2001/637/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Oktober 2000 über die Beihilfe, die die Niederlande Océ NV für die Entwicklung von Tintenstrahl-Farbdruckern zu gewähren beabsichtigen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3016)
Amtsblatt Nr. L 223 vom 18/08/2001 S. 0010 - 0023
Entscheidung der Kommission vom 18. Oktober 2000 über die Beihilfe, die die Niederlande Océ NV für die Entwicklung von Tintenstrahl-Farbdruckern zu gewähren beabsichtigen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3016) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/637/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 erster Unterabsatz, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz l Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln(1), in Erwägung nachstehender Gründe: I. DAS VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 18. Dezember 1996 teilten die Niederlande der Kommission ihre Absicht mit, dem Unternehmen Océ NV für die Entwicklung von Tintenstrahl-Farbdruckern und verwandten Technologien (Kobalt) eine Beihilfe in Höhe von 22,7 Mio. EUR zu gewähren. Mit Schreiben vom 28. Mai, 16. September und 22. Dezember 1997 sowie während eines Treffens am 10. Februar 1998 in Brüssel erteilten die Niederlande der Kommission ergänzende Auskünfte. (2) Mit Schreiben vom 12. Mai 1998 setzte die Kommission die niederländische Regierung von ihrem Beschluss in Kenntnis, gegen diese Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (3) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(2) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, sich zu dieser Beihilfe zu äußern. Sie erhielt von den Beteiligten keine Bemerkungen zur Sache. (4) Mit Schreiben vom 24. Juli 1998 reagierten die Niederlande auf die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens und beantworteten weitere Fragen, die die Kommission am 7. Juli 1998 gestellt hatte. Aus eigener Initiative legten die Niederlande am 11. November 1998 ergänzende Informationen in Form eines Sachverständigenberichts (in der Folge "zweites Gutachten") vor. Im Anschluss an ein weiteres Treffen mit den Dienststellen der Kommission am 3. März 1999 wurden mit Schreiben vom 25. März 1999 ergänzende Auskünfte erteilt. Mit Schreiben vom 6. Juli 1999 übermittelten die Niederlande Informationen, die der Kommission während eines Besuchs bei der Abteilung Forschung und Entwicklung von Océ NV am 25. Juni 1999 präsentiert worden waren. Am 19. Juli 1999 wurden einige ergänzende Unterlagen übermittelt. Bei einem Treffen am 29. September 1999 sagten die Niederlande weitere Auskünfte zu, die mit Schreiben vom 27. Oktober 1999, 12. November 1999 und - nach einem weiteren Ersuchen der Kommission vom 29. November 1999 - mit Schreiben vom 20. Dezember 1999 eingingen. Eine Bestätigung der beihilfefähigen Kosten wurde mit Telefax vom 19. Juli 2000 verschickt. II. BESCHREIBUNG DER BEIHILFE (5) Die Beihilfe soll dem Unternehmen Océ NV in Venlo für die Entwicklung von Tintenstrahl-Farbdruckern und verwandten Technologien (Kobalt) vom niederländischen Wirtschaftsministerium als neue, gesonderte Forschungs- und Entwicklungsbeihilfe (FuE-Beihilfe) gewährt werden. Die geplante direkte Beihilfe beläuft sich auf 22,7 Mio. EUR (50 Mio. NLG) für ein Vorhaben, das zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Laufzeit von 1997-2001 haben sollte und dessen erklärte beihilfefähige Kosten sich auf 93,6 Mio. EUR belaufen sollten. Das Unternehmen (6) Das begünstigte Unternehmen Océ NV (in der Folge Océ) ist die Holdinggesellschaft des weltweit in 80 Ländern tätigen Océ-Konzerns. Der Konzern erzielte 1997 und 1998 einen Jahresumsatz von 2,5 Mrd. EUR bzw. 2,7 Mio.(3). Der gewinnbringende Konzern erlebte in den vergangenen Jahren ein rasches Wachstum. Etwa 17000 Personen arbeiten für Océ. Die Produktpalette von Océ umfasst eine hochentwickelte Reihe von Kopiergeräten und Druckern für Büro- und andere Zwecke, Plottersysteme sowie Zubehör und Verbrauchsmaterial wie Papier und Tonerprodukte. Viele dieser Produkte werden von Océ selbst entwickelt, hergestellt und vertrieben. (7) Die Investitionen von Océ in Forschung und Entwicklung betrugen in den vergangenen zehn Jahren stets rund 6 % des Umsatzes. Die gesamten FuE-Ausgaben lagen in den Jahren 1990-1995 stets bei rund 84 Mio. EUR pro Jahr, stiegen aber nach 1996 jährlich stark an, bis sie 1998 einen Betrag von 155 Mio. EUR erreichten. 1500 Personen sind in den Forschungs- und Entwicklungszentren von Océ in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten beschäftigt, von denen die meisten in der Unternehmenszentrale Océ-Technologies BV in Venlo arbeiten. Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (8) Das Vorhaben, für das die Beihilfe bestimmt ist, bezieht sich auf die Entwicklung neuer Großformat-Farbdrucker auf der Grundlage von Piezo-Tintenstrahl-Technologie, wobei Hotmelt-Polymer-Tinten verwendet werden. Die niederländischen Behörden beschreiben diese neue Kombination spezieller Tinten und spezieller Druckköpfe als "neue Technologieplattform". Die spezifischen Komponenten, die entwickelt werden müssen, die Entwicklungsziele und die veranschlagten beihilfefähigen Kosten (...) werden unter den nachstehenden fünf Teilbereichen zusammengefasst: (9) (15,6 Mio. EUR) Piëzo-Druckköpfe mit (...)(4) Düsen einer Integrationsdichte von (...)(5) Düsen pro Inch, einer hohen Tropffrequenz von (...)(6) kHz, dauerhaft nicht korrodierend bei der hohen Verfahrenstemperatur von 130 °C. Weitere Ziele betreffen die kurze Warmlaufzeit, die Reinigung, den Wärmehaushalt und die Tintenhandhabung. (31,3 Mio. EUR) Druckkopf-Produktionstechnologie, die sogenannte "mikroelektromechanische" Technologie. (9,7 Mio. EUR) Hotmelt-Polymer-Farbtinten mit tonerartigen Eigenschaften zur Verwendung auf verschiedenen Trägermedien und stabiler Viskosität bei der Verfahrenstemperatur von 130 °C. (13,4 Mio. EUR) Integration von Druckermotor und Druckverfahren, u. a. Papierzufuhr, Design, Benutzerschnittstelle und Druckkopfbeförderung mit schnellen und sehr genauen Bewegungen und zuverlässiger Tintenzufuhr. (0,4 Mio. EUR) "Front-end"-Aspekte, die sich vor allem auf die Entwicklung eines sehr schnellen Farbrasterprozessors, eine Druckstrategie zur Abdeckung von Abweichungen und Düsen-Ausfall sowie auf das Farbmanagement beziehen. (10) In der ursprünglichen Anmeldung waren die Kosten für jede Kategorie gemäß den Bestimmungen in Punkt 5.9 des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (in der Folge FuE-Gemeinschaftsrahmen)(7) gleichmäßig auf die beiden Phasen "industrielle Forschung" und "vorwettbewerbliche Entwicklung" verteilt. Für jedes der fünf Teilgebiete und für jede der beiden Forschungsphasen hatten die Niederlande eine kurze Liste der durchzuführenden Tätigkeiten vorgelegt. Mit Schreiben vom 28. Mai 1997 änderten die Niederlande die Kostengliederung, der zufolge jetzt 37,2 Mio. EUR als Kosten für "industrielle Forschung" und 33,1 Mio. EUR als Kosten für "vorwettbewerbliche Entwicklung" angegeben wurden; außerdem machten sie Zahlenangaben für die Gesamtkosten für jedes der fünf Teilgebiete. (11) Ferner wurde ein Betrag von 22,7 Mio. EUR für die Verwendung von Patenten und Lizenzen angegeben. Diese wurden als "industrielle Forschung" gekennzeichnet. (12) In der ursprünglichen Anmeldung wurde außerdem ein Betrag von 9,1 Mio. EUR für ein neues Gebäude mit Labors aufgeführt. Mit Schreiben vom 16. September 1997 änderten die Niederlande allerdings diese Pläne und übermittelten einen Kostenvoranschlag für die Nutzung des Gebäudes während der Laufzeit des Vorhabens. Die förderfähigen Kosten für das Gebäude reduzierten sich damit auf 0,6 Mio. EUR: (13) Die Summe dieser Kosten beträgt 93,6 Mio. EUR. Ausgedrückt in Personalkosten würde der ursprüngliche Betrag nach Ansicht der Niederlande auf 1000 Mannjahre FuE-Arbeit hinauslaufen, d. h. fünf Jahre Arbeit für 200 Forscher. Die geplante Beihilfe von 22,7 Mio. EUR stimmt mit der Gesamtbeihilfeintensität von 24 % der angegebenen förderfähigen Kosten überein. (14) In der Sitzung vom 29. September 1999 legten die niederländischen Behörden allerdings dar, dass das COBALT-Vorhaben aufgrund technischer Probleme eine längere Laufzeit haben würde als ursprünglich geplant wurde und dass die Kosten spürbar höher liegen würden als in der Anmeldung vorgesehen war. Der neuen Vorausberechnung zufolge würde sich die Laufzeit bis 2003 hinziehen und die Kosten würden - ohne Berücksichtigung der Kosten für den Ankauf von Patenten und Lizenzen - auf 209,625 Mio. NLG (95,1 Mio. EUR) steigen. Die geplante Beihilfe von 22,7 Mio. EUR würde deshalb einer Beihilfeintensität von 24 % der angegebenen förderfähigen Kosten entsprechen. Die Produktmärkte für das Ergebnis der FuE (15) Den Niederlanden zufolge werden die Großformatdrucker (A0) für zwei Märkte entwickelt: 1. den Markt für technische Systeme ("engineering Systems"), der sich überwiegend auf das Drucken rechnergestützter Entwürfe von CAD ("Computer Aided Designs") bezieht und 2. den Markt für die grafische Wiedergabe ("display graphics" oder "graphic arts" - grafische Kunst), der das Drucken von Farbpostern, Plakaten und Reklametafeln auf verschiedenen Trägern, überwiegend für Werbezwecke in Geschäften, auf Ausstellungen oder an Straßen, betrifft. Für beide Märkte sind Drucker erforderlich, die auch bei geringen Druckmengen (kleinen Auflagen) günstig sind. Auf beiden Märkten sind Digitalisierung und Farbe wachstumsbestimmende Faktoren. Ein Drittel des heutigen Umsatzes von Océ stammt aus diesen beiden Tätigkeiten. (16) Technische Systeme (engineering Systems): Nach dem Geschäftsbericht 1998 ist Océ weltweit marktführend auf dem Gebiet der technischen Systeme (Drucken und Kopieren). 