02018D1544 — DE — 03.07.2026 — 012.001


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►B

BESCHLUSS (GASP) 2018/1544 DES RATES

vom 15. Oktober 2018

über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

(ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 25)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS (GASP) 2019/86 DES RATES  vom 21. Januar 2019

  L 18I

10

21.1.2019

 M2

BESCHLUSS (GASP) 2019/1722 DES RATES  vom 14. Oktober 2019

  L 262

66

15.10.2019

►M3

BESCHLUSS (GASP) 2020/1466 DES RATES  vom 12. Oktober 2020

  L 335

16

13.10.2020

►M4

BESCHLUSS (GASP) 2020/1482 DES RATES  vom 14. Oktober 2020

  L 341

9

15.10.2020

 M5

BESCHLUSS (GASP) 2021/1799 DES RATES  vom 11. Oktober 2021

  L 361

51

12.10.2021

►M6

BESCHLUSS (GASP) 2022/1944 DES RATES  vom 13. Oktober 2022

  L 268

24

14.10.2022

►M7

BESCHLUSS (GASP) 2022/2232 DES RATES  vom 14. November 2022

  L 293I

32

14.11.2022

 M8

BESCHLUSS (GASP) 2023/2129 DES RATES  vom 9. Oktober 2023

  L 2129

1

10.10.2023

►M9

BESCHLUSS (GASP) 2024/1964 DES RATES  vom 15. Juli 2024

  L 1964

1

16.7.2024

►M10

BESCHLUSS (GASP) 2024/2695 DES RATES  vom 14. Oktober 2024

  L 2695

1

15.10.2024

►M11

BESCHLUSS (GASP) 2025/960 DES RATES  vom 20. Mai 2025

  L 960

1

20.5.2025

►M12

BESCHLUSS (GASP) 2025/2072 DES RATES  vom 13. Oktober 2025

  L 2072

1

14.10.2025

►M13

BESCHLUSS (GASP) 2026/1542 DES RATES  vom 3. Juli 2026

  L 1542

1

3.7.2026


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 068 vom 8.3.2019, S.  16 (2018/1544)




▼B

BESCHLUSS (GASP) 2018/1544 DES RATES

vom 15. Oktober 2018

über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen



Artikel 1

„Chemische Waffen“ bezeichnen chemische Waffen im Sinne des Artikels II des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ).

Artikel 2

(1)  

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet folgender Personen zu verhindern:

a) 

natürliche Personen, die für folgende Handlungen verantwortlich sind, diese finanziell, technisch oder materiell unterstützen oder auf andere Weise an ihnen beteiligt sind:

i) 

Herstellung, Erwerb, Besitz, Entwicklung, Transport, Lagerung oder Weitergabe chemischer Waffen;

ii) 

Einsatz chemischer Waffen;

iii) 

Beteiligung an Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen;

b) 

natürliche Personen, die eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung unterstützen, ermutigen oder veranlassen, sich mit einer Tätigkeit nach Buchstabe a dieses Absatzes zu befassen und dadurch die Gefahr, dass solche Tätigkeiten ausgeführt werden, hervorrufen oder zur ihr beitragen; und

c) 

mit den natürlichen Personen in Buchstaben a und b in Verbindung stehende natürliche Personen;

wie im Anhang aufgeführt.

(2)  
Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
(3)  

Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar:

a) 

als Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation,

b) 

als Gastland einer internationalen Konferenz, die von den Vereinten Nationen einberufen wurde oder unter ihrer Schirmherrschaft steht,

c) 

im Rahmen eines multilateralen Abkommens, das Vorrechte und Immunitäten verleiht, oder

d) 

im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.

(4)  
Absatz 3 gilt auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist.
(5)  
Der Rat wird in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 3 oder 4 gewährt, ordnungsgemäß unterrichtet.
(6)  
Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 zulassen, wenn die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an zwischenstaatlichen Treffen und an Tagungen gerechtfertigt ist, die von der Union unterstützt oder ausgerichtet werden oder von einem Mitgliedstaat als amtierendem OSZE-Vorsitz ausgerichtet werden, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, der den politischen Zielen der restriktiven Maßnahmen, einschließlich der Durchführung gesetzlicher Verbote chemischer Waffen und der Verwirklichung der Abrüstung im Chemiewaffenbereich, unmittelbar dient. Mitgliedstaaten können auch dann Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 zulassen, wenn die Einreise oder Durchreise für die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren notwendig ist.
(7)  
Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 6 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwände erhoben werden. Sollte von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates ein Einwand erhoben werden, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.
(8)  
In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat den im Anhang aufgeführten Personen die Einreise in sein Hoheitsgebiet oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet nach den Absätzen 3, 4, 6 oder 7 genehmigt, gilt die Genehmigung ausschließlich für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und für die davon unmittelbar betroffenen Personen.

Artikel 3

(1)  

Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle

a) 

natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für folgende Handlungen verantwortlich sind, diese finanziell, technisch oder materiell unterstützen oder auf andere Weise an ihnen beteiligt sind:

i) 

Herstellung, Erwerb, Besitz, Entwicklung, Transport, Lagerung oder Weitergabe chemischer Waffen,

ii) 

Einsatz chemischer Waffen,

iii) 

Beteiligung an Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen,

b) 

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in irgendeiner Weise eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung unterstützen, ermutigen oder veranlassen, sich mit einer Tätigkeit nach Buchstabe a dieses Absatzes zu befassen und dadurch die Gefahr, dass solche Tätigkeiten ausgeführt werden, hervorrufen oder zur ihr beitragen; und

c) 

mit den natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Buchstaben a und b in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen;

wie im Anhang aufgeführt, werden eingefroren.

