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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe L


2024/1237

30.4.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/1237 DES RATES

vom 29. April 2024

zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Juli 2014 den Beschluss 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (1) erlassen.

(2)

Am 20. Mai 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/813 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2024 verlängert wurde und der EUAM Ukraine ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2024 zugewiesen wurde.

(3)

Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 auf das Schärfste verurteilt hat.

(4)

Am 18. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/452 (3) angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, die ukrainischen Behörden zu beraten, um den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine nach Polen, Rumänien und in die Slowakei sowie den Fluss humanitärer Hilfe in die Ukraine zu erleichtern.

(5)

Am 13. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/638 (4) angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, den ukrainischen Behörden Unterstützung bereitzustellen, um die Ermittlungen und die Strafverfolgung internationaler Straftaten zu erleichtern.

(6)

Die zusätzlichen Aufgaben, die der EUAM Ukraine übertragen wurden, und die Sicherheitslage in der Ukraine haben zu höheren Ausgaben geführt.

(7)

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2024 sollte zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs erhöht werden.

(8)

Der Beschluss 2014/486/GASP sollte entsprechend geändert werden.

(9)

Die EUAM Ukraine wird in einer Lage durchgeführt, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses 2014/486/GASP erhält der letzte Unterabsatz folgende Fassung:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2024 beläuft sich auf 90 116 266 EUR.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 29. April 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. CLARINVAL


(1)  Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42).

(2)  Beschluss (GASP) 2021/813 des Rates vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 180 vom 21.5.2021, S. 149).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/452 des Rates vom 18. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 92 vom 21.3.2022, S. 3).

(4)  Beschluss (GASP) 2022/638 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 117 vom 19.4.2022, S. 38).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1237/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)