12.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 42/30


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 11. Februar 2005

zur Fortsetzung der im Jahr 2003 begonnenen Gemeinschaftsprüfungen und -tests an Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen bestimmter Sorten gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates im Jahr 2005

(2005/126/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 98/56/EG vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen (1),

gestützt auf die Entscheidung 2002/744/EG vom 5. September 2002 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen gemäß der Richtlinie 98/56/EG des Rates (2), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Entscheidung 2002/744/EG sind die Verfahrensvorschriften für die Vergleichsprüfungen und -tests festgelegt, die von 2003 bis 2005 gemäß der Richtlinie 98/56/EG an Zierpflanzen von Chamaecyparis, Ligustrum vulgare und Euphorbia fulgens durchzuführen sind.

(2)

Die 2003 und 2004 durchgeführten Tests und Prüfungen sollten 2005 fortgesetzt werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die 2003 begonnenen Gemeinschaftsprüfungen und -tests an Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen von Chamaecyparis, Ligustrum vulgare und Euphorbia fulgens sollen 2005 gemäß der Entscheidung 2002/744/EG fortgesetzt werden.

Brüssel, den 11. Februar 2005

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 226 vom 13.8.1998, S. 16. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23).

(2)   ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 63.