▼C1

(2)  
Den im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
(3)  

Abweichend von Absatz 1 und 2, kann die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) 

zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen der natürlichen Personen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen erforderlich sind;

b) 

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen;

c) 

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;

d) 

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte; oder

e) 

auf Konten oder von Konten einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die Immunitäten nach dem Völkerrecht genießt, soweit diese Zahlungen für amtliche Zwecke dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation bestimmt sind.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von jeder Genehmigung, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

▼B

(4)  

Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) 

Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nach Absatz 1 in die Liste im Anhang aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung;

b) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich für die Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestand in einer solchen Entscheidung bestätigt worden ist;

c) 

die Entscheidung kommt nicht einer im Anhang genannten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zugute, und

d) 

die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von jeder Genehmigung, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(5)  
Absatz 1 hindert eine im Anhang aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nicht daran, Zahlungen aufgrund eines Vertrags zu leisten, der vor dem Zeitpunkt eingegangen wurde, zu dem eine solche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in den Anhang aufgenommen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne von Absatz 1 entgegengenommen wird.
(6)  

Absatz 2 gilt nicht für eine auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von

a) 

Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten;

b) 

Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt eingegangen wurden, ab dem diese Konten den Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 unterliegen, oder

c) 

Zahlungen aufgrund von in der Union erlassenen oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen, behördlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidungen,

sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin den Maßnahmen nach Absatz 1 unterliegen.

▼M9

(7)  
Absatz 2 gilt nicht für Organisationen und Agenturen, die von der Union einer Säulenbewertung unterzogen wurden und mit denen die Union eine Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat, auf deren Grundlage die Organisationen und Agenturen als humanitäre Partner der Union tätig sind, sofern die Bereitstellung der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gemäß Absatz 2 für ausschließlich humanitäre Zwecke erforderlich ist.
(8)  
In Fällen, die nicht unter Absatz 7 fallen, und abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden allgemeinen oder besonderen Bedingungen spezielle oder allgemeine Genehmigungen für die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen erteilen, sofern die Bereitstellung dieser Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für ausschließlich humanitäre Zwecke erforderlich ist.
(9)  
Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang eines Genehmigungsantrags gemäß Absatz 8 keine ablehnende Entscheidung, kein Auskunftsersuchen und keine Mitteilung über eine Fristverlängerung der betreffenden zuständigen Behörde, so gilt diese Genehmigung als erteilt.
(10)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 8 oder 9 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

▼B

Artikel 4

(1)  
Auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik erstellt und ändert der Rat einstimmig die Liste im Anhang.
(2)  
Der Rat setzt die betreffende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von dem Beschluss nach Absatz 1 und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dabei dieser Person, Organisation oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat den Beschluss nach Absatz 1 und unterrichtet die betreffende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend.

Artikel 5

(1)  
Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2 und 3 in die Liste angegeben.
(2)  
Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. Bei natürlichen Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, und Funktion oder Beruf umfassen. Bei juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftssitz umfassen.

Artikel 6

Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar ganz oder teilweise berührt wird, einschließlich Schadensersatzansprüchen oder ähnlichen Ansprüchen, wie etwa Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder eines finanziellen Schadensersatzanspruchs in jeder Form, werden nicht erfüllt, sofern sie geltend gemacht werden von:

a) 

den benannten, im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen;

b) 

sonstigen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die über eine der in Buchstabe a genannten Personen, Organisationen und Einrichtungen oder in deren Namen handeln.

Artikel 7

Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die mit den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind.

▼M10

Artikel 8

▼M12

(1)  
Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2026. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft.

▼M10

(2)  
Die in Artikel 3 Absätze 7, 8 und 9 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 3 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.

▼B

Artikel 9

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.




ANHANG

LISTE DER IN ARTIKEL 2 UND 3 GENANNTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN

▼M1

A.   NATÜRLICHE PERSONEN



Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Benennung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.  Tariq YASMINA

alias Tarq Yasminaimage

Geschlecht: männlich

Titel: Oberst;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Tariq Yasmina agiert als der Verbindungsbeamte zwischen dem Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (Scientific Studies and Research Centre, SSRC) und dem Präsidentenpalast und ist als solcher am Einsatz und an den Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen durch das syrische Regime beteiligt.

21.1.2019

2.  Khaled NASRI

alias Mohammed Khaled Nasri; Haled Natsri;image

image

Geschlecht: männlich

Titel: Leiter des Instituts 1000 des SSRC;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Khaled Nasri ist der Direktor des Instituts 1000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von Computer- und Elektroniksystemen für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist.

21.1.2019

3.  Walid ZUGHAIB

alias Zughib, Zgha'ib, Zughayb;image

Titel: Doktor, Leiter des Instituts 2000 des SSRC;

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: syrisch

Walid Zughaib ist der Direktor des Instituts 2000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die mechanische Entwicklung und Herstellung für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist.

21.1.2019

4.  Firas AHMED

alias Ahmad;image

Titel: Oberst, Leiter des Sicherheitsdienstes beim Institut 1000 des SSRC;

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 21. Januar 1967;

Staatsangehörigkeit: syrisch

Firas Ahmed ist der Direktor des Sicherheitsdienstes des Instituts 1000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des SSRC, die für die Entwicklung und Herstellung von Computer- und Elektroniksystemen für das Chemiewaffenprogramm Syriens zuständig ist. Nach dem Beitritt Syriens zum Chemiewaffenübereinkommen war er an der Weitergabe und Verbergung von Material beteiligt, das mit chemischen Waffen im Zusammenhang steht.

21.1.2019

▼M3

5.  Said SAID

alias Saeed, Sa’id Sa’id,image

Titel: Doktor, Mitglied des Instituts 3000 (alias Institut 6000) des SSRC;

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 11. Dezember 1955

Said Said ist eine bedeutende Persönlichkeit im Institut 3000 alias Institut 6000; hierbei handelt es sich um die Abteilung des Scientific Studies and Research Centre (SSRC), die für die Entwicklung und Herstellung von syrischen Chemiewaffen zuständig ist.

