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2.8.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 206/16 |
IM GEGENSEITIGEN EINVERNEHMEN GEFASSTER BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 18. Juni 2008
über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)
(2008/634/EG)
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
gestützt auf Artikel 289 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Errichtung eines Europäischen Innovations- und Technologieinstituts wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (1) beschlossen. |
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(2) |
Der Sitz dieses Instituts sollte bestimmt werden — |
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hat seinen Sitz in Budapest.
Artikel 2
Dieser Beschluss, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 2008.
Die Präsidentin
M. KUCLER DOLINAR