31991D0008

91/8/EWG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 1990 über die spezifische finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Tilgung der Pferdepest in Spanien (Nur der spanische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 007 vom 10/01/1991 S. 0035 - 0035


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11 . Dezember 1990 über die spezifische finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Tilgung der Pferdepest in Spanien ( Nur der spanische Text ist verbindlich ) ( 91/8/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26 . Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich ( 1 ), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Im September und Oktober 1990 sind in bestimmten begrenzten Gebieten Spaniens mehrere Fälle von Pferdepest aufgetreten . Um zur beschleunigten Tilgung der Seuche beizutragen, erscheint eine spezifische finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft angebracht .

Die spanischen Behörden haben unverzueglich die Bekämpfungsmaßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 90/424/EWG eingeleitet . Die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft sind damit gegeben .

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : Artikel 1

Die zur Tilgung der in Spanien im September und Oktober 1990 aufgetretenen Pferdepest gewährte finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft umfasst :

- 50 % der Ausgaben, die Spanien zur Entschädigung von Bestandsbesitzern für die Tötung und Beseitigung der Tiere entstehen,

- 50 % der Ausgaben, die Spanien für die Desinfizierung und Entwesung der verseuchten Betriebe entstehen . Artikel 2

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft ist an die Vorlage von Belegen gebunden . Artikel 3

Die Kommission wird die Seuchenentwicklung verfolgen und erforderlichenfalls gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Entscheidung 90/424/EWG eine neue Entscheidung erlassen . Artikel 4

Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet .

Brüssel, den 11 . Dezember 1990

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 224 vom 18 . 8 . 1990, S . 19 .