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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2032 |
23.10.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/2032 DES RATES
vom 23. Oktober 2025
zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen. |
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(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
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(3) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 verurteilte der Europäische Rat erneut entschieden Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, und bekräftigte die unerschütterliche Entschlossenheit der Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. |
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(4) |
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder des humanitären Völkerrechts verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. |
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(5) |
Angesichts der anhaltenden und verschärften Aggression Russlands gegen die Ukraine, und insbesondere seiner jüngsten gezielt gegen die zivile Infrastruktur — einschließlich Energie, Wasser und Gesundheitseinrichtungen — gerichteten brutalen Militärkampagne, die großes Leid in der Zivilbevölkerung verursacht hat und die die Resilienz der Ukraine aushöhlen soll, hält es der Rat für erforderlich, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen. |
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(6) |
Insbesondere sollten weitere 45 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen werden, d. h. in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten, auferlegt werden. Zu den gelisteten Organisationen gehören bestimmte Organisationen in anderen Drittländern als Russland, die indirekt zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen und so die Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen, unter anderem für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen, Mikroelektronik, unbemannte Luftfahrzeuge sowie für andere Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittlicher Technologie, ermöglichen. |
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(7) |
Es ist angezeigt, die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, durch Aufnahme von Gütern in die Liste zu erweitern, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, sowie durch Aufnahme von Gütern, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter elektronische Bauteile, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien für die Herstellung von Treibstoffen sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen für militärische Systeme. |
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(8) |
Es ist ferner angezeigt, weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern zu verhängen, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, darunter Salze und Erze, Gummierzeugnisse, Rohre/Schläuche, Reifen, Mühlsteine und Baumaterialien. |
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(9) |
Es ist angebracht, eine neue gezielte Ausnahme vom Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände einzuführen, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und die für den Betrieb, die Wartung oder die Reparatur von Ultraviolett-Lampen für die Desinfektion von Trinkwasser erforderlich sind. Es ist auch angezeigt, die Ausnahme vom Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände zu ändern, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und die für den Betrieb, die Wartung oder die Reparatur von U-Bahn-Wagen der Budapester Linie 3 erforderlich sind. |
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(10) |
Um die Einnahmen Russlands weiter zu schmälern, ist es angebracht, das Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen, auf alle acyclischen Kohlenwasserstoffe auszuweiten. |
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(11) |
Es ist angebracht, die Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Erdölerzeugnissen zu erweitern. |
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(12) |
Um die Einnahmen Russlands aus der Ausfuhr fossiler Brennstoffe weiter zu schmälern, die Kosten der rechtswidrigen Handlungen Russlands in der Ukraine zu erhöhen und maximalen Druck auf Russland auszuüben, damit es seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet, ist es angezeigt, das Verbot zu verhängen, Flüssigerdgas, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird, unmittelbar oder mittelbar in der Union zu verkaufen, einzuführen oder zu verbringen sowie damit verbundene technische oder finanzielle Hilfe bereitzustellen. |
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(13) |
Es ist angezeigt, zusätzliche Benennungen von Schiffen einzuführen, eines der Benennungskriterien zu ändern und damit zusammenhängende Bestimmungen über verbotene Dienste für benannte Schiffe zu ändern. Was das Verbot für Wirtschaftsteilnehmer aus der Union, Versicherungen und Rückversicherungen für benannte Schiffe bereitzustellen, anbelangt, so berührt die Benennung eines Schiffes nicht die Zahlung von Auszahlungen des betreffenden Versicherers des Schiffes an Personen und Organisationen, denen durch das Schiff ein Schaden entstanden ist, im Zusammenhang mit Ansprüchen, die aus Schadenfällen, die sich vor der Benennung des Schiffes ereignet haben, resultieren. |
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(14) |
Es ist angezeigt, bestimmte energiebezogene Ausnahmen vom Transaktionsverbot für zwei bestimmte staatseigene Unternehmen aufzuheben. |
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(15) |
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot auszuweiten, das für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gilt, die mit dem System für die Übermittlung von Finanzmitteilungen (im Folgenden „SPFS“) der Zentralbank der Russischen Föderation (im Folgenden „Zentralbank Russlands“) oder der von der Zentralbank Russlands eingerichteten gleichwertigen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr sowie mit anderen Zahlungsdiensten, wie etwa dem russischen nationalen Zahlungskartensystem (Russian National Payment Card System — auf Russisch bzw. im Folgenden „Mir“) oder dem System für schnelle Zahlungen (Fast Payments System — im Folgenden „SBP“), die von der Zentralbank Russlands oder anderen russischen Organisationen eingerichtet wurden, verbunden sind. Es ist ferner angezeigt, Ausnahmen für Transaktionen hinzuzufügen, die für das Funktionieren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Drittländern erforderlich sind, sowie für Transaktionen, die von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats getätigt werden, die in einem Drittland ansässig sind, für Transaktionen, die für bestehende Verträge und die Entgegennahme von Zahlungen erforderlich sind, und für ethnische Minderheiten der Mitgliedstaaten in Russland. |
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(16) |
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf Organisationen auszuweiten, die Zahlungsdienste erbringen, insbesondere Organisationen, die Krypto- und Zahlungsdienste für gelistete Organisationen erbringen. Um das Entstehen neuer Organisationen zu bekämpfen, die an die Stelle der gelisteten Organisationen treten, wird das Transaktionsverbot auch auf gleichwertige Organisationen ausgeweitet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Darüber hinaus ist es angezeigt, acht neue Organisationen in Anhang XIX des Beschlusses 2014/512/GASP aufzunehmen. Schließlich ist es auch angezeigt, dass Ausnahmen für Transaktionen hinzugefügt werden, die für bestehende Verträge und die Entgegennahme von Zahlungen erforderlich sind. |
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(17) |
Es ist angebracht, das Transaktionsverbot auf alle Häfen und Schleusen in anderen Drittländern als Russland auszuweiten, die für die Verbringung unbemannter Luftfahrzeuge, von Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten an Russland oder für die Umgehung der Ölpreisobergrenze durch Schiffe, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken durchführen oder für die Umgehung anderer restriktiver Maßnahmen, verwendet werden. |
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(18) |
Die Sonderwirtschafts-, Innovations- und Präferenzzonen sind ein Kernelement der Strategie zur wirtschaftlichen Entwicklung der Russischen Föderation. Sie sollen Direktinvestitionen anziehen und industrielle, technologische und innovative Kapazitäten fördern, indem begünstigende Steuer-, Zoll- und Regulierungsregelungen für Industrieparks, Technologiecluster, Logistikknotenpunkte und Hafengebiete in der gesamten Russischen Föderation gewährt werden. |
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(19) |
