30.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 324/1


BESCHLUSS (EU) 2016/2087 DES RATES

vom 14. November 2016

über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verpflichten sich die Vertragsparteien, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen.

(2)

Am 24. April 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Island aufzunehmen, um im Rahmen von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine größere Liberalisierung des bilateralen Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu erzielen. Die Verhandlungen wurden am 17. September 2015 erfolgreich abgeschlossen, und es wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“) paraphiert.

(3)

Das Abkommen sollte daher vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird vorbehaltlich des Abschlusses des Abkommens genehmigt (1).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. November 2016.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

G. MATEČNÁ


(1)  Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss im Amtsblatt veröffentlicht.