2.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 206/16


IM GEGENSEITIGEN EINVERNEHMEN GEFASSTER BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 18. Juni 2008

über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)

(2008/634/EG)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

gestützt auf Artikel 289 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Errichtung eines Europäischen Innovations- und Technologieinstituts wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (1) beschlossen.

(2)

Der Sitz dieses Instituts sollte bestimmt werden —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hat seinen Sitz in Budapest.

Artikel 2

Dieser Beschluss, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 2008.

Die Präsidentin

M. KUCLER DOLINAR


(1)   ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.