29.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 199/6


BESCHLUSS (EU) 2015/1294 DES RATES

vom 20. Juli 2015

über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts des Republik Kroatien zur Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss (EU) 2015/733 des Rates (1) wurde das Zusatzprotokoll zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits (2) anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.

(2)

Das Protokoll sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Zusatzprotokoll zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts des Repubilk Kroatien zur Europäischen Union (3) wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten die Notifizierung nach Artikels 6 Absatz 2 des Protokolls (4) vorzunehmen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss (EU) 2015/733 des Rates vom 9. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (ABl. L 117 vom 8.5.2015, S. 1).

(2)  Der Wortlaut des Abkommens ist in ABl. L 311 vom 4.12.1999, S. 3, veröffentlicht.

(3)  Der Wortlaut des Protokolls wurde zusammen mit dem Beschluss über dessen Unterzeichnung in ABl. L 117 vom 8.5.2015, S. 3, veröffentlicht.

(4)  Das Datum des Inkrafttretens des Protokolls wird durch das Generalsekretariat des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.