31982D0843

82/843/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,SPACE OPTICS - Off-Axis Parabolas, model OAP 18-01-08" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

Amtsblatt Nr. L 356 vom 17/12/1982 S. 0046 - 0046


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 30. November 1982,

mit der festgestellt wird, daß das Gerät »SPACE OPTICS - Off-Axis Parabolas, model OAP 18-01-08" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

(82/843/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 19. Mai 1982 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »SPACE OPTICS - Off-Axis Parabolas, model OAP 18-01-08", bestellt am 16. Oktober 1980 und bestimmt zur Entwicklung neuer Verfahren und Techniken in der erdorientierten Weltraumforschung wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 22. Oktober 1982 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß das »SPACE OPTICS - Off-Axis Parabolas, model OAP 18-01-08" nicht als ein Instrument oder Gerät im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der vorgenannten Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 anzusehen ist. Es handelt sich vielmehr um ein Zubehörteil eines holographischen Systems; es ist als »Zubehör" im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a) dieser Verordnung zu betrachten. Die Möglichkeit, dieses Zubehörteil von den Zöllen freizustellen, ist daher im Lichte des genannten Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a) zu beurteilen.

Das betreffende Zubehörteil gehört nicht zu einem wissenschaftlichen Instrument oder Gerät, das von den Zöllen freigestellt ist oder von den Zöllen freizustellen wäre; die Bedingungen für eine Einfuhr unter Befreiung von den Zöllen sind daher nicht erfuellt -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät »SPACE OPTICS - Off-Axis Parabolas, model 18-01-08", das Gegenstand des Antrages Deutschlands vom 19. Mai 1982 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 30. November 1982

Für die Kommission

Karl-Heinz NARJES

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4.

(3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.