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24.11.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 309/1 |
BESCHLUSS (EU) 2017/2182 DES RATES
vom 20. November 2017
über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) verpflichten sich die Vertragsparteien, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels fortzusetzen. |
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(2) |
Am 18. November 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Norwegen einzuleiten, um gemäß Artikel 19 des EWR-Abkommens eine stärkere Liberalisierung des bilateralen Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu erreichen. Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 5. April 2017 parafiert. |
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(3) |
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird vorbehaltlich des Abschlusses dieses Abkommens (1) genehmigt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. November 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. MAASIKAS
(1) Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über dessen Abschluss im Amtsblatt veröffentlicht.