18.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 47/28


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 15. Oktober 2003

über die finanzielle Beteiligung der Wallonischen Region am Unternehmen Carsid SA

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3527)

(Nur der französische Text und der niederländische Text sind verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2005/137/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 erster Unterabsatz,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (1),

nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung (2) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme,

in Erwägung nachstehender Gründe:

I.   VERFAHREN

(1)

Belgien hat bei der Kommission mit Schreiben vom 17. Oktober 2001 ein Vorhaben der Wallonischen Region zur Beteiligung am Kapital des neuen Stahlunternehmens Carsid SA angemeldet. Mit Schreiben vom 20. November 2001 und 14. Februar 2002 übermittelte Belgien ergänzende Angaben.

(2)

Die Kommission hat Belgien mit Schreiben vom 3. April 2002 von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 5 der Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS der Kommission vom 18. Dezember 1996 zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie (3) einzuleiten.

(3)

Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht (4). Die Kommission hat die Beteiligten zur Äußerung zu der betreffenden Maßnahme aufgefordert.

(4)

Die Stellungnahmen, die die Kommission von Beteiligten erhalten hat, sind Belgien zugeleitet worden, das mit Schreiben vom 17. Juni, 6. September, 22. Oktober und 25. November 2002 seine Bemerkungen abgegeben hat.

II.   AN CARSID BETEILIGTE UNTERNEHMEN

(5)

Die Société Wallonne de Gestion et de Participations (Sogepa) ist eine Holdinggesellschaft der Wallonischen Region, die unter anderem die Aktivitäten der Société Wallonne pour la Sidérurgie (SWS) übernommen hat. Im Stahlsektor hat sie im Rahmen der allgemeinen wallonischen Wirtschaftspolitik zum Ziel, die Gründung oder Ausweitung von Unternehmen sowie die öffentliche industrielle Initiative zu fördern. Zum Zeitpunkt der Anmeldung beteiligte sich die Sogepa zu 25 % am Kapital des belgischen Stahlerzeugers Cockerill Sambre. Sie hielt außerdem 25 % des Kapitals von Duferco Clabecq (siehe Erwägungsgrund 9) der vorliegenden Entscheidung), Duferco La Louvière (siehe Erwägungsgrund 11) und Duferco Belgium (siehe Erwägungsgrund 12).

(6)

Die Beteiligung der Sogepa an Cockerill Sambre wurde am 17. Dezember 2001 gegen eine Beteiligung von 8 % am Kapital von Usinor ausgetauscht, die ihrerseits Anfang 2002 in eine Beteiligung von 4,25 % am Kapital von Arcelor (siehe Erwägungsgrund 7) umgewandelt wurde. Die Beteiligung der Sogepa an Duferco Clabecq wurde auf 5,91 % reduziert infolge der Kapitalherabsetzung durch Absorption von Verlusten am 8. August 2002, gefolgt von der Kapitalerhöhung durch Duferco Investment. Ebenso ist die Direktbeteiligung der Sogepa an Duferco La Louvière praktisch verschwunden infolge der Kapitalherabsetzung durch Absorption von Verlusten am 8. November 2001, gefolgt von der Kapitalerhöhung durch Duferco Belgium.

(7)

Usinor Belgium SA ist eine Holdinggesellschaft des Usinor-Konzerns in Belgien. Der französische Usinor-Konzern war bis Ende 2001 einer der größten europäischen Stahlkonzerne. Sein Umsatz im Jahr 2001 belief sich weltweit auf 14,523 Mrd. EUR. Zum Zeitpunkt der Anmeldung hielt Usinor 75 % von Cockerill Sambre. Anfang 2002 fusionierte der Usinor-Konzern mit dem luxemburgischen Konzern Arbed und dem spanischen Konzern Aceralia und gründete somit den Arcelor-Konzern, den ersten internationalen Stahlerzeuger.

(8)

Duferco Investment SA (Duferco Investment) ist eine Holdinggesellschaft des Duferco-Konzerns. Letzterer ist ein italienisch-schweizerischer Privatkonzern, der auf den Handel mit Stahlprodukten (einschließlich Rohstoffe) spezialisiert ist, aber der auch Kohlenstoff-Langstahl- und Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse produziert. Im Jahr 2001 erzielte der Konzern einen weltweiten Umsatz von 3,2 Mrd. USD. In Belgien kontrolliert Duferco Investment die beiden Stahlunternehmen Duferco Clabecq und Duferco La Louvière. Diese beiden Gesellschaften zahlen Duferco Investment für die Dienstleistungen des Konzerns an die belgischen Unternehmen eine jährliche Gebühr von […] (*1) ihres Umsatzes, die sich in eine Bearbeitungsgebühr ([…]) und eine Verwaltungsgebühr aufgliedert ([…]).

(9)

Duferco Clabecq ist die Gesellschaft, die vom Duferco-Konzern und den wallonischen Behörden (durch die SWS) im Hinblick auf die Übernahme des Unternehmens Forges de Clabecq (5), das sich seit dem 3. Januar 1997 in Konkurs befand, gegründet wurde. Die SWS hat zur Kapitalisierung von Duferco Clabecq durch eine Einlage von etwa 8,6 Mio. EUR sowie ein nachgeordnetes Darlehen von etwa 13,6 Mio. EUR (zu 75 % durch den Duferco-Konzern garantiert) beigetragen. Der Duferco-Konzern hat durch eine Einlage von etwa 25,9 Mio. EUR beigetragen. Durch die Entscheidung vom 25. November 1997 war die Kommission der Auffassung, dass diese Intervention der SWS keine staatliche Beihilfe darstellte. In dieser Entscheidung hat die Kommission festgestellt, dass der Geschäftsplan des Unternehmens eine positive Nutzungsspanne ab dem zweiten Betriebsjahr und das Erzielen von Gewinnen ab dem fünften Jahr vorsieht.

(10)

Die folgende Tabelle zeigt einige Finanzindikatoren von Duferco Clabecq bis zum 30. September 2001:

(in Mio. EUR)

 

1998

1999

2000

2001

Kapital + Rückstellungen

34,7

34,7

34,7

34,7

Umsatz

229,7

171,3

309,7

292,7

Betriebsergebnis

3,0

– 7,0

– 4,9

– 6,0

Ergebnis vor Steuern

1,3

– 7,5

– 6,7

– 0,7

Kumulierte Verluste

 

– 6,7

– 14,3

– 14,9

Quelle: Jahresabschluss des Unternehmens. Geschäftsjahre jeweils vom 1. Oktober bis 30. September.

(11)

Duferco La Louvière ist die Gesellschaft, die von Duferco Investment und den wallonischen Behörden (durch die SWS) im Hinblick auf die Übernahme des Unternehmens Hoogovens-Usines Gustave Boël (6), das sich seit Oktober 1998 im Vergleichsverfahren befand, gegründet wurde. Die SWS hat zur Kapitalisierung von Duferco La Louvière durch eine Einlage von etwa 17,8 Mio. EUR sowie ein nachgeordnetes Darlehen von etwa 27,8 Mio. EUR (zu 75 % durch den Duferco-Konzern garantiert) beigetragen. Der Duferco-Konzern hat durch eine Einlage von etwa 53,5 Mio. EUR beigetragen. Durch die Entscheidung vom 1. Juli 1999 war die Kommission der Auffassung, dass diese Intervention der SWS keine staatliche Beihilfe darstellte. In dieser Entscheidung hat die Kommission festgestellt, dass der Geschäftsplan des Unternehmens Gewinne ab dem Jahr 2000 vorsieht.