1998 erklärten die Niederlande, dass der Marktanteil von Océ in Europa und in den Vereinigten Staaten, den beiden wichtigsten Märkten, 22 % betrug(8). Der größte Konkurrent, Hewlett-Packard, besaß einen Marktanteil von 21 %, während sich der Marktanteil von Xerox auf 9 % belief. Das Wachstum auf dem Markt für technische Systeme ist - außer im digitalen Teilbereich - im Allgemeinen ziemlich gering. (17) Grafische Wiedergabe (displav graphics): Océ behandelt diesen Markt als einen Teilbereich des bereits genannten Marktes für technische Systeme. Das Unternehmen besitzt nur "ein paar Prozente" Marktanteil auf diesem Markt. Auf dem schnell wachsenden Markt für die grafische Wiedergabe versucht Océ zurzeit eine Marktposition aufzubauen. Im Geschäftsbericht 1998 wird erklärt, dass Océ mit der neuen Tintenstrahl-Technologie eine führende Position auf dem Großauflagensegment dieses Marktes anstrebt. Gründe für das Einleiten des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag (18) Die Kommission hat festgestellt, dass die Druckerendmärkte und die Märkte für die Komponenten Druckköpfe und Tinten internationale Märkte sind, die sich durch starken Wettbewerb auszeichnen. Ferner hat die Kommission festgestellt, dass zur Zeit auch FuE- und Produktionstätigkeiten durch konkurrierende Lieferanten von Komponenten in Europa durchgeführt werden, wie Modular Ink Technology, Xennia Technology Ltd, Xaar plc, Mutoh Europe NV und Epson Europe BV. Darüber hinaus hat die Kommission darauf hingewiesen, dass sich möglicherweise wettbewerbsverfälschende Auswirkungen auf den Nebenmärkten für Kopierer- und Druckerbedarf ergeben werden, weil die Inkjet-Piëzotechnologie anstelle der bestehenden termischen (schwarz) und elektrostatischen (schwarz und Farbe) Drucktechnologie auf dem Grafikmarkt verwendet werden kann. (19) Im Hinblick auf die Art der FuE in dem Vorhaben bezweifelte die Kommission, dass das Vorhaben als "industrielle Forschung" und "vorwettbewerbliche Entwicklung" im Sinne des Gemeinschaftsrahmens dargestellt werden kann, und zwar aus folgenden Gründen: (20) Die Kommission hat festgestellt, dass Océ 1994 bereits eine Beihilfe in Höhe von 3,2 Mio. EUR (Beihilfeintensität 31 %, gemäß einer von der Kommission genehmigten Beihilferegelung(9) für ein vergleichbares Tintenstrahl-Vorhaben für den Zeitraum 1994-1996 erhalten hatte. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten FuE-Tätigkeiten schienen sich auf dieselben wie die in diesem Beihilfevorhaben beschriebenen allgemeinen Themen zu beziehen; ihr Ergebnis waren 20 Patente für Druckköpfe und Tinten. Diese Tätigkeiten führten ferner zu einer vollständigen "Testaufstellung" (mechanische, elektronische und digitale Teile) für einen Großformatfarbdrucker in einem Labor. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kommission daran, dass in Anhang I des FuE-Gemeinschaftsrahmens die Herstellung eines ersten Prototyps, der für kommerzielle Zwecke verwendet werden kann, sowie Demonstrations- oder Pilotprojekte, die für industrielle Anwendungen oder eine kommerzielle Nutzung umgewandelt oder verwendet werden können, bei der Definition der "vorwettbewerblichen" Entwicklung ausgeschlossen werden. Dass die "Testaufstellung" von 1996 nicht bereits einen derartigen Prototyp darstellte, wurde von der Kommission in Zweifel gezogen. (21) Die Kommission wies ferner darauf hin, dass die genannten Kosten, die für eine Beihilfe in Betracht kommen sollten, 85 % der gesamten FuE-Kosten ausmachten, so dass nur 15 % der Entwicklungskosten für die Phase der Vorbereitung der Serienproduktion und das Inverkehrbringen eines Endprodukts übrig blieben. (22) Die Kommission konnte außerdem nicht ausschließen, dass das neue Beihilfevorhaben auf ein Arbeitsprogramm zur Produktentwicklung hinauslief, das auf die weitere Entwicklung bereits bestehender Prototypen und deren Vorbereitung für die Produktion ausgerichtet war. Auch war nicht genügend begründet, warum die Kostenelemente des Vorhabens beihilfefähige FuE-Ausgaben im Sinne von Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens sind. Insbesondere die Beschreibung der Kosten von 22,7 Mio. EUR für den Erwerb von Patenten und Lizenzen als Kosten für "industrielle Forschung" rief Zweifel hervor. (23) Schließlich stellte die Kommission fest, dass das Vorhaben dem Vernehmen nach vom Bau einer FuE-Einrichtung von 7650 m2 in Venlo abhing, von denen 4000 m2 vollständig für das Tintenstrahl-Vorhaben vorgesehen sein sollten. Die Kommission stellte sich die Frage, ob nicht Teile der neuen Einrichtungen bereits für die Serienproduktion von Piëzo-Druckkopf-Düsenfeldern verwendet wurden. (24) Im Hinblick auf die "Anreizwirkung" des Vorhabens bezweifelte die Kommission, ob die Beihilfe Océ veranlassen würde, FuE durchzuführen, die das Unternehmen ohne die Beihilfe nicht durchgeführt hätte. Das Unternehmen hat sich allem Anschein nach im Zusammenhang mit dem starken Wettbewerb für die Unternehmensstrategie entschieden, eigene Tintenstrahl-Druckköpfe und Tinten zu entwickeln. Das Unternehmen scheint FuE-Anstrengungen für normale kommerzielle Zwecke auf sich genommen zu haben und hatte bereits mit dem Bau neuer Fazilitäten für das Vorhaben begonnen, ohne die Gewähr zu haben, dass es die staatliche Beihilfe erhalten würde. III. BEMERKUNGEN DER NIEDERLANDE (25) Die niederländischen Behörden reagierten mit Schreiben vom 24. Juli 1998 auf das Einleiten des Verfahrens und auf Fragen, die die Kommission mit Schreiben vom 7. Juli 1998 gestellt hatte. Diese Bemerkungen werden nachstehend zusammengefasst. Informationen aus späteren Briefen und aus der zweiten Stellungnahme sind speziell gekennzeichnet. Die Tätigkeiten anderer Unternehmen mit derselben Technologie (26) Die FuE- und Produktionstätigkeiten anderer in der Entscheidung der Kommission genannter Unternehmen sollen sich von den Océ-Tätigkeiten unterscheiden. Modular Ink Technology, Xaar plc und Seiko Epson sollen Piëzo-Druckköpfe für Flüssigtinten (mit Lösungsmittel und auf Wasserbasis) entwickeln, die im Allgemeinen nicht für die Kombination von hoher Druckgeschwindigkeit und hoher Qualität bei Großformatdrucken auf Normalpapier geeignet wären. Die neue Tintenart wäre ein entscheidender Faktor für die gesamte Forschung. (27) Mutoh (Japan) verkaufe vergleichbare Drucker auf der Grundlage einer Lizenz von Tektronix (USA) auf dem Markt für grafische Kunst. Diese Drucker wären allerdings viel langsamer als die von Océ zu entwickelnden Drucker (wachsartige, keine Polymer-Tinte), mit niedrigerer Druckqualität, und insbesondere auf den Markt für Kleinauflagen ausgerichtet. Das belgische Tochterunternehmen Mutoh Europe NV wäre lediglich eine Montagefabrik für in Japan produzierte Teile und würde somit in Europa wenig Mehrwert liefern. (28) Dem Verfasser der zweiten Stellungnahme zufolge liefert Europa keinen bedeutenden Beitrag auf dem Gebiet der Tintenstrahl-FuE und erfolgt die Produktion auf diesem Gebiet hauptsächlich auf der Grundlage von FuE in den Vereinigten Staaten und in Japan. Er hält die von Océ zu entwickelnd Technologie für neu, bahnbrechend und typischer als andere Drucktechnologien. Die angrenzenden Märkte für Kopierer- und Druckerbedarf (29) Auf diesen größeren Märkten wird sich keine Wettbewerbsverfälschung