31984D0032

84/32/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. Januar 1984, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,M.T.S. - Servo Hydraulic Wavemaker System, consisting of: Waveboard Assembly, Waveboard Steel Reaction Frame, Wiper Seal Liner Subsystem, Waveboard Bearing Assemblies, Seal System, Static Actuators with hydraulic Cushion, Dynamic Actuators, Analog Control System, Hydraulic Distribution System, Drain Water System" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

Amtsblatt Nr. L 022 vom 27/01/1984 S. 0057 - 0057


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 6. Januar 1984,

mit der festgestellt wird, daß das Gerät »M.T.S. - Servo Hydraulic Wavemaker System, consisting of: Waveboard Assembly, Waveboard Steel Reaction Frame, Wiper Seal Liner Subsystem, Waveboard Bearing Assemblies, Seal System, Static Actuators with hydraulic Cushion, Dynamic Actuators, Analog Control System, Hydraulic Distribution System, Drain Water System" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

(84/32/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Dänemark hat mit Schreiben an die Kommission vom 1. Juli 1983 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »M.T.S. - Servo Hydraulic Wavemaker System, consisting of: Waveboard Assembly, Waveboard Steel Reaction Frame, Wiper Seal Liner Subsystem, Waveboard Bearing Assemblies, Seal System, Static Actuators with hydraulic Cushion, Dynamic Actuators, Analog Control System, Hydraulic Distribution System, Drain Water System", bestellt am 6. März 1981 und bestimmt zur Untersuchung von Wulstbugen im Seegang, der Stabilität von Schiffen im Seegang und der Bestimmung von Wellenabtriebskräften, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 15. Dezember 1983 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Die Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Kontrollsystem handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale wie der grossen Präzision in der Erzeugung von Wellenspektren sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät »M.T.S. - Servo Hydraulic Wavemaker System, consisting of: Waveboard Assembly, Waveboard Steel Reaction Frame, Wiper Seal Liner Subsystem, Waveboard Bearing Assemblies, Seal System, Static Actuators with hydraulic Cushion, Dynamic Actuators, Analog Control System", Hydraulic Distribution System, Drain Water System", das Gegenstand des Antrages Dänemarks vom 1. Juli 1983 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 6. Januar 1984

Für die Kommission

Karl-Heinz NARJES

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4.

(3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.