(12)

Darüber hinaus haben Duferco Investment und die Sogepa die Holdinggesellschaft Duferco Belgium gegründet, die sich an dem Kapital von Duferco La Louvière beteiligen musste, um zur Finanzierung der zusätzlichen Investitionen von Duferco La Louvière beizutragen. Die Sogepa würde zur Kapitalisierung von Duferco Belgium durch eine Einlage von etwa 15,6 Mio. EUR sowie ein nachgeordnetes Darlehen von etwa 24,3 Mio. EUR (zu 75 % durch den Duferco-Konzern garantiert) beitragen. Der Duferco-Konzern würde durch eine Einlage von etwa 46,8 Mio. EUR beitragen. Am 30. September 2001 waren 25 % des Kapitals eingezahlt worden (15,6 Mio. EUR), und die Sogepa hatte das gesamte Darlehen vorgeschossen. Am 20. September 2001 hatte Duferco Belgium Darlehen in Höhe von etwa 36 Mio. EUR für die Finanzierung der Investitionen von Duferco La Louvière genehmigt. In dem am 30. September 2001 abgeschlossenen Geschäftsjahr hat Duferco Belgium einen Verlust von 31 209 EUR verzeichnet.

(13)

Die folgende Tabelle zeigt einige Finanzindikatoren von Duferco La Louvière bis zum 30. September 2001:

(in Mio. EUR)

 

1999

2000

2001

Kapital + Rückstellungen

111,6

111,6

111,6

Umsatz

216,7

487,7

476,1

Betriebsergebnis

– 49,4

– 7,8

– 43,1

Ergebnis vor Steuern

46,2

– 1,0

– 41,7

Kumulierte Verluste

– 35,9

– 36,9

– 79,1

Quelle: Jahresabschluss des Unternehmens. Geschäftsjahre jeweils vom 1. Oktober bis 30. September.

III.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHME

(14)

Im Anschluss an die Ankündigung der Absicht des Präsidenten des Konzerns Usinor Sacilor im Februar 2001, die Aktivitäten der Warmstahllinie von Cockerill Sambre in Charleroi einzustellen, wurden Diskussionen zwischen Usinor-Cockerill Sambre, dem Duferco-Konzern und der Sogepa eingeleitet, deren Hauptziel die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft für die Herstellung von Brammen war, deren Industriewerkzeug aus den aktuellen Einrichtungen von Cockerill Sambre in Charleroi bestehen würde, die durch Ausrüstungsgegenstände von Duferco Clabecq (Stranggussanlage) ergänzt würden (7). Diese Diskussionen führten zu der Absichtserklärung zur Gründung von Carsid, die am 12. Oktober 2001 unterzeichnet wurde.

(15)

Die Intervention der Wallonischen Region besteht in einer Beteiligung der Sogepa am Grundkapital der neuen Stahlgesellschaft Carsid SA. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich diese Beteiligung auf 20 Mio. EUR belaufen sollte. Belgien hat jedoch mit Schreiben vom 14. Mai 2002 die Kommission informiert, dass unbeschadet seiner Unstimmigkeit mit der Analyse der Kommission in ihrer Entscheidung zur Einleitung des Verfahrens im Hinblick auf die mögliche Überwindung der Einwände der Kommission die Einlage der Sogepa auf 9 Mio. EUR gesenkt wird, wobei die anderen 11 Mio. EUR, die ursprünglich vorgesehen waren (ebenfalls in bar), von Duferco Investment eingebracht werden müssen.

(16)

In Erwartung einer positiven Entscheidung der Kommission haben Cockerill Sambre am 27. Dezember 2001 eine Sacheinlage, deren Nettowert auf 35 Mio. EUR festgesetzt wurde, und Duferco eine Bareinlage in Höhe von 25 Mio. EUR eingebracht. Das Gründungskapital von Carsid wurde folglich auf 60 Mio. EUR festgelegt.

(17)

Die Sacheinlage von Cockerill Sambre bestand in einem Produktionszweig, der grosso modo der integrierten Produktionslinie des Standorts Charleroi und der elektrischen Produktionslinie des Standorts Marcinelle entspricht. Diese Anlagen waren Gegenstand eines Gutachtens eines unabhängigen Unternehmens im Oktober 2001, das den Nutzungswert auf […] Mio. EUR festgesetzt hat. Cockerill hat darüber hinaus Bestände im Wert von […] Mio. EUR und Passiva, bestehend aus Rücklagen ([…] Mio. EUR), Lohnverbindlichkeiten ([…] Mio. EUR) und Lieferantenverbindlichkeiten ([…] Mio. EUR), eingebracht.

(18)

Die Bareinlage von Duferco wurde für den sofortigen Kauf der Breitband-Stranggussanlage und anderer Hilfseinrichtungen von Clabecq verwendet. Diese Anlagen waren Gegenstand eines Gutachtens eines unabhängigen Unternehmens im November 2001, das den Nutzungswert auf 25 Mio. EUR festgesetzt hat.

(19)

Unmittelbar nach der Gründung hat Cockerill 40 % seiner Beteiligung an Carsid an Usinor Belgium abgetreten und 18,33 % an Duferco (für einen Preis von […] Mio. EUR, zu zahlen ab dem […]). Folglich ist das Kapital von Carsid derzeit zwischen Usinor Belgium (40 %) und Duferco (60 %) aufgeteilt. Nach den von der Sogepa und Duferco Investment beabsichtigten Einlagen wird die endgültige Beteiligung der Sogepa an Carsid 11,25 % betragen, wobei die anderen Aktionäre 58,75 % (Duferco Investment) und 30 % (Usinor Belgium SA) des Kapitals von Carsid halten werden.

IV.   GRUNDSÄTZLICHE FUNKTIONSWEISE VON CARSID

(20)

Carsid wird über zwei Produktionslinien für die Herstellung von Brammen verfügen, nämlich eine integrierte Roheisenlinie mit einer Produktionskapazität von 1,8 Mio. t/Jahr, die für Duferco bestimmt sein wird, und eine elektrische Linie, deren Produktion zwischen Cockerill ([…]) und den wallonischen Unternehmen von Duferco ([…]) aufgeteilt wird. Dennoch wird während eines Übergangszeitraums […] der Großteil der Produktion von Carsid für Cockerill Sambre bestimmt sein.

(21)

Das Ergebnis der Maßnahme ist die endgültige Schließung des Hochofens von Clabecq mit einer Stahlproduktionskapazität von etwa 1,5 Mio. t/Jahr.

(22)

Carsid wird ausschließlich für die Unternehmen des Konzerns Duferco und Arcelor produzieren und nicht auf dem offenen Markt aktiv sein. Zu diesem Zweck haben Cockerill Sambre und der Konzern Duferco langfristige Lieferverträge mit Carsid unterzeichnet, die bis Ende […] (Cockerill Sambre) oder […] (Duferco) gültig sind. Cockerill Sambre wird diese jedoch erstmals Ende […] beenden können. Falls Cockerill Sambre sein Austrittsrecht für die Aktien von Carsid ausübt, werden auch sowohl Cockerill Sambre als auch Duferco die Verträge am […] beenden können.

