02010D0017(01) — DE — 30.03.2022 — 001.001
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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. Oktober 2010 über die Verwaltung der von der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossenen Anleihe- und Darlehenstransaktionen (EZB/2010/17) (ABl. L 275 vom 20.10.2010, S. 10) |
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BESCHLUSS (EU) 2022/485 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2022 |
L 98 |
108 |
25.3.2022 |
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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 14. Oktober 2010
über die Verwaltung der von der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossenen Anleihe- und Darlehenstransaktionen
(EZB/2010/17)
(2010/624/EU)
Artikel 1
Die EZB erfüllt die mit der Verwaltung von Darlehen verbundenen Aufgaben und führt Zahlungen im Zusammenhang mit den Anleihe- und Darlehensgeschäften der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus gemäß der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 aus.
Artikel 2
Die EZB eröffnet auf Antrag der Kommission Konten auf den Namen der Kommission und auf Antrag einer nationalen Zentralbank eines begünstigten Mitgliedstaats Konten auf den Namen dieser nationalen Zentralbank.
Artikel 3
Die in Artikel 2 genannten Konten werden zur Abwicklung von Zahlungen verwendet, die in Verbindung mit dem europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zugunsten von Mitgliedstaaten erfolgen.
Artikel 4
Die in Artikel 2 genannten Konten werden gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) ( 1 ) verzinst.
Artikel 5
Das Direktorium der EZB trifft alle zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen.
Artikel 6
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
( 1 ) Beschluss (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank vom 15. Oktober 2019 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) (ABl. L 267 vom 21.10.2019, S. 12).