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21.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 234/1 |
BESCHLUSS (GASP) 2020/1066 DES RATES
vom 20. Juli 2020
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 18. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2370 (1) erlassen. |
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(2) |
Die Finanzhilfevereinbarung mit der Fondation pour la recherche stratégique (FRS — Stiftung für strategische Forschung) wurde am 21. Dezember 2017 unterzeichnet und läuft am 20. Dezember 2020 aus. |
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(3) |
Am 26. Mai 2020 hat die FRS eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2370 bis zum 20. Dezember 2021 beantragt. Der Antrag auf Fristverlängerung ist auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, insbesondere auf die Verschiebung einer Reihe von Tätigkeiten gemäß Artikel 1 des genannten Beschlusses sowie auf das Widerstreben der nationalen Behörden in den Zielländern, in Anbetracht des durch die Pandemie hervorgerufenen Klimas der Unsicherheit Gespräche über die Durchführung solcher Tätigkeiten zu führen. |
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(4) |
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 genannten Tätigkeiten hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 20. Dezember 2021. |
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(5) |
Der Beschluss (GASP) 2017/2370 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 20. Dezember 2021.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2020.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. KLOECKNER
(1) Beschluss (GASP) 2017/2370 des Rates vom 18. Dezember 2017 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 337 vom 19.12.2017, S. 28).