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8.4.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 94/28 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 31. März 2011
über den Standpunkt der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zur Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995
(2011/224/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995, das vom Rat mit dem Beschluss 96/88/EG (1) im Namen der Gemeinschaft geschlossen wurde, ist seitdem regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert worden. Zuletzt wurde es durch Beschluss des Internationalen Getreiderates vom 8. Juni 2009 verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2011. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Union. Daher sollte die Kommission, die die Union im Internationalen Getreiderat vertritt, ermächtigt werden, für eine solche Verlängerung zu stimmen —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt der Union im Internationalen Getreiderat besteht darin, dass sie für eine Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren stimmt.
Die Kommission wird ermächtigt, diesen Standpunkt im Internationalen Getreiderat zum Ausdruck zu bringen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 31. März 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
VÖLNER P.