21.1.2019

▼M1

6.  Anatoliy Vladimirovich CHEPIGA

alias Ruslan BOSHIROV, Анатолий Владимирович Чепига

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 5. April 1979; 12. April 1978

Geburtsorte: Nikolaevka, Amur Oblast, Russland; Dushanbe, Tajikistan

Der Offizier der Hauptverwaltung für Aufklärung (GRU) Anatoliy Chepiga (alias Ruslan Boshirov) hat einen toxischen Nervenkampfstoff („Nowitschok“) besessen, befördert und am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury eingesetzt. Am 5. September 2018 beschuldigte die britische Staatsanwaltschaft Ruslan Boshirov der Verschwörung zur Ermordung von Sergei Skripal, der versuchten Ermordung von Sergei Skripal, Yulia Skripal und Nick Bailey, des Einsatzes und des Besitzes von Nowitschok sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung an Yulia Skripal und Nick Bailey.

21.1.2019

7.  Alexander Yevgeniyevich MISHKIN

Александр Евгеньевич МИШКИН, alias Alexander PETROV,

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 13. Juli 1979

Geburtsorte: Loyga, Russland; Kotlas, Russland

Der Offizier der GRU Alexander Mishkin (alias Alexander Petrov) hat einen toxischen Nervenkampfstoff („Nowitschok“) besessen, befördert und am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury eingesetzt. Am 5. September 2018 beschuldigte die britische Staatsanwaltschaft Alexander Petrov der Verschwörung zur Ermordung von Sergei Skripal, der versuchten Ermordung von Sergei Skripal, Yulia Skripal und Nick Bailey, des Einsatzes und des Besitzes von Nowitschok sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung an Yulia Skripal und Nick Bailey.

21.1.2019

8.  Vladimir Stepanovich ALEXSEYEV

Владимир Степанович АЛЕКСЕЕВ

Geschlecht: männlich

Titel: Erster stellvertretender Chef der Hauptverwaltung der Aufklärung

Vladimir Stepanovich Alexseyev ist der erste stellvertretende Chef der GRU (alias GU). Aufgrund seiner leitenden Funktion in der GRU ist Alexseyev verantwortlich für den Besitz, die Beförderung und den Einsatz des toxischen Nervenkampfstoffes „Nowitschok“ durch Offiziere der GRU am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury.

21.1.2019

9.  Igor Olegovich KOSTYUKOV

Игорь Олегович КОСТЮКОВ

Geschlecht: männlich

Titel: Chef der Hauptverwaltung der Aufklärung

Aufgrund seiner damaligen leitenden Funktion als erster stellvertretender Chef der GRU (alias GU) ist Igor Olegovich Kostyukov verantwortlich für den Besitz, die Beförderung und den Einsatz des toxischen Nervenkampfstoffes „Nowitschok“ durch Offiziere der GRU am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury.

21.1.2019

▼M4

10.  Andrei VeniaminovichYARIN

(Андрей Вениаминович ЯРИН)

Geschlecht: männlich;

Geburtsdatum: 13. Februar 1970;

Geburtsort: Nizhny Tagil;

Staatsangehörigkeit: russisch;

Titel: Leiter der Direktion für Innenpolitik in der Präsidialverwaltung

Andrei Yarin ist Leiter der Direktion für Innenpolitik in der Präsidialverwaltung der Russischen Föderation. In dieser Funktion ist er für die Gestaltung und Umsetzung der innenpolitischen Ausrichtungen zuständig. Andrei Yarin ist außerdem in eine Task Force in der Präsidialverwaltung berufen worden, deren Aufgabe es war, dem Einfluss von Alexej Nawalny in der russischen Gesellschaft entgegenzuwirken, einschließlich durch Operationen, die ihn in Misskredit bringen sollten.

Alexej Nawalny ist wegen seiner herausragenden Rolle in der politischen Opposition Ziel systematischer Schikanen und Repression durch staatliche Akteure und Akteure der Justiz in der Russischen Föderation.

Alexej Nawalnys Aktivitäten wurden während seiner Reise nach Sibirien im August 2020 von den Behörden der Russischen Föderation eng überwacht. Am 20. August 2020 ist er schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung.

Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass die Vergiftung von Alexej Nawalny nur mit der Zustimmung der Präsidialverwaltung möglich war. Aufgrund seiner Führungsposition in der Präsidialverwaltung ist Andrei Yarin daher dafür verantwortlich, dass den Personen, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, Unterstützung verschafft oder geleistet wurde.

15.10.2020

11.  Sergei Vladilenovich KIRIYENKO

(Сергей Владиленович КИРИЕНКО)

Geschlecht: männlich;

Geburtsdatum: 26. Juli 1962;

Geburtsort: Sukhumi;

Staatsangehörigkeit: russisch;

Titel: Erster Stellvertretender Stabschef in der Präsidialverwaltung

Sergei Kiriyenko ist Erster Stellvertretender Stabschef in der Präsidialverwaltung der Russischen Föderation. In dieser Funktion ist er für innenpolitische Angelegenheiten, einschließlich politischer Gruppen und Aktivitäten, verantwortlich.

Alexej Nawalny ist wegen seiner herausragenden Rolle in der politischen Opposition Ziel systematischer Schikanen und Repression durch staatliche Akteure und Akteure der Justiz in der Russischen Föderation.

Alexej Nawalnys Aktivitäten wurden während seiner Reise nach Sibirien im August 2020 von den Behörden der Russischen Föderation eng überwacht. Am 20. August 2020 ist er schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung.

Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass die Vergiftung von Alexej Nawalny nur mit der Zustimmung der Präsidialverwaltung möglich war. Aufgrund seiner Führungsposition in der Präsidialverwaltung ist Sergei Kiriyenko daher dafür verantwortlich, dass den Personen, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, Unterstützung verschafft oder geleistet wurde.

15.10.2020

▼M6

12.  Sergei Ivanovich MENYAILO

(Сергей Иванович МЕНЯЙЛО)

Geschlecht: männlich;

Geburtsdatum: 22. August 1960;

Geburtsort: Alagir;

Staatsangehörigkeit: russisch;

Titel: Regierungsoberhaupt von Nordossetien-Alania.

