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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/1689 |
13.3.2025 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 5. März 2025
zur Ernennung der Vollmitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
(C/2025/1689)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 3,
gestützt auf die dem Rat von jedem Mitgliedstaat vorgelegte Kandidatenliste,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 3 des Beschlusses vom 22. Juli 2003 besteht der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (im Folgenden „Ausschuss“) aus drei Vollmitgliedern je Mitgliedstaat — einem Vertreter der nationalen Regierungen, einem Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen und einem Vertreter der Arbeitgeberorganisationen — sowie aus zwei stellvertretenden Mitgliedern, die für jedes Vollmitglied ernannt werden können. |
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(2) |
Die Vollmitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses sind gemäß Artikel 3 des Beschlusses vom 22. Juli 2003 vom Rat auf Grundlage der ihm von den Mitgliedstaaten übermittelten Kandidatenlisten zu ernennen. |
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(3) |
Mit den Beschlüssen vom 24. Februar 2022 (2), 29. März 2022 (3), 12. Juli 2022 (4), 21. März 2023 (5), 1. Juni 2023 (6), 25. Juli 2023 (7), 29. Januar 2024 (8) und 11. März 2024 (9) hat der Rat Vollmitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2025 ernannt. |
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(4) |
Die Vollmitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses bleiben im Amt, bis sie ersetzt werden oder eine neue Amtszeit beginnt. |
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(5) |
Die Vollmitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses sind für einen Zeitraum von drei Jahren zu ernennen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zu Vollmitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden für den Zeitraum vom 6. März 2025 bis zum 5. März 2028 ernannt:
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I. |
VERTRETER DER NATIONALEN REGIERUNGEN
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II. |
VERTRETER DER ARBEITNEHMERORGANISATIONEN
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III. |
VERTRETER DER ARBEITGEBERORGANISATIONEN
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Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Vollmitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. März 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. SIEMONIAK
(1) ABl. C 218 vom 13.9.2003, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 24. Februar 2022 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C 92 vom 25.2.2022, S. 1).
(3) Beschluss des Rates vom 29. März 2022 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder (Tschechien, Frankreich und Schweden) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C 143 vom 31.3.2022, S. 3).
(4) Beschluss des Rates vom 12. Juli 2022 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder (Italien) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C 271 vom 14.7.2022, S. 4).
(5) Beschluss des Rates vom 21. März 2023 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Dänemark) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C 109 vom 24.3.2023, S. 71).
(6) Beschluss des Rates vom 1. Juni 2023 zur Ernennung eines Mitglieds (Irland) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C 199 vom 7.6.2023, S. 2).
(7) Beschluss des Rates vom 25. Juli 2023 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Ungarn) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C 264 vom 27.7.2023, S. 35).
(8) Beschluss des Rates vom 29. Januar 2024 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Niederlande) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C, C/2024/1287, 31.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1287/oj).
(9) Beschluss des Rates vom 11. März 2024 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Dänemark) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C, C/2024/2200, 14.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2200/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1689/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)