auf dem beide Parteien tätig sind und der gemeinsame Marktanteil liegt bei über [30-40]* %. Auf diesem Markt, dessen Wert 1998 bei [...]* EUR lag, hatte AstraZeneca 1998 einen Marktanteil von [20-30]* % und Novartis von [10-20]* %. [10-20]* Prozentpunkte des Anteils von AstraZeneca in Höhe von [20-30]* % entfielen auf den Vertrieb der Produktreihe von BASF. BASF hat 1999 die Beendigung dieser Vertriebsvereinbarung mitgeteilt, wodurch der gemeinsame Marktanteil der Parteien bei unter [20-30]* % liegen wird. Ferner sind sämtliche der wichtigen Graminizide nach Pflanzenaufgang in Italien erhältlich und erbringen einen erheblichen Umsatz. Aus diesen Gründen würde der vorgeschlagene Zusammenschluss nicht zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem italienischen Markt für Sojabohnenherbizide oder auf einem getrennten relevanten Markt für Graminizide nach Pflanzenaufgang führen. HERBIZIDE FÜR GEMÜSE (419) Es gibt keinen nationalen Markt, auf dem die Parteien über sich überschneidende Aktivitäten und einen gemeinsamen Marktanteil von über [30-40]* % verfügen. Ferner erzielt das Graminizid nach Pflanzenaufgang von Novartis, Agil/Falcon, einen erheblichen Umsatz lediglich bei Gemüse in Italien ([5-10]* % des gesamten Graminizidumsatzes) und in Großbritannien ([10-20]* % des gesamten Graminizidumsatzes), wo das Produkt Fusilade von AstraZeneca nicht so bedeutsam ist wie auf anderen Märkten. Fusilade hat daher lediglich einen Anteil am Gemüsegraminizidumsatz von [10-20]* % in Italien und [0-5]* % in Großbritannien. Aus diesen Gründen würde der vorgeschlagene Zusammenschluss nicht zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Gemüseherbizide oder auf einem getrennten relevanten Markt für Graminizide nach Pflanzenaufgang führen. C.4 INSEKTIZIDE (420) Bei den Insektiziden entfällt auf Europa lediglich [10-20]* % bzw. 1100 Mio. EUR des weltweiten Agro-Insektizidmarktes mit einem Volumen von rund 5500 Mio. EUR. Die Insektizide stellen somit das kleinste Pflanzenschutzsegment in Europa dar. Die einzigen EWR-weiten Märkte mit einem Gesamtumsatz von über 100 Mio. EUR sind Insektizide für Früchte und Nüsse (300 Mio. EUR) und Insektizide für Gemüse (115 Mio. EUR). GETREIDEINSEKTIZIDE (421) Ungeachtet der Tatsache, dass Getreidepflanzen von einer Vielzahl von Insekten befallen werden, sind Blattläuse die mit Abstand bedeutendsten Schädlinge. Der Getreideinsektizidmarkt kann als Blattlausmarkt eingestuft werden. Bei den Blattläusen handelt es sich um Blattinsekten. Die Parteien verfügen über starke Stellungen europaweit ([30-40]* %), in Belgien ([70-80]* %), Dänemark ([40-50]* %), Frankreich ([40-50]* %) und Deutschland ([30-40]* %). Der Wert für den Marktanteil in Deutschland liegt unter Berücksichtigung von durch Wettbewerber vorgelegte Umsatzzahlen mit aller Wahrscheinlichkeit etwas über [30-40]* %. Die nächsten Wettbewerber bei den Getreideinsektiziden sind Aventis mit einem europaweiten Marktanteil von [10-20]* %, [10-20]* % in Belgien, [10-20]* % in Frankreich und Bayer mit [5-10]* % im EWR, [10-20]* % in Frankreich und [10-20]* % in Deutschland. Syngenta wäre somit auf sämtlichen der vorgenannten Märkte ungefähr [...]* mal so groß wie der nächste Wettbewerber. (422) In der Marktuntersuchung gaben mehrere Vertreiber und Pflanzenschutzberater an, dass die Parteien über die wirksamsten Insektizide verfügen werden, die so genannten Pyrethroide für den Einsatz gegen Blattinsekten. Pyrethroide wurden erstmals in den frühen siebziger Jahren in den Handel gebracht. Der aktive Wirkstoff von Novartis ist Tau-Fluvalinat, er wird unter den Handelsnamen "Mavrik" und "Klartan" verkauft. AstraZeneca verkauft Lambda-Cyhalothrin unter dem Handelsnamen "Karate". Weltweit ist Lambda-Cyhalothrin der am zweitbesten verkaufte Pyrethroidverbindung, dicht gefolgt von Deltamethrin von Aventis (Handelsname "Decis"). Im EWR ist Lambda-Cyhalothrin das bestplatzierte Pyrethroid, es liegt vor Deltamehtrin (Aventis), Cypermethrin und Novartis' Tau-Fluvalinat. Die Marktanteile von Pyhretroiden werden wahrscheinlich weiter anwachsen, da Insektiziden, die auf den beiden anderen wichtigen chemischen Klassen, Organophosphaten (OPs) und Carbamaten, basieren, von behördlicher Seite, z. B. durch Bedenken im Rahmen des Zulassungsverfahrens, Gefahr droht. (423) Die Parteien argumentieren, dass ihre beiden Pyrethroide den Patenschutz in 2000 (Tau-Fluvalinat) und 2003 (Lambda-Cyhalothrin) verlieren werden. [...]* Die drittwichtigste Phyrethroidverbindung im EWR, Cypermethrin, wird bereits von mehreren Generikaherstellern produziert. Der Verlust des Patentschutzes ist jedoch nur eine notwendige Bedingung für die Konkurrenz durch Generika. Ein weiterer wichtiger Schritt für Generikahersteller ist die Erlangung der Zulassung, was ein oftmals langwieriger und kostspieliger Prozess ist. Ferner geht aus den Dokumenten auch hervor, dass die Gefahr durch behördliche Vorschriften für OPs eine mittel- bis langfristige Wachstumsmöglichkeit für Pyrethroide darstellt, dass deren Marktanteile zunehmen und dass es einiges ungenutztes Potenzial zu geben scheint. Im EWR erhöhte sich der Marktanteil von Syngenta auf einem in diesem Zeitraum kleiner werdenden Markt von [30-40]* % in 1997 auf [40-50]* % in 1998. Deshalb wird die starke Stellung der Parteien bei den Getreideinsektiziden in naher Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit zu halten sein. (424) Aus den vorbezeichneten Gründen wird der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Blattinsektizide für den Einsatz bei Getreide in Belgien, Dänemark, Frankreich und Deutschland führen. INSEKTIZIDE FÜR FUTTERPFLANZEN (425) Die Parteien hätten einen gemeinsamen Marktanteil von [50-60]* % in Frankreich (Novartis [20-30]* %, AZ [20-30]* %). Der Gesamtumsatz in Frankreich läge bei [...]* EUR. Da diese Kulturpflanzen fast gänzlich in Frankreich angebaut werden, hätten die Parteien einen sehr hohen Gesamtmarktanteil im EWR ([40-50]* %). Wettbewerber auf diesem Markt sind Bayer mit [10-20]* % Umsatzanteil in Frankreich und Aventis mit [10-20]* %. Die große Mehrzahl der auf diesem Markt verkauften Produkte basieren auf Pyrethroiden, auf die nahezu [80-90]* % des gesamten Umsatzes entfallen. Folglich gilt dieselbe Argumentation wie für Getreideinsektizide. (426) Der Schluss ist daher, dass der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Blattinsektizide für den Einsatz bei Futterpflanzen in Frankreich führen wird. INSEKTIZIDE FÜR KARTOFFELN (427) Der Marktführer für Kartoffelinsektizide im EWR ist Aventis mit einem Marktanteil von [40-50]* %, gefolgt von den Parteien mit [10-20]* %. Die Führung von Aventis beruht auf ihrer starken Stellung auf dem niederländischen Markt, der nach Umsatz der bei Weitem wichtigste Markt im EWR ist. Die Parteien werden auf zwei nationalen Märkten Marktführer sein. In Belgien entfiele auf Syngenta ein Marktanteil von [40-50]* %, gefolgt von Aventis mit etwa [20-30]* %. In Frankreich hätten die Parteien einen Anteil am Umsatz von [60-70]* %, gefolgt von Aventis mit [10-20]* %. Bei beiden Märkten handelt es sich um kleine Märkte mit einem Umsatz von [...]