ergeben, weil die thermischen und elektrostatischen Drucktechnologien aus den nachstehenden Gründen kein Ersatz für die neue Océ-Technologie wären: l. Farbdruck ist eine völlig andere Produkt- und Marktkombination als Schwarzdruck, 2. der Grafikmarkt verwendet Spezialpapier, während für die Océ-Technologie normales Papier verwendet wird, 3. elektrostatischer Druck war - bisher - für Großformat schneller als Hotmelt-Druck und 4. thermische Transfertechnologie wird für Großformat kaum verwendet. Der FuE-Charakter des Vorhabens (30) Die niederländischen Behörden haben erklärt, dass die ursprüngliche Anmeldung und der anschließende Briefwechsel eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und der Begriffe "industrielle Forschung" und "vorwettbewerbliche Entwicklung" enthalten. Die niederländische Regierung werde außerdem eine Studie in Auftrag geben, in der ein unabhängiger Sachverständige den Marktabstand des FuE-Vorhabens bestimmen solle. (31) In dieser zweiten Stellungnahme erklärt der Verfasser in allgemeinen Worten, dass in dem Plan des Vorhabens angegeben werde, welche Tätigkeiten "industrielle Forschung" seien und welche "vorwettbewerbliche Entwicklung" darstellten. Der Verfasser geht darauf ein, dass bei "conkurrent engineering" (alle FuE-Ziele werden mit einer deutlichen Markt- und Produktausrichtung gleichzeitig angestrebt) die Trennungslinie zwischen den beiden Begriffen verwischt. Seines Erachtens werden die Fakten in der Anmeldung allerdings so genau wie möglich beschrieben und werde im Projektplan der Übergang zwischen den beiden Phasen ausreichend herausgearbeitet. Darüber hinaus dürfte die Markt- und Produktausrichtung der FuE nicht missbräuchlich als Vorbereitung der Produktion ausgelegt werden. (32) Die Niederlande haben im Nachhinein - und insbesondere während eines Unternehmensbesuchs von Beamten der Kommission - genauere Auskünfte erteilt und Unterlagen zum FuE-Charakter des Vorhabens übermittelt, u. a. eine Vorführung verschiedener Entwicklungsstufen in den Forschungseinrichtungen. (33) Was den kleinen Teil der nicht beihilfefähigen FuE-Kosten anbetrifft, die nach Abschluss des derzeitigen FuE-Vorhabens übrig blieben, haben die Niederlande bestätigt, dass er sich auf 15,9 Mio. EUR belaufen werde, wie die Kommission erklärt hatte. Dieser Betrag wäre Teil weiterer nicht beihilfefähiger Kosten von 99,8 Mio. EUR, die erforderlich sind, um das Produkt auf den Markt bringen zu können. Frühere Forschungsfinanzierung bis 1996(10) (34) Océ hat bereits seit 1987 staatliche Mittel für die Entwicklung von Piëzo-Tintenstrahl-Technologien erhalten. Bis 1996 wurden für drei Vorhaben im Rahmen der von der Kommission genehmigten PBTS-Regelung insgesamt 4,2 Mio. EUR Beihilfe gewährt(11). Diese FuE ist vollständig als eine Durchführbarkeitsstudie für das heutige Vorhaben anzusehen. (35) Océ hat nie einen ersten Labor-Prototyp eines Großformat-Inkjet-Farbdruckers hergestellt, bei dem Hotmelt-Tinte und Piëzo-Druckköpfe verwendet werden. Das Gerät, das das Ergebnis der mit PBTS-Mitteln finanzierten Durchführbarkeitsstudie war, hatte lediglich ein Düsenfeld von 4 x 24 und kein Papiermanagement. Ende 1997 wurden Tintenstrahlanordnungen mit 75 Düsen pro Inch (3 Düsen pro Millimeter) hergestellt, und die ersten Anordnungen mit 96 Düsen pro Inch (4 Düsen pro Millimeter) wurden Anfang 1998 produziert. Angestrebt wurde für Ende 1998 die Herstellung eines Düsenfelds von 2 x 128 (5 Düsen pro Millimeter). (36) Der Verfasser der zweiten Stellungnahme befürchtet, dass Begriffe wie "Prototyp" insbesondere im Zusammenhang mit Hightech nicht gut definiert würden und deshalb zu falschen Interpretationen führen könnten. Seines Erachtens kann das, was er in der Projektbeschreibung gelesen und während seines Unternehmensbesuchs gesehen hat, nicht als Prototyp in der normalen Bedeutung des Wortes aufgefasst werden. Die Förderfähigkeit und die Aufschlüsselung der Kosten (37) Im Hinblick auf die Aufschlüsselung der Kosten pro Jahr hielten die Niederlande anfänglich die im Anhang zu der ursprünglichen Anmeldung enthaltenen Daten für ausreichend, in dem die Kosten als Gesamtbetrag pro FuE-Mannjahr berechnet wurden. Auf Ersuchen der Kommission erhielten die Niederlande mit Schreiben vom 27. Oktober, 12. November und 20. Dezember 1999 ergänzende Angaben über die Kostenverteilung, darunter insbesondere eine Erklärung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Auf der Grundlage seiner Analyse der tatsächlichen Ausgaben für die Jahre 1997 und 1998 erklärte der Wirtschaftsprüfer, dass die als förderfähig genannten Kosten tatsächlich für das COBALT-Vorhaben erfolgt waren und dass die Rechnungsführung des Vorhabens ordnungsgemäß verlief. (38) Die Niederlande haben die Kosten für das Gebäude überprüft. Das neue Labor war zwar für das COBALT-Vorhaben erforderlich, aber nur die vorübergehende Nutzung des Gebäudes soll für eine Beihilfe in Betracht kommen. Es bestuenden keine Pläne für die Produktion von Druckern auf industrieller Ebene in dem neuen Labor und eine derartige Produktion wäre auch nicht möglich. (39) Über den Erwerb von Patenten oder Lizenzen wurden in einem Anhang genauere Angaben erteilt. Während des Besuchs der Kommissionsbeamten im Unternehmen am 25. Juni 1999 erklärten die Niederlande, dass die Patente erforderlich waren, um zu gewährleisten, dass Océ letztentlich seine FuE-Ergebnisse kommerziell nutzen könne. Sie waren für den technischen Fortschritt des FuE Vorhabens nicht nötig. Der Verfasser der zweiten Stellungnahme war zuvor bereits zu demselben Ergebnis gekommen. Der Anreizeffekt (40) Océ begann 1986 mit systematischer Forschung auf dem Gebiet der Tintenstrahl-Technologien. Zuvor wurden lediglich kleinere Vorhaben mit Tintenstrahl-Tinten durchgeführt. Zu Beginn der Forschungsperiode stand überwiegend die Tintenrezeptur für piëzo-elektrischen und thermischen Tintenstrahl im Vordergrund, obwohl auch ein wenig an einer weiteren Tintenstrahl-Technologie gearbeitet wurde. (41) Die zusätzlichen Kosten werden vor allem für FuE-Vorhaben, die von großen Unternehmen durchgeführt werden, schwer zu belegen sein. Die Forschungsanstrengungen von Océ nahmen durch das COBALT-Vorhaben zu, sowohl im Hinblick auf die investierten Beträge als auch im Hinblick auf die Zahl der eingesetzten Forscher. Außerdem sollte die geplante Beihilfe die Forschung beschleunigen und intensivieren. In ihrem Schreiben vom 25. März 1999 wiesen die Niederlande daraufhin, dass die Zahl der tatsächlich dem Vorhaben geweihten Mannjahre aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Gewährung der Beihilfe in den Jahren 1997 bis 1999 an Stelle der beabsichtigten 475 lediglich 270 betragen werde. (42) Dem Verfasser der zweiten Stellungnahme zufolge zeichnet sich der relevante Sektor, die Mikrosystem-Technologie, durch ständige Innovation mit schnellen Leistungssteigerungen der Produkte aus. Seines Erachtens ist jeder Marktteilnehmer, der auf dem Markt bleiben will, gezwungen, große FuE-Anstrengungen zu unternehmen. (43) Was die Risiken anbetrifft, so ist der Verfasser der zweiten Stellungnahme der Auffassung, dass das COBALT-Vorhaben, sofern es Erfolg hat, ein "Sprung nach vorn" in der Drucktechnologie wäre, dass das Vorhaben aber wegen seinem komplexen technischen Charakter auch ein außerordentlich hohes Versagerrisiko beinhalte. IV. WÜRDIGUNG DER BEIHILFE Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag (44) Nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag sind, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, staatliche Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. (45) Der geplante Zuschuss von 22,7 Mio. EUR ist eine Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag, weil er Océ mit Hilfe von staatlichen Mitteln von einem Teil der Kosten befreit, die das Unternehmen normalerweise selbst tragen müsste. (46) Wenn eine finanzielle Unterstützung des Staates die Position eines Unternehmens im Hinblick auf seine Konkurrenten in der Gemeinschaft verstärkt, so ist davon auszugehen, dass diese Beihilfe den Wettbewerb verfälscht. Konkurrenten sind Unternehmen, die auf denselben Produktmärkten im Wettbewerb zu dem Unternehmen stehen. Diese Märkte werden durch die Ersetzbarkeit auf der Nachfrageseite der Produkte bestimmt(12). Im Fall von Forschung und Entwicklung sind die wichtigsten zu untersuchenden Märkte, die Märkte für die Produkte, die das Ergebnis von Forschung und Entwicklung sind und möglicherweise der Markt für die FuE-Tätigkeiten