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26.1.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/27 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 21. Januar 2008
über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001
(2008/76/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,
auf Vorschlag der Kommission (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 wurde am 18. November 2002 mit dem Beschluss 2002/970/EG des Rates (2) im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und geschlossen. |
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(2) |
Gemäß Artikel 63 Absätze 1 und 3 endet die Geltungsdauer des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 am 30. September 2008, sofern es nicht durch einen Beschluss des Internationalen Kakaorats um einen oder zwei aufeinander folgende Zeiträume von insgesamt höchstens vier Jahren verlängert wird. |
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(3) |
Die Verlängerung dieses Übereinkommens liegt im Interesse der Europäischen Gemeinschaft. |
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(4) |
Der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat ist festzulegen — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat besteht darin, dass für die Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 um einen oder zwei Zeiträume von insgesamt höchstens vier Jahren gestimmt wird und dass dem Generalsekretär der Vereinten Nationen diese Verlängerung notifiziert wird.
Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
I. JARC