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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1884

31.7.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/1884 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 16. Juli 2026

über die erneute Bestätigung der Genehmigung der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (EUNAVFOR MED IRINI/3/2026)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. März 2020 den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, mit dem eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) für den Zeitraum bis zum 31. März 2021 eingerichtet und eingeleitet wurde.

(2)

Der Beschluss (GASP) 2020/472 sieht vor, dass die Genehmigung der Operation ungeachtet jenes Zeitraums alle vier Monate erneut bestätigt wird und dass das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) die Operation verlängert, es sei denn, der Einsatz der maritimen Mittel der Operation erzeugt eine Sogwirkung auf die Migration, die durch Nachweise belegt ist, die auf der Grundlage von im Operationsplan festgelegten Kriterien erhoben wurden.

(3)

Der Rat hat am 11. März 2025 den Beschluss (GASP) 2025/488 (2) angenommen, mit dem die EUNAVFOR MED IRINI bis zum 31. März 2027, vorbehaltlich desselben Verfahrens zur erneuten Bestätigung, verlängert wurde.

(4)

Das PSK hat am 17. März 2026 den Beschluss (GASP) 2026/793 (3) angenommen, mit dem die Genehmigung der EUNAVFOR MED IRINI bis zum 31. Juli 2026 erneut bestätigt wurde.

(5)

Der Befehlshaber der Operation hat monatliche Berichte über die Sogwirkung vorgelegt.

(6)

Die Genehmigung der EUNAVFOR MED IRINI sollte für den zwanzigsten viermonatigen Teilzeitraum ihres Mandats erneut bestätigt und die Operation dementsprechend verlängert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Genehmigung der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) wird erneut bestätigt, und die Operation wird vom 1. August 2026 bis zum 30. November 2026 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Juli 2026.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

L. MANDEL VENSILD


(1)   ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/472/oj.

(2)  Beschluss (GASP) 2025/488 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/472 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (ABl. L, 2025/488, 12.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/488/oj).

(3)  Beschluss (GASP) 2026/793 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. März 2026 über die erneute Bestätigung der Genehmigung der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (EUNAVFOR MED IRINI/1/2026) (ABl. L, 2026/793, 1.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/793/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1884/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)