selbst. Die direkten Produktmärkte für das Ergebnis der FuE von Océ sind der Markt für CAD-Drucker und der sogenannte Markt für die grafische Wiedergabe. Da es auf dem Druckermarkt und auf dem Markt für FuE-Tätigkeiten kleinere Wettbewerber gibt, wird davon ausgegangen, dass die Beihilfe, die die Niederlande zugunsten von Océ zu gewähren beabsichtigen, den Wettbewerb im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag verfälscht. (47) Da sowohl für Drucker als auch für Teilkomponenten, Basismaterial und Nebenbedarf ein intensiver Handel zwischen den Mitgliedstaaten besteht, ist die Kommission der Ansicht, dass der Handelsverkehr durch die Beihilfe für Océ beeinträchtigt wird. Ausnahmebestimmungen für FuE-Beihilfen aufgrund von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag (48) Artikel 87 EG-Vertrag enthält unter den Absätzen 2 und 3 eine Reihe von Ausnahmebestimmungen vom Grundsatz der Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. (49) Da es sich bei der geplanten Beihilfe für Océ um eine FuE-Beihilfe handelt, fällt diese nicht unter die Ausnahmebestimmung nach Absatz 2. Die Beihilfe ist weder a) sozialer Art und für einzelne Verbraucher bestimmt, noch b) zur Beseitigung von Schäden gedacht, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, noch c) wird sie für die Wirtschaft bestimmter Gebiete der Bundesrepublik Deutschland erteilt. Ebenso wenig wird die Beihilfe in einem Gebiet erteilt, das nach der Freistellung aufgrund von Absatz 3 Buchstabe a) oder c) für Regionalbeihilfen in Betracht kommt. Schließlich findet auch die Freistellung nach Absatz 3 Buchstabe b) für Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse nicht Anwendung und haben die Niederlande auch nicht versucht, deren Anwendbarkeit nachzuweisen. (50) Somit bleibt die Freistellung nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Auf der Grundlage dieser Vertragsbestimmung hat die Kommission den FuE-Gemeinschaftsrahmen festgelegt, der für die Beurteilung der Beihilfen für Forschung und Entwicklung als Leitfaden dient. (51) Gemäß Ziffer 3.6 des FuE-Gemeinschaftsrahmens berücksichtigt die Kommission bei ihrer Beurteilung der Anwendbarkeit von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag insbesondere die Art der Forschung, die Beihilfeempfänger, die Beihilfeintensität und den Zugang zu den Ergebnissen. Beurteilung der Art der Forschung (52) Ziffer 2.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens bestimmt wie folgt: "Je marktnäher die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind, desto verzerrender könnte die Wirkung der staatlichen Beihilfe sein. Um den Grad der Marktnähe der geförderten FuE-Tätigkeit zu bestimmen, unterscheidet die Kommission zwischen Grundlagenforschung, industrieller Forschung und vorwettbewerblicher Entwicklung". (53) Im Fall von Océ wollen die Niederlande eine Beihilfe für die beiden Phasen "industrielle Forschung" und "vorwettbewerbliche Entwicklung" gewähren. In Anlage I des FuE-Gemeinschaftsrahmens werden beide Begriffe definiert. "Industrielle Forschung" ist definiert als planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse mit dem Ziel, diese Kenntnisse zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können. Unter "vorwettbewerblicher Entwicklung" ist die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen Forschung in einen Plan, ein Schema oder einen Entwurf für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu verstehen, einschließlich der Schaffung eines ersten, nicht zur kommerziellen Verwendung geeigneten Prototyps. (54) Wie in Anlage I deutlich ausgeführt wird, handelt es sich bei diesen Definitionen um Hinweise, die die Mitgliedstaaten lediglich dabei unterstützen sollen, ihre Notifizierung zu formulieren. Die Kommission hat die niederländischen Behörden in ihrem Schreiben vom 12. Mai 1998 ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es Aufgabe der Niederlande ist, nachzuweisen, dass das zu unterstützende Vorhaben unter diese Definitionen fällt. (55) Die Niederlande haben das FuE-Vorhaben in fünf Teilen beschrieben: 1. Piëzo-Druckkopftechnologie, 2. Druckkopf-Produktionstechnologie, 3. Hotmelt-Tinten, 4. Integration des Druckkopfes mit anderen Druckerkomponenten und 5. "Front-end"-Aspekte. Für jeden dieser Bereiche werden die beiden Forschungsphasen "industrielle Forschung" und "vorwettbewerbliche Entwicklung" anhand einer Auflistung der Tätigkeiten begründet. Die Kosten werden lediglich pro Teilgegenstand und Forschungsphase spezifiziert. (56) Bei der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens hat die Kommission ernsthafte Zweifel an der niederländischen Einteilung der Tätigkeiten in Forschungsphasen geäußert. Die Kommission stellte fest, dass die Beschreibung der Aktivitäten, die zu den Teilgegenständen gehören, nicht unbedingt unter die in dem FuE-Gemeinschaftsrahmen zu Grunde gelegten Begriffe fiel. Insbesondere die Beschreibungen der Tätigkeiten, die als "vorwettbewerbliche Entwicklung" genannt wurden, wiesen Übereinstimmungen mit Produktentwicklungstätigkeiten in der Phase der Vorbereitung auf die Serienproduktion auf. Beispiele für die genannten Tätigkeiten sind: die Entwicklung eines Kontensystems für die gesamten Produktionskosten, die Entwicklung einer staubfreien Verpackung für Tinte, die regelmäßige Kontrolle der Druckqualität und der Druckzuverlässigkeit sowie der Arbeitsbereiche, die Bestimmung eines Standards für Farbreproduktion und die Realisierung eines Interface mit Scannern. (57) Der Verfasser der am 11. November 1998 vorgelegten zweiten Stellungnahme, ein Sachverständiger auf dem Gebiet der Mikrosystem-Technologie ist nach Einsicht in den Projektplan und Besuch des Unternehmens der Auffassung, dass der Unterschied zwischen "industrieller Forschung" und "vorwettbewerblicher Entwicklung" im Projektplan so korrekt wie möglich wiedergegeben wird. Die Kommission bemerkt dazu, dass er keine Definition der zu Grunde gelegten Begriffe gibt und auch nicht spezifisch auf die Verwendung der Begriffe im FuE-Gemeinschaftsrahmen verweist. Er schreibt ferner, dass er von möglichen anderen Forschungstätigkeiten in anderen Unternehmen keine Kenntnis hat und für den Stand der Technik vor allem von den durch Océ erteilten Angaben ausgeht. Er besitzt auch keinen allgemeinen Überblick über die Patentlage diesbezüglich. Schließlich hat er erklärt, dass durch das Simultan-Engineering (alle FuE-Ziele werden gleichzeitig verfolgt und die Forschung weist eine deutliche Markt-/Produktausrichtung auf) die Grenze zwischen den beiden Begriffen in gewisser Weise verwischt. (58) Die Kommission hält die Aussagen in der zweiten Stellungnahme nicht für ausreichend, um die Vorbehalte auszuräumen, die sie bei der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens geäußert hat. Insbesondere findet die Kommission in dem Bericht keine ausreichenden Beweise für den Unterschied zwischen den beiden Forschungsphasen "industrieller Forschung" und "vorwettbewerbliche Entwicklung" im Projektplan. (59) Da die Niederlande nicht deutlich nachgewiesen haben, welche Art von Forschung das Vorhaben betrifft und auch den Abstand zum Markt nicht bestimmt haben, prüft die Kommission den spezifischen Kontext des FuE-Vorhabens von Océ. Dabei werden drei wesentliche Faktoren bewertet, die gesondert zusammengefasst werden: 1. die frühere FuE des Unternehmens auf diesem Gebiet, um den Anfang des COBALT-Vorhabens feststellen zu können, 2. die geplante Kostenstruktur des Vorhabens, um die Abschlussphasen der FuE prüfen zu können und 3. den Stand der Technologie, um die Anstrengungen von Océ im Lichte der allgemeinen FuE- und Produkttrends in dem Sektor beurteilen zu können. Beurteilung der früheren FuE von Océ auf diesem Gebiet (60) Den Niederlanden zufolge begann Océ mit systematischer Forschung auf dem Gebiet der Tintenstrahl-Technologie. Seit 1987 kam Océ für staatliche Beihilfen für die Entwicklung von Piëzo-Tintenstrahl-Technologien in Betracht; in dem Zeitraum bis 1996 erhielt das Unternehmen 4,2 Mio. EUR an Zuschüssen. Es folgt eine detailliertere Beschreibung gemäß den Angaben der Niederlande. (61) 1987 wurde ein Zuschuss von 0,1 Mio. EUR für ein Vorhaben mit der Bezeichnung "piëzo-elektrische Materialien für die Verwendung in Tintenstrahl-Vieldüsenanordnungen". Das Vorhaben legte Spezifizierungen für piëzo-elektrisches Material zur Verwendung in Tintenstrahl-Anordnungen von 16 Düsen pro Millimeter fest. (62) 1991 wurde im Rahmen der PBTS-Regelung ein Zuschuss