Sergei Menyailo ist das Regierungsoberhaupt von Nordossetien-Alania. Er war zwischen 2016 und April 2021 generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien. In dieser Eigenschaft war er dafür verantwortlich, die Umsetzung der verfassungsmäßigen Befugnisse des Präsidenten, einschließlich der Umsetzung der Innen- und Außenpolitik des Staates, sicherzustellen. Sergei Menyailo war bis August 2021 Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation.

Alexej Nawalny ist wegen seiner herausragenden Rolle in der politischen Opposition Ziel systematischer Schikanen und Repression durch staatliche Akteure und Akteure der Justiz in der Russischen Föderation.

15.10.2020

 

 

Alexej Nawalnys Aktivitäten wurden während seiner Reise nach Sibirien im August 2020 von den Behörden der Russischen Föderation eng überwacht. Am 20. August 2020 ist er schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung. Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass die Vergiftung von Alexej Nawalny nur mit der Zustimmung der Präsidialverwaltung möglich war.

 

 

 

Aufgrund seiner Führungsposition als ehemaliger Bevollmächtigter der Präsidialverwaltung im Föderationskreis Sibirien ist Sergei Menyailo daher dafür verantwortlich, dass den Personen, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, Unterstützung verschafft oder geleistet wurde.

 

▼M4

13.  Aleksandr Vasilievich BORTNIKOV

(Александр Васильевич БОРТНИКОВ)

Geschlecht: männlich;

Geburtsdatum: 15. November 1951;

Geburtsort: Perm;

Staatsangehörigkeit: russisch;

Titel: Direktor des Föderalen Dienstes für Sicherheit der Russischen Föderation

Aleksandr Bortnikov ist der Direktor des Föderalen Dienstes für Sicherheit der Russischen Föderation und in dieser Eigenschaft für die Tätigkeiten des wichtigsten Sicherheitsdienstes in Russland verantwortlich.

Alexej Nawalny ist wegen seiner herausragenden Rolle in der politischen Opposition Ziel systematischer Schikanen und Repression durch staatliche Akteure und Akteure der Justiz in der Russischen Föderation.

Alexej Nawalnys Aktivitäten wurden während seiner Reise nach Sibirien im August 2020 vom Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation eng überwacht. Am 20. August 2020 ist er schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung.

Unter diesen Umständen und angesichts dessen, dass Alexej Nawalny zum Zeitpunkt seiner Vergiftung unter Überwachung stand, kann davon ausgegangen werden, dass die Vergiftung nur unter Beteiligung des Föderalen Dienstes für Sicherheit möglich war.

Aufgrund seiner Führungsposition im Föderalen Dienst für Sicherheit ist Aleksandr Bortnikov daher dafür verantwortlich, dass den Personen, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, Unterstützung geleistet wurde.

15.10.2020

14.  Pavel Anatolievich POPOV

(Павел Анатольевич ПОПОВ)

Geschlecht: männlich;

Geburtsdatum: 1. Januar 1957;

Geburtsort: Krasnoyarsk;

Staatsangehörigkeit: russisch;

Titel: Stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation

Pavel Popov ist stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation und trägt in dieser Eigenschaft die Gesamtverantwortung für Forschungstätigkeiten. Dazu gehören die Kontrolle und die Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten des Ministeriums, einschließlich der Entwicklung potenzieller und der Modernisierung vorhandener Waffen und militärischer Ausrüstung.

Dem russischen Verteidigungsministerium ist die Verantwortung für die von der Sowjetunion übernommenen Bestände chemischer Waffen und ihre sichere Lagerung bis zu ihrer vollständigen Vernichtung übertragen worden.

Am 20. August 2020 ist Alexej Nawalny schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung.

Infolge der Gesamtverantwortung des Verteidigungsministeriums für die sichere Lagerung und die Vernichtung chemischer Waffen kann der Einsatz solcher chemischer Waffen im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation nur auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Verteidigungsministeriums und seiner politischen Führung zurückzuführen sein.

Aufgrund seiner Führungsposition im Verteidigungsministerium der Russischen Föderation ist Pavel Popov daher für die Unterstützung der Personen verantwortlich, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren.

15.10.2020

15.  Aleksei Yurievich KRIVORUCHKO

(Алексей Юрьевич КРИВОРУЧКО)

Geschlecht: männlich;

Geburtsdatum: 17. Juli 1975;

Geburtsort: Stavropol;

Staatsangehörigkeit: russisch;

Titel: Stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation

Aleksei Krivoruchko ist stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation und trägt die Gesamtverantwortung für Rüstungsgüter. Dazu gehört die Kontrolle des Bestands des Ministeriums an Waffen und militärischer Ausrüstung. Er ist auch für deren Beseitigung im Rahmen der Umsetzung internationaler Verträge, die dem Verteidigungsministerium zugewiesen wurde, verantwortlich.

Dem russischen Verteidigungsministerium ist die Verantwortung für die von der Sowjetunion übernommenen Bestände chemischer Waffen und ihre sichere Lagerung bis zu ihrer vollständigen Vernichtung übertragen worden.

Am 20. August 2020 ist Alexej Nawalny schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung.

Infolge der Gesamtverantwortung des Verteidigungsministeriums für die sichere Lagerung und die Vernichtung chemischer Waffen kann der Einsatz solcher chemischer Waffen im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation nur auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Verteidigungsministeriums und seiner politischen Führung zurückzuführen sein.

Aufgrund seiner Führungsposition im Verteidigungsministerium der Russischen Föderation ist Aleksei Krivoruchko daher für die Unterstützung der Personen verantwortlich, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren.

15.10.2020

▼M7

16.  Alexey Alexandrovich ALEXANDROV

(Алексей Александрович АЛЕКСАНДРОВ)

Alias Alexey Andreevich FROLOV

(Алексей Андреевич ФРОЛОВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 16.6.1981 oder 16.6. 1980

Staatsangehörigkeit: russisch

Alexey Alexandrov gehört dem Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation (FSB) an; er ist als operativer Mitarbeiter beim Institut für Kriminalistik beschäftigt.

