|
25.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 288/4 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 24. September 2012
zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur
2012/C 288/03
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur (1), insbesondere auf Artikel 79,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sieht vor, dass der Rat als Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „der Verwaltungsrat“) je einen Vertreter jedes Mitgliedstaates ernennt. |
|
(2) |
Mit dem Beschluss vom 7. Juni 2007 (2) hat der Rat 27 Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur ernannt. |
|
(3) |
Die ungarische Regierung hat den Rat von ihrer Absicht unterrichtet, den ungarischen Vertreter im Verwaltungsrat zu ersetzen, und hat einen neuen Vertreter benannt, der für die Zeit bis zum 31. Mai 2013 ernannt werden sollte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Krisztina CSENGŐDY, ungarische Staatsangehörige, geboren am 9. Januar 1961, wird als Nachfolgerin von Herrn Zoltán ADAMIS für die Zeit vom 25. September 2012 bis zum 31. Mai 2013 zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. September 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. ALETRARIS
(1) ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.
(2) ABl. C 134 vom 16.6.2007, S. 6.