(23)

Neben den bereits erwähnten Produktionsanlagen (siehe Erwägungsgrund 20) beabsichtigt Carsid den Erwerb einer neuen Anlage […] zur Verbesserung der Qualität der Produkte sowie die Tätigung von Investitionen für die Wartung der anderen Anlagen und die Tätigung von Investitionen im Umweltbereich. Die Kosten für die Verlagerung der Stranggussanlage von Duferco Clabecq nach Charleroi werden mit […] Mio. EUR veranschlagt. Usinor Belgium wird zu dem Mittelbedarf von Carsid mit einem Darlehen in Höhe von […] und einer Kreditlinie des gleichen Betrags zu einem jährlichen Zinssatz von […] beitragen.

(24)

Die Lieferung von Rohstoffen wird gegen Vergütung an die zuständigen Dienststellen von Arcelor und des Konzerns Duferco delegiert. Somit wird der Konzern […] für die Schrottkäufe und der Konzern […] für die Käufe von Erzen, Kohle und Koks zuständig sein.

(25)

Die Aktionäre von Carsid haben vereinbart, dass die Unternehmen, für die die Herstellung von Brammen bestimmt ist, die Produktionskosten für die jeweilige Linie decken werden. Die Brammen werden darüber hinaus zu den Produktionskosten + 1 % geliefert, womit sichergestellt wird, dass das Unternehmen keine Verluste machen wird. Ab dem […] Jahr haben die Aktionäre außerdem vereinbart, die […] der Gewinne als Dividenden auszuschütten.

(26)

Die Fixkosten für die Roheisenlinie werden von Duferco getragen, und die Fixkosten für die elektrische Linie werden von Cockerill Sambre in Höhe einer Kapazität von […] t getragen. Wenn die Kapazität der elektrischen Linie auf 1 Mio. t erhöht wird, gehen nur […] zu Lasten von Cockerill, der Rest geht zu Lasten von Duferco. Jedoch trägt der Partner, der die gesamte oder einen Teil der Kapazität, die für die andere Partei vorgesehen ist, nutzt, die Fixkosten anteilmäßig zu seiner Verwendung. Die variablen Kosten werden von jeder Partei im Verhältnis zu der für sie vorgesehenen Produktion getragen. Im Vertrag ist festgelegt, dass die Arbeitskräfte der elektrischen Linie im Wesentlichen variabel sind durch den Rückgriff auf technische Arbeitslosigkeit und durch den weitestmöglichen Einsatz der Arbeitnehmer in der Roheisenlinie.

V.   DER STAHLMARKT IM JAHR 2001

(27)

Nach einem sehr guten Jahr 2000 für den gemeinschaftlichen Stahlsektor mit einer Rekordproduktion von 163,2 Mio. t Stahl war seit Anfang 2001 eine Abwärtstendenz dieser Produktion festgestellt worden, die in der Folge bestätigt wurde. Allgemeiner kam zur Verlangsamung des Wachstums, die in allen Regionen der Welt festgestellt wurde, die Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung der Wirtschaft, die durch die Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA ausgelöst worden war, hinzu.

(28)

Insbesondere hinsichtlich der Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse, die die Hauptprodukte von Duferco Clabecq und Duferco La Louvière sind, war die Situation des Marktes in der Gemeinschaft im Jahr 2001 sehr besorgniserregend, vor allem in Bezug auf die Importe (siehe in diesem Sinne die Angaben zum Jahr 2001 in der Verordnung (EG) Nr. 560/2002 der Kommission vom 27. März 2002 über die Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren bestimmter Stahlwaren (8). Auf weltweiter Ebene war die Situation kaum besser, wie sämtliche Teilnehmer der hochrangigen OECD-Sitzung vom 17. bis zum 18. September 2001 festgestellt haben. Darüber hinaus hatten die Untersuchungen im Stahlbereich, die von den USA im Januar und Juli 2001 eröffnet wurden, zu zusätzlicher Unsicherheit bezüglich der Perspektiven für die Entwicklung des internationalen Handels mit Stahlprodukten geführt.

(29)

Belgien ist ein Nettoexporteur von Stahlprodukten. Im Jahr 2001 waren über 70 % seiner Produktion für die übrige Gemeinschaft bestimmt.

VI.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS

(30)

Die Kommission hatte Zweifel daran geäußert, dass das Verhalten der Sogepa, das selbst im globalen Kontext seiner vergangenen Investitionen analysiert wurde, dem eines Privatanlegers entspricht, und zwar aus zwei Gründen:

—

Ein hypothetischer Privataktionär von Carsid wäre nicht bereit zu akzeptieren, dass er der Einzige ist, der seine gesamte Beteiligung in bar erbringt, um den neuen Bedürfnissen des Unternehmens gerecht zu werden, da aufgrund dieser Tatsache die von den Privataktionären und dem öffentlichen Aktionär von Carsid zu übernehmenden Risiken nicht gleichwertig wären. Mit ihrem Beitrag würden die privaten Partner lediglich Produktionsanlagen innerhalb der Unternehmen des Konzerns verlegen. Der Staat bringt dagegen Neugeld ein, also mit einem neuen Risiko.

—

Die erwartete Verzinsung des vom Staat in Carsid investierten Kapitals konnte nicht als den Erwartungen eines Privatanlegers entsprechend angesehen werden, da die Rentabilität dieser Investition einerseits von der speziellen Situation der von dem Projekt betroffenen Unternehmen und andererseits von der Entwicklung des Stahlsektors sowohl auf internationaler als auch auf europäischer und regionaler Ebene abhängig ist.

VII.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN

A.   Corus

(31)

Der Stahlerzeuger Corus ist der Ansicht, dass die Investition der Wallonischen Region in Carsid über die Sogepa eine staatliche Beihilfe darstellt, weil ein Privatanleger, der eine rentable Investition tätigen möchte, zu den von der Sogepa akzeptierten Bedingungen keine Beteiligung an Carsid erworben hätte.

(32)

Erstens ist Corus der Ansicht, dass Carsid nicht wettbewerbsfähig ist und dass es dies auch in Zukunft nicht sein wird. Carsid habe aufgrund seines Inlandstandorts gewisse Wettbewerbsnachteile in Bezug auf die Kosten der „Inputs“: Arbeitskräfte, Kohle und Eisenerz, Schrott, Strom. Darüber hinaus sei das Unternehmen zu klein, um von Größenvorteilen profitieren zu können (9). Dagegen weise Carsid keine besonderen Vorteile auf: Das Unternehmen werde einfache Halbzeuge verkaufen, für die eine Überkapazität besteht, während andere Erzeuger besser für den Export gerüstet sind. Die Produktionskosten in Charleroi würden derzeit um 15 % höher sein als die eines durchschnittlichen Konkurrenten. Charleroi sei mit 219 USD/t der Erzeuger mit den höchsten Kosten in Europa (mit Ausnahme des griechischen Kleinerzeugers Halyvourgiki). Es liegt an 207. Stelle von den 300 Erzeugern, die von World Steel Dynamics analysiert wurden.