In dieser Eigenschaft war er unmittelbar an der Vorbereitung und der Durchführung der Vergiftung von Alexej Nawalny mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Nowitschok am 20. August 2020 in Tomsk beteiligt, der einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens darstellt.

Daher war Alexey Alexandrov an den Vorbereitungen des Einsatzes chemischer Waffen sowie am Einsatz chemischer Waffen beteiligt.

14.11.2022

17.  Vladimir Alexandrovich PANYAEV

(Владимир Александрович ПАНЯЕВ)

Alias Vladimir ALEXEEV

(Владимир АЛЕКСЕЕВ)

Alias Vladimir ALEXEEV

(Владимир АЛЕКСЕЕВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 25.11.1980

Geburtsort: Serdobsk, Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: russisch

Vladimir Panyaev gehört dem Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation (FSB) an; er ist als operativer Mitarbeiter beim Institut für Kriminalistik beschäftigt.

In dieser Eigenschaft war er unmittelbar an den Vorbereitungen und der Durchführung der Vergiftung von Alexej Nawalny mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Nowitschok am 20. August 2020 in Tomsk beteiligt, der einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens darstellt.

Daher war Vladimir Panyaev an den Vorbereitungen des Einsatzes chemischer Waffen sowie am Einsatz chemischer Waffen beteiligt.

14.11.2022

18.  Ivan Vladimirovich OSIPOV

(Иван Владимирович ОСИПОВ)

Alias Ivan Vasilyevich SPIRIDONOV

(Иван Васильевич СПИРИДОНОВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 21.8.1976 oder 21.8.1975

Staatsangehörigkeit: russisch

Ivan Osipov gehört dem Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation (FSB) an; er ist als operativer Mitarbeiter beim Institut für Kriminalistik beschäftigt.

In dieser Eigenschaft war er unmittelbar an den Vorbereitungen und der Durchführung der Vergiftung auf Alexej Nawalny mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Nowitschok am 20. August 2020 in Tomsk beteiligt, der einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens darstellt.

Daher war Ivan Osipov an den Vorbereitungen des Einsatzes chemischer Waffen sowie am Einsatz chemischer Waffen beteiligt.

14.11.2022

19.  Artur Aleksandrovich ZHIROV

(Артур Александрович ЖИРОВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 6.7.1961

Staatsangehörigkeit: russisch

Artur Zhirov ist Experte für chemische Waffen und Direktor des Forschungsinstituts SC Signal, das mit dem russischen Chemiewaffenprogramm in Verbindung steht.

Als Direktor von SC Signal leistete Artur Zhirov technische Unterstützung bei Einsätzen gegen Julia Nawalnaja und Alexej Nawalny, die am 6. Juli 2020 in Kaliningrad durchgeführt wurden, und bei der Planung der anschließenden Vergiftung von Alexej Nawalny mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Nowitschok am 20. August 2020 in Tomsk, der einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens darstellt.

Daher war Artur Zhirov an den Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen beteiligt und hat technische und materielle Unterstützung für den Einsatz chemischer Waffen geleistet.

14.11.2022

20.  Kirill Yurievich VASILIEV

(Кирилл Юрьевич ВАСИЛЬЕВ)

Alias Kirill VASILYEV

(Кирилл ВАСИЛЬЕВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 22.2.1973

Staatsangehörigkeit: russisch

Steuernummer: 773721109701 (Russland)

General Kirill Vasiliev ist Direktor des Instituts für Kriminalistik des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (FSB), das über einen langen Zeitraum Operationen zur genauen Überwachung der Tätigkeiten von Alexej Nawalny durchgeführt hat, auch während Nawalnys Reise nach Tomsk, wo er am 20. August 2020 mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Nowitschok vergiftet wurde. Diese Vergiftung stellt einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens dar.

Kirill Vasiliev hat in seiner Eigenschaft als Direktor des Instituts für Kriminalistik des FSB den operativen Rahmen für die Überwachung von und den Mordanschlag auf Alexej Nawalny bereitgestellt und entsprechende Anweisungen erteilt.

Daher war er an den Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen beteiligt, ist für den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich und hat technische und materielle Unterstützung für den Einsatz chemischer Waffen geleistet.

14.11.2022

21.  Konstantin Borisovich KUDRYAVTSEV

(Константин Борисович КУДРЯВЦЕВ)

Alias Konstantin Yevgenievich SOKOLOV

(Константин Евгеньевич СОКОЛОВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 28.4.1980 oder 28.4.1981

Staatsangehörigkeit: russisch

Konstantin Kudryavtsev ist ein Chemiewaffenexperte, der dem Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation (FSB) angehört; er ist als operativer Mitarbeiter beim Institut für Kriminalistik beschäftigt.

In dieser Eigenschaft war er unmittelbar an der Vorbereitung und an Nachbereitungshandlungen der Vergiftung von Alexej Nawalny mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Nowitschok am 20. August 2020 in Tomsk beteiligt, der einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens darstellt. Darüber hinaus hat er seine Beteiligung an mindestens einer weiteren versuchten Vergiftung von Alexej Nawalny im Jahr 2017 eingeräumt.

Daher war Konstantin Kudryavtsev an den Vorbereitungen des Einsatzes chemischer Waffen sowie am Einsatz chemischer Waffen beteiligt.

14.11.2022

22.  Stanislav Valentinovich MAKSHAKOV

(Станислав Валентинович МАКШАКОВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 1966

Staatsangehörigkeit: russisch

Stanislav Makshakov ist ein Militärwissenschaftler und stellvertretender Direktor des Instituts für Kriminalistik des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (FSB), das über einen langen Zeitraum Operationen zur genauen Überwachung der Tätigkeiten von Alexej Nawalny durchgeführt hat. In seiner Eigenschaft als stellvertretender Direktor des Instituts für Kriminalistik war Stanislav Makshakov Leiter des Einsatzteams, das an der Vorbereitung und Durchführung der Vergiftung von Alexej Nawalny mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Nowitschok am 20. August 2020 in Tomsk beteiligt war, der einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens darstellt.