Zu diesen Zonen gehören die Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die Innovationsregelungen und die fernöstlichen und arktischen Präferenzregelungen wie sie in russischen Gesetzen wie dem Bundesgesetz Nr. 116-FZ vom 22. Juli 2005, dem Bundesgesetz Nr. 244-FZ vom 28. September 2010, dem Bundesgesetz Nr. 212-FZ vom 13. Juli 2015 und dem Bundesgesetz Nr. 193-FZ vom 13. Juli 2020 festgelegt sind. Bestimmte SWZ und Innovationregelungen sind von zentraler Bedeutung für die industriellen und technologischen Kapazitäten Russlands, da sie die Ansiedlung von Unternehmen begünstigen, die im Bereich der Herstellung oder Entwicklung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, fortschrittlicher Elektronik, Robotik, Software, Fahrzeugen, Luftfahrtkomponenten, unbemannten Luftfahrtsystemen und anderen Gütern und Technologien tätig sind und somit zu den russischen Kriegsanstrengungen beitragen. Die Präferenzregelungen im Föderalen Bezirk Fernost und der Arktis stützen die Seeverkehrslogistik, den Schiffbau, den Bergbau und die petrochemische Industrie sowie die Energieexportrouten, die für die wirtschaftliche Neuausrichtung Russlands auf Asien sowie für die Umgehung restriktiver Maßnahmen von zentraler Bedeutung sind. |
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(20) |
Um Russland die Mittel zur Fortsetzung seiner Aggression gegen die Ukraine weiter zu entziehen, ist es angezeigt, ein Verbot jeder neuen Beteiligung an und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit und der Bereitstellung von Finanzmitteln für Unternehmen zu verhängen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen niedergelassen sind oder in diesen Zonen tätig sind, sowie den Abschluss neuer Verträge mit solchen Unternehmen. Darüber hinaus ist es angezeigt, ein Verbot der Aufrechterhaltung jeglicher Beteiligung an oder von Gemeinschaftsunternehmen oder von Verträgen mit Unternehmen zu verhängen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen niedergelassen sind oder in diesen tätig sind. Schließlich werden geeignete Ausnahmen und Ausnahmeregelungen vorgesehen, um unerwünschte Auswirkungen dieser Verbote zu verhindern. |
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(21) |
Es ist angezeigt, Beschränkungen für die Erbringung von Krypto-Diensten, für die Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und für die Bereitstellung von E-Geld für russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen und in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verhängen angesichts der potenziellen Nutzung dieser Krypto-Dienste zur Umgehung restriktiver Maßnahmen und der Bedeutung dieser Dienste für die Entwicklung der Finanztechnologie und des elektronischen Handels Russlands. Diese Beschränkungen erstrecken sich nicht auf die Ausführung von Zahlungsvorgängen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366. Die Beschränkungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten sollte weder als Verpflichtung der Zahlungsauslösedienstleister, bei jeder einzelnen Transaktion die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz oder den Ort der Niederlassung der Zahlungsdienstnutzer festzustellen, noch als Verpflichtung der Acquirer von Zahlungsvorgängen, für einzelne kartengebundene Zahlungsvorgänge eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen, verstanden werden. Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Sanktionen im Zusammenhang mit der Ausführung von Zahlungsvorgängen liegt beim kontoführenden Zahlungsdienstleister. Die Beschränkungen für die Erbringung von Krypto-Diensten sind auch für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verbindlich, die im Rahmen der Übergangsregelung tätig sind, die in der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) festgelegt ist. |
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(22) |
Die Verwendung bestimmter Kryptowerte kann ein erhebliches Risiko bergen, dass die in dem Beschluss 2014/512/GASP, in dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (4), in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5) und in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (6) festgelegten Verbote, insbesondere Transaktionsverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten, umgangen werden. Es ist daher notwendig, Maßnahmen zu treffen, um die Verwendung dieser Kryptowerte für Zwecke, die die Ziele dieses Beschlusses, des Beschlusses 2014/145/GASP sowie der Verordnungen (EU) Nr. 269/2014 und (EU) Nr. 833/2014 untergraben, zu verhindern. Ein Verbot von Transaktionen mit diesen Kryptowerten ist eine notwendige Maßnahme, um dies zu verhindern, wobei gleichzeitig ein begrenzter Zeitraum vorzusehen ist, um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender Verträge zu ermöglichen. |
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(23) |
Es ist angezeigt, fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufzunehmen, für die ein Transaktionsverbot gilt. Das Transaktionsverbot gilt für bestimmte russische Kredit- oder Finanzinstitute oder andere Organisationen, die Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr nutzen, sowie russische Tochterunternehmen von Kredit- oder Finanzinstituten aus Drittländern, die für das russische Finanz- und Bankensystem von Bedeutung sind und entweder große und wichtige regionale Banken sind, die regionale und föderale Finanztransaktionen und Geschäftstätigkeiten erleichtern, oder Banken, die bedeutende grenzüberschreitende Zahlungen erleichtern, wodurch die russische Wirtschaft und Industrie gestärkt werden, oder Banken, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine durch ihre Tätigkeit in den besetzten Gebieten der Ukraine untergraben, oder Banken, gegen die bereits von der Union oder von Partnerländern restriktive Maßnahmen verhängt wurden. Parallel dazu ist es ferner angezeigt, Ausnahmen hinzuzufügen, die erforderlich sind für humanitäre Zwecke, für die Ausfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Beförderung von pharmazeutischen, medizinischen oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln, um den Zugang zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat zu gewährleisten, sowie für die Anerkennung oder Vollstreckung eines in einem Mitgliedstaat ergangenen Urteils oder Schiedsspruchs, für die Entgegennahme von Zahlungen, die von den von der russischen Regierung kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund von vor dem 15. Mai 2022 geschlossenen Verträgen geschuldet werden und für die Umsetzung bestimmter gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilter Genehmigungen und für ethnische Minderheiten der Mitgliedstaaten in Russland. Diese Ausnahmen und die Ausnahmeregelung gelten unbeschadet des Verbots für Betreiber in der Union, Nachrichtenübermittlungsdienste für die in Anhang VIII des genannten Beschlusses aufgeführten Organisationen zu erbringen. |
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(24) |
Es ist angezeigt, weitere Beschränkungen für die Erbringung von Diensten für die Regierung Russlands oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verhängen, die zur Stärkung der technologischen Fähigkeiten Russlands beitragen, d. h. der Erbringung von bestimmten kommerziellen weltraumgestützten Diensten, bestimmten KI-Diensten sowie Hochleistungsrechen- und Quanteninformatikdiensten. Darüber hinaus ist es angezeigt, den Anwendungsbereich der derzeitigen Beschränkungen nicht nur auf technische Prüf- und Analysedienste, wie sie in Klasse 8676 der Zentralen Gütersystematik (Central Products Classification) in der vom Statistischen Amt der Vereinten Nationen (Statistical Papers, Series M, No 77, CPC prov, 1991) veröffentlichen Fassung eingestuft sind, zu erweitern, sondern auch auf andere Dienstleistungen, die die Gruppe 867 der Zentralen Gütersystematik bilden. Zu diesen Dienstleistungen gehören nach Klasse 8675 insbesondere die folgenden mit Ingenieurdienstleistungen zusammenhängenden wissenschaftlichen und technischen Beratungsdienstleistungen: geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektion, Untergrunduntersuchung, Oberflächenuntersuchung und kartografische Arbeiten. |
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(25) |
Darüber hinaus ist es angezeigt, die Erbringung von Diensten, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen, zu beschränken, und zwar insbesondere diejenigen, die in die Klassen 7471 und 7472 der Zentralen Gütersystematik in der vom Statistischen Amt der Vereinten Nationen (Statistical Papers, Series M, No 77, CPC prov, 1991) veröffentlichten Fassung eingestuft sind. Dies erfolgt, um die Einnahmen Russlands aus solchen Diensten zu verringern und von der Förderung nicht unbedingt notwendiger Reisen und Freizeitaktivitäten nach Russland abzuhalten, insbesondere in einem Kontext, in dem Unionsbürger einem erhöhten Risiko willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt sind und der konsularische Schutz für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit begrenzt ist. |
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(26) |
Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die Regierung Russlands von einer zuständigen Behörde ex ante genehmigt werden, um das Risiko zu mindern, dass ein Dienst zu den militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands beiträgt. Es ist daher angezeigt, eine Vorschrift über eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde für alle für die Regierung Russlands erbrachten Dienste einzuführen, die nicht bereits den restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP unterliegen. |
