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21.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 174/3 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 10. Mai 2019
zur Änderung des Beschlusses 2012/C 198/06 zur Einsetzung eines multisektoralen und unabhängigen Expertengremiums für die Beratung über wirksame Gesundheitsinvestitionen
(2019/C 174/04)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 168 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union koordinieren die Mitgliedstaaten untereinander im Benehmen mit der Kommission ihre Politiken und Programme in den in Absatz 1 dieser Bestimmung genannten Bereichen. Die Kommission kann in enger Verbindung mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. |
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(2) |
Mit dem Beschluss 2012/C 198/06 der Kommission (1) wurde eine Expertengruppe für wirksame Gesundheitsinvestitionen (im Folgenden das „Gremium“) eingerichtet, die die Kommission unabhängig und sektorenübergreifend über effiziente Möglichkeiten für Gesundheitsinvestitionen berät. |
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(3) |
Der Beschluss 2012/C 198/06 sollte ursprünglich bis zum 1. Oktober 2015 gelten. Mit dem Beschluss 2015/6719 der Kommission (2) wurde die Geltungsdauer des Beschlusses 2012/C 198/06 um vier Jahre verlängert, d. h. bis zum 1. Oktober 2019. |
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(4) |
Als Mechanismus zum Ausbau des länderübergreifenden Wissens und Fachwissens über Gesundheitssysteme, das in Politikmaßnahmen auf nationaler und auf Unionsebene einfließen kann, sowie als Beratungsinstanz ist das Gremium nach wie vor ideal, und damit trägt es zur Schaffung wirksamer, zugänglicher und belastbarer Gesundheitssysteme bei. |
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(5) |
Es ist daher unerlässlich, dass das Gremium seine Beratungstätigkeit mit Blick auf wirksame Gesundheitsinvestitionen fortsetzt und sich dabei erforderlichenfalls auf das innerhalb wie außerhalb der Union verfügbare Fachwissen stützt. |
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(6) |
Die Geltungsdauer des Beschlusses 2012/C 198/06 sollte um drei Jahre, und zwar bis zum 31. Dezember 2022, verlängert werden, damit das Gremium während des nächsten Ernennungszeitraums seine Funktion ausüben kann. |
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(7) |
Der Beschluss 2012/C 198/06 sollte daher entsprechend geändert werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Artikel 6 des Beschlusses 2012/C 198/06 erhält folgende Fassung:
„Artikel 6
Geltungsdauer
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2022.“
Brüssel, den 10. Mai 2019
Für die Kommission
Jyrki KATAINEN
Vizepräsident
(1) Beschluss 2012/C 198/06 der Kommission vom 5. Juli 2012 zur Einsetzung eines multisektoralen und unabhängigen Expertengremiums für die Beratung über wirksame Gesundheitsinvestitionen (ABl. C 198 vom 6.7.2012, S. 7).
(2) Beschluss 2015/6719 der Kommission vom 30. September 2015 zur Änderung des Beschlusses 2012/C 198/06 zur Einsetzung eines multisektoralen und unabhängigen Expertengremiums für die Beratung über wirksame Gesundheitsinvestitionen (C(2015) 6719 final).