Daher war Stanislav Makshakov an den Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen beteiligt, ist für den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich und hat technische und materielle Unterstützung für den Einsatz chemischer Waffen geleistet.

14.11.2022

23.  Vladimir Mikhaylovich BOGDANOV

(Владимир Михайлович БОГДАНОВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 17.7.1958

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: russisch

Vladimir Bogdanov ist Leiter des Spezialtechnologiezentrums des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (FSB), das dem Institut für Kriminalistik übergeordnet ist. In dieser Eigenschaft überwacht und kontrolliert Vladimir Bogdanov die Tätigkeiten dieser Einrichtungen.

Der FSB hat über einen langen Zeitraum Operationen zur genauen Überwachung der Tätigkeiten von Alexej Nawalny durchgeführt, auch während Nawalnys Reise nach Tomsk, wo er am 20. August 2020 mit einem Nervenkampfstoff vom Typ Novitschok vergiftet wurde. Diese Vergiftung stellt einen Einsatz chemischer Waffen im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens dar.

Vladimir Bogdanov hat in seiner Eigenschaft als Leiter des Spezialtechnologiezentrums des FSB den operativen Rahmen für die Überwachung und die versuchte Ermordung von Alexej Nawalny bereitgestellt und entsprechende Anweisungen erteilt.

Daher war er an den Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen beteiligt, ist für den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich und hat technische und materielle Unterstützung für den Einsatz chemischer Waffen geleistet.

14.11.2022

24.  Chadi HOURANIEH

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 29.5.1979

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Staatsangehörigkeit: kanadisch

Chadi Houranieh ist Miteigentümer des Unternehmens MHD Nazier Houranieh & Sons Co, das in der Metallindustrie tätig ist und dem Syrian Studies and Research Centre (SSRC) Materialien liefert, die bei der Herstellung von Trägersystemen für chemische Waffen verwendet werden.

Daher ist Chadi Houranieh für die materielle Unterstützung bei der Herstellung chemischer Waffen verantwortlich und ist an Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen beteiligt, womit er zur anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen beiträgt.

14.11.2022

25.  Mohammad Nazier HOURANIEH

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 6.5.1976

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Staatsangehörigkeit: kanadisch

Mohammad Nazier Houranieh ist Miteigentümer des Unternehmens MHD Nazier Houranieh & Sons Co, das in der Metallindustrie tätig ist und dem Syrian Studies and Research Centre (SSRC) Materialien liefert, die bei der Herstellung von Trägersystemen für chemische Waffen verwendet werden.

Daher ist Mohammad Nazier Houranieh für die materielle Unterstützung bei der Herstellung chemischer Waffen verantwortlich und ist an Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen beteiligt, womit er zur anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen beiträgt.

14.11.2022

▼M13

26.  

Igor Yuryevich BABKIN

(Игорь Юрьевич БАБКИН)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 19.4.1978

Geburtsort: Oblast Tscherkassy, UdSSR (jetzt Ukraine)

Staatsangehörigkeit: russisch

INN: 770170119783

Funktion: Laboraleiter am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal, INN 7718813855)

Igor Babkin ist ein Wissenschaftler im militärischen Bereich und Laborleiter am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal).

Babkin hat in der Vergangenheit mit den Strukturen der chemischen, radiologischen und biologischen Verteidigung innerhalb des russischen Verteidigungsministeriums zusammengearbeitet, einschließlich dem 27th Scientific Centre (27. wissenschaftliches Zentrum) und der Militärakademie für radiologische, chemische und biologische Abwehr.

Babkin leitete eine Gruppe Forschender im Signal Scientific Centre, die zur Synthese von Epibatidin, das post mortem in Alexej Nawalny nachgewiesen wurde, forschte und darüber Artikel veröffentlichte. Er ist daher an der Entwicklung von Epibatidin als chemische Waffe beteiligt.

Igor Babkin ist folglich an der Entwicklung chemischer Waffen beteiligt.

Darüber hinaus steht er in Verbindung mit Artur Aleksandrovich Zhirov, dem Direktor von SC Signal.

3.7.2026

27.  

Sergey Yevgenyevich GALAN

(Сергей Евгеньевич ГАЛАН)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 13.6.1970

Geburtsort: Kramatorsk, UdSSR (jetzt Ukraine)

Staatsangehörigkeit: russisch

Funktion: hochrangiger Wissenschaftler am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal, INN 7718813855)

Sergey Galan ist ein hochrangiger Wissenschaftler im militärischen Bereich, der am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal) tätig ist.

Galan hat in der Vergangenheit mit den Strukturen der chemischen, radiologischen und biologischen Abwehr innerhalb des russischen Verteidigungsministeriums zusammengearbeitet, einschließlich dem 27th Scientific Centre (27. wissenschaftliches Zentrum), dem State Scientific-Research Institute for Experimental Medicine (staatlichen wissenschaftlichen Forschungsinstitut für experimentelle Medizin) und dem Research Institute for Applied Acoustics (Forschungsinstitut für angewandte Akustik).

Zusammen mit Kollegen am Signal Scientific Centre hat er zur Synthese von Epibatidin, das post mortem in Alexej Nawalny nachgewiesen wurde, geforscht und Artikel darüber veröffentlicht. Er ist daher an der Entwicklung von Epibatidin als chemische Waffe beteiligt.

Sergey Galan ist folglich an der Entwicklung chemischer Waffen beteiligt.

Darüber hinaus steht er in Verbindung mit Artur Aleksandrovich Zhirov, dem Direktor von SC Signal.

3.7.2026

28.  