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(27) |
Um die Fähigkeit des russischen Staates zu beschränken, Einnahmen aus alten, schlecht instand gehaltenen Luftfahrzeugen und Schiffen zu erzielen, ist es angezeigt, das Verbot zu verhängen, für gebrauchte russische Luftfahrzeuge oder Schiffe in einem Zeitraum von fünf Jahren nach dem Verkauf oder einer Vereinbarung über die Vermietung dieser Luftfahrzeuge oder Schiffe, der bzw. die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführt wurde, Rückversicherungen anzubieten. |
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(28) |
Russische Diplomaten und Konsularbeamte sowie Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals oder des Dienstpersonals der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Russlands oder ihre Familienangehörigen können auf der Grundlage ihrer vom Aufnahmestaat ausgestellten Aufenthaltstitel oder Visa außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Dies ermöglicht es diesen Personen, in Mitgliedstaaten zu reisen, in denen sie nicht akkreditiert sind, und feindselige nachrichtendienstliche Aktivitäten zur Unterstützung der Aggression Russlands gegen die Ukraine durchzuführen. Solche Maßnahmen umfassen in erster Linie die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um die öffentliche Meinung zu verzerren. So werden historische Fakten in Bezug auf das ukrainische Volk oder die Ukraine als Nation falsch dargestellt, falsche rechtliche Begründungen dafür gegeben, wer der tatsächliche Angreifer ist, und verschiedene Verstöße der russischen Streitkräfte gegen das humanitäre Völkerrecht oder die internationalen Menschenrechtsnormen geleugnet. |
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(29) |
Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals oder des Dienstpersonals der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Russlands führen diese Aktivitäten auch durch und werden für Reisen außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats eingesetzt, um nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen Aggression durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Verkleinerung russischer diplomatischer Missionen werden erwachsene Familienangehörige, die aufgrund der Akkreditierung ihres Verwandten im Besitz eines Visums oder eines Aufenthaltstitels sind, für die Ausführung von Tätigkeiten in den Botschaften eingesetzt, und sie führen die ihnen erteilten Anweisungen in den Hoheitsgebieten anderer Mitgliedstaaten aus. |
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(30) |
Um diese Praktiken einzudämmen, ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten über die Bewegungen russischer Diplomaten und Konsularbeamter sowie über die Bewegungen der Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals oder des Dienstpersonals der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Russlands oder ihrer Familienangehörigen informiert sind, wenn sie in der Union außerhalb des Hoheitsgebiets eines Aufnahmestaats reisen. In diesem Sinne ist es angezeigt, diese Personen zu verpflichten, ihre Reise in einen anderen Mitgliedstaat als den Aufnahmestaat vorab zu melden. Ferner ist es angezeigt, dass Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, eine Genehmigungspflicht für Reisen solcher Personen in ihr Hoheitsgebiet auf der Grundlage von von einem anderen Staat ausgestellten Visa oder Aufenthaltstiteln vorschreiben. |
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(31) |
Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Rechten und Pflichten der Mitgliedstaaten aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963. Die Maßnahmen begrenzen oder beschränken nicht die Rechte, die Mitglieder des Personals der russischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen in den Mitgliedstaaten gemäß dieser beiden Übereinkommen genießen. Die Maßnahmen gelten insbesondere unbeschadet des Rechts auf ungehinderte Durchreise durch die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten für Mitglieder des Personals der russischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen, die ihre Stelle antreten oder dorthin zurückkehren oder in ihr eigenes Land zurückkehren. Ferner gelten die Maßnahmen unbeschadet des Rechts auf Bewegungs- und Reisefreiheit innerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmemitgliedstaats. |
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(32) |
Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Änderungen vorzunehmen, einschließlich der Verlängerung der Fristen für bestimmte Ausnahmen, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Die Wirtschaftsteilnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Russland ein Land ist, in dem keine Rechtsstaatlichkeit mehr herrscht, und dass die Russische Föderation mehrere Rechtsvorschriften erlassen hat, die auf Vermögenswerte von Unternehmen aus sogenannten „unfreundlichen Ländern“, auch Mitgliedstaaten, abzielen. Diese Situation könnte dazu führen, dass Vermögenswerte aus der Union in Russland verloren gehen, ohne dass die Möglichkeit für einen geordneten Rückzug besteht. Unternehmen in der Union wird dringend empfohlen, alle möglichen Schritte zur Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland zu unternehmen und dort keine neuen Tätigkeiten aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund werden die Ausnahmen für den Abzug von Investitionen verlängert, damit die Unternehmen aus der Union so reibungslos wie möglich aus dem russischen Markt aussteigen können. Die verlängerten Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt und bezwecken, dass ein geordneter Prozess für den Abzug von Investitionen ermöglicht wird, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre. |
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(33) |
Da diese Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. |
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(34) |
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. |
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(35) |
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 1aa wird wie folgt geändert:
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2. |
Artikel 1ad wird wie folgt geändert:
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3. |
Artikel 1ae wird wie folgt geändert:
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4. |
In Artikel 1af erhält der einleitende Teil von Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar mit Häfen und Schleusen, die in Anhang XXI Teil A und Teil C aufgeführt sind, Transaktionen zu tätigen. Anhang XXI Teil A enthält Häfen und Schleusen in Russland und Anhang XXI Teil C enthält Häfen und Schleusen in anderen Drittländern als Russland, die“ |
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5. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1ai (1) Es ist verboten,
(2) Ab dem 25. Januar 2026 ist es verboten,
(3) Es ist verboten,
(4) Die Verbote gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 gelten auch für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zwar außerhalb der in Anhang XXV aufgeführten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen, jedoch im Eigentum oder unter der Kontrolle einer in Absatz 1 oder 2 genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden. (5) Die Absätze 1 bis 4gelten nicht für:
(6) Die Absätze 1 und 3 und gegebenenfalls Absatz 4 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 25. Januar 2026 — von Verträgen, die vor dem 24. Oktober 2025 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. (7) Abweichend von den Absätzen 1 bis 4 können die zuständigen Behörden unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen Tätigkeiten genehmigen, die unbedingt erforderlich sind für
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6. |
Artikel 1b wird wie folgt geändert:
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7. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1ba Es ist verboten, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen im Zusammenhang mit den in Anhang XXVI aufgeführten Kryptowerten zu beteiligen.“ |
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8. |
In Artikel 1e Absatz 1a werden folgende Buchstaben angefügt:
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9. |
Artikel 1h Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
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10. |
Artikel 1k erhält folgende Fassung: „Artikel 1k (1) Es ist verboten, für die Regierung Russlands oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Dienste in den folgenden Bereichen zu erbringen:
(2) Es ist verboten, Dienste zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen. (3) Es ist verboten, der Regierung Russlands oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Software für die Unternehmensführung, Software für Industriedesign und Fertigung und Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor gemäß Anhang XXXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen, auszuführen oder bereitzustellen. (3a) Es ist verboten,