(33)

Werde ferner berücksichtigt, dass Carsid seine Brammen zu einem Preis verkaufen wird, der den Kosten plus 1 % entspricht, würden sich Duferco und Arcelor in einer nachteiligen Wettbewerbssituation befinden, um die aus diesen Brammen hergestellten Fertigerzeugnisse zu verkaufen. Ein Privatanleger, der die Übernahme einer Aktienbeteiligung an Carsid beabsichtigt, müsste folglich befürchten, dass die Fortsetzung dieser Vereinbarung entweder eine bedeutende Reduzierung der Käufe von Duferco und Arcelor bei Carsid oder eine Neuverhandlung des Preises für die Verlagerung zur Folge hat. Diese Befürchtung würde den Privatanleger dazu veranlassen, die in seine Investitionsentscheidung einbezogene Risikoprämie zu erhöhen und eine höhere Rendite als die normale zu verlangen.

(34)

Für Corus gibt es wenig Hoffnung, dass Carsid ein lebensfähiges Gewinnniveau erreicht. Genau aus diesem Grund habe Usinor im Februar öffentlich bekannt gegeben, dass die Stahlproduktion in Charleroi keine Zukunft hat. Folglich könne die von der Sogepa getätigte Investition nicht als Verhalten eines normalen Anlegers angesehen werden. Die anderen Aktionäre hätten andere Beweggründe — Usinor wolle Charleroi verlassen, ohne die Verbindlichkeiten, die es beim Kauf von Cockerill eingegangen ist, neu zu verhandeln. Diese Maßnahme ermögliche ihm dies zu geringen Kosten oder sogar ohne jeglichen Kostenaufwand. Duferco werde seinerseits wahrscheinlich mehr als die erlittenen Verluste eintreiben können, indem es Carsid die Lieferung von Brammen an seine belgischen Betriebe übertragen wird, dank der beim Verkauf des Endprodukts erzielten Gewinne. Duferco betrachte diese Maßnahme auch als ein Mittel zur Vermeidung der Reparatur des Hochofens von Clabecq und zur Verlagerung der Produktion nach Charleroi, wo es weniger Geld als in Clabecq zu verlieren hofft. Diese Maßnahme werde jedoch keinen Gewinn erzeugen. Die Sogepa investiere also nur, um die Arbeitsplätze zu erhalten.

(35)

Zweitens ist Corus der Ansicht, dass die erwartete Rendite für die Investition unzureichend ist, um diese zu rechtfertigen. Corus hat den aktualisierten Nettowert der Erträge berechnet, die die Sogepa für ihre Investition erzielen kann. Danach könne die Sogepa nach den optimistischsten Hypothesen bestenfalls auf eine interne Rendite (IR) von 4,9 % hoffen. Es sei offensichtlich, dass diese deutlich unter der Rendite liegt, die ein Anleger des Privatsektors verlangen würde. Nach praktisch allen anderen Szenarien sei die Rendite negativ.

(36)

Drittens ist Corus der Ansicht, dass der Wert der eingebrachten Ausrüstungsgegenstände viel zu hoch veranschlagt wird. Diese Transaktion erlaube Cockerill in der Tat hauptsächlich, den Standort Charleroi zu verlassen, ohne Schließungsgebühren zu zahlen. Da man nicht erwarten könne, dass die Ausrüstungsgegenstände im betreffenden Zusammenhang irgendeinen Gewinn generieren, sei ihr tatsächlicher Wert Null. Wenn die betreffenden Ausrüstungsgegenstände versteigert würden, würde das Ergebnis ihres Verkaufs in sämtlichen Fällen nicht den Schrottwert übersteigen. Die Erfahrung von Corus in diesem Bereich habe gezeigt, dass der Schrottwert bestenfalls die Umweltkosten im Zusammenhang mit der Räumung des Standorts abdeckt.

(37)

Viertens ist Corus der Ansicht, dass, selbst wenn der Wert der Ausrüstungsgegenstände korrekt veranschlagt worden wäre, die Sogepa ein höheres wirtschaftliches Risiko übernommen hätte als die Privataktionäre von Carsid, da sie der einzige Aktionär ist, der Neukapital in ein mehr als unsicheres Projekt investiert. In Anbetracht der Tatsache, dass die Einlage der beiden Privataktionäre von Carsid eine Sacheinlage ist, entweder direkt oder weil ihr Beitrag zum Kauf der Anlage von Gesellschaften des Konzerns verwendet wird, bezweifelt Corus, dass ein Privataktionär bereit wäre, der Einzige zu sein, der die gesamte Liquidität zur Verfügung stellt, die für die neuen Bedürfnisse der Gesellschaft erforderlich ist.

(38)

Fünftens müsse aufgrund der Tatsache, dass der Stahlsektor durch eine strukturelle Überkapazität charakterisiert ist, von einer staatlichen Beihilfe ausgegangen werden, wenn eine öffentliche Beteiligung an einem in diesem Sektor tätigen Unternehmen vorliegt.

(39)

Sechstens wäre laut Corus die Operation Carsid nur dank des Vorruhestands-Sonderprogramms für Charleroi und Clabecq realisierbar. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestrentenalter (58 Jahre) erfordere eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, ohne die sämtliche in Charleroi beschäftigten Arbeitnehmer von Carsid übernommen werden müssten oder ihr Arbeitgeber die gesamte Belastung für ihren Vorruhestand tragen müsste. Für Corus stelle die Beteiligung der öffentlichen Behörden an dem Vorruhestands-Programm eine staatliche Beihilfe dar.

(40)

Siebtens ist Corus der Ansicht, dass der allgemeine Zusammenhang die Investition der Sogepa nicht rechtfertigt. Angesichts der früheren Performance der zuvor von der Sogepa gewährten Interventionen würde kein Privatanleger einer zusätzlichen Investition zustimmen. Ein Privatanleger, der sich in der Position der Sogepa befindet, hätte eher sämtliche Verbindungen mit den Unternehmen von Duferco/Cockerill abgebrochen als Neukapital in Carsid zu investieren.

B.   Vereinigtes Königreich

(41)

Für das Vereinigte Königreich ist es aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaft, obwohl sie unabhängig ist, ihre Aktivitäten nicht auf dem freien Markt ausübt, wenig wahrscheinlich, dass ein Privatanleger, der eine rentable Investition tätigen möchte, zu den Bedingungen für die Beteiligung Mittel in Carsid investiert hätte.

VIII.   BEMERKUNGEN BELGIENS

(42)

Zunächst behaupten die belgischen Behörden, dass die wallonischen öffentlichen Behörden seit Jahrzehnten eine Investitionspolitik in den wallonischen Stahlsektor verfolgen und dass die Sogepa daher nicht als ein unabhängiger Privatanleger betrachtet werden kann, da sie Beteiligungen an Duferco Clabecq, Duferco La Louvière und Arcelor hält. Das Verhalten der Sogepa sei das einer Privatholding oder eines privaten Unternehmenskonzerns, der eine sektorielle Politik verfolgt und von längerfristigen Rentabilitätsperspektiven geleitet wird, da sie ihre Investition als Aktionär eines Industrieprojekts von zwei Konzernen tätigt, an denen sie Beteiligungen hält (indirekter Gewinn) und deren Rentabilität sichergestellt ist (direkter Gewinn).

