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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2023/1585 |
20.12.2023 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 11. Dezember 2023
zur Ernennung des Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamtes
(C/2023/1585)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (1), insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2021 (2) hat der Rat Herrn Francesco MATTINA, ehemaliger Vizepräsident des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (im Folgenden „Amt“), zum Präsidenten des Amtes ernannt. |
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(2) |
Die Amtszeit von Herrn Francesco MATTINA als Präsident des Amtes begann am 1. Februar 2022. Seither ist die Stelle des Vizepräsidenten des Amtes unbesetzt. |
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(3) |
Am 28. Juni 2023 hat die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrates des Amtes Frau Nuria URQUIA FERNANDEZ als einzige Kandidatin für das Amt des Vizepräsidenten des Amtes vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Frau Nuria URQUIA FERNANDEZ wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Vizepräsidentin des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (im Folgenden „Amt“) ernannt.
(2) Die Amtszeit von Frau Nuria URQUIA FERNANDEZ beginnt mit dem Tag ihres Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt wird zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes vereinbart.
Artikel 2
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, alle notwendigen Vorkehrungen für die Anwendung von Artikel 1 zu treffen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
L. PLANAS PUCHADES
(1) ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2021 zur Ernennung des Präsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (ABl. C 27 vom 19.1.2022, S. 14).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1585/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)