(4) Für die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von nicht in den Absätzen 1 und 2 genannten Diensten für die Regierung Russlands ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Die zuständigen Behörden können auf der Grundlage einer spezifischen Einzelfallbewertung die Erbringung solcher Dienste unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies mit den Zielen des vorliegenden Beschlusses und des Beschlusses 2014/145/GASP sowie der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Einklang steht. (5) Absatz 1 Buchstaben a und b gilt nicht für die Erbringung von Diensten, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind. (6) Absatz 1 Buchstaben a und b gilt nicht für die Erbringung von Diensten, die zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat und für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind, sofern die Erbringung dieser Dienste mit den Zielen des vorliegenden Beschlusses und des Beschlusses 2014/145/GASP sowie der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Einklang steht. (8) Absatz 1 Buchstaben c und f und Absatz 3 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung, das Ausführen, die Erbringung von Diensten oder die Bereitstellung von Softwaretools, die für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen erforderlich sind. (8a) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Diensten durch Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die in Russland ansässig sind und dies bereits vor dem 24. Februar 2022 waren, an die in Absatz 10 Buchstabe h genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die ihre Arbeitgeber sind, sofern diese Dienste zur ausschließlichen Nutzung durch diese juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind. (8b) Absatz 1 Buchstaben f, g und h gelten ab dem 25. November 2025. (8c) Absätze 2 und 4 gelten nicht für die Erfüllung bis zum 1. Januar 2026 von Verträgen, die vor dem 24. Oktober 2025 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. (9a) Abweichend von Absatz 1 Buchstaben a und b können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienste unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass solche Dienste unbedingt erforderlich sind für die Errichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall-Maßnahme, durch die
(9b) Abweichend von Absatz 1 Buchstaben g und h und von Absatz 3 können die zuständigen Behörden die Erbringung bzw. die Bereitstellung der dort genannten Dienste und Softwaretools unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Dienste oder Softwaretools für den Beitrag russischer Staatsangehöriger zu internationalen Open-Source-Projekten unbedingt erforderlich sind. (9c) Abweichend von Absatz 1 Buchstaben a, c und e können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienste unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass solche Dienste unbedingt erforderlich sind für die Tätigkeit einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation in einem Mitgliedstaat. (9d) Abweichend von Absatz 1 Buchstabe f können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienste unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass solche Dienste für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen erforderlich sind. (10) Abweichend von den Absätzen 1, 3 und 3a können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung, das Ausführen oder die Erbringung bzw. Bereitstellung der dort genannten Dienste und Softwaretools unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies erforderlich ist für
(10a) Das Verbot nach Absatz 3 gilt nicht für die Bereitstellung von Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor gemäß Anhang XXXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die für die Erfüllung — bis zum 30. September 2025 — von Verträgen erforderlich ist, die vor dem 20. Juli 2025 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. (11) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 4, 9a, 9b, 9c, 9d oder 10 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
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11. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1q Es ist verboten, Schiffe oder Luftfahrzeuge, die unmittelbar oder mittelbar von der Regierung Russlands oder einer in Russland niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung betrieben wurden, in den fünf Jahren nach ihrem Verkauf oder jeder Art von Vereinbarung über ihre Vermietung zu verkaufen, bereitzustellen oder einen Vertrag oder eine Vereinbarung zu unterzeichnen oder anderweitig einzugehen, der bzw. die zu einem Risikotransfer oder einer Abtretung von Risiken im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz für solche Schiffe oder Luftfahrzeuge führt.“ |
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12. |
Artikel 4k wird wie folgt geändert:
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13. |
Artikel 4m wird wie folgt geändert:
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14. |
Artikel 4r wird wie folgt geändert:
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15. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 4wa (1) Es ist verboten, ab 25. April 2026 Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00 unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn es seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird. (2) Absatz 1 gilt ab dem 1. Januar 2027, wenn der Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung im Rahmen eines Liefervertrags für Flüssigerdgas, mit Ausnahme von Erdgasderivaten, erfolgt, der eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat und vor dem 17. Juni 2025 abgeschlossen und im Anschluss nicht geändert wurde, es sei denn, die Änderung beschränkt sich auf
(3) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem Verbot gemäß Absatz 1 bereitzustellen bzw. zu erbringen.“ |
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16. |
Artikel 4x wird wie folgt geändert:
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17. |
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 5d (1) Russische Staatsangehörige, die Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Personals Russlands oder Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals oder des Dienstpersonals der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Russlands sind, oder ihre Familienangehörigen, und die einen gültigen Aufenthaltstitel, einschließlich Diplomatenausweise, oder ein gültiges Visum, das von einem anderen Staat ausgestellt wurde, besitzen und die beabsichtigen, auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels oder Visums in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen oder durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats durchzureisen, unterrichten den von ihrer Reise betroffenen Mitgliedstaat bzw. die von ihrer Reise betroffenen Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden vor dem beabsichtigten Zeitpunkt der Einreise in dessen bzw. deren Hoheitsgebiet. (2) Absatz 1 gilt nicht für Minderjährige oder Familienangehörige, die nicht im Haushalt von Mitgliedern der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung leben. (3) Absatz 1 gilt nicht für Reisen in oder Durchreisen durch das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der den Aufenthaltstitel oder das Visum ausgestellt hat. (4) Die Unterrichtung gemäß Absatz 1 umfasst Folgendes:
(5) Die Mitgliedstaaten unterrichten den Rat über alle Fälle von Verstößen gegen die Verpflichtung nach Absatz 1. (6) Dieser Artikel gilt ab dem 25. Januar 2026. Artikel 5e (1) Ein Mitgliedstaat kann russischen Staatsangehörigen, die Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Personals Russlands oder Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals oder des Dienstpersonals der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Russlands sind, oder ihren Familienangehörigen, und die einen gültigen Aufenthaltstitel, einschließlich Diplomatenausweise, oder ein gültiges Visum besitzen, das von einem anderen Staat auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels oder Visums ausgestellt wurde, eine Genehmigungspflicht für die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet auferlegen. (2) Auf der Grundlage von Absatz 1 erlassene nationale Maßnahmen
(3) Ein Mitgliedstaat, der beschließt, nationale Maßnahmen nach Absatz 1 zu erlassen, unterrichtet den Rat mindestens fünf Tage vor Inkrafttreten dieser Maßnahmen. (4) Dieser Artikel gilt ab dem 25. Januar 2026.“ |
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18. |
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
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19. |
Artikel 8c erhält folgende Fassung: „Article 8c Der Rat ändert einstimmig auf der Grundlage der Artikel 29 und 30 des Vertrags über die Europäische Union die Anhänge I, II, III, IV, V, VI, VIII, IX, X, XI, XIV, XVI, XVII, XVIII, XIX, XX, XXI, XXII, XXIII, XXIV, XXV and XXVI.“ |
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20. |
Die Anhänge des Beschlusses 2014/512/GASP werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Oktober 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. BJERRE
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/512/oj).