(43)

Weiterhin widersprechen die belgischen Behörden der Aussage der Kommission, wonach die Sogepa der einzige Aktionär ist, der frisches Kapital einbringt, da Duferco Investment am 27. Dezember 2001 eine Kapitalerhöhung von Carsid in Höhe von 25 Mio. EUR durchgeführt habe. Wenn es stimme, dass der Verkauf des Stranggussanlage von Duferco Clabecq in der Folge der von den beiden privaten Partnern von Carsid getätigten Einlagen durchgeführt wurde, so sei diese Abtretung dadurch gerechtfertigt gewesen, dass Carsid für den Konzern Duferco Brammen von spezifischem Ausmaß produzieren musste, was demzufolge den Kauf einer Stranggussanlage erfordert, die die Kriterien der Anlage in Clabecq erfüllt.

(44)

Was die Gleichwertigkeit der von der Sogepa übernommenen Risiken betrifft, so sind die belgischen Behörden der Ansicht, dass sie ein Risiko gemäß ihrer Einlage übernimmt. Sämtliche Aktionäre von Carsid würden nach belgischem Recht das gleiche Risiko tragen, unabhängig davon, ob sie Anlagen oder Neugeld einbringen. Die Kommission könne die Sogepa nicht dazu verpflichten, eine Sacheinlage einzubringen, oder die privaten Partner dazu verpflichten, eine erneute Kapitalerhöhung in bar vorzunehmen, ungeachtet ihrer bereits getätigten Einlagen in Höhe von 60 Mio. EUR.

(45)

Was den Wert der eingebrachten Anlagen betrifft, so vertreten die belgischen Behörden die Auffassung, dass sie Gegenstand unabhängiger Gutachten waren. Insbesondere bezüglich der Einlage von Cockerill Sambre fordere Artikel 444 des belgischen Gesellschaftsrechts die Benennung eines Sonderprüfers. Was den Wert der bei Duferco Clabecq gekauften Ausrüstungsgegenstände betrifft, so würde neben der Tatsache, dass der im Gutachten festgesetzte Wert von Arcelor akzeptiert wurde, eine neue Stranggussanlage, die mit der von Duferco Clabecq vergleichbar ist, derzeit 60 Mio. EUR kosten, und ihre Installation würde 18 bis 24 Monate in Anspruch nehmen, wohingegen die Anlage von Duferco Clabecq in 12 Monaten verlagert und installiert werden könne.

(46)

In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit von Carsid sind die belgischen Behörden der Ansicht, dass Carsid zahlreiche Vorteile hat, darunter eine Reduzierung der Kosten (10), eine Flexibilität der Verlagerung der Produktion zwischen Roheisenlinie und elektrischer Linie, die eine einfache Anpassung an die Nachfrage ermöglicht, sowie die Schaffung eines relevanten Regionalmarktes, der die Versorgung der Walzwerke von Duferco und Arcelor erlaubt. Ungeachtet der von Corus erläuterten Vorteile der maritimen Standorte produziere Carsid, das in der Nähe seiner Industriepartner angesiedelt ist, Brammen zu einem Preis von […] EUR/t, was deutlich unter dem Wert von 219 USD liegt, den Corus genannt hat.

(47)

Die Produktionskosten von Carsid hätten einer Studie von CRU International Limited zufolge in Marcinelle bei 176,6 USD im Jahr 2000 gelegen, was bedeute, dass sie nur 3 % höher waren als der europäische Durchschnitt und 4 % niedriger als der internationale Durchschnitt. Bei dieser Studie sein von einer Produktion von 1 650 kt ausgegangen worden, wohingegen die derzeitige Produktion von Carsid 1 800 kt erreicht. Die Erhöhung der Produktion sowie die Verbesserung der Produktivität würden die Reduzierung der Produktionskosten von Brammen erklären, die sich derzeit auf etwa […] EUR/t belaufen. Dies seien wesentlich geringere Kosten als der Marktpreis der Bramme, der sich in Europa auf mehr oder weniger 225 EUR/t beläuft (einschließlich Transport).

(48)

Dank der Lieferung in Brammen würden Duferco Clabecq und Duferco La Louvière Coils und Bleche zu wettbewerbsfähigeren Preisen produzieren, die sich im europäischen Durchschnitt bewegen. Die Verwendung der von Carsid stammenden Bramme würde zu einer Verbesserung des Bruttogewinns um etwa […] Mio. EUR pro Jahr für Duferco la Louvière und um etwa […] Mio. EUR pro Jahr für Duferco Clabecq führen.

(49)

Dagegen sei nicht zu befürchten, dass die Anlagen von Carsid nicht vollständig genutzt werden, da sowohl Arcelor als auch Duferco langfristige Lieferverträge mit einer Laufzeit bis […] unterzeichnet haben. Darin sei festgelegt, dass die Partei, die ihre Rechte nicht nutzt, die Fixkosten tragen muss, die auf die für sie vorgesehenen Anlagen entfallen.

(50)

Was die Rentabilität der Investition betrifft, so haben die belgischen Behörden in ihrem Schreiben vom 7. Mai 2002 die Rentabilität der in Carsid investierten Eigenmittel für den Zeitraum […] auf durchschnittlich […] pro Jahr nach Steuern ([…] pro Jahr vor Steuern) geschätzt.

(51)

Überdies haben die belgischen Behörden, um auf die von Corus durchgeführte Berechnung (siehe Erwägungsgrund 35) der vorliegenden Entscheidung) des aktualisierten Nettowerts der von Carsid erwarteten Erträge zu reagieren, dieselbe Methode wie Corus angewandt, jedoch mit einigen Korrekturen, insbesondere in Bezug auf den Restwert der Anlagen von Carsid und die Hypothese der Fortsetzung des Betriebs. Die IR von Carsid würde […] (11) betragen, was den belgischen Behörden zufolge für eine ähnliche Investition akzeptabel wäre (unter Berücksichtigung eines langfristigen Zinssatzes von 5 %, der um 3 % für das Risiko im Zusammenhang mit der Stahlindustrie erhöht werden muss). Anderen Berechnungen zufolge, die später vorgelegt wurden, betrage die IR von Carsid […] (12), wenn man von der normalen Weiterführung der Anlage bis nach […] ausgehe, bzw. […], wenn man die mögliche Liquidation des Unternehmens berücksichtige (13).

(52)

In jedem Fall sind die belgischen Behörden der Ansicht, dass die Rentabilität nachgewiesen sei, wenn der öffentliche Beitrag mit umfangreichen Beiträgen von privater Seite einhergeht, und dass die Kommission nicht die Einschätzung des Anlegers ersetzen könne, sondern mit Gewissheit feststellen müsse, dass das von dem Staat finanzierte Programm für einen Anleger in der Marktwirtschaft akzeptabel sein wird.

