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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/2181 |
30.9.2026 |
BESCHLUSS (EU) 2026/2181 DES RATES
vom 22. September 2026
zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der deutschen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
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(2) |
Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. |
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(3) |
Infolge des Ausscheidens von Herrn Gregory SCHOLZ ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
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(4) |
Infolge des Ausscheidens von Frau Maria HARUTYUNYAN ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
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(5) |
Die deutsche Regierung hat Frau Heike RAAB, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Mitglied des Verbandsgemeinderates Cochem, als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen. |
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(6) |
Die deutsche Regierung hat Herrn Gregory SCHOLZ, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die folgenden Vertreter regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, ernannt
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a) |
zum Mitglied:
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b) |
zum stellvertretenden Mitglied:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. BYRNE
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.
(2) Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2181/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)