(2) Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2015/2366/oj).
(3) Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und Des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937(ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj).
(4) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/145(1)/oj.
(5) ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/833/oj.
(6) ABl. L 78 vom 17.3.2014, p. 6, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/269/oj.
ANHANG
1.
In Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP werden in der Tabelle unter der Überschrift „Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 3 Absatz 7, Artikel 3a Absatz 7 und Artikel 3b Absatz 1“ folgende Einträge angefügt:Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 3 Absatz 7, Artikel 3a Absatz 7 und Artikel 3b Absatz 1
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Nummer |
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„817. |
Splendent Technologies alias: Spoden Technology Co., Ltd Lokaler Name: 斯博登科技有限公司 |
Anschrift(en): Workshop 60, 3/F, Block A, East Sun Industrial Centre, No. 16 Shing Yip Street, Kowloon, Hong Kong; Sun Ho House, 279 Saiyeung Choi St., North Sham Shui Po Kl, Hong Kong Tel.: +852 9713 6364 Website: www.splendentpte.com E-Mail: sale@splendentpte.com Registrierungsnummer: 1773641 (TRN); 60093029 (BRN) |
24.10.2025 |
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818. |
LLC Microdrive alias: MikroDraiv Lokaler Name: ООО Микродрайв |
Anschrift(en): office 26, 35 Lenin Avenue, 617001, Nytva, Nytvenski district, Perm Region, Russian Federation Tel.: +7 342 2111506 Website: www.micro-drive.ru E-Mail: to@microdrive.planfix.ru Registrierungsnummer: 5916024827 |
24.10.2025 |
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819. |
Bridgetech LLC Lokaler Name: Бриджтех |
Anschrift(en): room 535, building 3, 32 Nizhegorodskaya St., 109029, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 495 245 5514 Website: https://bridge-tech.ru/ E-Mail: info@bridge-tech.ru Registrierungsnummer: 9709102680 |
24.10.2025 |
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820. |
Jove HK Limited |
Anschrift(en): Room 606, 6/F, Hollywood Centre, 77-91 Queens Road West, Sheung Wan, Hong Kong; 3/F Won Chung Ming Commercial House, 14-16 Wyndham Street, Central, Hong Kong; 68-70 Wellington Street, 3/F, Hong Kong Registrierungsnummer: 58538021 (BRN); 1618862 (CRN) |
24.10.2025 |
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821. |
China Purchasing Group (Chbay) Lingtong International Supply Chain Management Company Limited alias: Qibei Lingtong (Wuhu) Supply Chain Management Co., Ltd Lokaler Name: 企贝领通(芜湖)供应链管理有限公司 |
Anschrift(en): 178 Hongqi Street, Nangang District, Harbin City, Heilongjang, People’s Republic of China Tel.: 0451-82292577 Website: https://www.chbay.net/ E-Mail: guanxin@chbay.net Registrierungsnummer: 91340200MA8QP9X225 |
24.10.2025 |
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822. |
LiderTrans Global Forwarding alias: LT Global Forwarding; Lt-GF Lokaler Name: ООО ЛТ ГЛОБАЛ ФОРВАРДИНГ |
Anschrift(en): 1059, 50 Chulman, Naberezhnye Chelny, 423831, city of Naberezhnye Chelny, Tatarstan Republic, Russian Federation; office 108, Naberezhnye Chelny city, 50 Hasana Tufana St., Republic of Tatarstan, Russian Federation Tel.: +7 987 4064667; +7 800 7074733 Website: http://www.lt-gf.com/ E-Mail: sales@lt-gf.com Registrierungsnummer: 7729703685 |
24.10.2025 |
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823. |
Heilongjiang Karubis Trade Development Co., Ltd alias: Heilongjiang Kalubus Trade Development Co., Ltd; Heilongjiang Province Kalubusi Trade Development Co., Ltd Lokaler Name: 黑龙江省卡鲁布斯贸易发展有限公司 |
Anschrift(en): Room 509, Building 19, 178 Hongqi Street, Nangang Concentration Zone, Harbin High-tech Industrial Development Zone, People’s Republic of China Registrierungsnummer: 91230109MAC3Q2RY9T |
24.10.2025 |
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824. |
Yiwu Vortex Import and Export Co., Ltd alias: Yiwu Wotai Si Import and Export Co., Ltd Lokaler Name: 義烏市沃態偲進出口有限公司 |
Anschrift(en): Unit 1503, Office 62, Level 15, Admiralty Centre Tower 1, 18 Harcourt Road, Admiralty, Hong Kong Website: https://yiwu-vortex.com/ E-Mail: info@yiwu-vortex.com Registrierungsnummer: 70939081 (BRN) |
24.10.2025 |
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825. |
KR Prom LLC Lokaler Name: ООО КР ПРОМ |
Anschrift(en): building 5, Entuziastov Highway, 111024, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 495 7812208 Website: https://krprom.ru/ E-Mail: info@krprom.ru; msk@krprom.ru Registrierungsnummer: 7722216040 |
24.10.2025 |
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826. |
OKBM LLC alias: LLC Experimental Design Bureau of Engine Building; LLC EDB; LLC Experimental Motor Design Bureau Lokaler Name: ООО ОКБМ |
Anschrift(en): Aidarovskoye rural settlement, Promyshlennaya Street, Zone 2, plot No. 4, Voronezh region, Russian Federation; 22 Voroshilova St., 394055, Voronezh, Russian Federation Tel.: +7 473 2638603 Website: www.okbm.ru E-Mail: okbm@okbm.ru Registrierungsnummer: 3664204783 |
24.10.2025 |
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827. |
Zhejiang Zhenhuan CNC Machine Tool Co., Ltd alias: Z-Mat Lokaler Name: 浙江震环数控机床股份有限公司; 震环机床集团 |
Anschrift(en): Mechanical and Electrical Zone, Yuhuan, Taizhou Zhejiang 317699, People’s Republic of China Tel.: +8657687211555; +86 576 87226292 Website: cn.zmat.com E-Mail: info@zmat.com Registrierungsnummer: 91331000725858856D |
24.10.2025 |
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828. |
LLC Bitvan Lokaler Name: ООО Битван |
Anschrift(en): 9/4, Troitskiy Trakt, 454053, Chelyabinsk Mekhanicheskaya St., 115V, Russian Federation Tel.: +7 351 7785260 Website: https://www.bitvan.ru/ E-Mail: info@bitvan.ru Registrierungsnummer: 7451298738 |
24.10.2025 |
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829. |
Conti-Far Logistics Co Ltd alias: Kangze Yuan International Logistics (Hong Kong) Co., Ltd Lokaler Name: 康澤遠國際物流(香港)有限公司 |
Anschrift(en): room S032, 2/F, The Capital 61-65 Chatham Road South, Tsim Sha Tsui, Kowloon, Hong Kong; room 2102, Block D, Sui Bao Yipin, No. 1058 Shangbu North Road, Futian District, Shenzen, People’s Republic of China Tel.: +86-755-89379122; +86-755-89379056 Website: http://www.contifar.com/ E-Mail: info@contifar.com Registrierungsnummer: 64528844 |
24.10.2025 |
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830. |