(53)

Zur Situation der Stahlindustrie stellen die belgischen Behörden fest, dass — falls es zutreffe, dass diese Branche im Jahr 2001 eine recht schwere konjunkturelle Krise durchgemacht hat — diese zu dem branchentypischen Zyklus gehöre, aber dass sich im Anschluss an die von den USA angenommenen Maßnahmen eine starke Erhöhung der Preise in Europa und in Asien vollzogen habe, die trotz der Konjunktur und einer eher schwachen Nachfrage nachhaltig zu sein scheint. Überdies sei der Brammenmarkt kein Markt mit strukturellen Überkapazitäten in Europa. Im Gegenteil: Europa sei ein Nettoimporteur von Brammen, und diese Situation dürfte sich in den kommenden Jahren nicht ändern.

(54)

Was die frühere Performance von Duferco Clabecq und Duferco La Louvière betrifft, so bringen die belgischen Behörden vor, dass die äußeren Gründe des Konzerns Duferco (Rohstoffmarkt, Wechselkurs und Produktmarkt) und die Auswirkungen der Reduzierung der Produktion und der Notwendigkeit einer Umstrukturierung ihre Ergebnisse bedeutend beeinträchtigt haben und diesen Gesellschaften nicht ermöglicht haben, die Prognosen der ursprünglichen Geschäftspläne zu erreichen.

(55)

Zum Vorruhestandsprogramm schließlich führen die belgischen Behörden an, dass damit keinerlei Übertragung öffentlicher Mittel zugunsten des Arbeitgebers einhergeht und überdies die belgischen Behörden keine Ermessensbefugnis in Bezug auf den Zugang der Arbeitnehmer eines Unternehmens zu den Vorteilen dieses Systems haben, weil davon ausgegangen wird, dass sich das Antrag stellende Unternehmen in Schwierigkeiten oder in der Umstrukturierung befindet, wenn es die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt, womit die Arbeitnehmer in den Genuss dieses Systems gelangen können.

IX.   WÜRDIGUNG DER MASSNAHME

(56)

Selbst wenn das Verfahren im Rahmen des EGKS-Vertrags eingeleitet wurde, hat die Kommission, da es in der Praxis unmöglich war, eine endgültige Entscheidung vor dem 23. Juli 2002 anzunehmen (die Bemerkungen Belgiens zu den Stellungnahmen Dritter sind erst am 17. Juni 2002 eingegangen, und ergänzende Angaben wurden anschließend übermittelt — siehe Erwägungsgrund 4) der vorliegenden Entscheidung), in ihrer Mitteilung über bestimmte Aspekte der Behandlung von Wettbewerbsfällen nach Auslaufen des EGKS-Vertrags (14) darauf hingewiesen, dass sie in einem solchen Fall eine endgültige Entscheidung gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag treffen würde (Ziffer 43 der Mitteilung).

(57)

In jedem Fall betrafen die Zweifel, die die Kommission bei der Einleitung des Verfahrens geäußert hatte, die Einstufung der von Belgien vorgesehenen Maßnahme als staatliche Beihilfe. Nach gängiger Rechtsprechung treffen die Klarstellungen des gemeinschaftlichen Gerichts zum Begriff der staatlichen Beihilfe nach Artikel 87 EG-Vertrag auch auf die entsprechenden Bestimmungen des EGKS-Vertrags zu, soweit sie nicht mit diesem unvereinbar sind (15).

(58)

Nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

A.   Vorliegen staatlicher Beihilfe

(59)

Es wird weder bestritten, dass die von der Sogepa eingebrachten Mittel staatliche Mittel darstellen noch dass die Maßnahmen der Sogepa gemäß ihrer Aufgabe der Wallonischen Region zuzuschreiben sind.

(60)

Da Elemente staatlicher Beihilfe vorliegen, muss geprüft werden, ob die Carsid zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel als eine echte Risikokapitaleinlage gemäß der normalen Praxis eines Anlegers in der Marktwirtschaft angesehen werden können.

(61)

In ihrer Entscheidung zur Einleitung des Verfahrens hatte die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Investition der beiden Privataktionäre von Carsid als Sacheinlage — entweder direkt oder durch die direkte Verwendung ihrer Beteiligung für den Kauf von Ausrüstungsgütern, die von Unternehmen des Konzerns stammen — erfolgt, Zweifel daran geäußert, dass ein hypothetischer Privataktionär von Carsid bereit wäre zu akzeptieren, dass er der Einzige ist, der seine gesamte Beteiligung in bar erbringt, um den neuen Bedürfnissen des Unternehmens gerecht zu werden.

(62)

Die Kommission weist zunächst darauf hin, dass in Bezug auf die Buchhaltung und nach belgischem Recht eine Kapitaleinlage in Form von materiellen Aktiva einen Wert hat, der einer Kapitaleinlage in bar entspricht. Dies bleibt jedoch ohne Auswirkungen auf die Analyse, die sie bei der Einleitung des Verfahrens vorgenommen hatte, der zufolge Duferco Investment und Usinor keine neuen Risiken eingegangen sind.

(63)

Die Einlage von 25 Mio. EUR von Duferco Investment wurde sofort auf Duferco Clabecq zum Kauf der Stranggussanlage (Carsid muss noch […] Mio. EUR für ihre Verlagerung von Clabecq ausgeben) und zugehöriger Anlagen übertragen. Selbst wenn es sich rein formal um zwei verschiedene Gesellschaften mit unterschiedlichen Aktien handelt, so ist die Kommission doch der Ansicht, dass sie wirtschaftlich gesehen zum Duferco-Konzern gehören und dass dieser damit kein neues Risiko übernimmt. Dies gilt umso mehr, als Duferco Investment ab dem 8. August 2002 94,09 % des Kapitals von Duferco Clabecq hält (siehe Erwägungsgrund 6).

(64)

Was Usinor betrifft, stellt die Kommission fest, dass Usinor insbesondere angesichts der bekannt gegebenen Entscheidung zur Schließung der in Carsid eingebrachten Anlagen kein neues Risiko übernimmt. Ganz im Gegenteil: Usinor wird […] Mio. EUR von Duferco Investment als Preis für die Abtretung eines Teils seiner Beteiligung erhalten (siehe Erwägungsgrund 19). Auch die Bedingungen der Gründungserklärung von Carsid (siehe insbesondere Erwägungsgrund 26) reduzieren die Möglichkeit für Usinor, Verluste zu erleiden, selbst wenn dieses Unternehmen beschlossen hat, die elektrische Produktionslinie nicht zu verwenden.

(65)

Dennoch weist die Kommission angesichts der Reduzierung der Einlage der Sogepa und der Erhöhung der Einlage von Duferco Investment zur Erhaltung der ursprünglich vorgesehenen 20 Mio. EUR in bar (siehe Erwägungsgrund 15) darauf hin, dass einer der privaten Partner ein neues Risiko eingeht.

(66)

Was die erwartete Verzinsung des von der Sogepa investierten Kapitals betrifft, so hatte die Kommission in ihrer Entscheidung zur Einleitung des Verfahrens Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Einlage mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Privatanlegers geäußert, insbesondere aufgrund der Situation des Stahlmarktes sowie der Situation der Unternehmen des Konzerns Duferco und auch Cockerill Sambres.

