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13.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 319/84 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/2443 DES RATES
vom 12. Dezember 2022
zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 15. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/96/GASP (1) angenommen, mit dem eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) eingerichtet wurde. |
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(2) |
Am 10. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/2032 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUTM Somalia bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. |
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(3) |
Im Zusammenhang mit der ganzheitlichen strategischen Überprüfung des GSVP-Engagements in Somalia und am Horn von Afrika hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee empfohlen, das Mandat der EUTM Somalia weiter bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. |
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(4) |
Der Beschluss 2010/96/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/96/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
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2. |
In Artikel 10 wird wie folgt geändert:
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3. |
Artikel 12 Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung: „(2) Das Mandat der EU-Militärmission endet am 31. Dezember 2024. (3) Dieser Beschluss wird ab dem Tag der Schließung des EU-Hauptquartiers, des Verbindungs- und Unterstützungsbüros in Nairobi und der Unterstützungszelle in Brüssel entsprechend der gebilligten Planung für die Beendigung der EU-Militärmission, und zwar unbeschadet der im Beschluss (GASP) 2021/509 festgelegten Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der EU-Militärmission aufgehoben.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss des Rates 2010/96/GASP vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16).
(2) Beschluss (GASP) 2020/2032 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 419 vom 11.12.2020, S. 28).