von 0,9 Mio. EUR für ein Vorhaben mit der Bezeichnung "neue Tintenstrahl-Technologien für Farbkopieren und -drucken" gewährt. Das Vorhaben lief auf die Entwicklung einer Vieldüsenanordnung mit hoher Dichte, Interaktion zwischen der Anordnung und den Tinten und die Entwicklung von Hotmelt-Tinten und Wasser-Latex-Tinten hinaus. (63) 1994 wurde ein Zuschuss von 3,2 Mio. EUR für ein Vorhaben mit der Bezeichnung "Tintenstrahl" gewährt, das zwischen 1994 und 1996 durchgeführt wurde und auf die Entwicklung einer Piëzo-Tintenstrahl-Technologie zur Verwendung von Holtmelt-Tinten bei einer Temperatur von ungefähr 120 ° C ausgerichtet war. Das Vorhaben umfasste den Abschluss der Arbeiten an Tintenstrahl-Anordnungs-Themen aus einer Reihe von Varianten und die Erstellung von Test-Anordnungen, um das Strahlverhalten zu studieren. Außerdem wurde an Methoden für die Produktion von Tintenkanälen (innerhalb des Düsenfelds) unter Verwendung von Mikrotechnologie, Fotolithografie und Ätzung sowie Galvanoplastik gearbeitet. Es wurden Verbindungen entwickelt, um piëzo-elektrische Werkstoffe untereinander sowie mit Substraten zu verbinden. Die Arbeit umfasste auch das Sägen und Eingießen von Piëzo-Materialien und eine endgültige Auswahl der Piëzo-Werkstoffe, die aus einer Vorprüfung ausgewählt wurden. Die Interkonnektion zwischen den Piëzo-Bestandteilen und die Ansteuerungselektronik wurden studiert und eine Interkonnektionstechnologie gewählt. 1996 wurden breite Düsenfelder in beschränkter Anzahl produziert (mit 2 x 128 Düsen). Erforscht wurde in Zusammenhang mit Array-Werkstoffen unter anderem die Dauerhaftigkeit von Piëzo-Werkstoffen, die chemische Korrosion durch Tinte sowie Leim- und Lötverfahren. Ferner wurde an Hotmelt-Tinten gearbeitet, unter anderem der Entwicklung einer Rezeptur, der Interaktion von Tinten und Druckkopf und der Druck- und Farbqualität. Neue Richtungen für die Entwicklung von Hotmelt-Tinten wurden gefunden. Schließlich umfassen die Tätigkeiten das Lüften der Tintenkanäle im Druckkopf und im Tintensystem. Die Tintenzufuhr zur Düsenanordnung und die Erwärmung des gesamten Druckkopfs wurden getestet. Eine vollständige Testeinrichtung wurde gebaut, mit der auf A0-Breite von der Rolle gedruckt werden kann. Dabei wurde full colour mit vier schmalen Düsenfeldern gedruckt. (64) Die Kommission stellt fest, dass das Unternehmen etwa 1996 mit staatlicher Unterstützung Schüsseltechnologien und Druckerkomponenten entwickelt und in ein Labormodell integriert hatte. Die Niederlande präzisieren allerdings, dass Océ nie einen ersten Labor-Prototyp eines Großformat-Tintenstrahl-Farbdruckers mit Hotmelt-Tinte in Piëzo-Druckköpfen hergestellt hat. Das Gerät am Ende der aus der PBTS-Regelung finanzierten Durchführbarkeitsstudie hatte lediglich ein Düsenfeld von 4 x 24 Düsen und kein Papiermanagement. (65) Bei der Beurteilung der Ergebnisse des früheren Vorhabens bis 1996 im Lichte der für das COBALT-Projekt erteilten Beschreibungen hat die Kommission Daten über den Anfang des Projekts zusammengetragen, um auf dieser Grundlage die besondere FuE-Herausforderung des COBALT-Projekts beurteilen zu können. (66) Die Niederlande haben erklärt, dass Océ Ende 1997 Tintenstrahl-Anordnungen mit 75 Düsen pro Inch (3 Düsen pro Millimeter) herstellte und dass die ersten Anordnungen mit 96 Düsen pro Inch (4 Düsen pro Millimeter) Anfang 1998 produziert wurden. Ziel des COBALT-Projektes hingegen war die Herstellung eines 2 x 128 Düsenfelds (5 Düsen pro Millimeter) bis Ende 1998. (67) Den von den Niederlanden übermittelten Angaben entnimmt die Kommission nach einem Vergleich der technischen Merkmale des Vorhabens, dass die wichtigsten besonderen technischen Herausforderungen des COBALT-Projekts im Vergleich zu früheren Vorhaben in erster Linie in der Herstellung höherer Düsendichten und dem Beherrschen der dadurch zwischen den Düsen entstehenden Störung liegen. Die zweite Herausforderung liegt im Beherrschen der chemischen Korrosion der Werkstoffe durch Polymer-Tinten bei 130 °C. Eine dritte Herausforderung stellt die Tatsache dar, dass die Technologie für die Anwendung auf Normalpapier geeignet sein muss. Die vierte Herausforderung betrifft die kostengünstige Produktionstechnologie. (68) Der Unternehmensbesuch von Kommissionsbeamten bestätigte die oben angeführte Information über den fortschrittlichen Charakter des Vorhabens und die technologischen Herausforderungen. Er führte allerdings nicht zu der Schlussfolgerung, dass einige der FuE-Tätigkeiten als "industrielle Forschung" im Sinne des FuE-Gemeinschaftsrahmens angesehen werden können. (69) Die Kommission stellt fest, dass das COBALT-Projekt weiter reicht als die Ergebnisse früherer Vorhaben. Beurteilung der Kostenstruktur des vollständigen Vorhabens (70) Auf der Grundlage der früheren FuE-Ergebnisse von Océ auf dem Gebiet der Großformat-Piëzo-Farbdrucker mit Tintenstrahltechnologie und Hotmelt-Tinten beurteilt die Kommission die Kostenstruktur des COBALT-Vorhabens, um die Phase der gesamten Produktentwicklung zu bestimmen, zu der die Kosten gehören, die als förderfähig angegeben wurden. (71) In der ursprünglichen Anmeldung vom 18. Dezember 1996 haben die Niederlande erklärt, dass die verbleibenden Entwicklungstätigkeiten für das Endprodukt bei den Labormodellen und Prototypen beginnen würden und zu der endgültigen Gestaltung des Druckers, einschließlich der Produktionsmethode und anderer Produktionsmittel führen würden. Diese Phase sollte ungefähr 15,9 Mio. EUR kosten. (72) Die Kommission hat die Niederlande gebeten, zu erklären, warum ungefähr 80 % der Gesamtkosten als förderfähige FuE-Kosten angegeben wurden. In ihrer Antwort vom 28. Mai 1997 kündigten die Niederlande neue Gesamtprojektkosten bis zu dem Zeitraum an, zu dem das Produkt auf den Markt gebracht wird. Diese Kosten beliefen sich auf 202 Mio. EUR, anstelle der 118 Mio. EUR, die das Vorhaben ursprünglich kosten sollte. Diese zusätzlichen, nicht beihilfefähigen Kosten umfassen Investitionen in Produktion, Marketing und Dienstleistung. Die Niederlande haben diese Beträge später bestätigt: Nach Abschluss des COBALT-Vorhabens würden nur 15 % der Kosten zusätzliche FuE-Kosten sein. Diese 15,9 Mio. EUR wären Teil der genannten Kosten in Höhe von 99,8 Mio. EUR bis zur Vermarktung des Produkts. (73) Die Kommission stellt fest, dass die Niederlande beabsichtigen, die Projektkosten soweit zu bezuschussen, dass nur noch sehr geringe Entwicklungskosten vor der Phase der Vorbereitung der Serienproduktion und der Markteinführung des Endproduktes erforderlich sind. Beurteilung des Stands der Technik (74) Eine Analyse des Stands der Technik dient zweierlei Zielstellungen. Zum einen können somit die technologischen Herausforderungen der betreffenden FuE bestimmt werden, in dem die FuE anderer Unternehmen mit vergleichbaren Tätigkeiten festgestellt wird. Zum zweiten bezieht sich die Analyse auf die FuE-Tätigkeiten von Wettbewerbern auf dem Produktmarkt. Auf dieser Grundlage lässt sich die Entwicklungsdynamik des Marktes beurteilen und werden die Anstrengungen von Océ in die Perspektive der allgemeinen FuE- und Produkttrends im Sektor gestellt. (75) Was die technologischen Entwicklungen anbetrifft, so gibt es verschiedene andere Unternehmen, die hotmelt-piëzo-elektrische Druckköpfe und Tinten entwickeln und vergleichbare technologische Herausforderungen zu erfahren scheinen. Die Niederlande haben darauf hingewiesen, dass sich die Charakteristika der Hotmelt-polymer-Tinten von Océ von den Hotmelt-Tinten auf Harzbasis anderer Unternehmen unterscheiden. Insbesondere der korrosive Charakter der Tinten bei Temperaturen von 130 °C wäre eine zusätzliche Herausforderung. Die Kommission hat allerdings trotz eines dementsprechenden Ersuchens keine Angaben erhalten, die diese Behauptung unterstützen. Der Verfasser der zweiten Stellungnahme geht auf diese Frage nicht ein. (76) Die Kommission entnimmt den ihr zur Verfügung stehenden Angaben, dass das COBALT-Projekt zwar besondere Tintencharakteristika umfasst, dass es aber gerechtfertigt ist, die technologischen Herausforderungen des COBALT-Projekts mit der naheliegendsten Alternative zu vergleichen: der Entwicklung anderer Hotmelt-Drucker und Druckköpfe. Hotmelt-Tintenstrahldrucker wurden Mitte der 80er Jahre zum ersten Mal im Handel angeboten.