|
28.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 19/67 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/118 DES RATES
vom 27. Januar 2022
zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien angenommen. |
|
(2) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen für zweiundvierzig Personen bis zum 31. Januar 2023 und für eine Person bis zum 31. Juli 2022 verlängert werden. Ferner sollten im Anhang jenes Beschlusses die Begründungen für drei Personen und die Angaben zur Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht für sieben Personen geändert werden. |
|
(3) |
Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
|
1. |
Artikel 5 erhält folgende Fassung: „Artikel 5 (1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2023. (2) Abweichend von Absatz 1 gelten die Maßnahmen nach Artikel 1 in Bezug auf Eintrag Nummer 45 im Anhang bis zum 31. Juli 2022. (3) Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“ |
|
2. |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 28 vom 2.2.2011, S. 62).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
|
i) |
im Abschnitt „A. Liste der in Artikel 1 genannten Personen und Organisationen“ werden die folgenden Einträge wie folgt geändert:
|
|
ii) |
im Abschnitt „B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht“ unter der Überschrift „Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz“ werden die folgenden abschließenden Sätze angefügt:
|