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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/601 |
25.3.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/601 DES RATES
vom 24. März 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 angenommen. |
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(2) |
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „Sicherheitsrat“) hat am 18. Oktober 2024 die Resolution 2752 (2024) angenommen, in der festgestellt wird, dass die Situation in Haiti nach wie vor eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und der Stabilität in der Region darstellt. |
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(3) |
In der Resolution 2752 (2024) brachte der Sicherheitsrat ernste Besorgnis über das extreme Ausmaß der Bandengewalt und anderer krimineller Aktivitäten sowie über die Auswirkungen der Situation Haitis auf die Region zum Ausdruck. Der Sicherheitsrat brachte ferner seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der unerlaubte Handel mit und die Umleitung von Rüstungsgütern und Munition zu bewaffneten Banden in Haiti, die fortlaufend destabilisierenden kriminellen Tätigkeiten nachgehen, dazu beitragen, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte zu untergraben, die Bereitstellung humanitärer Hilfe behindern und weitreichende negative humanitäre und sozioökonomische Folgen haben können. |
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(4) |
In Ziffer 1 der Resolution 2752 (2024) wird klargestellt, dass Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis bedrohen, auch die unerlaubte Ausbeutung von natürlichen Ressourcen oder den unerlaubten Handel damit umfassen. Der Rat ist der Auffassung, dass diese Klarstellung in die restriktiven Maßnahmen der Union angesichts der Lage in Haiti aufgenommen werden sollte, um Kohärenz zu gewährleisten, da die vom Sicherheitsrat oder vom einschlägigen Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates beschlossenen Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten und zu Reisebeschränkungen bereits in die restriktiven Maßnahmen der Union aufgenommen wurden. |
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(5) |
In Ziffer 2 der Resolution 2752 (2024) wird ein Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteilen für dieselben eingeführt. Außerdem wird ein Verbot von technischer Hilfe, Ausbildung, finanzieller oder anderer Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten oder der Bereitstellung, der Wartung oder des Einsatzes von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial eingeführt. Die Resolution 2752 (2024) ersetzt somit das Waffenembargo für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition gemäß der Resolution 2699 (2023). |
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(6) |
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. |
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(7) |
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
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2. |
Artikel 1a wird gestrichen. |
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3. |
In Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
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4. |
In Artikel 2a Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a wird die folgende Ziffer angefügt:
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5. |
In Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
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6. |
In Artikel 3a Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a wird die folgende Ziffer angefügt:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. März 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
C. SIEKIERSKI
(1) ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 135, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2319/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/601/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)