(13). Bereits 1995 wurden fortgeschrittene Hotmelt-Tintenstrahl-Farbdrucker auf Basis von piëzo-elektrischer Technologie auf dem Markt für Bürodrucker herausgebracht(14) (vergleiche Tabelle). Die Drucker von Tektronix und Mutoh, die 1996 und 1997 auf den Markt kamen, brauchen dem Vernehmen nach kein speziell beschichtetes Printmedium, sondern können auf fast jedes Medium drucken, von Pergament bis zu Vinyl und Gewebe. Der Mutoh HJ-800 kann ein Poster 34 auf 44 inch) mit 300 dpi in ungefähr zwölf Minuten drucken (Standardmodus). Der seit 1996 erhältliche DisplayMaker druckt ein fotorealistisches Poster in ungefähr sechs Minuten. Die Technologie schreitet weiter schnell voran und die Druckgeschwindigkeit hat inzwischen deutlich zugenommen.(15) Andere wichtige FuE-Parteien sind die Unternehmen Spectra, Brother und Dataproducts. Tabelle Großformatige piëzo-elektrische Hotmelt-Tintenstrahl-Fardrucker >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (77) Was die Marktentwicklung anbetrifft, so sind Großformat-Drucker für grafische Anwendungen auf Basis von Flüssigtinte stärker vertreten als Drucker auf Basis von Festtinte. Drucker auf Basis von piëzo-elektrischen Tintenstrahltechnologien und auf Basis von thermischen piëzo-elektrischen Tintenstrahltechnologien haben eine starke Marktposition und stehen miteinander im Wettbewerb. Wie die Entwickler von Festtinte richten sich Entwickler von Flüssigtinte auf vergleichbare Produktspezifikationen aus.(16) (78) Was Unternehmen anbetrifft, die sich auf die wichtigsten Teilkomponenten, Druckköpfe und/oder Tinten ausrichten, so gibt es europäische Wettbewerber, die vergleichbare Komponenten als marktfähige Produkte entwickeln. Modular Ink Technology (Schweden) entwickelt hochwertige Piëzo-Jet-Druckköpfe und stellt sie her. In Verbindung mit speziell zusammengestellten Tinten können diese Druckköpfe für zahllose Druckanwendungen verwendet werden, darunter grafische Großformat-Farbdrucker. So werden Piëzo-Jet-Druckköpfe im PiezoPrint 5000 und die Großformat-Tintenstrahl-Farbdrucker für grafische Anwendungen VivaGrafX. verwendet. Xaar plc. (Vereinigtes Königreich) entwickelt Piëzo-Tintenstrahl-Druckköpfe und Tinten, die fast fotorealistisches Drucken mit hoher Geschwindigkeit ermöglichen. Über ihr Tochterunternehmen XaarJet wird Xaar Druckköpfe für spezielle Anwendungen und Kleinauflagen herstellen und Tinten für Drucke auf einer Vielfalt von Werkstoffen entwickeln, darunter Papier, Karton, Plastik und Metall. Über das Tochterunternehmen Xaar Technology gibt das Unternehmen seine Technologie Großherstellern von Geräten mit einem breiten Produktsortiment, darunter Großformat-Farbdrucker, in Lizenz. Xennia Technology Ltd (Vereinigtes Königreich) ist ein bedeutender Entwickler von Tinten für industrielle und kommerzielle Tintenstrahl-Druckanwendungen. (79) Die Analyse der technologischen und der Markttrends ergibt, dass die Beschreibung des von Océ entwickelten Hotmelt-Großformat-Tintenstrahldruckers 1. auf technologische Herausforderungen hinausläuft, die andere Unternehmen in vergleichbarer Art und Weise abdecken, und 2. mit allgemeinen Produktentwicklungszielen vieler Unternehmen übereinstimmt, die Tintenstrahldrucker oder Teilkomponenten für grafische Farbanwendungen entwickeln. (80) Eine Reihe der genannten Entwicklungsziele für den Océ-Drucker sind im Übrigen im Hinblick auf die existierende Technologie nicht fortgeschritten, wie die Entwicklung von Tintenstrahl-Anordnungen (2 x 128 Düsen) mit einer Integrationsdichte von 4 Düsen pro Millimeter, die für Hotmelt-Tinten geeignet sind. Ein anderer im Handel erhältlicher Festtinten-Drucker für Büroanwendungen verwendet neue Festtintenstäbchen auf Harzbasis und hat einen neuen Druckkopf mit 448 Düsen, die gleichmäßig auf 4 Prozessfarben verteilt sind. XaarJet bietet 70 mm-Druckköpfe mit 500 oder 1000 Düsen, was einer Düsendichte von 7 bzw. 14 Düsen pro Millimeter entspricht. Das ist mehr als dreimal die Düsendichte, die Océ zu erreichen hofft. (81) Die Kommission zieht den Schluss, dass die technologischen Herausforderungen für das Unternehmen in vieler Hinsicht mit den allgemeinen FuE-Herausforderungen der Wettbewerber übereinstimmen, die sich alle mit der Entwicklung verwandter Technologien beschäftigen. Der Verfasser der zweiten Stellungnahme hat das hohe Entwicklungstempo in dem Sektor bestätigt und festgestellt, dass sich der relevante Sektor Mikrosystemtechnologie durch ständige Innovation und schnelle Leistungsverbesserungen auszeichnet. Seines Erachtens - und diese Auffassung wird durch die Niederlande bestätigt - muss jeder Marktteilnehmer große FuE-Anstrengungen unternehmen, um sich auf dem Markt behaupten zu können. (82) Die Tatsache, dass vergleichbare Produkte bereits auf dem Markt sind, wobei die wichtigsten Unterschiede in der Druckgeschwindigkeit und den Tintenmerkmalen liegen, ist für die Kommission ein Zeichen dafür, dass das FuE-Vorhaben von Océ als marktnah anzusehen ist. Schlussfolgerung der Beurteilung des Abstands zum Markt (83) Aus der vorstehenden Beurteilung ergibt sich Folgendes: a) Océ hat bei früheren FuE-Tätigkeiten auf demselben Gebiet beträchtliche Fortschritte erzielt. b) Die Niederlande beabsichtigen, die Tätigkeiten bis zu einem sehr fortgeschrittenen Projektstadium zu unterstützen, wobei 85 % aller Kosten vor der Phase der Vorbereitung der Serienproduktion und der Markteinführung für die Beihilfe in Betracht gezogen werden. c) Der technologische Stand der FuE von Océ entspricht den technologischen Herausforderungen anderer Unternehmen und das COBALT-Projekt von Océ stimmt mit den allgemeinen Produktentwicklungstrends im Sektor überein. (84) Insgesamt bringen diese Elemente die Kommission zu dem Schluss, dass die Entwicklungstätigkeiten von Océ im Sinne von Ziffer 2.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens marktnah sind. Zweifel bleiben im Hinblick auf die Behauptung der Niederlande bestehen, dass die Entwicklung von Piëzo-Druckköpfen für die Verwendung mit Hotmelt-Tinten neu und bahnbrechend ist, und dass damit die FuE teilweise als "industrielle Forschung" und als weniger marktnah angesehen werden kann. (85) Sehr wohl lässt sich der Schluss ziehen, dass die Forschung, die Océ im Rahmen des COBALT-Projekts durchführt, aufgrund der in den Punkten 67 und 68 dargelegten technischen Herausforderungen des Projekts in den drei nachstehenden Gebieten: 1. größere Düsendichte und das Zusammenspiel zwischen Düsen, 2. der korrosive Charakter von Polymer-Tinten, 3. die Tatsache, dass die Technologie für die Anwendung auf Normalpapier geeignet sein muss, und 4. das Herausfinden einer kostengünstigen Produktionstechnologie "zumindest" als "vorwettbewerbliche Entwicklung" angesehen werden kann. Deshalb vertritt die Kommission die Auffassung, dass die genehmigte Beihilfeintensität für das Gesamtprojekt zumindest 25 % betragen kann, weil dies die genehmigte Beihilfeintensität wäre, wenn das gesamte COBALT-Projekt aus FuE in der Phase der "vorwettbewerblichen Entwicklung" gemäß Anlage I des FuE-Gemeinschaftsrahmens bestuende. Beurteilung der für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten (86) Bei Einleitung des Verfahrens hat die Kommission die Niederlande ersucht, klarer darzulegen, warum ein Betrag von 93,6 EUR für die Beihilfe aufgrund von Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens berücksichtigt wird, insbesondere was den Erwerb von Patenten und Lizenzen anbetrifft. Hinsichtlich der Kosten für Gebäude stellt die Kommission sich die Frage, ob Teile der neuen Fazilitäten für die Serienproduktion von Piëzo-Druckkopf-Düsenfelder bestimmt waren. (87) Die Niederlande antworteten in erster Instanz mit einem Verweis auf die ursprüngliche Anmeldung und den folgenden Briefwechsel und gingen nur auf die Kosten für Patente und Lizenzen genauer ein. Mit Ausnahme der Kosten für Gebäude und Patente/Lizenzen wurde der größte Teil der für die Beihilfe berücksichtigten Kosten in Mannjahren Arbeit für Forscher präsentiert, wobei eine Methodik verwendet wurde, die sich auf die für die ESPRIT-Projekte der Gemeinschaft zugrunde gelegte Arbeitsweise stützt. Die bei dieser Methode verwendeten Kostenkategorien waren: Löhne und Gehälter, andere Personalkosten, Ausrüstung, Material und Werkzeuge und sonstige Kosten, jeweils ausgedrückt als direkte und unterstützende Kosten. Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens umfasst diese Kostenkategorien. Die Kommission sieht diese Kostenelemente deshalb als für die Beihilfe in Betracht kommende Kosten im Sinne von Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens an. (88) Im Hinblick auf die Gebäude legten die Niederlande dar, dass es keine Pläne für eine Druckerproduktion auf industrieller Ebene in dem neuen Labor gab und eine solche Produktion auch nicht möglich wäre. Während des Besuchs vom 25. Juni 1999 konnte die Kommission die tatsächliche Nutzung der Gebäude in ausreichendem Maß überprüfen. Die Kommission hält somit die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten von 0,6 Mio. EUR, die von den Niederlanden selbst geändert wurden, auch für gerechtfertigt. (89) Zum Erwerb von Patenten und Lizenzen bestimmt Anlage II des FuE-Gemeinschaftsrahmens, dass derartige Kosten ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen müssen. Die Niederlande haben erklärt, dass die Patente nicht für das FuE-Projekt als solches verwendet werden, sondern vielmehr dafür sorgen müssen, dass die spätere kommerzielle Produktion nicht durch nicht nutzbare Rechte des geistigen Eigentums behindert wird. Da die Kosten dazu dienen, die Produktion zu sichern und nicht die Forschung, hält die Kommission diese Kosten aufgrund des Gemeinschaftsrahmens nicht für gerechtfertigt. Der Betrag von 22,7 Mio. EUR für den Erwerb von Patenten und Lizenzen kommt deshalb nicht für eine staatliche Beihilfe aufgrund von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag in Betracht. (90) Auf Ersuchen der Kommission haben die Niederlande mit Schreiben vom 27. Oktober, 12. November und 20. Dezember 1999 ergänzende Angaben über die Kostenberechnung mitgeteilt, darunter insbesondere den Vermerk des Abschlussprüfers. Diesem Vermerk zufolge, der sich auf die von dem Rechnungsprüfer erstellte Analyse der tatsächlichen Ausgaben für die Jahre 1997 und 1998 stützte, waren die für die Beihilfe in Betracht zu ziehenden Kosten ausschließlich für das COBALT-Projekt erfolgt. Der unabhängige Abschlussprüfer erklärte ferner, dass die Projektkosten korrekt berechnet waren und die Aufschlüsselung der Kosten mit der ESPRIT-Methode, wie in der Anmeldung erklärt wurde, vollständig übereinstimmten. (91) Die niederländischen Behörden erteilten außerdem Informationen über die neuen Kostenvoranschläge des Projekts, da diese deutlich höher lagen als ursprünglich angemeldet wurde. Nach den neuen Voranschlägen werden sich die Kosten - ohne die Kosten für Patente und Lizenzen - auf 209,625 Mio. NLG (95,1 Mio. EUR) belaufen. (92) Die Kommission zieht daraus den Schluss, dass aufgrund des FuE-Gemeinschaftsrahmens 95,1 Mio. EUR für die Beihilfe in Betracht kommen. Beurteilung des Anreizeffekts und der Notwendigkeit der Beihilfe (93) Gemäß Ziffer 6.1 des FuE-Gemeinschaftsrahmens müssen staatliche FuE-Beihilfen ein Anreiz für die Unternehmen sein, zusätzliche, über die Tagesgeschäfte hinausgehende Anstrengungen bei ihren FuE-Tätigkeiten zu unternehmen. In Fällen, in denen der Anreizeffekt nicht offensichtlich ist, kann die Kommission diesen Beihilfen weniger positiv als gewöhnlich gegenüberstehen. (94) Gemäß Ziffer 6.2 berücksichtigt die Kommission, um festzustellen, ob die Unternehmen dank der geplanten Beihilfen mehr Forschungsarbeiten durchführen, als sie es ohne diese Beihilfe getan hätten, insbesondere quantifizierbare Faktoren, Marktversagen, zusätzliche Kosten bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit und andere relevante Faktoren. Quantifizierbare Faktoren können Veränderungen in FuE-Ausgaben sein sowie Veränderungen bei der Zahl der Personen, die sich mit den FuE-Tätigkeiten befassen, sowie im Prozentsatz des Umsatzes, der FuE zugeführt wird. Ein Beihilfevorhaben kann auch genehmigt werden, wenn die Beihilfe zur Verwirklichung eines Forschungsvorhabens beiträgt, das ohne die Beihilfe weniger ambitioniert ausgefallen wäre oder nicht in derselben Zeit hätte durchgeführt werden können. Im Fall einzelner Projekte großer Unternehmen, die marktnahe Forschungsarbeiten durchführen, wird die Kommission gemäß Ziffer 6.5 des Gemeinschaftsrahmens den genannten Voraussetzungen besondere Bedeutung beimessen. Nach Ziffer 6.3 des Gemeinschaftsrahmens hat der Mitgliedstaat den Anreizeffekt der Beihilfe nachzuweisen. (95) Die Niederlande haben erklärt, dass die FuE-Ausgaben von Océ durch die Beihilfe ansteigen würden, dass mehr Menschen eingesetzt würden und dass die Beihilfe die FuE-Anstrengungen beschleunigen und ambitionierter gestalten würde. Darüber hinaus haben die Niederlande angeführt, dass das Projekt ein hohes Risiko technologischen und kommerziellen Versagens beinhalte. Schließlich wurde die Funktion des Projekts als Katalysator für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen betont. (96) Die Kommission stellt fest, dass die FuE-Ausgaben und die Zahl der Arbeitnehmer im Bereich von FuE in den vergangenen Jahren in absoluten Zahlen stark angestiegen sind. Die FuE-Ausgaben haben sich verdoppelt und etwa 100 zusätzliche Mannjahre FuE für Forscher wurden geschaffen, d. h. ein Anstieg von ungefähr 10 %. Als Prozentsatz des Gesamtumsatzes des Unternehmens gingen die FuE-Ausgaben allerdings von 6,3 % auf 5,6 % zurück. Die niederländischen Behörden führen diesen Rückgang auf den kürzlich erfolgten Erwerb anderer Unternehmen zurück. Dadurch stieg der Umsatz, ohne gleichzeitige Zunahme der FuE-Ausgaben(17). Die Niederlande haben ferner darauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt - teilweise wegen der Unsicherheit im Hinblick auf die Beihilfe - zwei Jahre hinter dem ursprünglichen Schema hinterherhinkt und die Zahl der Arbeitnehmer und die FuE-Ausgaben beträchtlich niedriger ausfielen als ursprünglich vorgesehen war. (97) Obwohl die Fakten im Hinblick auf die quantifizierbaren Faktoren nicht ausreichend eindeutig scheinen, um den Anreizeffekt der Beihilfe nachzuweisen, muss die Kommission berücksichtigen, dass diese Daten, die sich auf historische und nicht auf erwartete zukünftige FuE-Anstrengungen stützen, im vorliegenden Fall nicht ausreichen können, um den Anreizeffekt einer Beihilfe, die noch nicht gezahlt ist, zu beurteilen. Die Kommission muss deshalb andere relevante Faktoren - beispielsweise das Marktversagen - gemäß Ziffer 6.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens untersuchen. (98) Birgt ein FuE-Projekt ein hohes Risiko technologischen Versagens, so hält die Kommission es für wahrscheinlicher, dass Unternehmen die betreffende FuE erst durchführen, wenn dafür ein finanzieller Anreiz besteht. Die Niederlande haben erklärt, dass die mit dem Projekt verbundenen Risiken für das Unternehmen zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Durchführung des COBALT-Projekts sehr hoch waren. Ein Teil des heutigen Rückstands in der Durchführung des Vorhabens wäre der missglückten Entwicklung bestimmter spezifischer Komponenten in der ursprünglich geplanten Art und Weise anzulasten. Da eine Reihe wichtiger Teilprojekte dem Vernehmen nach gescheitert ist, folgert die Kommission im Nachhinein, dass das Projekt tatsächlich hohe technologische Risiken beinhaltete. (99) Die Niederlande erklären ferner, dass das Projekt noch immer ein großes kommerzielles Risiko beinhaltet, das mit den besonderen Merkmalen des Marktes in Verbindung stehen solle, auf dem Océ tätig ist. Der Markt für Farbdrucker mit hoher Druckgeschwindigkeit wird durch einige große europäische Unternehmen beherrscht. Daneben gibt es auf dem Markt hohe Zutrittsschwellen im Zusammenhang mit den hohen FuE-Kosten, die zuvor für die Entwicklung eines neuen wettbewerbsfähigen Produkts gemacht werden müssen. In diesem Umfeld liefe ein - im Vergleich mit den Wettbewerbern kleines - Unternehmen wie Océ ein besonders großes Risiko, dass das Forschungsvorhaben aufgrund der starken Position der Konkurrenten letztendlich scheitern könnte. Die größeren Unternehmen könnten ihre Macht auf dem Markt geltend machen, um zu verhindern, dass ein relativ kleiner Marktteilnehmer selbst erfolgreich eigene Technologien entwickelt und auf den Markt bringt. Ohne Beihilfe könnte dieses Risiko Océ davon abhalten, beträchtliche Mittel für ein riskantes, langfristiges Forschungsprojekt einzusetzen. Die Beihilfe kann das Unternehmen deshalb stimulieren, in seinen Forschungsanstrengungen weiter zu gehen als normalerweise der Fall wäre. Die Kommission kann sich aufgrund ihrer eigenen Feststellungen mit der Art und Weise einverstanden erklären, in der die Niederlande die Marktsituation beschreiben. Da außerdem, soweit bekannt ist, kein anderes Unternehmen diese vergleichbare Technologie auf Polymer-Basis entwickelt, ist die Kommission der Ansicht, dass die Anstrengungen von Océ weiter gehen als in diesem Sektor für normal gehalten wird. (100) Unter Berücksichtigung der Argumente der Niederlande im Hinblick auf die quantifizierbaren Kriterien und insbesondere ihrer Beurteilung anderer relevanter Faktoren zieht die Kommission die Schlussfolgerung, dass die Beihilfe erforderlich war, um Océ zu veranlassen, das COBALT-Projekt in der angemeldeten Form durchzuführen, wodurch seine FuE-Anstrengungen weiter gingen als die, die bereits im Rahmen seiner normalen täglichen Forschungsarbeiten unternommen werden. Der Anreizeffekt der Beihilfe ist deshalb in Übereinstimmung mit Ziffer 6.