* EUR bzw. [...]* EUR, eine Abnahme gegenüber 1997, als diese Märkte bei [...]* EUR bzw. [...]* EUR lagen. Zu den Marktanteilen von AstraZeneca zählen auch die Bodeninsektizide, Novartis stellt hingegen keine Nematozide her. Deshalb fällt der gemeinsame Marktanteil bei Blattinsektiziden für Kartoffeln, wo es eine Überschneidung gibt, leicht niedriger aus. Dies könnte dazu führen, dass der Marktanteil der Parteien in Belgien unter [30-40]* % und somit näher am Marktanteil des zweitgrößten Anbieters liegt. Die Kommission muss jedoch nicht auf Grundlage dieser Elemente entscheiden, ob die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem belgischen Markt für Kartoffelinsektizide führen würde, da Wettbewerbsprobleme durch die Erfuellung der Verpflichtungszusagen für den französischen, deutschen, belgischen und dänischen Getreideinsektizidmarkt, für den französischen Futterpflanzeninsektizidmarkt und den französischen Kartoffelinsektizidmarkt, auf denen der Zusammenschluss als zur Begründung einer beherrschenden Stellung führend befunden wurde, ausgeräumt würden. (428) Novartis behauptet, dass ihr Produktportfolio altere. Der Umsatz des Unternehmens in Frankreich (und Belgien) basiere fast ausschließlich auf seinem Pyrethroid Tau-Fluvalinat (Mavrik), das in 2000 den Patentschutz verlieren wird. Novartis hat jedoch zwei neue Blattinsektizide in Vorbereitung, für die eine Zulassung ab 2000 angestrebt wird. Novartis ist dabei, den neuen aktiven Wirkstoff Pymetrozin auf den Markt zu bringen, der Novartis zufolge eine einzigartige chemische Wirkung aufweist, mit der hervorragende Ergebnisse bei der Bekämpfung von Blattläusen und Sauginsekten erzielt werden. Das Produkt verfügt über eine neuartige Wirkungsweise und soll OPs, Carbamate und Pyrethroide ersetzen. Die Zulassung für die wichtigen Kartoffelanbauländer im EWR wird für 2000 und 2001 erwartet. Darüber hinaus wird Novartis den neuen aktiven Wirkstoff Thiomethoxam auf den Markt bringen [...]*. Thiamethoxam gehört zu der modernen Klasse der Neonicotinoide und hat internen Dokumenten von Novartis zufolge eine hervorragende Wirksamkeit sowohl gegen Sauginsekten als auch gegen Insekten mit kauenden Mundwerkzeugen. Ferner kann es ebenso zur Bekämpfung von Bodeninsekten eingesetzt werden. Darüber hinaus hat AstraZeneca kürzlich Fosthiazat eingeführt, ein neues Nematizid, das AstraZeneca für ISK in Großbritannien vertreibt. Folglich werden die Parteien ihre starke Stellung in Frankreich wahrscheinlich halten können, da konkurrierende neue Produkte von Aventis (Acetamiprid) und Bayer (Thiacloprid) erst in [...]* eingeführt werden und die Auswirkungen von mindestens einem dieser Produkte wahrscheinlich nicht erheblich sein werden(85). (429) Aus den vorbezeichneten Gründen - dass die Parteien in Frankreich einen Marktanteil von [60-70]* % aufzuweisen haben; dass der zweitgrößte Anbieter, Aventis, nur ein Drittel des Marktanteils der Parteien für sich verbuchen kann; dass die Parteien einen sehr Erfolg versprechenden neuen Wirkstoff bereits in diesem Jahr, mehrere Jahre vor Aventis, einführen werden - wird der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem französischen Markt für Blattinsektizide für Kartoffeln führen. INSEKTIZIDE FÜR GEMÜSE (430) Der Gesamtumsatz im EWR beläuft sich auf ca. [...]* EUR. Syngenta würde Marktführer werden mit einem Marktanteil von [20-30]* %, gefolgt von Bayer mit [20-30]* %, Aventis mit [10-20]* % und American Cyanamid mit [5-10]* %. Die Parteien würden klarer Markführer in Deutschland und Frankreich werden. Auf den deutschen Markt entfallen [...]* EUR, der Marktanteil von Syngenta würde [40-50]* % betragen. Novartis trägt lediglich [0-5]* % zu den [40-50]* % von AstraZeneca bei. Daher kann im Fall Deutschland davon ausgegangen werden, dass sich die Führungsposition von AstraZeneca angesichts der extrem geringen Zunahme des Marktanteils nur unwesentlich verändern wird. 1998 belief sich der Gesamtumsatz auf dem französischen Insektizidmarkt für Gemüse auf [...]* EUR. Syngenta wird klarer Marktführer werden mit [40-50]* % (AZ [20-30]* % + N [10-20]* %). Aventis würde mit [20-30]* % die zweite Position einnehmen. Die Parteien wären auf einem weitgehend stabilen Markt imstande, ihren Marktanteil zwischen 1997 und 1998 von [30-40]* % auf [40-50]* % zu erhöhen. (431) Die Parteien argumentieren, dass sie sich auf verschiedene Kulturpflanzen und Insektenarten konzentrieren. Das Produktportfolio von Novartis basiert auf den aktiven Wirkstoffen Abamectin und Cyromazin. Abamectin wird vornehmlich zur Benutzung in Gewächshäusern verkauft, hauptsächlich, jedoch nicht ausschließlich zur Bekämpfung von Minierfliegen, Milben und Schädlingen bei Tomaten. Cyromazin wird vornehmlich zur Bekämpfung von Minierfliegen in der Salaternte eingesetzt. Zeneca vertreibt Lambda-Cyhalothrin und Pirimicarb, die zur Bekämpfung von Blattläusen bei Feldfrüchten eingesetzt werden. Dennoch sind diese Grenzen zwischen Gewächshäusern und freien Feldern einerseits und den verschiedenen Gemüsearten andererseits nicht so streng, als dass sie verschiedene Märkte konstituieren könnten. Die Parteien würden zudem über einen hohen Bestand an Schlüsselmolekülen verfügen, der es ihnen ermöglicht, Komplettlösungen für Kulturpflanzenprobleme anzubieten. (432) Die Parteien argumentieren ferner, dass ein Wettbewerb durch Generika für die aktiven Wirkstoffe von Novartis besteht und dass ihre Produkte außerdem von der Einführung neuer Produkte der Wettbewerber Aventis (Acetamiprid), American Cyanamid (Clorfenapyr), Dow (Spinosad) und DuPont (Indoxacarb) betroffen sind, wobei Novartis nur über ein neues Produkt, Pymetrozin, verfügt, dessen Einführung in Frankreich geplant ist. (433) Dows neues Produkt, Spinosad, ist das vielversprechendste Neuprodukt aller Wettbewerber. Der Verkaufsstart in Frankreich ist für [...]* vorgesehen. Die Umsatzprognosen für 2003 belaufen sich auf [...]* EUR. Die Einführung der anderen Neuprodukte wird keinen nennenswerten Einfluss auf die Position der Parteien haben. Der neue aktive Wirkstoff von Aventis wird erst in [...]* erhältlich sein, deutlich nach Einführung des neuen Produkts durch Novartis. Die Umsatzprognosen hierfür belaufen sich auf [...]*. Cyanamids Chlorfenapyr wird nicht vor [...]* in Frankreich erhältlich sein und ist ausschließlich für die Benutzung in Gewächshäusern vorgesehen. Hiermit ist sein Einfluss auf den Markt als gering einzustufen. DuPonts neues Produkt, Indoxacarb, wird erstmals in [...]* in Frankreich eingeführt. Es verfügt über ein sehr eingeschränktes Spektrum. Daher liegt die Umsatzprognose für 2003 bei lediglich [...]*. (434) Verkaufsstart für den von Novartis entwickelten Wirkstoff Pymetrozin in Frankreich ist das Jahr 2000. Pymetrozin wird eigenen Angaben von Novartis zufolge als vitales Wachstumsprodukt bezeichnet. Die Umsatzprognosen für [...]* belaufen sich auf das [...]