31975D0365

75/365/EWG: Beschluß des Rates vom 16. Juni 1975 zur Einsetzung eines Ausschusses hoher Beamter für das öffentliche Gesundheitswesen

Amtsblatt Nr. L 167 vom 30/06/1975 S. 0019 - 0019
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Beschluss des Rates

vom 16. Juni 1975

zur Einsetzung eines Ausschusses hoher Beamter für das öffentliche Gesundheitswesen

(75/365/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Anwendung der Maßnahmen, die der Rat im Bereich der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr sowie der Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften über die Tätigkeiten des Arztes genehmigt hat, kann Probleme aufwerfen, die gemeinsam geprüft werden müßten.

Es ist angezeigt, zu diesem Zweck einen Ausschuß aus Vertretern der Mitgliedstaaten, die den Verwaltungen dieser Staaten angehören, unter dem Vorsitz der Kommission einzusetzen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Es wird ein Ausschuß hoher Beamter für das öffentliche Gesundheitswesen — nachstehend "Ausschuß" genannt — bei der Kommission eingesetzt.

Artikel 2

Aufgabe des Ausschusses ist es,

- die Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Richtlinien 75/362/EWG [1] und 75/363/EWG [2] ergeben könnten, festzustellen und zu analysieren;

- alle zweckdienlichen Informationen über die Bedingungen der allgemeinen und fachärztlichen Behandlung in den Mitgliedstaaten zu sammeln;

- Stellungnahmen abzugeben, die als Leitlinien für die Arbeit der Kommission im Hinblick auf etwaige Änderungen der genannten Richtlinien dienen können.

Artikel 3

(1) Der Ausschuß setzt sich aus hohen Beamten der Mitgliedstaaten zusammen, die auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens unmittelbare Verantwortlichkeiten haben.

(2) Die Mitglieder des Ausschusses werden von den Mitgliedstaaten benannt, und zwar je ein Mitglied und ein Stellvertreter für jedes Land.

(3) Den Vorsitz im Ausschuß führt ein Vertreter der Kommission.

Artikel 4

Der Ausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung.

Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 1975.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. Ryan

[1] Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

[2] Siehe Seite 14 dieses Amtsblatts.

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