LLC Mikrosan Lokaler Name: ООО Микросан |
Anschrift(en): room 433, 54 Krasnyi Avenue, Novosibirsk, 630091, Russian Federation Tel.: +7 800 6002250; +7 383 2170531 Website: microsun.ru E-Mail: sibmail@microsun.ru; marketing@microsun.ru Registrierungsnummer: 5407216683 |
24.10.2025 |
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831. |
LLC TR-Link alias: TP-Link LCC Lokaler Name: ООО ТР-Линк |
Anschrift(en): office 501, 27 Street Elektrozavodska, 7, 107023, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 495 2285566 Website: www.tp-linkru.com Registrierungsnummer: 7718782082 |
24.10.2025 |
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832. |
Radiofid Systems LLC Lokaler Name: ООО Радиофид Системы |
Anschrift(en): Room 66-N, Building 1 A, 17 shosse Vyborgskoe, St. Petersburg 194355, Russian Federation Tel.: +7 812 3181819 Website: www.radiofid.ru E-Mail: sales@radiofid.ru Registrierungsnummer: 7802491148 |
24.10.2025 |
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833. |
Alice Components Co. Ltd alias: Alice Parts Co., Ltd Lokaler Name: 愛麗絲零部件有限公司 |
Anschrift(en): Room A516, 5th Floor, Yee Fat Industrial Building, No. 35 Tai Yau Street, San Po Kong, Kowloon, Hong Kong; Flat/Room A, 20/F Kui Fu Commercial Building, 300 Lockhart Road, Hong Kong; Office 517, 90 Central Tangxia ave., Dongguan, Guangdong, China Tel.: +86 (769) 8987 0508 Website: https://2303.com.cn/ E-Mail: sales@2303.com.cn Registrierungsnummer: 65627867 (BRN), 2323950 (CRN) |
24.10.2025 |
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834. |
MicroEM AO alias: AO Mikroem, JSC Microem Lokaler Name: АО ‚МИКРОЭМ‘ |
Anschrift(en): 124482, g. Moscow, Zelenograd, Savelkinsky avenue, 4, Russian Federation; 191040 St. Petersburg, Ligovskii Prospekt 50, building 11, office 39, Russian Federation; 124489, Moscow, Zelenograd, Sosnovaya Alleya 6A, Russian Federation; 630047, Novosibirsk, Novaya 28, office 305, Russian Federation; 620034, Yekaterinburg, Opalikhinskaya street 27A, office 405, Russian Federation; 344045, Rostov-on-Don, Lelyushenko street 13, office 1, Russian Federation Tel.: +7 (495) 739 65 39 Website: https://microem.ru/ E-Mail: microem@microem.ru Registrierungsnummer: 7735082700 |
24.10.2025 |
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835. |
TsNIRTI alias: Central Research Radio Engineering Institute Named After Academician A I Berg; Central Scientific Research Radio Engineering Institute Berg CNIRTI Lokaler Name: Организация АО ‚ЦНИРТИ ИМ. АКАДЕМИКА А.И. БЕРГА‘ (АКЦИОНЕРНОЕ ОБЩЕСТВО ‚ЦЕНТРАЛЬНЫЙ НАУЧНО-ИССЛЕДОВАТЕЛЬСКИЙ РАДИОТЕХНИЧЕСКИЙ ИНСТИТУТ ИМЕНИ АКАДЕМИКА А.И. БЕРГА‘) |
Anschrift(en): bldg. 9, 20 Novaya Basmannaya St., 107078, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 (499) 267-43-93, +7 (499) 263-94-01 Website: http://cnirti.ru E-Mail: post@cnirti.ru Registrierungsnummer: 9701039940 |
24.10.2025 |
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836. |
Setuntel LLC alias: Foxcomm Networks Lokaler Name: OOO СЕТУНТЕЛ (ОБЩЕСТВО С ОГРАНИЧЕННОЙ ОТВЕТСТВЕННОСТЬЮ ‚СЕТУНЬ ТЕЛЕКОМ‘) |
Anschrift(en): 121069, Moscow, Bagrationovsky avenue 7, room 20, office 747, Russian Federation Tel.: +7 (499) 677-22-95 Website: http://www.setuntel.ru E-Mail: info@setuntel.ru Registrierungsnummer: 7730246560 |
24.10.2025 |
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837. |
TD Simmetron Elektronnye Komponenty alias: TD Simmetron EK, Trading House Symmetron Electronic Components Lokaler Name: ООО ТД СИММЕТРОН ЭК; ОБЩЕСТВО С ОГРАНИЧЕННОЙ ОТВЕТСТВЕННОСТЬЮ ‚ТОРГОВЫЙ ДОМ "СИММЕТРОН ЭЛЕКТРОННЫЕ КОМПОНЕНТЫ‘ |
Anschrift(en): 125445, Moscow, Leningradskoye shosse, 69, build. 1, River City Business Park, Russian Federation; 195196, 630073, Novosibirsk, Bluchera ul., 71b, Russian Federation Tel.: +7 (495) 961-2020 Website: https://symmetrongroup.com/; https://www.symmetron.ru E-Mail: moscow@symmetron.ru Registrierungsnummer: 7743581260 |
24.10.2025 |
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838. |
Vector Group LLC alias: VEKTOR GRUPP Lokaler Name: ООО Вектор Групп |
Anschrift(en): 123100, Moscow, Presnensky Municipal District, 3 Studenetsky Per. 1/7A, Russian Federation Registrierungsnummer: 7703438390 |
24.10.2025 |
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839. |
PRIN JSC Lokaler Name: АО ПРИН |
Anschrift(en): 123592, Moscow, ext. Ter. Strogino Municipal District, Kulakova street, 20, building 1, Room 8/1, Russian Federation; 125080, Moscow, Volokolamskoye Highway, 4, Building 26, Russian Federation Tel.: +7 495-120-13-59 Website: https://www.prin.ru/; https://prinmarket.ru/ E-Mail: info@prin.ru Registrierungsnummer: 7712032661 |
24.10.2025 |
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840. |
GNSS Plus LLC alias: NPK GNSS Plus LTD Lokaler Name: ГНСС ПЛЮС |
Anschrift(en): 121354, Moscow, Dorogobuzhskaya street 14, building 6, Russian Federation; 123298, Moscow, Shchukino municipal district, Narodnogo Opolcheniya Street, 38, building 1, Russian Federation Tel.: +7 (495) 109-75-45 Website: www.gnssplus.ru E-Mail: info@gnssplus.ru Registrierungsnummer: 7734571794 |
24.10.2025 |
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841. |
KMT LLC Lokaler Name: ООО КМТ (ОБЩЕСТВО С ОГРАНИЧЕННОЙ ОТВЕТСТВЕННОСТЬЮ ‚КМТ‘) |
Anschrift(en): 107023, Moscow, Sokolinaya Gora municipal district, Bolshaya Semyonovskaya Street. 40, building 13, room 203, Russian Federation Tel.: +7 (495) 137-55-56 Website: https://kmt-stanki.ru/ E-Mail: info@kmt-stanki.ru Registrierungsnummer: 9719010156 |
24.10.2025 |
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842. |
LLC Mashimport Lokaler Name: ООО МАШИМПОРТ |
Anschrift(en): room 403, Building. 13, 40 Bolshaya Semnovskaya street, 107023, Moscow, Russian Federation Tel.: +74956633393 Website: https://mash-import.com/ E-Mail: info@mash-import.com Registrierungsnummer: 7719717008 |
24.10.2025 |
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843. |
Aerotrust Aviation Private Limited |
Anschrift(en): Shop No 104, Ground Floor, Amberhai Village, Sector - 19, Dwarka, New Delhi, 110075 Delhi, India; Unit No. 301, Third Floor, Plot No.8, Krishna Tower, Section 12, N.S.I.T. Dwarka, South West Delhi, 110078 Delhi, India Tel.: +91 8076026602 Website: https://www.aerotrustaviation.com/ E-Mail: sales@aerotrustaviation.com Registrierungsnummer: U74999DL2021PTC388965 (CIN) |
24.10.2025 |
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844. |
Ascend Aviation India Private Limited |
