32001D0581

2001/581/EG: Beschluss der Kommission vom 20. Juni 2001 über den Abschluss eines Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über den Handel mit Wein (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1632)

Amtsblatt Nr. L 208 vom 01/08/2001 S. 0045 - 0045


Beschluss der Kommission

vom 20. Juni 2001

über den Abschluss eines Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über den Handel mit Wein

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1632)

(2001/581/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss 94/184/EG des Rates vom 24. Januar 1994 über den Abschluss und die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über den Handel mit Wein(1), insbesondere auf Artikel 3,

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über den Handel mit Wein, das in Brüssel und Canberra am 26. bzw. 31. Januar 1994 unterzeichnet wurde(2), geändert durch das Abkommen vom 24. Februar 2000(3), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft eine Änderung des genannten Abkommens ausgehandelt, die vorsieht, dass für australische Weine die vorläufige Zulassung der Behandlung mit Kationen-Austauschharzen bis zum 30. Juni 2002 verlängert wird.

(2) Der Verwaltungsausschuss für Wein hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über den Handel mit Wein wird im Namen der Gemeinschaft gebilligt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Dieser Beschluss und das in Artikel 1 genannte Abkommen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 20. Juni 2001

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 86 vom 31.3.1994, S. 1.

(2) ABl. L 86 vom 31.3.1994, S. 3.

(3) ABl. L 60 vom 7.3.2000, S. 24.