84/399/EWG: Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 1984 zur Genehmigung eines Spezialprogramms der Region Umbria zur Entwicklung der Rind-, Schaf- und Ziegenfleischerzeugung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1944/81 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 213 vom 09/08/1984 S. 0038 - 0038
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Juli 1984 zur Genehmigung eines Spezialprogramms der Region Umbria zur Entwicklung der Rind-, Schaf- und Ziegenfleischerzeugung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1944/81 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich) (84/399/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1944/81 des Rates vom 30. Juni 1981 über eine gemeinsame Maßnahme zur strukturellen Anpassung und Modernisierung der Rind-, Schaf- und Ziegenfleischerzeugung in Italien (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Am 19. März 1984 hat die italienische Regierung das Spezialprogramm für die Region Umbria zur Entwicklung der Rind-, Schaf- und Ziegenfleischerzeugung mitgeteilt, ergänzt durch zusätzliche Informationen vom 18. Mai 1984. Das genannte Programm enthält Angaben und Bestimmungen, die in Artikel 5 der Verordnung genannt sind, die zeigen, daß die Zielsetzungen dieser Verordnung erreicht werden können und die Bedingungen dieser Verordnung erfuellt sind. Der Fondsausschuß ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das von der italienischen Regierung am 19. März 1984 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1944/81 mitgeteilte und am 18. Mai 1984 ergänzte Spezialprogramm der Region Umbria für die Entwicklung der Rind-, Schaf- und Ziegenfleischerzeugung wird genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 12. Juli 1984 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 27.