Anschrift(en): No. 334, Ground Floor, near Gurudwara, Village Shahbad Mohdpur, 11061 Delhi, India; Khasra No.606, Dalal Complex, Rangpuri, Mahipalpur, New Delhi, 110037, India Tel.: +91-011-64706564; +91-9212336803 Website: www.ascendaviationindia.com E-Mail: sales@ascendaviationindia.com Registrierungsnummer: U74999DL2017PTC315173 (CIN) |
24.10.2025 |
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845. |
Shree Enterprises |
Anschrift(en): House NO 6B, Kh. No. 334, 4th Floor, Shahabad Mohammadpur Village New Delhi, South West Delhi, Delhi, 110061, India Tel.: +91-7011993953 Website: https://www.shreeenterprises.io/index.php E-Mail: sales@shreeenterprises.io Registrierungsnummer: EACPA3965E (IEC); EACPA3965E (PAN) |
24.10.2025 |
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846. |
EuroIndustry LLC alias: Euroindustria LLC Lokaler Name: ООО ‚ЕвроИндустрия‘ |
Anschrift(en): Office 16P, Lit. B, House 25 N, Mokhovaya Street 31, 191028, St. Petersburg, Russian Federation Tel.: +7 8122707515 E-Mail: info@ei.spb.ru Website: https://ei.spb.ru Registrierungsnummer: 7839133117 (INN) |
24.10.2025 |
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847. |
Hong Kong Park On Electronics Technology Lokaler Name: 香港德容电子科技有限公司 |
Anschrift(en): Workshop 57, 3rd Floor, Block A, East Sun Industrial Centre, No.16 Shing Yi Street, Kowloon, Hong Kong Registrierungsnummer: 53594054 (BRN); 1550569 (CRN) |
24.10.2025 |
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848. |
TECGR CO. ltd Lokaler Name: บริษัท ทีอีซีจีอาร์ จำกัด |
Anschrift(en): 305 Rama2, Soi 38 Bangmod, Jomthong, 10150, Bangkok, Thailand Website: www.tecgr.net E-Mail: tecgrcoltd@gmail.com Registrierungsnummer: 0105565079224 |
24.10.2025 |
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849. |
JSC Krasnoarmeysk Scientific Research Institute of Mechanization alias: JSC KNIIM Lokaler Name: АО КНИИМ |
Anschrift(en): 8 Ispytateley Avenue, Krasnoarmeysk, 141292, Moscow, Russian Federation Tel.: +7 (496) 523-57-66; +7 (496) 523-53-71 E-Mail: info@kniim.ru Website: www.kniim.ru Registrierungsnummer: 5038087144 |
24.10.2025 |
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850. |
Transit LLC Lokaler Name: ООО Транзит |
Anschrift(en): 36 Nekrasovskaya, Lit. B, 690014, Vladivostok, Russian Federation; 40 Krygina Str., Primorsky Krai, 690065, Vladivostok, Russian Federation Tel.: +7 423 279 5739 E-Mail: info@transitllc.ru Website: www.transitllc.ru Registrierungsnummer: 2540132492 (INN) |
24.10.2025 |
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851. |
Soguzo Co. Ltd Lokaler Name: บริษัท โซกุโซ่ จำกัด |
Anschrift(en): No 305 Ramą 2 Alley, 38 Alley, Bang Mot Sub-district, Chom Thong District, 10150 Bangkok, Thailand Website: soguzo.com E-Mail: info@soguzo.com Registrierungsnummer: 0105565109824 |
24.10.2025 |
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852. |
Suzhou Ecod Precision Manufacturing Co., Ltd alias: Suzhou Yikeda Intelligent Technology Co., Ltd; Suzhou Yida Intelligent Technology Lokaler Name: 苏州亿可达智能科技有限公司 |
Anschrift(en): Room 455, Building 2, No. 199-1, East Huayuan Road, Mudu Town, Wuzhong District, Suzhou, Jiangsu, People’s Republic of China; Room 8219, Building 3, No. 151 Huashan Road, High-tech Zone, Suzhou, Jiangsu, People’s Republic of China Tel.: +86 13776010404 Website: https://www.ecod-cncmachining.com/; http://ecod-cncmachining.com/ E-Mail: dolphin@ecodcn.com Registrierungsnummer: 91320506MA27AR11XL |
24.10.2025 |
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853. |
LLC Morgan Lokaler Name: ООО Морган |
Anschrift(en): Room 42, ter. Oez Alabuga, 4A Str. Sh-2, m. district Yelabuzhsky, Yelabuga, 423601, Republic of Tatarstan, Russian Federation Registrierungsnummer: 1674009033 |
24.10.2025 |
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854. |
Shandong Xinyilu International Trade Co alias: Shandong Xinyi Road International Trade Co., Ltd Lokaler Name: 山东新壹路国际贸易有限责任公司 |
Anschrift(en): Room 506, Building 6, Xinyuanxin Center, No. 3 Huaxin Road, 250100, Jinan, People’s Republic of China Registrierungsnummer: 91370112MA3RNKQ371 |
24.10.2025 |
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855. |
Sollers Alabuga LLC Lokaler Name: ООО Соллерс Алабуга |
Anschrift(en): Office 319, Building 1/6, Sh-2 Street (Alabuga Special Economic Zone territory), Yelabuga City, Yelabuga Municipal District, Republic of Tatarstan, 423601, Russian Federation Tel.: +7 855 5776800; +7 843 2051720 Website: www.sollers-auto.com Registrierungsnummer: 1674002165 |
24.10.2025 |
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856. |
Sollers Cargo LLC Lokaler Name: ООО Соллерс Карго |
Anschrift(en): Room 15, Building 9e, Moskovskoye Highway, Ulyanovsk, Ulyanovsk Region, 432045, Russian Federation Tel.: +8 800 600 83 22 Website: https://sollers-cargo.ru/ Registrierungsnummer: 7300012779 |
24.10.2025 |
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857. |
PJSC Sollers alias: Publichnoe Aktsionernoe Obschestvo Sollers Lokaler Name: ПАО Соллерс |
Anschrift(en): 10 Testovskaya Street, Northern Tower, Moscow International Business Centre, 123317 Moscow, Russian Federation Tel.: +7 495 787 31 75; +7 495 228 3045 Website: www.sollers-auto.com E-Mail: info@sollers-auto.com Registrierungsnummer: 3528079131 |
24.10.2025 |
|
858. |
LLC Trading House Vector Lokaler Name: ОБЩЕСТВО С ОГРАНИЧЕННОЙ ОТВЕТСТВЕННОСТЬЮ ‚ТОРГОВЫЙ ДОМ ‚ВЕКТОР‘‘ |
Anschrift(en): apt. 10, 2A Rossiyskaya street, 664025, Irkutsk, Russian Federation Registrierungsnummer: 3808184570 |
24.10.2025 |
|
859. |
Sequoia JSC Lokaler Name: АКЦИОНЕРНОЕ ОБЩЕСТВО ‚СЕКВОЙЯ‘ |
Anschrift(en): Room 1101, floor 3, workplace 5, Building 1, 42 Boulevard Bolshoy, Municipal District Mozhaisky, 121205, Moscow, Russian Federation Registrierungsnummer: 9703014733 |
24.10.2025 |
|
860. |
Yiwu City Duniang Trading Co. alias: Yiwu Du Niang Trading Company Lokaler Name: 义乌市渡娘贸易商行 |
Anschrift(en): Office 401, Building 76, Zone One Zongtang, Dongzheng Street, Yiwu Town, Zhejiang Province, People’s Republic of China; Room 301, Unit 1, Building 38, Jiang Dong Xin Cun, Yiwu, People’s Republic of China Tel.: +86 579 85365092 Website: www.yiwu-international.com E-Mail: 1449696080@qq.com Registrierungsnummer: 92330782MA2MLCCF7E |
24.10.2025 |
|
861. |
Unikom LLC Lokaler Name: ООО Уником |
Anschrift(en): Office 516, Room 21N, Lett. A, 9 Lipovaya Alley, 197183, St. Petersburg, Russian Federation Registrierungsnummer: 7814813801 |
24.10.2025“ |
2.
