DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 34
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0029
++++ Artikel 34 Die Zollkontingente zu ermässigtem Satz aufgrund Artikel 30 , die für die Einfuhr bestimmter neuer Personenkraftwagen der Tarifstelle ex 87.02 A I b ) nach Spanien gelten , werden mit dem Beitritt für die Einfuhr von Kraftwagen aus der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung aufgehoben . Zum 1 . Januar 1986 eröffnet das Königreich Spanien jährliche Zollkontingente zu ermässigtem Satz für die Einfuhr von Kraftwagen zum Befördern von Personen , mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb , ausgenommen Reisebusse und andere Omnibusse , der Tarifstelle ex 87.02 A I b ) des Gemeinsamen Zolltarifs , mit Ursprung in der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung . Für die Zulassung dieser Kraftwagen zu diesen Zollkontingenten gilt das Protokoll Nr . 6 .