(67)

Das Argument der belgischen Behörden, die Rentabilität sei nachgewiesen, wenn der öffentliche Beitrag mit umfangreichen Beiträgen von privater Seite einhergeht, kann nicht akzeptiert werden. In der Tat ist es aus den in Erwägungsgrund 64 der vorliegenden Entscheidung dargelegten Gründen offensichtlich, dass die Entscheidung von Usinor, sich an Carsid zu beteiligen, nicht direkt mit der Rentabilität von Carsid im Zusammenhang steht (man könnte vielmehr zu dem Schluss kommen, dass die eingebrachten Anlagen für Usinor nicht rentabel genug waren). Mit dieser Maßnahme vermeidet Usinor darüber hinaus einen kostspieligen Sozialplan.

(68)

Andererseits ist auch die Tatsache, dass der Konzern Duferco bereit ist, ein Risiko in Höhe von 11 Mio. EUR zu übernehmen, nicht relevant für die Klärung der Frage, ob die Sogepa wie ein normaler Anleger in einer Marktwirtschaft aus den nachfolgend dargelegten Gründen handelt.

(69)

Erstens wird Duferco im Gegensatz zu der Sogepa einen direkten Gewinn aus Carsid ziehen, nämlich die Gebühr für die Käufe von Rohstoffen, die in der integrierten Linie verwendet werden. So gesehen ist die direkte Rentabilität der Investition für Duferco höher als die der Sogepa.

(70)

Zweitens ist aufgrund der Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren, die Duferco von Duferco Clabecq und Duferco La Louvière erhält ([…] auf den Umsatz), die indirekte Rentabilität der Investition weiterhin für Duferco höher als für die Sogepa. Selbst wenn diese Gebühren mit den Marktpraktiken übereinstimmen, wie die belgischen Behörden behauptet haben (16), erzielt Duferco einen Gewinn aus diesen Unternehmen, den die Sogepa nicht erzielt.

(71)

Die Verzinsung des in Carsid investierten Kapitals entspricht nach Ansicht der Kommission nicht der Verzinsung, die ein Anleger, der unter normalen Marktbedingungen tätig ist, erwarten könnte. Den Schätzungen der Kommission auf der Grundlage des voraussichtlichen Cashflow von Carsid zufolge liegt unter der optimistischsten und günstigsten Annahme für Carsid (Kapazitätsauslastung von 100 %, konstante Kosten ab […], Fortsetzung des Betriebs nach […]) die IR der Investition bei […]. Dies ist wesentlich weniger als der geforderte Mindestsatz unter Berücksichtigung des Risikos und in jedem Fall als der von den belgischen Behörden für eine Investition im Stahlsektor angegebene Satz […]. Außerdem wird dieser Satz in Anbetracht der Empfindlichkeit der Ergebnisse von Carsid gegenüber den produzierten Mengen, die ihrerseits wiederum von der Marktsituation abhängig sind, niedriger sein.

(72)

In der Tat liegt der in Erwägungsgrund 71 genannte Satz von […] über dem, der sich aus der Berechnung ergibt, die die belgischen Behörden laut ihrem Schreiben vom 7. Mai 2002 (siehe Erwägungsgrund 50) nach einer anderen Methode vorgenommen hat. Die Kommission kann die späteren Berechnungen der belgischen Behörden (siehe Erwägungsgrund 51) nicht akzeptieren, weil darin der Endwert der Investition erheblich überbewertet wird. Die von den belgischen Behörden verwendeten Endwerte, die jeweils zu IR von […] führen, ergeben sich durch doppelte Zählungen für die Abschreibungs-, Rückstellungs- und Investitionsposten sowie durch Restwerte von Aktiva, einschließlich Beständen, da diese bereits in den voraussichtlichen Cashflows verbucht sind. Außerdem lassen die belgischen Behörden bei ihrer Berechnung außer Acht, dass bei einer Liquidation des Unternehmens die Anlagen nicht in Höhe […] des anfänglichen Buchwerts veräußert werden können. In Wahrheit wird der Endwert der Investition unter der Annahme der Fortsetzung des Betriebs allgemein durch die Ertragskraft („earning power“) des Unternehmens gemessen und folglich berechnet durch Diskontierung des letzten voraussichtlichen Cashflow des Unternehmens auf Lebenszeit zu einem geeigneten Satz.

(73)

Was die Berücksichtigung der indirekten Gewinne von Carsid für die Unternehmen, die die dort produzierten Brammen verwenden werden, durch die Sogepa betrifft, so ist die Kommission der Ansicht, dass die Position der Sogepa als Minderheitsaktionär an diesen Unternehmen den Einsatz von neuem Kapital nicht rechtfertigt.

(74)

Erstens trägt die Produktion von Carsid, die Arcelor verwenden würde, nur sehr geringfügig zur Gesamtproduktion des Arcelor-Konzerns bei. Daher könnte die Gründung von Carsid nur eine zu vernachlässigende Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit von Arcelor und somit auf den Gewinn der Sogepa haben.

(75)

Zweitens können in Bezug auf Duferco Clabecq und Duferco La Louvière die vorgelegten Zahlen für die Verbesserung des Bruttogewinns dieser Unternehmen (siehe Erwägungsgrund 48) bei weitem nicht erreicht werden. Diese Zahlen basieren auf der Annahme einer maximalen Kapazitätsauslastung sowohl von Duferco Clabecq und Duferco La Louvière als auch von Carsid. Allerdings ist auf Märkten, die durch eine strukturelle Überkapazität auf internationaler Ebene charakterisiert sind, wie beispielsweise die Märkte für Flacherzeugnisse, eine maximale Kapazitätsauslastung die Ausnahme.

(76)

Darüber hinaus hielt die Sogepa nur eine Minderheitsbeteiligung an Duferco Clabecq und Duferco La Louvière. Diese Unternehmen verzeichneten zum Zeitpunkt der Gründung von Carsid beide kumulierte Verluste in Höhe von 94 Mio. EUR und konnten angesichts des Zustands des Stahlmarktes (siehe Erwägungsgrund 28) zumindest kurzfristig nicht auf eine nennenswerte Verbesserung ihrer Situation hoffen. Die Kommission weist übrigens darauf hin, dass Duferco Clabecq im Hinblick auf die Anwendung des belgischen Vorruhestandsrechts als ein Unternehmen eingestuft war, das sich in Schwierigkeiten oder in der Umstrukturierung befindet (17). Unter diesen Umständen ist die Kommission der Ansicht, dass ein Minderheitsaktionär, der einen Großteil des Werts seiner anfänglichen Investition verloren hat, ohne ähnliche Vorteile wie die anderen Partner erhalten zu haben, und dies während einer Krise des Marktes, nicht bereit wäre, neue Mittel einzubringen.

(77)

Aus den dargelegten Gründen ist die Kommission der Ansicht, dass ein Minderheitsinvestor, der unter normalen Marktbedingungen tätig ist, nicht bereit wäre, Mittel für eine Maßnahme einzubringen, für die keine angemessene Rentabilität erwartet werden kann und bei der die übrigen Beteiligten die Hauptbegünstigten wären. Die Beteiligung der Wallonischen Region an Carsid unter den in der vorliegenden Entscheidung dargelegten Bedingungen würde Carsid einen Vorteil verschaffen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stahlbranche durch einen regen Wettbewerb gekennzeichnet ist und der innergemeinschaftliche Handel mit Stahlerzeugnissen sehr umfangreich ist, wäre diese Beihilfe geeignet, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Sie wäre somit eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EG-Vertrag.