In Anhang VII des Beschlusses 2014/512/GASP erhält die Überschrift folgende Fassung:„Liste der Partnerländer gemäß Artikel 1k Absatz 10, Artikel 1f Absatz 2, Artikel 3 Absatz 9, Artikel 3a Absatz 4, Artikel 4j Absatz 3, Artikel 4 m Absatz 4, Artikel 4pa Absatz 1, Artikel 5b Absatz 1 und Artikel 5bb“
3.
In Anhang VIII des Beschlusses 2014/512/GASP werden unter der Überschrift „LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 1e“ die folgenden Organisationen aufgenommen:|
Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung |
Geltungsbeginn |
|
„NPO ‚Istina‘ (JSC) |
12. November 2025 |
|
LLC ‚Zemsky Bank‘ |
12. November 2025 |
|
Commercial Bank Absolut Bank (PAO) |
12. November 2025 |
|
PJSC ‚MTS Bank‘ |
12. November 2025 |
|
JSC ‚ALFA-BANK‘ |
12. November 2025“ |
4.
Anhang X des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:„ANHANG X
Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 1aa
Teil A
|
|
OPK OBORONPROM |
|
|
UNITED AIRCRAFT CORPORATION |
|
|
URALVAGONZAVOD |
|
|
ROSNEFT |
|
|
TRANSNEFT |
|
|
GAZPROM NEFT |
|
|
ALMAZ-ANTEY |
|
|
KAMAZ |
|
|
ROSTEC (RUSSIAN TECHNOLOGIES STATE CORPORATION) |
|
|
JSC PO SEVMASH |
|
|
SOVCOMFLOT |
|
|
UNITED SHIPBUILDING CORPORATION |
Teil B
|
|
RUSSIAN MARITIME REGISTER of SHIPPING (RMRS) (russisches Seeschiffsregister) |
Teil C
|
|
RUSSIAN REGIONAL DEVELOPMENT BANK.“ |
5.
Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:|
a) |
Die Einträge 14, 15, 260 und 329 werden gestrichen. |
|
b) |
Folgende Einträge werden angefügt:
|
6.
Anhang XVIII des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:„ANHANG XVIII
Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 1ad
|
|
Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung |
Geltungsbereich |
|
1. |
Bank BelVEB |
25. Februar 2025 |
|
2. |
Belgazprombank |
25. Februar 2025 |
|
3. |
VTB Bank (PJSC) Shanghai Branch |
25. Februar 2025 |
|
4. |
CJSC Alfa-Bank |
12. November 2025 |
|
5. |
OJSC Sber Bank |
12. November 2025 |
|
6. |
VTB Bank (Belarus) |
12. November 2025 |
|
7. |
VTB Bank (Kasachstan) |
12. November 2025“ |
7.
Anhang XIX des Beschlusses 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:|
a) |
In Anhang XIX Teil A des Beschlusses 2014/512/GASP werden folgende Einträge angefügt:
|
|
b) |
In Anhang XIX Teil C des Beschlusses 2014/512/GASP werden folgende Einträge angefügt:
|
8.
Anhang XXI des Beschlusses 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:|
a) |
Die Überschrift des Teils A — Liste der Häfen und Schleusen erhält folgende Fassung: „Teil A — Liste der Häfen und Schleusen in Russland“. |
|
b) |
Folgender Teil wird angefügt: „Teil C — Liste der Häfen und Schleusen in anderen Drittländern als Russland
|
9.
Anhang XXIV des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:„ANHANG XXIV
Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Erdölerzeugnissen gemäß Artikel 4oa Absatz 1
|
|
KANADA |
|
|
NORWEGEN |
|
|
VEREINIGTES KÖNIGREICH |
|
|
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA |
|
|
SCHWEIZ |
|
|
AUSTRALIEN |
|
|
JAPAN |
|
|
NEUSEELAND“ |
10.
Der folgende Anhang wird dem Beschluss 2014/512/GASP angefügt:„ANHANG XXV
Liste der Sonderwirtschafts-, Innovations- und Präferenzzonen gemäß Artikel 1ai
Teil A
|
Nummer |
Bezeichnung |
Lage |
|
1. |
Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion ‚Alabuga‘ |
Republik Tatarstan |
|
2. |
Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation ‚Technopolis Moscow‘ |
Moskau City |
Teil B
|
Nummer |
Bezeichnung |
Lage |
|
1. |
Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion ‚Lipetsk‘ |
Oblast Lipetsk |
|
2. |
Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion ‚Togliatti‘ |
Oblast Samara |
|
3. |
Sonderwirtschaftszone für industrielle Produktion ‚Lyudinovo‘ |
Oblast Kaluga |
|
4. |
Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation ‚St. Petersburg‘ |
Sankt Petersburg |
|
5. |
Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation ‚Dubna‘ |
Oblast Moskau |
|
6. |
Sonderwirtschaftszone für technologische Innovation ‚Innopolis‘ |
Republik Tatarstan |
|
7. |
Hafen-Sonderwirtschaftszone ‚Uljanowsk‘ |
Oblast Uljanowsk |
|
8. |
Innovationszentrum Skolkovo |
Oblast Moskau |
|
9. |
Freihafen Wladiwostok |
Primorsky Krai, Kamchatka Krai, Chukotka Autonomous District, Khabarovsk Krai, Sakhalin Oblast“ |
11.
Der folgende Anhang wird dem Beschluss 2014/512/GASP angefügt:„ANHANG XXVI
Liste der Kryptowerte gemäß Artikel 1ba
|
Kryptowerte |
Inkrafttreten |
|
A7A5 |
25. November 2025“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2032/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)