Irina Dmitriyevna DEREVYAGINA

(Ирина Дмитриевна ДЕРЕВЯГИНА)

Geschlecht: weiblich

Geburtsdatum: 24.3.1961

Staatsangehörigkeit: russisch

INN: 772815862404

Funktion: Analytikerin im Bereich chemische Forschung am staatlichen wissenschaftlichen Forschungsinstitut für organische Chemie und Technologie (GosNIIOKhT)

Irina Derevyagina ist eine Analytikerin im Bereich chemische Forschung an Russlands staatlichem wissenschaftlichen Forschungsinstitut für organische Chemie und Technologie (GosNIIOKhT).

Sie hat zwei Forschungspapiere über die klinischen Anwendungen und die klinische Erprobung von Epibatidin veröffentlicht, das post mortem in Alexej Nawalny nachgewiesen wurde. Sie ist daher an der Entwicklung von Epibatidin als chemische Waffe beteiligt.

Irina Derevyagina ist folglich an der Entwicklung chemischer Waffen beteiligt.

3.7.2026

29.  

Mikhail Vasilyevich GUTSALYUK

(Михаил Васильевич ГУЦАЛЮК)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 2.3.1968

Staatsangehörigkeit: russisch

INN: 460501189420

Funktion: Oberst und Leiter der Abteilung für die Organisation wissenschaftlicher Arbeit und die Vorbereitung des wissenschaftlichen und pädagogischen Personals für die Militärakademie für radiologische, chemische und biologische Abwehr

Mikhail Gutsalyuk ist Oberst und Leiter der Abteilung für die Organisation wissenschaftlicher Arbeit und die Vorbereitung des wissenschaftlichen und pädagogischen Personals der Militärakademie für radiologische, chemische und biologische Abwehr.

Zusammen mit Chemikern des Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal) hat er zur Synthese von Epibatidin, das post mortem in Alexej Nawalny nachgewiesen wurde, geforscht. Er ist daher an der Entwicklung von Epibatidin als chemische Waffe beteiligt.

Mikhail Gutsalyuk ist folglich an der Entwicklung chemischer Waffen beteiligt. Darüber hinaus steht er in Verbindung mit Artur Aleksandrovich Zhirov, dem Direktor von SC Signal.

3.7.2026

30.  

Olga Petrovna YUDINA

(Ольга Петровна ЮДИНА)

Geschlecht: weiblich

Geburtsdatum: 24.11.1986

Staatsangehörigkeit: russisch

INN: 462601484461

Funktion: hochrangige Wissenschaftlerin am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal, INN 7718813855)

Olga Yudina ist eine hochrangige Wissenschaftlerin am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal).

Sie erhält auch ein Gehalt vom Research Institute for Applied Acoustics (Forschungsinstitut für angewandte Akustik), das an der Beschaffung von Materialien beteiligt war, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden könnten.

Zusammen mit Kollegen am Signal Scientific Centre hat sie zur Synthese von Epibatidin, das post mortem in Alexej Nawalny nachgewiesen wurde, geforscht und Artikel darüber veröffentlicht. Sie ist daher an der Entwicklung von Epibatidin als chemische Waffe beteiligt.

Olga Yudina ist folglich an der Entwicklung chemischer Waffen beteiligt.

Darüber hinaus steht sie in Verbindung mit Artur Aleksandrovich Zhirov, dem Direktor von SC Signal.

3.7.2026

31.  

Aleksey Vadimovich AKSYONOV

(Алексей Вадимович АКСЕНОВ)

Geschlecht: männlich

Geburtsdatum: 8.10.1978

Staatsangehörigkeit: russisch

INN: 366217317327

Funktion: Forscher am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal, INN 7718813855)

Aleksey Aksyonov ist ein Forscher am Signal Scientific Centre (auch bekannt als SC Signal).

Zusammen mit Kollegen am Signal Scientific Centre hat er zur Synthese von Epibatidin, das post mortem in Alexej Nawalny nachgewiesen wurde, geforscht und Artikel darüber veröffentlicht. Er ist daher an der Entwicklung von Epibatidin als chemische Waffe beteiligt.

Aleksey Aksyonov ist folglich an der Entwicklung chemischer Waffen beteiligt. Darüber hinaus steht er in Verbindung mit Artur Aleksandrovich Zhirov, dem Direktor von SC Signal.

3.7.2026

▼M1

B.   JURISTISCHE PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN



Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Benennung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.  Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)

alias Centre d'Études et de Recherches Scientifiques (CERS), Centre de Recherche de Kaboun

Adresse:

Barzeh Street,

Po Box 4470,

Damascus

Das Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) ist die zentrale Organisation des syrischen Regimes für die Entwicklung chemischer Waffen.

Das SSRC ist für die Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen und der Raketen als deren Trägermittel zuständig und auf mehrere Standorte in Syrien verteilt.

21.1.2019

▼M4

2.  Staatliches wissenschaftliches Forschungsinstitut für organische Chemie und Technologie (GosNIIOKhT)

(Государственный научно-исследовательский институт органической химии и технологии)

Adresse: Shosse Entuziastov 23, 11124 Moscow, Moscow Oblast, Russia;

Telefon: +7 (495) 673 7530;

Fax: +7 (495) 673 2218;

Internet: http://gosniiokht.ru

E-Mail: dir@gosniiokht.ru

Das staatliche wissenschaftliche Forschungsinstitut für organische Chemie und Technologie (GosNIIOKhT) ist ein staatliches Forschungsinstitut und hat die Verantwortung für die Vernichtung der von der Sowjetunion übernommenen chemischen Waffenbestände.

In seiner ursprünglichen Rolle vor 1994 war das Institut an der Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen, einschließlich des jetzt als „Nowitschok“ bekannten toxischen Nervenkampfstoffs, beteiligt. Nach 1994 nahm dieselbe Einrichtung am Regierungsprogramm für die Vernichtung der von der Sowjetunion übernommenen Bestände chemischer Waffen teil.

