11985I185

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 185

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0079


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Artikel 185

Als " Agrarabschöpfungen " bezeichnete Einnahmen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe a ) des Beschlusses vom 21 . April 1970 sind auch die Einnahmen aus allen im Handel zwischen Spanien und den anderen Mitgliedstaaten sowie zwischen Spanien und dritten Ländern festgestellten Einfuhrabgaben nach den Artikel 67 bis 153 , Artikel 50 Absatz 3 und Artikel 53 .

Die bei der Einfuhr von Obst und Gemüse im Sinne der Verordnung ( EWG ) Nr . 1035/72 nach Spanien festgestellten Ausgleichsabgaben gehören jedoch erst ab 1 . Januar 1990 zu diesen Einnahmen .

Bei der Einfuhr nach den Kanarischen Inseln und nach Ceuta und Melilla erhobene Beträge gehören nicht zu diesen Einnahmen .