*-fache der Umsätze in 1999, als das Produkt erstmals in Europa eingeführt wurde. Bereits für 2001 wird geschätzt, dass das Produkt einen Umsatz in der Größenordnung von ca. [5-10]* % des EWR-Marktes erzielt. Diese Umsatzprognose lässt für Pymetrozin annähernd dieselbe Entwicklung erwarten wie für Dows neues Produkt Spinosad. Dennoch verfügen die Parteien zum gegenwärtigen Zeitpunkt über den größten Kundenstamm mit einem Marktanteil von [40-50]* % im Vergleich zu Dow mit weniger als [5-10]* %. Daher kann die stabile Position der Parteien in Frankreich wahrscheinlich gehalten werden. (435) Aus den vorbezeichneten Gründen, d.h. gesteigerte Umsätze der Parteien in einem gefestigten Markt; der kombinierte Marktanteil der Parteien von [40-50]* % ist mehr als doppelt so hoch wie der des nächsten Wettbewerbers; die Parteien verfügen über einen von lediglich zwei neuen Erfolg versprechenden Wirkstoffen, der andere gehört einem Marktteilnehmer, dessen Einfluss zum gegenwärtigen Zeitpunkt gering ist, wird der Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung am Markt für Blattinsektizide führen, die bei Gemüsepflanzen in Frankreich eingesetzt werden. Fazit für Insektizide (436) Unter Berücksichtigung aller vorstehenden Faktoren kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Fusion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf den nationalen Märkten für Getreideinsektizide in Belgien, Dänemark, Frankreich und Deutschland, für Futterpflanzen in Frankreich, für Kartoffeln in Frankreich und für Gemüse in Frankreich führen wird. C.5 PFLANZENWACHSTUMSREGULATOREN (437) Die Produkte der Parteien im Bereich Pflanzenwachstumsregulatoren für Zierpflanzen überschneiden sich in Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Der größte Einzelmarkt sind die Niederlande mit einem Gesamtumsatz von [...]* EUR, wo Novartis den Angaben der Parteien zufolge 1998 über einen Marktanteil von [40-50]* % und 1999 über einen Marktanteil von [30-40]* % verfügte, während AstraZeneca 1998 [10-20]* % und 1999 [5-10]* % verzeichnen konnte. In Frankreich betrug der Gesamtumsatz [...]* EUR, Novartis erreichte 1998 einen Marktanteil von [70-80]* % und 1999 etwa [50-60]* %, während AstraZeneca 1998 auf [...]*, 1999 jedoch bereits auf [5-10]* % kam. In Belgien belief sich der Umsatz auf [...]* EUR. Novartis kam 1998 auf [50-60]* % und 1999 auf [50-60]* %, während AstraZeneca 1998 [30-40]* % und 1999 [20-30]* % erzielte. Laut Angaben der Parteien waren die einzigen anderen größeren Teilnehmer in diesen Märkten Fine AgroChemicals mit einem Marktanteil von jeweils [40-50]* % in den Niederlanden in 1998, von [40-50]* % in den Niederlanden in 1999, von [10-20]* % in Frankreich 1998 und von ca. [10-20]* % in Frankreich 1999, sowie Dow AgroSciences mit einem Marktanteil von ca. [10-20]* % in Belgien in 1998 und 1999. Die Marktuntersuchung hat jedoch ergeben, dass die Angaben der Parteien bezüglich der Position von Fine Agrochemicals zu positiv ausgefallen sind; in den Niederlanden kann der kombinierte Marktanteil der Parteien demzufolge mit etwa [60-70]* % veranschlagt werden. (438) Die Parteien geben an, dass sich das gesamte Geschäft von Novartis aus dem nicht-exklusiven Vertrieb von Produkten zusammensetzt, deren Marken und Zulassungen sich im Eigentum des Inhabers UniRoyal befinden. Die Parteien weisen ebenfalls darauf hin, dass Daminozid der wichtigste aktive Wirkstoff ist, mit dem [60-70]* % des Gesamtumsatzes im EWR erzielt wird. Daminozid wird von UniRoyal und Fine AgroChemicals hergestellt. Novartis vertreibt das Produkt von UniRoyal in Belgien, den Niederlanden und Frankreich unter dem Markennamen Alar (Alar 65 in den Niederlanden und Alar 85 in Belgien und Frankreich). In Belgien und den Niederlanden vertreibt Fine Chemicals seine Formulierungen unter dem Markennamen Dazide und anderen Handelsnamen an zahlreiche lokale Vertreiber, während Dazide in Frankreich von der SIPCAM-Gruppe vertrieben wird. Novartis ist der Ansicht, dass jedes Herstellerprodukt etwa die Hälfte des Daminozid-Umsatzes ausmacht. In Belgien hat Novartis zudem Atrinal auf den Markt gebracht. Dieses Produkt wurde jedoch aus dem Produktsortiment von Novartis gestrichen und alle restlichen Bestände werden bis Ende 2000 verkauft sein. (439) AstraZenecas Produkt Bonzi basiert auf dem aktiven Wirkstoff Paclobutrazol. AstraZeneca vertreibt Bonzi in Belgien und den Niederlanden, während das Produkt in Frankreich von Etablissement Puteaux vertrieben wird. In den Niederlanden bringt AstraZeneca zudem das Produkt Berelex von Abbott Labs in zwei Formulierungen auf den Markt. Abbott Labs verkauft dieselben Formulierungen an andere Unternehmen unter verschiedenen Markennamen. (440) Trotz der nicht-exklusiven Vertriebsvereinbarung von Novartis scheint gegenwärtig kein anderer Vertreiber für das Produkt von UniRoyal zu existieren. Darüber hinaus ist UniRoyal AstraZenecas exklusiver Lizenznehmer für das Bonzi-Produkt, das für Zierpflanzen in den Vereinigten Staaten verkauft wird. Dieser Umstand bedeutet, dass ein Wechsel des Vertreibers für Alar im Anschluss an die Fusion noch problematischer für UniRoyal werden könnte. (441) Der Zusammenschluss würde die beiden wichtigsten Marken im Bereich Pflanzenwachstumsregulatoren für Zierpflanzen in Belgien und den Niederlanden zusammenführen. Der Wettbewerb für Alar durch Dazide würde durch die Aufnahme von Bonzi, dem wichtigsten anderen Pflanzenwachstumsregulator, in den Produktbestand von Novartis erheblich beeinträchtigt werden. In Frankreich würde die gefestigte Stellung von Novartis durch die Hinzunahme von Bonzi weiter ausgebaut. (442) Aus diesen Gründen könnte der Zusammenschluss zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Pflanzenwachstumsregulatoren in Belgien, den Niederlanden und Frankreich führen. C.6 BEHANDLUNG VON GETREIDESAATGUT IN SPANIEN (443) Auf dem Markt für die Behandlung von Getreidesaatgut in Spanien wurde 1998 ein Umsatz von insgesamt [...]* EUR erzielt. AstraZeneca ist Marktführer mit einem Marktanteil von [50-60]* %. Novartis hat einen Marktanteil von [5-10]* %. Aventis würde mit einem Marktanteil von [10-20]* % die zweite Position einnehmen. (444) Es bleibt festzuhalten, dass AstraZeneca außerhalb Spaniens nicht in der Behandlung von Getreidesaatgut aktiv ist. Auf der anderen Seite ist Novartis überall im EWR klarer Marktführer mit [50-60]* % (Nummer Eins oder Zwei in den meisten anderen Mitgliedstaaten). (445) AstraZenecas Geschäft basiert zur Gänze auf Formulierungen für den nicht-patenfähigen, aktiven Wirkstoff Maneb, der von Dritten bezogen wird. [50-60]* % des Umsatzes entfallen auf Produkte, die ausschließlich diesen Wirkstoff enthalten, [30-40]* % auf Mischungen mit einem nicht-patenfähigen, aktiven Wirkstoff, der ursprünglich von AstraZeneca hergestellt und patentiert wurde (Permethrin), und lediglich [5-10]* % (entspricht einem Markanteil von [5-10]* %) auf Mischungen mit einem von AstraZeneca patentierten, aktiven Wirkstoff. (446) Die Parteien behaupten, dass AstraZeneca ihre Position wegen der Präsenz von drei Generikaherstellern, die reine Maneb-Produkte anbieten, nicht aufrechterhalten kann. Auch wenn diese Generikahersteller ein Produkt anbieten, das ihrer Ansicht nach über eine ähnliche technische Qualität verfügt, und trotz der Tatsache, dass diese Hersteller schon einige Zeit am Markt aktiv sind, wird AstraZeneca ihren hohen Marktanteil behaupten. Die Parteien weisen ebenfalls darauf hin, dass [...]*. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die geplante Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für die Behandlung von Getreidesaatgut in Spanien führen kann. FAZIT (447) Die Kommission ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Transaktion, wie sie ursprünglich angemeldet wurde, mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen unvereinbar ist, da sie zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf folgenden Märkten führen würde: Fungizidmärkte: - Getreidefungizide in Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Schweden und Finnland; - Zuckerrübenfungizide in Frankreich, Italien, Spanien und Belgien; - Kartoffelfungizide in Schweden; - Fungizide zur Bekämpfung von Rebmehltau in Österreich sowie Fungizide zur Bekämpfung von Traubenbotrytis in Österreich und Frankreich. Herbizidmärkte: - Maisherbizide in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Belgien; - Kartoffelherbizide in Belgien und Frankreich; - Nach Pflanzenaufgang eingesetzte Graminizide bei Kartoffeln in Dänemark; - Nach Pflanzenaufgang eingesetzte Graminizide bei Zuckerrüben in Großbritannien, Belgien und Dänemark; - Nach Pflanzenaufgang eingesetzte Graminizide bei Ölsaatenpflanzen in Deutschland, Großbritannien und Dänemark; - Herbizide für Fruchtpflanzen und Nüsse in Frankreich; Märkte für Blattinsektizide: - Getreide in Belgien, Dänemark, Frankreich und Deutschland; - Futterpflanzen in Frankreich; - Kartoffeln in Frankreich; - Gemüse in Frankreich. Märkte für Saatgutbehandlung: - Getreide in Spanien. Pflanzenwachstumsregulatoren: - Zierpflanzen in Belgien, den Niederlanden und Frankreich. D. VERPFLICHTUNGSZUSAGEN FUNGIZIDE GETREIDEFUNGIZIDE (448) Die Parteien haben die Veräußerung des weltweiten Geschäftsbereichs Strobilurinfungizide von Novartis zugesichert, zu dem auch Trifloxystrobin und die Mischungen mit Cyproconazol und Propiconazol sowie die Produktionsstätte in Muttenz zählen, in der momentan Cyproconazol und (Teile von) Trifloxystrobin hergestellt werden. Der Käufer hätte Zugang zu oder Vorräte an Propiconazol und den zur Herstellung von Trifloxystrobin benötigten Zwischenstoffen. Der Käufer müsste sich mit der entgeltpflichtigen Herstellung von Cyproconazol für Novartis für den nicht mit Trifloxystrobin verbundenen Bedarf des Unternehmens einverstanden erklären. (449) Neben den Rechten am Geschäftsbereich Strobilurinfungizide erhält der Käufer das Recht, Produkte, die auf reinem Cyproconazol basieren, unter dem eigenen Handelsnamen innerhalb des EWR herzustellen und zu verkaufen. Syngenta werden für die Dauer von maximal fünf Jahren keine Rechte auf den Verkauf von Produkten im EWR eingeräumt, die auf reinem Cyproconazol basieren. (450) Die Parteien haben zudem angeboten, AstraZenecas weltweiten Geschäftsbereich für den aktiven Wirkstoff Flutriafol zu veräußern (ausgenommen hiervon sind die Mischungen mit Azoxystrobin), ein Wirkstoff, der als Getreidefungizid nur in sehr beschränktem Maße zum Umsatz beiträgt. (451) Die Parteien haben sich ferner verpflichtet, alle gegenwärtigen (d. h. nicht mit Strobilurin verbundenen) Formulierungen von Novartis für Getreidefungizide in Dänemark, Schweden und Finnland zu veräußern. (452) Durch die Veräußerung von Novartis' Geschäftsbereich Strobilurinfungizide wird der Wettbewerb im wichtigen (und anwachsenden) Strobilurinsegment zwischen drei Unternehmen aufrechterhalten: Syngenta, BASF und dem Käufer. Die Umsatzprognosen aller größeren Unternehmen ergeben, dass der geschätzte Marktanteil von Syngenta für 2004 durch die Veräußerung um [5-10]* % in Deutschland, [10-20]* % in Frankreich und [10-20]* % in Großbritannien zurückgehen wird, wobei Syngenta in diesen Ländern in Zukunft über einen geschätzten Marktanteil unter [30-40]* % verfügen und damit [0-5]* % über BASF liegen würde. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass das fusionierte Unternehmen seine reinen Strobilurinprodukte vom Markt nehmen würde, da der Käufer nach wie vor eine kommerzielle Verwertung dieser Produkte beabsichtigen wird. Aus diesem Grunde wäre das fusionierte Unternehmen nicht in der Lage, für die Wettbewerber den Wegfall der Absatzmöglichkeiten mit Nichtstrobilurinprodukten für Tankmischungen zu bewirken. Da das fusionierte Unternehmen noch immer die Chance zur Entwicklung neuer Mischungen auf Grundlage der Strobilurine von AstraZeneca und der Nichtstrobilurinprodukte von Novartis (oder anderer Unternehmen) hat, erhält der Strobilurinkäufer Gelegenheit, dies (im gleichen Zeitraum) durch seine Trifloxystrobinprodukte und eigene (oder fremde) geschützte Wirkstoffe zu tun. Durch die Gewährung eines Alleinrechts auf Herstellung und Verkauf von reinem Cyproconazol im EWR in der Anlaufphase für den Strobilurinkäufer wird das fusionierte Unternehmen kaum in der Lage sein, das Potenzial des Trifloxystrobingeschäfts, einschließlich der Trifloxystrobin-plus-Cyproconazol-Mischung, einzudämmen. (453) Durch die Veräußerung des gegenwärtigen Produktbestands von Novartis in den nordischen Ländern werden die Überschneidungen auf dem dänischen, schwedischen und finnischen Markt aufgehoben. (454) Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass auf den Getreidefungizidmärkten keine beherrschende Stellung begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, daher ausgeräumt sind. MÄRKTE FÜR ZUCKERRÜBENFUNGIZIDE (455) Das Angebot der Parteien zur Veräußerung von AstraZenecas weltweitem Flutriafolgeschäft würde die Überschneidung bei Zuckerrüben völlig eliminieren. Außerdem wird die Trifloxystrobin-plus-Cyproconazol-Mischung ebenfalls für Zuckerrüben zugelassen werden, von der allgemein gilt, dass sie sich zu einem wichtigen Produkt entwickeln wird (mit einem Marktanteil von ca. [10-20]* %). Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung auf diesen Märkten begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. DER SCHWEDISCHE MARKT FÜR KARTOFFELFUNGIZIDE (456) Die Parteien haben zugesichert, dass sie ihr EWR-weites Geschäft mit der Mischung Epok (Fluazinam, ein Wirkstoff von ISK, und Metalaxyl-m, ein Wirkstoff von Novartis) vollständig auf den ursprünglichen Rechteinhaber übertragen werden. Syngenta wird das Unternehmen, dem ISK die Epok-Rechte gewährt hat, mit Metalaxyl-m ausschließlich zur Nutzung in Zusammenhang mit Epok beliefern. Das einzige andere Produkt, dass Novartis auf dem schwedischen Markt für Kartoffelfungizide verkauft, ist Ridomil MZ (Metalaxyl + Mancozeb). Die Eintragung dieses Produkts wurde mit Wirkung zum 31. März 2001 zurückgenommen und wird nicht ersetzt. Daher hat die Verpflichtungszusage zur Folge, dass die Überschneidung auf dem schwedischen Markt für Kartoffelfungizide rückgängig gemacht wird. Auf dieser Grundlage kommt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesem Markt begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. DER ÖSTERREICHISCHE MARKT FÜR FUNGIZIDE ZUR BEKÄMPFUNG VON REBENMEHLTAU (457) Die Veräußerung des Trifloxystrobingeschäfts wird ebenfalls nicht ohne Einfluss auf diesen Markt bleiben, da Rebenmehltau zu den Stärken von Trifloxystrobin zählt. Ferner haben die Parteien zugesichert, das auf Basis von Penconazol entwickelte Produkt von Novartis zu veräußern, dessen Marktanteil 1999 [20-30]* % betrug, womit der Marktanteil des fusionierten Unternehmens auf [20-30]* % zurückgehen würde. Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesem Markt begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. DER FRANZÖSISCHE UND ÖSTERREICHISCHE MARKT FÜR FUNGIZIDE ZUR BEKÄMPFUNG VON TRAUBENBOTRYTIS (458) Die Parteien haben sich zur Rückübertragung des Vertriebsvertrages über die Produkte Sumisclex und Sumico innerhalb des EWR auf Sumitomo, einschließlich der technischen Datenbanken und Dokumentationen, verpflichtet. Hiermit haben die Parteien die größten Überschneidungen ausgeräumt. Der übrig gebliebene Wirkstoff von AstraZeneca, Fluazinam, macht einen Umsatz von ca. [0-5]* % (mit Potenzial für [5-10]* %) aus. Der übrig gebliebene Proforma-Marktanteil des fusionierten Unternehmens würde unterhalb von [30-40]* % liegen und dem Marktanteil von Aventis entsprechen. (459) Die Überschneidung auf dem österreichischen Markt kommt durch ein österreichisches Unternehmen zustande, das AstraZenecas Chlorothalonil vertreibt. Die Parteien haben zugesichert, diesem Vertreiber Zugang zur Datenbank von AstraZeneca zu gewähren, während der Vertreiber das Recht hat, Chlorothalonil über einen Generikahersteller zu beziehen, womit der Vertreiber unabhängig von dem fusionierten Unternehmen wäre. (460) Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesem Markt begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. HERBIZIDE MAISHERBIZIDE (461) Die Parteien haben die folgenden Zusicherungen bezüglich des Marktes für Maisherbizide abgegeben. (462) Im Segment Unkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang hat AstraZeneca die vollständige Veräußerung ihres weltweiten Geschäfts mit dem aktiven Wirkstoff Acetochlor angeboten, einschließlich sämtlicher Formulierungen und Mischungen, aller verbundenen geistigen Schutzrechte (an bestimmten Patenten und Handelsnamen), Know-how, Dokumentationen und Anmelderechte. Diese Verpflichtungszusage beinhaltet AstraZenecas Übertragung aller verbundenen Verträge mit Monsanto auf den Käufer des Acetochlorgeschäfts, einschließlich der Partnerschaften für die Zulassung und Herstellung von Acetochlor und der Zulassungsvereinbarung in Europa. Zudem wird AstraZeneca den Safener Dichlormid an den Käufer des Acetochlorgeschäfts veräußern. (463) Die Acetochlorzusage räumt einen Großteil der (möglichen) Überschneidungen aus, die sich für die Parteien im Segment Unkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang ergeben. AstraZeneca behält lediglich das Produkt EPTC in diesem Segment, obwohl dieses Produkt ein altes Nischenprodukt mit äußerst geringem künftigem Marktpotenzial ist (aus diesem Grund wird EPTC nicht in das Prüfungsverfahren der Gemeinschaft einbezogen). In jedem Fall wird Syngenta einem harten Wettbewerb im Segment vor Pflanzenaufgang ausgesetzt sein, der sich auf die Veräußerung des Acetochlorgeschäfts zurückführen lässt. (464) Im Segment Bekämpfung von breiblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang haben die Parteien offiziell die Veräußerung ihres Geschäfts mit dem aktiven Wirkstoff Sulcotrion angeboten. Durch diese Verpflichtungszusage wird die derzeitige Überschneidung beseitigt, die sich für die Parteien im Segment Bekämpfung von breiblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang ergibt. Obwohl es zutreffend ist, dass die Parteien eine schrittweise Einführung des neuen AstraZeneca-Produkts Mesotrion zum [...]* beabsichtigen, handelt es sich bei Sulcotrion um ein Produkt, dass seine Stärken in Zukunft beibehalten und die derzeitigen und künftigen Produkte von Syngenta auch weiterhin unter Wettbewerbsdruck setzen wird. (465) Um die Überschneidung im Segment Unkrautbekämpfung nach Pflanzenaufgang in Frankreich zu beseitigen, haben die Parteien die Beendigung der kommerziellen Verwertung von reinem Atrazin in Frankreich und die Rückgabe der verbundenen Handelsnahmen an die Eigentümer angeboten. Dies sollte den konkurrierenden Generikaherstellern von Atrazin in Frankreich ermöglichen, sich einen Großteil des derzeitigen Marktanteils von Novartis von [10-20]* % (Marktanteil insgesamt: [0-5]* %) in diesem Segment zu sichern. Aufgrund dieser Verpflichtungszusage und der Tatsache, dass Aventis Mitvertreiber von Nicosulfuron in Frankreich ist, ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt, dass keine Wettbewerbsbedenken hinsichtlich des spezifischen Segments Unkrautbekämpfung nach Pflanzenaufgang in Frankreich mehr bestehen. (466) Auf Grundlage der geplanten Zusicherungen für Acetochlor, Sulcotrion und Atrazin ist der nachfolgenden Übersicht der gemeinsame Marktanteil der Parteien nach Bereinigung zu entnehmen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (467) Die drei angebotenen Zusagen führen zur vollständigen Beseitigung der gegenwärtigen Überschneidungen an drei von vier problematischen Maisherbizidmärkten, nämlich Deutschland (Marktanteil nach Veräußerung: [30-40]* %), Niederlande ([20-30]* %) und Belgien ([20-30]* %). In Frankreich kommt es zu einem Rückgang des Marktanteils auf [30-40]* %. Da das Paket auch das neu eingeführte Acetochlor beinhaltet, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesen Märkten begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. KARTOFFELHERBIZIDE IN FRANKREICH UND BELGIEN (468) Die Parteien haben zugesichert, dass Novartis sein EWR-weites Geschäft mit den Herbizidformulierungen Patoran und Igrater vollständig veräußern wird. Diese Zusicherung wird die Überschneidung, die sich aus dem geplanten Zusammenschluss des belgischen und französischen Marktes für Kartoffelherbizide ergibt, beseitigen. Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesen Märkten begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. NACH PFLANZENAUFGANG EINGESETZTE GRAMINIZIDE BEI KARTOFFELN, ZUCKERRÜBEN UND ÖLSAATPFLANZEN (469) Die Parteien haben zugesichert, dass Novartis sein EWR-weites Geschäft mit Formulierungen, die auf dem aktiven Wirkstoff Propaquizafop basieren und zur Verwendung an Kulturpflanzen (Kartoffeln, Zuckerrüben, Ölsaatpflanzen, Sojabohnen, Baumwolle und Gemüse) innerhalb des EEA (Markennamen Agil/Falcon) vertrieben werden, vollständig veräußern wird. Diese Zusicherung wird die Überschneidungen auf allen nationalen Märkten für nach Pflanzenaufgang eingesetzte Graminizide bei Kartoffeln, Zuckerrüben und Ölsaatpflanzen ausräumen. Auf dieser Grundlage kommt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesen Märkten begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. HERBIZIDE FÜR FRÜCHTE UND NÜSSE IN FRANKREICH (470) Die Parteien haben zugesichert, dass AstraZeneca ihren Vertriebsvertrag mit ISK über Flazasulfuron für Weinreben in Frankreich auflösen wird. [Ersatzweise]* wird Novartis zunächst ihren gesamten Bestand aus selektiven Traubenherbiziden, deren Eintragungen noch gültig sind(86), veräußern (für einige Produkte werden Lizenzen erteilt, bei anderen Produkten werden die Vertriebsverträge mit Dritten aufgelöst). Das von der Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte festgestellte Wettbewerbsproblem bestand in der Kombination zwischen den vielversprechenden, auf Flazasulfuron basierenden Produkten Katana und Mission einerseits und der unangefochtenen Position von Novartis im Segment selektive Rebherbizide andererseits. Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesem Markt begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. INSEKTIZIDE (471) Die Parteien haben den Verkauf des weltweiten Pyrethroidgeschäfts von Novartis, das auf dem aktiven Wirkstoff Taufluvalinat basiert, zugesichert, einschließlich Markennamen (insbesondere Mavrik), aller verbundenen geistigen Schutzrechte, Know-how, Dokumentationen und Anmelderechte. Novartis wird zudem die sich aus diesen Rechten ergebenden Vorteile im Rahmen des Liefervertrages mit BASF auf den Käufer übertragen. Des Weiteren haben die Parteien ebenfalls die Gewährung einer Exklusivlizenz für AstraZenecas reines Pirimicarb in Aussicht gestellt, einschließlich des Markennamens Pirimor, das für Gemüse und andere Kulturpflanzen in Frankreich eingesetzt wird. (472) Die in Aussicht gestellten Zusicherungen werden zur Folge haben, dass entweder die Überschneidungen beseitigt werden oder dass der Marktanteil der Parteien auf deutlich unter [30-40]* % zurückgehen wird. Der Verkauf von Novartis' Taufluvalinatgeschäft wird die Überschneidungen bei Insektiziden für Kartoffeln vollständig und die Überschneidungen bei Insektiziden für Getreide und Futterpflanzen nahezu vollständig beseitigen. Die Lizenz auf AstraZenecas reines Pirimicarb reduziert den Marktanteil der Parteien bei Insektiziden für Gemüse um [5-10]* % auf [30-40]* %. Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesen Märkten begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. PFLANZENWACHSTUMSREGULATOREN (473) Die Parteien haben zugesichert, dass Novartis den Verkauf der Alar-Markenprodukte innerhalb des EWR einstellen wird und entweder ihren Vertriebsvertrag mit Uniroyal auflösen oder die sich gegenwärtig im Besitz von Novartis befindenden Vertriebsrechte für dieses Produkt im EWR an einen von Uniroyal bestimmten Dritten abtreten wird. Durch diese Zusicherung werden die Überschneidungen auf den Märkten für Pflanzenwachstumsregulatoren in Belgien, den Niederlanden und Frankreich beseitigt. Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesem Markt begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. BEHANDLUNG VON GETREIDESAATGUT IN SPANIEN (474) Die Parteien haben sich zur Veräußerung von AstraZenecas Saatgutbehandlungsgeschäft in Spanien bereit erklärt und gewähren dem Käufer bei Bedarf Zugang zu den notwendigen aktiven Wirkstoffen. Auf dieser Grundlage gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass keine beherrschende Stellung an diesem Markt begründet wird und dass die Wettbewerbsbedenken, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert werden, damit ausgeräumt sind. HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Vorbehaltlich der uneingeschränkten Einhaltung der Verpflichtungszusagen, die in den Ziffern 18, 403 und 448-474 zusammengefasst und im Einzelnen in den Anhängen I bzw. II ausgeführt werden, ist der am 18. Februar 2000 angemeldete Zusammenschluss, durch den die Unternehmen Novartis AG ("Novartis") und AstraZeneca PLC ihre Aktivitäten im Bereich des Kulturpflanzenschutzes ausgliedern und in einer neu gegründeten Gesellschaft, der Syngenta AG ("Syngenta"), zusammenführen werden und durch den Novartis ferner ihr Saatgutgeschäft an Syngenta übertragen wird, mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Vertrag vereinbar. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: Novartis AG Schwarzwaldallee 215 CH - 4058 Basel Schweiz AstraZeneca PLC 15 Stanhope Gate London W1Y 6LN Großbritannien Brüssel, den 26. Juli 2000 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) ABl. C 92 vom 16.4.2004. (4) Entscheidung der Kommission 97/469/EG (Sache Nr. IV/M.737, Ciba-Geigy/Sandoz); ABl. L 201, vom 29.7.1997, S. 1. (5) Entscheidung der Kommission vom 26.2.1999, in der Sache Nr. IV/M.1403 - Astra/Zeneca. (6) Teile dieses Textes wurden herausgestrichen, um sicherzustellen, dass keine vertraulichen Informationen weitergegeben werden; die betreffenden Textstellen befinden sich in eckigen Klammern und sind mit einem Sternchen versehen. (7) Entscheidung vom 9.8.1999 in der Sache Nr. IV/M.1378 - Hoechst/Rhône-Poulenc (ABl. C 254, vom 7.9.1999, S. 5); Entscheidung vom 17.7.1996 in der Sache Nr. IV/M.737 - Ciba-Geigy/Sandoz (ABl. L 201, vom 29.7.1997, S. 1). (8) Eine Kreuzung zwischen zwei Pflanzen mit unterschiedlicher Genanzahl, was zu einem hohen Ernteertrag und einem hohen Proteingehalt führt. (9) Bei Triazolen handelt es sich um Breitspektrumfungizide zur Anwendung als Blattspritzung oder Saataufbereitung für eine große Anzahl von Kulturpflanzen weltweit, insbesondere Weizen, Gerste, Reben, Bananen, Baumfrüchte, Rasen und eine Reihe von Gemüsearten. Triazole sind in der Pflanze systemisch und wirken allgemein kurativ. Sie sind in niedrigen Anwendungsdosen aktiv und bekämpfen Pilze durch Hemmung der Ergosterolsynthese (eine Schlüsselkomponente von Zellmembranen) durch Hemmung des 14-Demethylaseenzyms. Dieses Enzym unterscheidet sich von den durch Morpholine gehemmten Enzymen. (10) Morpholine (einschließlich Piperidine) sind ein relativ enges Spektrum von Fungiziden, die primär als Blattfungizide bei Weizen und Gerste in Europa angewendet werden. Sie sind in mäßigen Anwendungsdosen aktiv und bekämpfen Pilze durch Hemmung der Ergosterolsynthese. Morpholine sind systemisch in der Pflanze und wirken kurativ. Sie sind ebenfalls durch Verdampfung aktiv. (11) Systemisch bedeutet die Bewegung eines chemischen Stoffes in der Pflanze, so dass sich der Schutz auf (neue) Pflanzenteile ausdehnen kann, die nicht direkt besprüht wurden. (12) Durch Verdampfung aktiv bedeutet die Fähigkeit einer Chemikalie zur Bekämpfung von Krankheiten allein durch ihre fluechtige Komponente. Die Chemikalie haftet nicht an der Pflanze und tritt auch nicht in die Pflanze ein. (13) "A Compilation of Strobilurin Related Questions und Answers". Das Dokument wurde in Großbritannien vertrieben. (14) Siehe Daten in "Perspectives Agricoles, Février 2000, S. 61-65" über Brutto- und Nettogewinne durch Strobilurinbehandlung gegenüber Behandlungen ohne Strobilurin. (15) Siehe Daten in "Welche Fungizidstrategien im