Am 20. August 2020 ist Alexej Nawalny schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung.

Der Einsatz eines toxischen Nervenkampfstoffs der Nowitschok-Gruppe ist daher nur möglich, wenn das Institut seiner Verantwortung, Bestände an chemischen Waffen zu vernichten, nicht nachgekommen ist.

15.10.2020

▼M7

3.  MHD Nazier Houranieh & Sons Co

Adresse: Zoukak Al Jin Abed Al Rahman Bn Al Kassem Street. Damaskus, Syrien;

Telefon: (+963) 11-2210758,

(+963) 11-2224349;

Fax: (+963) 11-2235892;

Internet: https://houranieh.com/

E-Mail: info@houranieh.com

Das Unternehmen MHD Nazier Houranieh & Sons Co ist in der Metallindustrie tätig und liefert dem Syrian Studies and Research Centre (SSRC) Materialien, die bei der Herstellung von Trägersystemen für chemische Waffen verwendet werden.

Daher leistet das Unternehmen MHD Nazier Houranieh & Sons Co materielle Unterstützung bei der Herstellung chemischer Waffen und ist an Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen beteiligt, womit es zur anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen beiträgt.

14.11.2022

▼M11

4.  Radiological Chemical and Biological Defence Troops of the Ministry of Defence of the Russian Federation (Radiologische, chemische und biologische Abwehrtruppen des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation)

(Войска радиационной, химической и биологической защиты Министерства обороны Российской Федерации)

Adresse: Corpus 2, Building 22, Frunze Embankment, 119160 Moskau, Russische Föderation

Website: https://eng.mil.ru/en/structure/forces/ground/structure/rhbz.htm

Registriernummer: 1037739635890

Persönliche Steueridentifikationsnummer (Taxpayer Personal Identification Number, INN): 7704195013

Die Radiological Chemical and Biological Defence Troops (die radiologischen, chemischen und biologischen Abwehrtruppen) sind in den russischen Streitkräften für die chemische und biologische Kriegsführung zuständig. In dieser Funktion sind die Radiological Chemical and Biological Defence Troops am Einsatz chemischer Waffen durch die Russische Föderation beteiligt. Unter diese fallen Mittel zur Bekämpfung von Unruhen, wie etwa CS-Gas, die von den russischen Streitkräften in der Ukraine als Mittel der Kriegführung unter Missachtung von Artikel I Absatz 5 des Chemiewaffenübereinkommens, dem Russland als Vertragsstaat angehört, eingesetzt wurden. Der Einsatz von CS-Gas wurde durch Berichte der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im November 2024 und Februar 2025 nach Besuchen zur technischen Unterstützung in der Ukraine bestätigt.

Die Radiological Chemical and Biological Defence Troops sind also an dem Einsatz chemischer Waffen beteiligt.

20.5.2025

5.  27th Scientific Centre of the Ministry of Defence of the Russian Federation (27. wissenschaftliches Zentrum des russischen Verteidigungsministeriums)

(27-й Центральный научно-исследовательский институт Министерства обороны Российской Федерации)

Adresse: 51 st Khoroshevsky Passage, 123007 Moskau, Russische Föderation

Telefon: + 7 (495) 945 76 96

Persönliche Steueridentifikationsnummer (Taxpayer Personal Identification Number, INN): 7714676767

Website:

http://eng.mil.ru/en/science/sro/information.htm?id=10992@morfOrgScience

E-Mail: fin27cnii@mail.ru

Verbundene Organisation: Radiological Chemical and Biological Defence Troops of the Ministry of Defence of the Russian Federation (Radiologische, chemische und biologische Abwehrtruppen des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation)

Das Russian Ministry of Defence 27th Scientific Centre (das 27. wissenschaftliche Zentrum des russischen Verteidigungsministeriums) ist eine untergeordnete Einheit der Radiological, Chemical and Biological Defence Troops. Als eine der führenden Forschungseinrichtung innerhalb des russischen Militärs gehört es zum russischen Militär und steht in Verbindung mit der Entwicklung und dem Einsatz chemischer Kampfstoffe.

Das Russian Ministry of Defence 27th Scientific Centre ist also mit den Radiological, Chemical and Biological Defence Troops verbunden.

20.5.2025

6.  33rd Central Scientific Research and Testing Institute of the Ministry of Defence of the Russian Federation (33. zentrales wissenschaftliches Forschungs- und Versuchsinstitut des russischen Verteidigungsministeriums)

(33 Центральный научно-исследовательский испытательный институт Министерства обороны Российской Федерации)

Adresse: 1 Ulitsa Krasnoznamennaya, Volsk-18/Shikhany, Saratov Oblast, Russische Föderation; Krasnoznamennaya Street 1, Volsk-18, Saratov, 412918 Russische Föderation

Telefon: + 7 (343) 255 99 88

Persönliche Steueridentifikationsnummer (Taxpayer Personal Identification Number, INN): 6441013942 / 644101001

Website: https://ens.mil.ru/science/SRI/information.htm?id=12027@morfOrgScience

E-Mail: 33cnii-fes@mil.ru

Verbundene Organisation: Radiological Chemical and Biological Defence Troops of the Ministry of Defence of the Russian Federation (Radiologische, chemische und biologische Abwehrtruppen des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation)

Das Russian Ministry of Defence 33rd Central Scientific Research and Testing Institute (das 33. zentrale wissenschaftliche Forschungs- und Versuchsinstitut des russischen Verteidigungsministeriums) ist eine untergeordnete Einheit der Radiological, Biological and Chemical Defence Troops. Als eine der führenden chemischen Forschungs- und Versuchseinrichtung innerhalb des russischen Militärs gehört es zum russischen Militär und steht in Verbindung mit der Entwicklung und dem Einsatz chemischer Kampfstoffe.

Das Russian Ministry of Defence 33rd Central Scientific Research and Testing Institute ist also mit den Radiological, Chemical and Biological Defence Troops verbunden.

20.5.2025