29.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 229/13


BESCHLUSS (GASP) 2021/1066 DES RATES

vom 28. Juni 2021

zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 3. Juli 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/354/GASP (1) erlassen, mit dem die EUPOL COPPS ab dem 1. Juli 2013 fortgesetzt wurde.

(2)

Am 29. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/902 (2) erlassen, mit dem der Beschluss 2013/354/GASP geändert und vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde.

(3)

Am 4. März 2021 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Rahmen der strategischen Überprüfung der EUPOL COPPS übereingekommen, dass die EUPOL COPPS um weitere 24 Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden sollte.

(4)

Am 1. Juni 2021 hat das PSK ferner festgestellt, dass unter Berücksichtigung der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen die EUPOL COPPS vorerst um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2022, verlängert werden sollte.

(5)

Der Beschluss 2013/354/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

(6)

Die EUPOL COPPS wird in einer Lage durchgeführt werden, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union im Sinne des Artikels 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/354/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 12 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 beläuft sich auf 12 600 000 EUR.“

2.

Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 30. Juni 2022.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juli 2021.

Geschehen zu Luxemburg am 28. Juni 2021.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. do C. ANTUNES


(1)  Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12).

(2)  Beschluss (GASP) 2020/902 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 207 vom 30.6.2020, S. 30).