24.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 369/76


BESCHLUSS EUFOR RCA/6/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 16. Dezember 2014

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses EUFOR RCA/1/2014

(2014/951/EU)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2014/73/GASP des Rates vom 10. Februar 2014 über eine militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 5 des Beschlusses 2014/73/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (im Folgenden „EUFOR RCA“) zu fassen.

(2)

Am 19. Februar 2014 hat das PSK den Beschluss EUFOR RCA/1/2014 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Thierry LION zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die EUFOR RCA erlassen.

(3)

Am 7. November 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/775/GASP (3) erlassen, mit dem die EUFOR RCA bis zum 15. März 2015 verlängert wurde.

(4)

Am 14. November 2014 hat Frankreich vorgeschlagen, Brigadegeneral Jean-Marc BACQUET als Nachfolger von Brigadegeneral Thierry LION zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die EUFOR RCA zu ernennen.

(5)

Am 25. November 2014 hat der Militärausschuss der EU dem PSK empfohlen, Brigadegeneral Jean-Marc BACQUET zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die EUFOR RCA zu ernennen.

(6)

Der Beschluss EUFOR RCA/1/2014 sollte daher aufgehoben werden.

(7)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Jean-Marc BACQUET wird ab dem 15. Dezember 2014 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss EUFOR RCA/1/2014 wird hiermit aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 15. Dezember 2014 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2014.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)   ABl. L 40 vom 11.2.2014, S. 59.

(2)  Beschluss EUFOR RCA/1/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 19. Februar 2014 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (ABl. L 54 vom 22.2.2014, S. 18).

(3)  Beschluss 2014/775/GASP des Rates vom 7. November 2014 zur Verlängerung des Beschlusses 2014/73/GASP über eine militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) (ABl. L 325 vom 8.11.2014, S. 17).