20.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 325/110


BESCHLUSS (GASP) 2022/2507 DES RATES

vom 19. Dezember 2022

zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/452/GASP (1) angenommen, mit dem die durch die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates eingerichtete Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgia) (2) verlängert wurde.

(2)

Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1970 (3) über die Entsendung von EU-Sachverständigen von der EUMM Georgia nach Armenien bis zum 19. Dezember 2022 angenommen.

(3)

Am 25. November 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2318 (4) angenommen, mit dem die EUMM Georgia bis zum 14. Dezember 2024 verlängert wurde.

(4)

Durch eine strategische Bewertung der mit dem Beschluss (GASP) 2022/1970 eingeführten Aufgabe ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee zu der Einschätzung gelangt, dass die EUMM Georgia ab dem 20. Dezember 2022 ein Team vorübergehend nach Armenien entsenden sollte, um das Bewusstsein der Union für die Sicherheitslage zu schärfen und so zur Planung und Vorbereitung einer möglichen zivilen Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Armenien beizutragen.

(5)

Der Beschluss 2010/452/GASP sollte entsprechend geändert werden.

(6)

Die EUMM Georgia wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 3a des Beschlusses 2010/452/GASP wird durch folgende Fassung ersetzt:

„Artikel 3a

Die EUMM Georgia entsendet ein Team nach Armenien, um das Bewusstsein der Union für die Sicherheitslage zu schärfen und somit zur Planung und Vorbereitung einer möglichen zivilen GSVP-Mission in Armenien beizutragen.

Diese Aufgabe endet, wenn der Rat dies beschließt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 20. Dezember 2022.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. SÍKELA


(1)  Beschluss 2010/452/GASP des Rates vom 12. August 2010 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 213 vom 13.8.2010, S. 43).

(2)  Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates vom 15. September 2008 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 248 vom 17.9.2008, S. 26).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/1970 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 93).

(4)  Beschluss (GASP) 2022/2318 des Rates vom 25. November 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 133).