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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/490 |
18.3.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/490 DES RATES
vom 18. Februar 2025
über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2,
gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „Übereinkommen“) und drei dazugehörige Zusatzprotokolle ausgehandelt, nämlich a) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 anlässlich der Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum, b) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union. und c) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „dazugehörige Protokolle“) wurden am 11. April 2014 gemäß dem Beschluss 2014/343/EU (2) des Rates im Namen der Union unterzeichnet. |
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(2) |
Das Abkommen und die betreffenden Protokolle sollten abgeschlossen werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 anlässlich der Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum aus Anlass des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union, das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union. und das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union werden im Namen der Union (3) genehmigt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates hinterlegt die im Übereinkommen und in jedem der dazugehörighen Protokollen vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Union.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. DOMAŃSKI
(1) Zustimmung vom 16. Dezember 2014.
(2) ABl. L 170 vom 11.6.2014, S. 3.
(3) Das Übereinkommen und die drei dazugehörigen Protokolle wurden in ABl. L 170 vom 11.6.2014, S. 5, zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/490/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)