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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2579 |
16.12.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/2579 DES RATES
vom 15. Dezember 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1639 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 5. November 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1639 (2) über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen, angenommen. |
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(2) |
Nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a des genannten Beschlusses dürfen Rechtsträger sich an der Durchführung von SSZ-Projekten nach dem 31. Dezember 2025 nur auf der Grundlage von Verträgen oder Vergabeverfahren, die vor diesem Tag abgeschlossen oder eingeleitet wurden, beteiligen. |
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(3) |
Im Interesse der weiteren Durchführung von SSZ-Projekten ist es erforderlich, diese Bestimmungen dahin gehend zu ändern, dass Rechtsträger sich bis zum 31. Dezember 2030 an der Durchführung von SSZ-Projekten beteiligen können — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 7 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erhält Buchstabe a folgende Fassung:
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„a) |
Rechtsträger dürfen sich an der Durchführung von SSZ-Projekten nach dem 31. Dezember 2030 nur auf der Grundlage von Verträgen oder Vergabeverfahren, die bis zu diesem Tag abgeschlossen oder eingeleitet wurden, beteiligen;“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) ABl. L 331 vom 14.12.2017, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2315/oj.
(2) Beschluss (GASP) 2020/1639 des Rates vom 5. November 2020 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen (ABl. L 371 vom 6.11.2020, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1639/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2579/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)