Weizen 2000?", veröffentlicht in Top Agrar 1/2000, S. 52-57. (16) Bei breitblättrigem Unkraut handelt es sich wie der Name bereits sagt um Unkraut mit Blättern; Grasunkraut sind Gräser. Innerhalb dieser beiden Unkrautarten können zahlreiche weitere Unterscheidungen zwischen einjährigen Unkräutern und mehrjährigen Unkräutern vorgenommen werden. Einjährige Unkräuter sind diejenigen Unkräuter, die ihren Lebenszyklus (vom Keimen der Saat bis zur Samenproduktion) innerhalb einer Saison abschließen. Mehrjährige Unkräuter leben länger als eine Saison. (17) Ein Herbizid kann ein Breitspektrumherbizid sein, weil der enthaltene aktive Wirkstoff selbst eine Breitspektrumwirksamkeit aufweist oder weil das Produkt sowohl aktive Wirkstoffe gegen Gräser als auch aktive Wirkstoffe gegen Blattunkräuter enthält. (18) Entscheidung vom 22.12.1993; ABl. C 9 vom 13.1.1994. (19) Entscheidung vom 1.10.1993; ABl. C 273 vom 9.10.1993. (20) Wie durch einen Wettbewerber bestätigt ist eine adäquate Wirksamkeit bei nur einem der beiden kommerziell wichtigen einjährigen Gräser für die Herstellung eines kommerziellen Produkts nicht ausreichend. Ferner sind Grasherbizide und Blattherbizide auch aus Liefersicht nicht substituierbar. Dies beruht auf dem Bestehen von Patenten und dem amtlichen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (ausführlich im Abschnitt über die geografische Marktdefinition erörtert). (21) Siehe auch: Mitteilung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes zu Zwecken des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts, Ziffer 2 (ABl. C 372 vom 9.12.1997, S. 5). (22) Mitteilung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes zu Zwecken des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts, Ziffer 57. (23) Beim Mais werden wenig Herbizide vor der Aussaat angewendet, eine Ausnahme bilden nicht-selektive Herbizide wie Glyphosat (z. B. Roundup, Monsanto) oder Paraquat (Gramoxone, Zeneca), die zur Bepflanzungsvorbereitung von Feldern eingesetzt werden. (24) Vor dem Säen erachten Landwirte die Herbizide nach Pflanzenaufgang jedoch als Substitute für die Herbizide vor Pflanzenaufgang. Die Preise der letzteren erfahren dadurch einen Preisdruck durch die Preise der ersteren. Ferner gibt es im Bereich vor Pflanzenaufgang Breitspektrumprodukte, die eine wesentliche Verbindung zwischen dem Blattsegment und dem Grassegment darstellen. Die Folgen des Zusammenschlusses für Herbizide, die keine Graminizide nach Pflanzenaufgang sind, werden daher auf Grundlage der Herbizide nach Kulturpflanzentyp bewertet. (25) Es gibt jedoch gewisse Abweichungen sowohl unter den vier Kulturpflanzen als auch unter den einzelnen Ländern. (26) In Zusammenhang mit Herbiziden für den Wein- und Obstanbau haben die Parteien Herbizide, die eine Langzeitwirkung oder Langzeit-/Blattwirkung aufweisen, als "selektiv" definiert und diejenigen die nur eine Blattwirkung haben als "nicht-selektiv". Ein Herbizid hat eine Langzeitwirkung, sofern es normalerweise für einen Zeitraum von einem Monat oder länger aktiv bleibt. Ein Herbizid, das über das Blattwerk wirkt, hat normalerweise eine Aktivität von lediglich zwei oder drei Tagen. Novartis verkauft in Frankreich einige Blattherbizide zur Anwendung bei Früchten und Nüssen; diese Herbizide werden jedoch als nicht-selektive Herbizide im traditionellen Sinne verkauft. (27) ABl. L 230 vom 19.8.1991, Seite 1. (28) ABl. L 210 vom 10.8.1999, Seite 13. (29) [Geschäftsgeheimnis von Novartis - Preisunterschiede]*. (30) ITCF-Empfehlungen in "Perspective Agricoles, février 2000", S. 61 ff. (31) Vor dem Hintergrund des Resistenzmanagements werden höchstens zwei Strobilurinspritzungen empfohlen. (32) Dr. Manfred Bartels in Top Agrar 1/2000, S. 53. (33) [....]* (34) [...]* (35) [...]* (36) Lediglich Novartis und BASF haben Schätzungen für den gesamten EWR-Markt vorgelegt und die Schätzung von BASF für 2000 kommt dem Wert des Gesamtmarktes am nächsten, den die Marktuntersuchung für 1999 ergeben hat. Allein BASF hat Schätzungen für die nationalen Märkte vorgelegt. Auch für Deutschland und Großbritannien liegt die Schätzung für 2000 relativ nah am Marktwert für 1999, den die Marktuntersuchung der Kommission ergeben hat. Dies ist nicht der Fall für Frankreich, da hier die Schätzung für 2000 von BASF erheblich unter dem Umsatz in 1999 liegt. Aus Gründen der Einheitlichkeit wird diese Schätzung hier jedoch zugrunde gelegt. (37) Die der Kommission verfügbaren Daten erlauben keine entsprechende Vorhersage für die nordischen Länder. (38) Siehe den Artikel von Dr. Manfred Bartels, o.c. und Perspectives Agricoles, Février 2000. (39) [...]* (40) Siehe Journée UIPP, Fongicides Céréales, 12.10.99: "Traitements et interventions de printemps". (41) Die Daten für 1999, die als Antwort auf einen Fragebogen vorgelegt wurden, scheinen auf einer anderen Methode zu basieren als die Informationen im Formblatt CO. Dies gilt für sämtliche Daten zu 1999, die in diesem Teil über Zuckerrübenfungizide angegeben werden. (42) [...]* (43) Novartis gibt an, dass Aventis 1999 einen Umsatz von [5-10]* % hatte, der teilweise oder ganz auf den Verkauf von Novartis-Produkten zurückzuführen sein könnte. (44) Berechnet auf der Grundlage von AstraZenecas Antwort auf den Fragebogen und multipliziert mit demselben Faktor (Zuwachs von [20-30]* %), der sich aus der Korrelation der Antwort von AstraZeneca für 1998 und den Daten im Formblatt CO ergibt. (45) Dies wird auch durch die Tatsache veranschaulicht, dass die Produkte, die in den frühen Behandlungen nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden, sich oft nicht von den Produkten unterscheiden, die in Behandlungen nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für die chemische Klasse der Acetanilide (Alachlor, Acetochlor, Metolachlor, Dimethenamid, Flufenacet), die allgemein als Herbizidklasse vor Pflanzenaufgang gilt, obgleich [10-20]* % im Rahmen von frühen Behandlungen nach Pflanzenaufgang zum Einsatz kommt. Behandlungen nach Pflanzenaufgang im direkten Sinne werden 4-10 Wochen nach der Pflanzung durchgeführt. Typische Produkte, die in Behandlungen nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden, enthalten Sulcotrion, Rimsulfuron und Nicosulfuron. (46) Sämtliche in diesen Tabellen enthaltenen Zahlen wurden auf ganze Prozent gerundet. Dadurch weicht die Summe der Zahlen in der ersten und zweiten Spalte bisweilen anscheinend von der Gesamtsumme in der dritten Spalte ab. In den nicht in der Tabelle aufgeführten Ländern (Finnland, Irland, Schweden, Luxemburg, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist der Maisanbau unerheblich. In Österreich [5-10]* %, Griechenland [0-5]* %, Italien [0-5]* % und Frankreich [0-5]* % verfügen Novartis und AstraZeneca über zusätzlichen Umsatz durch Dritte. Obgleich diese Zahlen relativ geringfügig sind, wurden sie in die Marktanteilsdaten aufgenommen. (47) Den Parteien zufolge sind die wichtigsten mehrjährigen Gräser Elymus repens (gemeine Quecke), Cynodon dactylon (Bermudagras) und Sorghum halepense (Johnsongras). Die wichtigsten einjährigen Grasunkräuter sind Avena fatua (Flughafer), Alopecurus myosuroides, Apera spica-venti (loser seidener Windhalm), Lolium multiflorum (italienisches Weidelgras), Echinochloa crus-galli (Hühnerhirse), Digitaria sanguinalis (große Fingerhirse (large crabgrass)), Setaria spp. (Fuchsschwanzgras), Panicum spp. (Panicum), und Poa spp. (Wiesengras). Die wichtigsten mehrjährigen Blattunkräuter sind Convolvulus arvensis (Ackerwinde), Cirsium arvense (Canada histle) und Rumex obtusifolius (rundblättriger Ampfer). Die wichtigsten einjährigen Blattunkräuter sind Amaranthus retroflexus (Schweinegras (pigweed)), Chenopodium album, Mercurialis annua, Galium aparine (Klettenlabkraut), Geranium spp. (Geranium), Lamium pupureum, Matricaria spp. (Hundskamille), Papaver rhoeas (Feldklatschmohn), Polygonum spp. (Knöterich), Capsella bursa pastoris (Shepherd's Purse), Sinapis arvensis (Ackersenf), Solanum nigrum (schwarzer Nachschatten), Stellaria media (Hornkraut), Veronica spp. (Ehrenpreis) und Viola arvensis (Feldstiefmütterchen). (48) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte behaupten die Parteien, dass Isoxaflutol (Aventis) ein Breitspektrumherbizid sei; Aventis selbst jedoch hält es für ein Blattherbizid (desgleichen die Wettbewerber, die den Wirkstoff Isoxaflutol erörtern). Die Parteien halten Terbuthylazin (generisch) für ein Blattherbizid; bestimmte Wettbewerber und das "Pesticide Manual of the British Crop Protection Council" (Pestizidhandbuch des britischen Pflanzenschutzrates) klassifizieren es als ein Breitspektrumherbizid; Dupont gibt jedoch an, dass es ein Graminizid sei. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte stellen die Parteien Nicosulfuron als Breitspektrumherbizid dar. AstraZeneca hat es jedoch in ihrer Antwort auf die Frage der Kommission 2ph2, q49 als ein Graminizid klassifiziert, ebenso in ihren internen Dokumenten (z. B. in den ABR Product Briefings). Diese Ansicht wird durch das Pesticides Manual (Pestizidhandbuch) und das Farm Chemicals Handbook 2000 bestätigt. Die Parteien behaupten ferner, dass einige aktive Wirkstoffe der Wettbewerber aufgenommen werden sollten, da sie in den nächsten Jahren auf den Markt gebracht werden. Nach Auffassung der Kommission sollten diese Wirkstoffe nicht aufgenommen werden, da ihre Einführung nicht für die nächsten zwei bis drei Jahre erwartet wird bzw. weil sie nicht als wichtig genug eingestuft werden können (auf Grundlage der Markterwartungen der Unternehmen bezüglich dieser Wirkstoffe). (49) Basierend auf den vorgenannten 30 wichtigen Unkrautarten haben die Parteien (Novartis) und ihre Wettbewerber eine weitere Kategorisierung der Unkrautarten in der Funktion ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vorgelegt. (50) Die Zahlen wurden von Novartis vorgelegt und basieren auf der Datenquelle von Novartis, Impact. Aufgrund der Tatsache, dass einige Produkte doppelt gezählt werden (insbesondere Breitspektrumprodukte, jedoch auch Produkte, die sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden können) ergeben die Zahlen keine stimmige Gesamtsumme. (51) Acetochlor und Alachlor gehören zu derselben chemischen Klasse, den Acetaliniden (zu denen auch Metolachlor, Flufenacet und Dimethenamid gehören). Acetochlor hat eine allgemein bessere Wirksamkeit bei der Unkrautbekämpfung als Alachlor. Acetochlor gilt auch als bessere Lösung für den Landwirt als Dimethenamid und Flufenacet. Acetochlor und Metolachlor gelten beide als die besten Wirkstoffe innerhalb ihrer Klasse. (52) Als weiterer Bezug kann angemerkt werden, dass Acetochlor in Ungarn einen Marktanteil von [10-20]* % im ersten Jahr der Produkteinführung erreicht hat und in der Tschechischen Republik sogar [20-30]* %. (53) Zulassungsdatensammlungen für Safener genießen auch Datenschutz. AstraZeneca zufolge (Antwort von AZ auf 4ph2, q15) betrifft dies den Safener für Acetochlor insbesondere, da die groß angelegten Maßversuche (scale trials) zu teuer für eine Wiederholung sind und somit eine Eintrittsschranke darstellen. (54) [Geschäftsgeheimnis von Monsanto]* (55) [...]* (56) [...]* (57) [...]* (58) [...]* (59) [...]* (60) [...]* (61) [...]* (62) [...]* (63) [...]* (64) [...]* (65) [...]* (66) [...]* (67) [...]* (68) [...]* (69) Safener sind Chemikalien, die in Verbindung mit herbizidaktiven Wirkstoffen verwendet werden und welche die Phytotoxität auf für die moderne Landwirtschaft annehmbare Grenzen reduzieren. Nicht alle Herbizidwirkstoffe erfordern die Verwendung eines Safeners, bei Acetochlor und Metolachlor ist dies jedoch der Fall. (70) [...]* (71) N Antwort auf 4ph2, q67; Westeuropäische Post-Patentstrategie für Dicamba von Novartis (Western European post patent strategy for Dicamba). (72) [...]*. (73) [Geschäftsgeheimnis von BASF.]* (74) [Geschäftsgeheimnis von Monsanto]* (75) [Geschäftsgeheimnis von Aventis]* [Geschäftsgeheimnis von Bayer]* [Geschäftsgeheimnis von BASF]* [Geschäftsgeheimnis von Dow]* (76) [Geschäftsgeheimnis von Aventis]* [Geschäftsgeheimnis von BASF]* [Geschäftsgeheimnis von DuPont]* [Geschäftsgeheimnis von Dow]* [Geschäftsgeheimnis von American Cyanamid]* [Geschäftsgeheimnis von Monsanto]* (77) [...]* (78) [...]* (79) [Geschäftsgeheimnis von Aventis]* [Geschäftsgeheimnis von BASF]* [Geschäftsgeheimnis von Bayer]* (80) [Geschäftsgeheimnis von AmCy]* [Geschäftsgeheimnis von Monsanto]*. Der Zugang zu generischen Produkten, sofern diese zugelassen sind, ist weniger ein Problem, und zwar aufgrund der breiten Verfügbarkeit von Lieferoptionen und Zulassungsdatensätzen. Dies gilt nicht für Terbuthyazin in Deutschland, wo Novartis das einzige Unternehmen ist, das über eine Zulassung verfügt. (81) [...]* (82) [...]* (83) In der Sache IV/M.1378 Hoechst/Rhône Poulenc (Aventis) bestanden ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Stellung der fusionierenden Parteien bezüglich der Herstellung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Isoproturon (IPU) als Monowirkstoff oder in Verbindung mit anderen aktiven Wirkstoffen (IV/M.1378 Hoechst/Rhône Poulenc (Aventis), Punkt 31). (84) Die Parteien argumentierten in einer späteren Einreichung, dass die in der Anmeldung angegebenen Marktanteile von AstraZeneca für Griechenland und Irland irrtümlicherweise den Umsatz an nicht-selektiven Herbiziden mit enthielten. Die Parteien hätten somit in diesen beiden Ländern einen gemeinsamen Marktanteil von über [20-30]* %. (85) [Geschäftsgeheimnis von Wettbewerbern]* (86) Die Kommission nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die Anmeldungen der Produkte Axian und Caragard im April 1998 abgelaufen sind. Diese Produkte sind daher nicht Bestandteil der Verpflichtungszusage. ANHANG I Der Originaltext der Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 1 kann auf folgender Webseite der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html ANHANG II Der Originaltext der Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 1 kann auf folgender Webseite der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html