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21.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 300/21 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/2270 DES RATES
vom 18. November 2022
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 9. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2108 (1) erlassen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses des in Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses genannten Finanzierungsabkommens — für die Durchführung der in Artikel 1 des genannten Beschlusses aufgeführten Projekte festgelegt wird. |
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(2) |
Der Durchführungszeitraum des Abkommens endet am 20. Dezember 2022. |
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(3) |
Am 12. September 2022 hat der Exekutivsekretär des Interamerikanischen Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus der Organisation Amerikanischer Staaten (CICTE der OAS), der für die technische Durchführung von Projekten im Sinne des Artikels 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zuständig ist, um eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums dieses Beschlusses um 14 Monate ersucht. Diese Verlängerung ermöglicht dem CICTE der OAS die Durchführung mehrerer der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 genannten Projekte, deren Durchführung durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde. |
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(4) |
Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 genannten Projekte bis zum 20. Februar 2024 hat keinen weiteren finanziellen Mittelbedarf zur Folge. |
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(5) |
Der Beschluss (GASP) 2019/2108 sollte daher entsprechend geändert werden. |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 20. Februar 2024.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. November 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BEK
(1) Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 123).