02015D2169 — DE — 28.11.2022 — 001.001
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BESCHLUSS (EU) 2015/2169 DES RATES vom 1. Oktober 2015 (ABl. L 307 vom 25.11.2015, S. 2) |
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30.11.2022 |
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BESCHLUSS (EU) 2015/2169 DES RATES
vom 1. Oktober 2015
über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Artikel 1
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits ( 1 ) wird im Namen der Union genehmigt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Notifikation nach Artikel 15.10 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um der Zustimmung der Union zur Bindung durch dieses Abkommen Ausdruck zu verleihen.
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Welche Position im Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit bei Entscheidungen mit Rechtswirkung von der Union zu vertreten ist, legt der Rat in Übereinstimmung mit dem Vertrag fest. Die Union wird im Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit durch hochrangige Beamte der Kommission sowie der Mitgliedstaaten vertreten, die über Fachkompetenz und Erfahrung in Kulturfragen und kulturellen Gegebenheiten verfügen und die Position der Union in Übereinstimmung mit dem Vertrag vertreten.
Artikel 6
Für den Erlass der Durchführungsbestimmungen, die zur Anwendung der Regeln in Anhang IIa des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlich sind, ist Artikel 247a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ( 4 ) maßgebend.
Artikel 7
Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.
Artikel 8
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
( 1 ) Das Abkommen wurde in ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 1, zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung veröffentlicht.
( 2 ) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.
( 3 ) ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.
( 4 ) ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1.