14.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 451/2


BESCHLUSS DES RATES

vom 11. Dezember 2018

zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum zweiten Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019

(2018/C 451/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 3, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat am 30. November 2018 einen Vorschlag mit dem zweiten Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt (1).

(2)

Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzulegen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union (2) und auf der Ausgabenseite mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (3) im Einklang steht.

(3)

Da so bald wie möglich ein Standpunkt des Rates zu dem zweiten Entwurf des Haushaltsplans festgelegt werden muss, damit vor Beginn des Haushaltsjahres 2019 ein Haushaltsplan endgültig erlassen und somit die Kontinuität des Handelns der Union gewahrt werden kann, ist es gerechtfertigt, gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates die in Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 festgelegte Frist von acht Wochen für die Unterrichtung der nationalen Parlamente sowie die Frist von zehn Tagen für die Aufnahme des Punkts in die vorläufige Tagesordnung des Rates zu verkürzen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum zweiten Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 am 11. Dezember 2018 festgelegt.

Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter http://www.consilium.europa.eu/ eingesehen oder heruntergeladen werden.

Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. BLÜMEL


(1)  Dok. COM(2018) 900 final.

(2)  ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.