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens nachgewiesen. V. SCHLUSSFOLGERUNGEN (101) Die geplante Unterstützung des COBALT-Projekts von Océ stellt eine Beihilfe dar und wird den Wettbewerb verfälschen und den Handelsverkehr im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag beeinträchtigen. Die Ausnahmebestimmung nach Absatz 3 Buchstabe c) dieses Artikels findet insofern Anwendung, als die im FuE-Gemeinschaftsrahmen enthaltenen Kriterien erfuellt sind und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert werden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Die Kommission hat im Einklang mit dem FuE-Gemeinschaftsrahmen die drei wichtigsten Kriterien festgelegt: 1. die Art der Forschung, die durchgeführt wird, 2. die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten und 3. der Anreizeffekt der Beihilfe, und zwar wie folgt: (102) Auf der Grundlage ihrer Beurteilung der technischen Beschreibungen, die von den Niederlanden geliefert wurden, ihres Unternehmensbesuches, ihrer Analyse der früheren FuE von Océ, der allgemeinen Kostenstruktur des Projekts und der allgemeinen Produktentwicklungstrends in dem Wirtschaftssektor kann die Kommission nicht ausschließen, dass einige Teile der vorgenommenen FuE als "industrielle Forschung" angesehen werden können. Aufgrund der ihr verfügbaren Informationen kann die Kommission die Art der Forschung, die im Rahmen des COBALT-Projekts durchgeführt wird, zumindest als "vorwettbewerbliche Entwicklung" im Sinne von Anlage I des FuE-Gemeinschaftsrahmens ansehen. Die vorgeschlagene Beihilfeintensität von 24 % der in Betracht kommenden Kosten kann deshalb genehmigt werden, da diese unter der maximal zulässigen Beihilfeintensität für "vorwettbewerbliche Entwicklung" liegt. (103) Was die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten anbetrifft, so sieht die Kommission die Kosten nach der Änderung im Hinblick auf die ursprüngliche Anmeldung, die später durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde, mit Ausnahme der Kosten für den Erwerb von Patenten und Lizenzen, als für die Beihilfe in Betracht kommende Kosten aufgrund des FuE-Gemeinschaftsrahmens an. Die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten belaufen sich deshalb auf 95,1 Mio. EUR. (104) Im Hinblick auf den Anreizeffekt ist die Kommission der Ansicht, dass gemäß Ziffer 6.2 des FuE-Gemeinschaftsrahmens nachgewiesen wurde, dass die Beihilfe diese Wirkung hat. (105) Die Kommission muss prüfen, ob die Beihilfe korrekt verwendet wird. Die Niederlande müssen deshalb jährlich eine strikte Kontrolle über den Fortschritt des Projekts ausüben und dafür Sorge tragen, dass alle für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten auch tatsächlich den für dieses Projekt erfolgten Ausgaben entsprechen. Ferner müssen die Niederlande dafür in fünf aufeinander folgenden jährlichen Berichten der Kommission einen schlüssigen Nachweis vorlegen, der detaillierte Erklärungen zu den erfolgten Bezahlungen enthält und aus dem insbesondere die konkrete Verwendung der Beihilfe für die tatsächlich erfolgten Ausgaben und die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten des COBALT-Projekts hervorgehen. (106) Unter Berücksichtigung des Beitrags der FuE für das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in der Gemeinschaft zieht die Kommission den Schluss, dass der angemeldete Beihilfebetrag von 22,7 Mio. EUR die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die geplante staatliche Beihilfe der Niederlande zugunsten von Océ NV in Höhe von 50 Mio. NLG (22,7 Mio. EUR) für die Entwicklung von Tintenstrahl-Farbdruckern ist unter den in Artikel 2 ausgeführten Voraussetzungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 2 Die Niederlande nehmen jährlich eine strikte Kontrolle des Fortschritts des Projekts vor und tragen dafür Sorge, dass alle für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten tatsächlich den für das COBALT-Projekt erfolgten Ausgaben entsprechen. Die Niederlande legen der Kommission mindestens fünf aufeinander folgende Jahresberichte vor. Diese Berichte enthalten den schlüssigen, detaillierten Nachweis der konkreten Verwendung der Beihilfe für tatsächlich erfolgte Ausgaben und für die für die Beihilfe in Betracht kommenden Kosten des COBALT-Projekts und umfassen detaillierte finanzielle Aufstellungen. Artikel 3 Die Niederlande teilen der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung alle Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet. Brüssel, den 18. Oktober 2000 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. C 270 vom 29.8.1998, S. 2-6. (2) Siehe Fußnote 1. (3) Océ-Geschäftsbericht 1998, siehe unter Gesamteinnahmen. (4) Vertrauliche Angaben. (5) Vertrauliche Angaben. (6) Vertrauliche Angaben. (7) ABl. C 45 vom 17.2.1996, S. 6. (8) Der Océ-Geschäftsbericht 1997 nannte mehr als 35 % weltweit und 25 % in Europa. (9) Programmatische Bedrijfsgerichte Technologiestimulering - PBTS (Förderung des technologischen Fortschritts durch auf die Unternehmen ausgerichtete Programme). (10) Eine detaillierte Beschreibung der früheren FuE steht in dem der Würdigung gewidmeten Teil dieser Entscheidung. (11) Siehe Fußnote 6. (12) Da Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag auch eine drohende Verfälschung des Wettbewerbs erwähnt, müssen auch potenzielle Konkurrenten in Betracht gezogen werden, wodurch sich die Analyse auf den Begriff der Ersetzbarkeit auf der Angebotsseite verlagert, d. h. die Möglichkeit anderer Unternehmen, auf die Herstellung des betreffenden Erzeugnisses umzuschalten. Da in diesem Fall auch ein tatsächlicher Wettbewerb vorliegt, muss die Ersetzbarkeit auf der Angebotsseite in dieser Entscheidung nicht im Detail geprüft werden. (13) Howtek's Thermo-Jet und Pixelmaster. (14) "Color encroaches on the desktop", Byte, Juni 1995. (15) 1998 führte Tektronix Laboratorium Modelle Hotmelt-Tintendrucker mit Geschwindigkeiten bis zu 100 (Kleinformat) Farbseiten pro Minute vor (Pressemitteilung vom 13. Oktober 1998). Die jüngsten kommerziell erhältlichen Kleinformat-Drucker mit Festtinte von Alpha Merics verwenden Festtintestäbchen auf Harzbasis und können pro Minute zehn Seiten fotorealistische Farbdrucke mit bis zu 1200 Dots pro Inch (dpi) produzieren. (16) Einer der ersten piëzo-elektrischen Tintenstrahldrucker, der fotorealistische Farbdrucke mit 360 dpi produzieren konnte, war der CAMMJET, der 1996 durch Roland eingeführt wurde. Die schnelle Entwicklung in der piëzo-elektrischen Druckkopftechnologie wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass das Unternehmen 1998 den Hi-Fi Jet herausbrachte, einen Großformat-Drucker, der fotorealistische Drucke mit 1440 dpi produzieren konnte. Verschiedene andere Produkte können Drucke einer Breite von 54 inch mit einer Auflösung von 720 dpi herstellen. Was die Druckgeschwindigkeit anbetrifft, so können verschiedene Drucker der heutigen Generation ein Poster (34 auf 44 inch) mit einer Auflösung von 300 bis 360 dpi in ungefähr vier Minuten drucken. Der Xerox ColorgrafX Xpress 54, CalComp CrystalJet 7000 Series, Raster Graphics Piezo Print 5000 und ColorPix Pro 54 gehören dieser Gruppe an.Produkte auf der Basis von thermischen Tintenstrahltechnologien kamen Anfang der 90er Jahre in den Handel. Encad und Hewlett-Packard brachten 1993 die ersten Großformat-Drucker auf den Markt. Die jüngsten Erzeugnisse wie der Encad PRO 600e und der HP DesignJet 3500CP können ein Poster (34 auf 44 inch) mit 600 dpi in ungefähr sieben Minuten (sparsamer Modus) drucken. Aufgrund des ständigen Fortschritts auf dem Gebiet der thermischen Tintenstrahltechnologie gibt es nun Produkte mit einer Druckbreite von 72 inch und einer scheinbaren Auflösung von 1200 dpi auf dem Markt (wie Colorspan's DisplayMaker Series). (17) Der Verfasser der zweiten Stellungnahme ist der Ansicht, dass im Sektor Mikrosystemtechnologie ungefähr 6 % ein normaler Prozentsatz für FuE-Ausgaben ist.