X.   VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT

(78)

Gemäß den Ausnahmebestimmungen nach Artikel 87 Absatz 2 EG-Vertrag ist die fragliche Maßnahme nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, da sie weder eine Beihilfe sozialer Art an einzelne Verbraucher darstellt noch zur Beseitigung von Schäden bestimmt ist, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind. Ebenso wenig kann sie gemäß den Freistellungsbestimmungen nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben b) und d) EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden, denn sie ist weder zur Förderung von Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats noch zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes bestimmt. Infolgedessen muss die Kommission die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nach Maßgabe der in Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) oder c) EG-Vertrag festgelegten Freistellungsbestimmungen prüfen.

(79)

Carsid, Arcelor, Duferco Clabecq und Duferco La Louvière sind Unternehmen, die zur Stahlindustrie im Sinne der Definition in Anhang B zum Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben (18) gehören. Gemäß Ziffer 27 dieses Rahmens sind Regionalbeihilfen für die Stahlindustrie mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Da die belgischen Behörden behaupten, dass es sich bei der Maßnahme um eine Umstrukturierungsbeihilfe handelt, gelangt auch die Mitteilung der Kommission zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und Schließungsbeihilfen für die Stahlindustrie (19) zur Anwendung; laut Ziffer 1 dieser Mitteilung sind Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten im Stahlsektor mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.

(80)

Die Kommission weist darauf hin, dass das Auslaufen des EGKS-Vertrags keine Auswirkungen auf die Würdigung der Vereinbarkeit der angemeldeten Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt hat, da die damit zusammenhängenden Änderungen im materiellen Recht (siehe insbesondere Ziffer 19 der unter Erwägungsgrund 56 genannten Mitteilung), das Verbot der regionalen Investitionsbeihilfen unberührt ließen.

XI.   SCHLUSSFOLGERUNGEN

(81)

Abschließend stellt die Kommission fest, dass die Beteiligung der Sogepa am Kapital von Carsid eine staatliche Beihilfe darstellt, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die von Belgien in Aussicht gestellte finanzielle Beteiligung der Société Wallonne de Gestion et de Participations (Sogepa) in Höhe von 9 Mio. EUR am Unternehmen Carsid SA stellt eine staatliche Beihilfe dar, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist. Aus diesem Grund darf diese Maßnahme nicht durchgeführt werden.

Artikel 2

Belgien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.

Brüssel, den 15. Oktober 2003

Für die Kommission

Mario MONTI

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. Verordnung geändert durch die Beitrittsakte von 2003.

(2)   ABl. C 95 vom 19.4.2002, S. 2.

(3)   ABl. L 338 vom 28.12.1996, S. 42.

(4)  Siehe Fußnote 2.

(*1)  Geschäftsgeheimnis.

(5)  Zu Beginn des Jahres 1996 war das Unternehmen in eine sehr schwierige wirtschaftliche und finanzielle Situation geraten, die die wallonischen Behörden dazu veranlasste, über die SWS die hundertprozentige Kontrolle zu übernehmen und eine Reihe von Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens zu ergreifen, darunter eine Erhöhung des Kapitals um 1,5 Mrd. BFR. Am 18. Dezember 1996 hat die Kommission diese Interventionen durch Entscheidung untersagt und die Beitreibung der bereits ausgezahlten Beihilfen angeordnet (Entscheidung 97/271/EGKS der Kommission vom 18. Dezember 1996 betreffen EGKS-Stahl — Forges de Clabecq, ABl. L 106 vom 24.4.1997, S. 30). Im Anschluss an diese Entscheidung hat das zuständige belgische Gericht am 3. Januar 1997 den Konkurs des Unternehmens eröffnet.

(6)  Der Konzern Hoogovens Staal hat im April 1997 die Kontrolle des Unternehmens übernommen, das sich in Schwierigkeiten befand. Ein Sanierungsplan wurde erstellt, aber die Situation verschlechterte sich weiter.

(7)  Schreiben der belgischen Behörden vom 31. Mai 2001 in der Beihilfesache NN 121/2000 — Duferco Belgium.

(8)   ABl. L 85 vom 28.3.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/2002 (ABl. L 187 vom 16.7.2002, S. 25).

(9)  Im Fall von Carsid müssen die Rohstoffe von Hochseeschiffen auf Lastkähne umgeladen und dann auf dem Fluss- und Kanalnetz transportiert werden, bevor sie in den Fabriken abgeladen werden. Dies impliziert einen doppelten Umschlag und zusätzliche Transportkosten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Produktion einer Tonne Brammen etwa 550 kg Kohle und 1 550 kg Eisenerz erfordert, erhöhen zusätzliche Kosten von 5 bis 10 EUR/t Material die Kosten der Brammen um 10 bis 20 EUR/t, also um 6 % bis 12 %. Darüber hinaus sind die Arbeitskosten in Belgien höher als in den meisten Regionen der Gemeinschaft, und die Produktivität der Arbeit ist teilweise aufgrund der Betriebsgröße schwach, was die Kosten um 20 EUR/t erhöht.

(10)  Ein einziges Wartungsteam für die beiden Produktionslinien, ein einziges Geschäft für Ersatzteile, Einsparungen im Bereich Forschung und Entwicklung, Vereinfachung der Nachregulierung des „Process“ und der logistischen Synergien.

(11)  Die belgischen Behörden haben die voraussichtlichen Cashflows von Carsid verwendet und haben am Ende von […] einen Endwert von […] Mio. EUR betrachtet, der sich aus einem Restwert der Anlagen von […] des anfänglichen Buchwerts ergibt, das heißt […] Mio. EUR, denen der Wert von drei Monatsbeständen hinzugefügt wurde.

(12)  Das Unternehmen hat einen Teil der voraussichtlichen Cashflows von Carsid verwendet und hat am Ende von […] einen Endwert von […] Mio. EUR betrachtet, der sich aus der Addition des gezeichneten Kapitals, der nicht ausgeschütteten Gewinne, der Abschreibungen und der höheren Rücklagen für die Investitionsbedürfnisse und […] des anfänglichen Buchwerts der Anlagen ergibt.

(13)  Von dem in der Fußnote 12 bestimmten Endwert wurden die Kosten für die Kündigungen abgezogen.

(14)   ABl. C 152 vom 26.6.2002, S. 5.

(15)  Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Slg. 1999, S. II-17, Rdnr. 100.

(16)  Den belgischen Behörden zufolge lagen vor dem Eintritt von Duferco die in den sowohl von Clabecq als auch von La Louvière abgeschlossenen Bearbeitungsverträgen vorgesehenen Gebühren zwischen […]. Was die Verwaltungsgebühren betrifft, so ergeben die Studien, die auf internationaler Ebene von Beratungsgesellschaften und angesehenen Investitionsbanken durchgeführt wurden, dass die Verwaltungsgebühren zwischen 2,5 % und 5 % des Umsatzes während eines Zeitraums von 5 bis 10 Jahren ab der Übernahme der zu sanierenden Gesellschaften liegen.

(17)  In der vorliegenden Entscheidung nimmt die Kommission keine Stellung zu diesem System.

(18)   ABl. C 70 vom 19.3.2002, S. 8.

(19)   ABl. C 70 vom 19.3.2002, S. 21.