European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2988

3.12.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/2988 DES RATES

vom 2. Dezember 2024

zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/452/GASP (1) angenommen, mit dem die durch die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates (2) eingerichtete Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgia) verlängert wurde.

(2)

Am 25. November 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2318 (3) angenommen, mit dem die EUMM Georgia bis zum 14. Dezember 2024 verlängert wurde.

(3)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat im Rahmen der strategischen Überprüfung der EUMM Georgia empfohlen, das Mandat der EUMM Georgia bis zum 14. Dezember 2026 zu verlängern.

(4)

Der Beschluss 2010/452/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

(5)

Die EUMM Georgia wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/452/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 14 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. Dezember 2024 und dem 14. Dezember 2026 beläuft sich auf 50 648 747,00 EUR.“

2.

Artikel 18 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Seine Geltungsdauer endet am 14. Dezember 2026.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 15. Dezember 2024.

Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

NAGY M.


(1)  Beschluss 2010/452/GASP des Rates vom 12. August 2010 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 213 vom 13.8.2010, S. 43).

(2)  Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates vom 15. September 2008 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 248 vom 17.9.2008, S. 26).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/2318 des Rates vom 25. November 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 133).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2988/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)